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Schweiz

Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Schweiz

Remote-Arbeit

Schweiz, bekannt für ihre atemberaubenden Landschaften und starke Wirtschaft, nimmt langsam Remote-Arbeitspraktiken an. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern entwickeln sich die Vorschriften jedoch noch. Dieser Leitfaden untersucht die rechtlichen Aspekte, technologischen Überlegungen und Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit Remote-Arbeit in der Schweiz.

Gesetzliche Vorschriften

Das Schweizer Arbeitsrecht ist das zentrale Prinzip, das gilt, wenn ein Arbeitnehmer in der Schweiz als "erwerbstätig" gilt. Dies umfasst Vorschriften zu Arbeitszeiten, Urlaubstagen und Kündigung.

Arbeitserlaubnisse

Für EU/EFTA-Bürger, die remote für ein Unternehmen außerhalb der Schweiz ohne Verbindung zum Schweizer Markt arbeiten, ist wahrscheinlich keine formelle Arbeitserlaubnis erforderlich. Allerdings ist eine Aufenthaltsbewilligung, die die finanzielle Solvenz nachweist, notwendig. Eine Arbeitserlaubnis speziell für Remote-Arbeit für Nicht-EU-Bürger zu erhalten, ist herausfordernd. Bestehende Bewilligungen aus Gründen wie Familienzusammenführung könnten eine bessere Option sein.

Die "183-Tage-Regel" gilt für Sozialversicherung und Steuern. Wenn ein Remote-Arbeiter mehr als 183 Tage pro Jahr in der Schweiz bleibt, könnte er den Schweizer Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern unterliegen.

Technologische Infrastruktur-Anforderungen

Eine stabile und schnelle Internetverbindung ist entscheidend für effektive Remote-Arbeit. Die Schweiz verfügt über eine ausgezeichnete Internetinfrastruktur und rangiert in globalen Benchmarks hoch. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Ausrüstung für Homeoffices bereitzustellen. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Mitarbeiter Zugang zu sicheren Geräten und Software haben. Effektive Kommunikation ist für Remote-Teams unerlässlich. Arbeitgeber sollten Werkzeuge für Videokonferenzen, Instant Messaging und Projektmanagement bereitstellen, um die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Arbeitgeberverantwortlichkeiten

Da Remote-Arbeit die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verwischt, sollten Arbeitgeber gesunde Work-Life-Grenzen fördern. Dies könnte festgelegte Arbeitszeiten oder das Entmutigen von Kommunikation nach Feierabend umfassen. Arbeitgeber sollten angemessene Schulungen zu Remote-Arbeitsverfahren, einschließlich Kommunikationsprotokollen und Zeitmanagementpraktiken, anbieten.

Flexible Arbeitsregelungen

Die Schweiz bietet eine Vielzahl von flexiblen Arbeitsmodellen, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Zu den beliebten Optionen gehören Teilzeitarbeit, Gleitzeit, Jobsharing und Telearbeit.

Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit wird als jede Arbeitszeit definiert, die unter den regulären Vollzeitstunden liegt. Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) garantiert allen Arbeitnehmern das Recht auf Teilzeitarbeit. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf anteilige Gehälter und Leistungen, die auf ihrem Prozentsatz einer Vollzeitstelle basieren.

Gleitzeit

Gleitzeit ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeiten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens anzupassen, solange die wöchentliche oder monatliche Gesamtarbeitszeit eingehalten wird. Dies kann frühere oder spätere Anfangs- und Endzeiten umfassen. Obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können Arbeitgeber nach eigenem Ermessen Gleitzeitregelungen einführen. Diese Regelungen sollten die Kernarbeitszeiten, Gleitzeitfenster und eventuelle Überstundenregelungen klar definieren.

Jobsharing

Jobsharing bedeutet, dass zwei oder mehr Arbeitnehmer sich eine Vollzeitstelle und die damit verbundenen Aufgaben teilen. Jeder Jobsharer erfüllt einen Teil der Arbeitswoche, sodass die Vollzeitstelle abgedeckt ist. Jobsharing-Vereinbarungen erfordern formelle Verträge, die die Arbeitsaufteilung, Verantwortlichkeiten und die Verteilung der Urlaubszeit unter den Jobsharern festlegen.

Telearbeit (Home Office)

Telearbeit, auch bekannt als Home Office, ermöglicht es den Arbeitnehmern, entweder teilweise oder vollständig von einem festgelegten Arbeitsplatz zu Hause aus zu arbeiten. Das Schweizer Recht verpflichtet Arbeitgeber in der Regel nicht, Ausrüstung bereitzustellen oder Ausgaben im Zusammenhang mit dem Home Office zu erstatten. Es können jedoch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern getroffen werden, die die Bereitstellung von Ausrüstung oder die Aufteilung der Kosten regeln.

Datenschutz und Privatsphäre

In der Schweiz hat der Anstieg der Fernarbeit den Datenschutz und die Privatsphäre in den Vordergrund der Bedenken sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gerückt. Das Verständnis der relevanten Vorschriften, der Pflichten des Arbeitgebers, der Rechte der Arbeitnehmer und der bewährten Verfahren ist entscheidend, um die Datensicherheit in einer Remote-Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Pflichten des Arbeitgebers

Nach dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) umfassen die Grundsätze der Datenverarbeitung Vertraulichkeit, Integrität, Zweckbindung und Datenminimierung. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterdaten zu ergreifen. Dies umfasst die Sicherung von Fernzugriffspunkten, die Verschlüsselung sensibler Daten und die Bereitstellung von Schulungen zur Datensicherheit für Mitarbeiter.

Arbeitgeber müssen auch transparent darüber informieren, welche Daten sie von Fernarbeitern erheben, zu welchem Zweck diese Erhebung erfolgt und wie die Daten verwendet und gespeichert werden. Mitarbeiter haben das Recht, auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen und diese zu korrigieren.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben die Pflicht, die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten und geistigem Eigentum zu wahren, auch wenn sie remote arbeiten. Sie sollten Maßnahmen ergreifen, um persönliche Daten von Unternehmensdaten auf Arbeitsgeräten zu trennen, was die Verwendung separater Geräte oder die Implementierung starker Passwortmanagementpraktiken umfassen kann. Mitarbeiter sind auch dafür verantwortlich, vermutete Datenschutzverletzungen umgehend ihrem Arbeitgeber zu melden.

Bewährte Verfahren für die Datensicherheit

Arbeitgeber sollten starke Zugangskontrollen implementieren, um den Zugriff auf Unternehmensdaten und -systeme auf autorisiertes Personal zu beschränken. Dies umfasst Multi-Faktor-Authentifizierung und individuelle Anmeldeinformationen. Sensible Daten sollten sowohl im Ruhezustand als auch während der Übertragung mit branchenüblichen Verschlüsselungsalgorithmen verschlüsselt werden.

Sichere Fernzugriffswerkzeuge wie virtuelle private Netzwerke (VPNs) sollten genutzt werden, um eine verschlüsselte Kommunikation zwischen Remote-Geräten und Unternehmensservern zu gewährleisten. Arbeitgeber sollten nur die Daten erheben, die für Arbeitszwecke unerlässlich sind, und die Speicherung unnötiger Mitarbeiterdaten vermeiden.

Regelmäßige Schulungen zur Datensicherheit für Remote-Mitarbeiter sollten durchgeführt werden, um das Bewusstsein für Cybersecurity-Bedrohungen und bewährte Verfahren zu schärfen.

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