Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Schweiz
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Schweiz-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz (Arbeitgeberanteil) | Basis |
|---|---|---|
| Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/AVS) / Invalidenversicherung (IV/AI) / Erwerbsersatzordnung (EO/APG) | 5,3% | Bruttogehalt |
| Arbeitslosenversicherung (ALV/AC) | 1,1% | Bruttogehalt (bis CHF 148.200 jährlich) |
| Berufliche Vorsorge (LPP/BVG) | Variiert nach Alter (mindestens 50% des Gesamten) | Koordinierter Lohn (über CHF 22.050 jährlich) |
| Berufsunfallversicherung (UVG/LAA) | Variiert nach Branche/Risiko | Bruttogehalt (bis CHF 148.200 jährlich) |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Bei einer Entschädigungsstelle (AHV/AVS-Fonds) sowie den zuständigen Sozialversicherungs- und Steuerbehörden anmelden.
- Beiträge monatlich abziehen und Zahlungen monatlich oder quartalsweise an Behörden und Versicherer abführen.
- Mitarbeitenden jährliche Gehaltsbescheinigungen ausstellen und Jahresenddeklarationen einreichen.
In der Schweiz variieren die Arbeitnehmersteuerabzüge basierend auf dem Wohnsitz, dem Kanton und den individuellen Umständen.
Bundesquellensteuer
Die Quellensteuer (Quellensteuer) gilt hauptsächlich für ausländische Einwohner ohne C-Aufenthaltsbewilligung und für Personen, die im Ausland mit schweizerischem Einkommen leben. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Gehalt ab und überweist sie an die kantonalen Steuerbehörden. Dies umfasst Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf das Einkommen.
Ordentliche Steuerveranlagung
Schweizer Staatsbürger und Inhaber einer C-Bewilligung unterliegen in der Regel dem ordentlichen Veranlagungsverfahren. Sie reichen eine jährliche Steuererklärung ein und bezahlen Steuern direkt.
Wichtige Abzüge
- Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge: Beiträge zum schweizerischen Sozialversicherungssystem und zur Pensionskasse sind abziehbar, einschließlich freiwilliger Beiträge zur 3. Säule (bis zu festgelegten Grenzen).
- Pendlerkosten: Abzüge für Pendlerkosten, hauptsächlich für den öffentlichen Verkehr, sind in der Regel begrenzt (CHF 3.300 für die Bundessteuer, variierende kantonale Grenzen).
- Berufsauslagen: Beruflich bedingte Ausgaben (z. B. berufliche Weiterbildung, unbezahlte Geschäftsauslagen) sind abziehbar. Ein Pauschalabzug (3 % des Nettogehalts, mindestens CHF 2.000, maximal CHF 4.000) deckt auch Ausgaben wie arbeitsbezogenes Material ab. Dies gilt bundesweit, und einige Kantone haben eigene Regelungen.
- Zinsen: Zinsen auf Privatkredite und Hypotheken sind abziehbar.
- Krankheits- und Versicherungsprämien: Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sind bis zu bestimmten Grenzen abziehbar, die für Nicht-Altersvorsorgebeiträge höher sind.
- Alimente: Regelmäßige Alimentezahlungen an Ex-Partner und minderjährige Kinder sind abziehbar.
- Wohltätige Spenden: Beiträge an in der Schweiz ansässige Wohltätigkeitsorganisationen sind abziehbar.
- Doppelverdienerabzug: Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, gilt ein Abzug von 50 % des niedrigeren Einkommens (Mindest CHF 8'100, maximal CHF 13'400 ab 2026).
- Kinderabzug: Es ist ein Abzug von CHF 6.700 pro unterhaltsberechtigtem Kind möglich.
- Ausbildungsaufwand: Ausgaben für die Weiterbildung über die Sekundarstufe hinaus sind bis zu CHF 12.000 abziehbar (ab 2026).
Kantonale Unterschiede
Die Kantone haben unterschiedliche Regelungen bezüglich der Arten und Beträge der Abzüge. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die kantonalen Steuerbehörden.
Ergänzende Hinweise für Expatriates
Expatriates könnten für weitere Abzüge oder steuerfreie Erstattungen in Frage kommen, die fallweise geprüft werden.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers bei Quellensteuer
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Quellensteuer von den relevanten Gehältern der Mitarbeitenden abzuziehen und monatlich oder quartalsweise an die kantonalen Behörden zu überweisen, je nach Kanton.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Stand Februar 17, 2026, aktuell sind und Änderungen vorbehalten bleiben.



