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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Schweiz

Arbeitsgenehmigungen und Visa in Schweiz

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Arbeitserlaubnisse und Visa in der Schweiz: Ein Leitfaden für Arbeitgeber und internationale Mitarbeitende

Die starke Wirtschaft, der hohe Lebensstandard und das globale Geschäftsumfeld der Schweiz ziehen Top-Talente aus aller Welt an. Für Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte einstellen oder nach Schweiz umziehen lassen möchten — und für Mitarbeitende, die bereits ein Jobangebot in der Hand haben — ist das Verständnis des Systems der Arbeitserlaubnisse und Visa in der Schweiz ein entscheidender erster Schritt. Die richtige Navigation durch die schweizerischen Einwanderungsanforderungen gewährleistet einen reibungslosen Einstieg, die Einhaltung lokaler Gesetze sowie einen erfolgreichen Start für ausländische Mitarbeitende in der Schweizer Arbeitswelt. Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Arbeitgeber und gesponserte Mitarbeitende über Schweizer Arbeit visas wissen müssen, von Permit-Typen und Quoten bis hin zu Arbeitsmarkttests und Arbeitgeberpflichten, mit Tipps zur Nutzung von Employer of Record-Diensten und Rivermate’s Visa-Unterstützung für eine nahtlose Erfahrung.

Verständnis des Schweizer Arbeitvisasystems für Arbeitgeber

Die Schweiz betreibt ein duales System für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte basierend auf der Staatsangehörigkeit. Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) profitieren von vereinfachten Verfahren im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen. Im Gegensatz dazu stehen Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige (oft als „Drittstaatsangehörige“ bezeichnet) vor strengeren Kriterien und Kontrollen bei der Beantragung der Schweizer Arbeitserlaubnis.

Ein grundlegender Aspekt des Systems ist, dass die Arbeitserlaubnis in der Regel in Form einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt wird. Mit anderen Worten: Das Arbeitvisum eines ausländischen Mitarbeitenden ist meist an eine Aufenthaltserlaubnis gekoppelt, die es ihnen erlaubt, in der Schweiz zu leben und für einen bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Arbeitgeber müssen die Genehmigung sowohl der kantonalen Arbeitsbehörden (auf regionaler/kantonaler Ebene) als auch des Bundesamtes für Migration (SEM) einholen, bevor ein Arbeitvisum erteilt werden kann. Wichtig ist, dass der Schweizer Arbeitsmarkt Priorität bei der Besetzung von Stellen mit lokalen und EU/EFTA-Kandidaten hat. Das bedeutet, Unternehmen müssen rechtfertigen, warum eine bestimmte Position nicht mit einem Schweizer oder EU/EFTA-Kandidaten besetzt werden kann, bevor sie einen Drittstaatsangehörigen einstellen. Diese Schutzmaßnahme stellt sicher, dass die inländische und EU-Arbeitskraft Vorrang hat, was im Einklang mit der Schweizer Politik zum Schutz des Arbeitsmarktes steht.

Für den Mitarbeitenden bedeutet dies, dass ein Jobangebot allein nicht ausreicht — der potenzielle Arbeitgeber in der Schweiz muss die entsprechenden Kanäle durchlaufen, um die Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeitenden zu erhalten. Arbeiten in der Schweiz ohne gültige Erlaubnis ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung oder sogar Einreiseverbote. Ebenso riskieren Arbeitgeber, die die erforderliche Genehmigung für ausländische Mitarbeitende nicht einholen, Strafen und Reputationsschäden. Die Sicherstellung einer legalen Arbeitserlaubnis ist daher im Interesse aller, erleichtert die Einhaltung der schweizerischen Arbeitsgesetze, die korrekte Lohn- und Steuerabrechnung sowie den Schutz der Rechte sowohl des Arbeitgebers als auch des Mitarbeitenden.

Gängige Arten von Schweizer Arbeitserlaubnissen (L, B, C, G)

Die wichtigsten Kategorien der Arbeitserlaubnisse in der Schweiz sind zusammengefasst:

L Permit (Kurzaufenthaltsbewilligung) in der Schweiz

Das L Permit ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung, die typischerweise für Beschäftigungen bis zu 12 Monaten ausgestellt wird. Es wird häufig für befristete Einsätze oder Verträge verwendet, die weniger als ein Jahr dauern. Die Gültigkeit des L Permit entspricht meist dem Arbeitsvertrag (mindestens 3 Monate bis zu 12 Monate) und kann manchmal auf maximal 24 Monate verlängert werden. Es bleibt eine temporäre Bewilligung, die an die konkrete Stelle und den Arbeitgeber gebunden ist.

B Permit (Erstmalige Langzeitaufenthaltsbewilligung) in der Schweiz

Das B Permit ist die Standard-Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für längerfristige Beschäftigungen in der Schweiz. Es wird in der Regel an ausländische Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten oder einem unbefristeten (permanenten) Vertrag ausgestellt. Das B Permit ist oft für ein Jahr bei der ersten Ausstellung gültig und kann jährlich verlängert werden, solange die Beschäftigungs- und Berechtigungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Beachten Sie, dass B Permits für Nicht-EU-Staatsangehörige jährlichen Quoten unterliegen. Diese Bewilligung erlaubt es der Person, in der Schweiz zu leben und für den sponsernden Arbeitgeber unter den genehmigten Bedingungen zu arbeiten.

C Permit (Niederlassungsbewilligung) in der Schweiz

Das C Permit ist eine Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung. Es ist in der Regel nach einem längeren Zeitraum ununterbrochener Residenz in der Schweiz erhältlich (meist 5 Jahre für EU/EFTA-Bürger und bestimmte andere Nationalitäten, 10 Jahre für die meisten anderen Drittstaatsangehörigen). Das C Permit gewährt dem Inhaber weitergehende Rechte und mehr Stabilität. Inhaber eines C Permits haben langfristige Aufenthaltsrechte und sind nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Arbeitgeber sponsern das C Permit nicht direkt — der Mitarbeitende beantragt es, sobald die Aufenthaltsdauer und Integrationskriterien (z.B. Aufenthaltsjahre, Sprachkenntnisse) erfüllt sind.

G Permit (Grenzgängerbewilligung) in der Schweiz

Das G Permit ist für Grenzgänger konzipiert. Es gilt für Mitarbeitende, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarland (z.B. Frankreich, Deutschland, Italien oder einem anderen Grenzland) wohnen und regelmäßig zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Eine zentrale Voraussetzung für das G Permit ist, dass die Person ihren Hauptwohnsitz in einer festgelegten Grenzzone außerhalb der Schweiz behält und mindestens einmal pro Woche dorthin zurückkehrt. G Permits sind in Regionen wie Genf, Basel oder Tessin üblich und ermöglichen es Unternehmen, Talente aus Nachbarländern zu rekrutieren, ohne dass die Mitarbeitenden dauerhaft in die Schweiz ziehen müssen. EU/EFTA-Bürger können G Permits relativ einfach im Rahmen der Freizügigkeit erhalten, während Drittstaatsangehörige für den Grenzgängerstatus strengeren Beschränkungen unterliegen.

Jede dieser Permits ist in der Regel an eine bestimmte Stelle und einen Arbeitgeber gebunden. Bei L- und B-Permits ist eine Arbeitgeber- oder Stellenwechsel meist mit einer neuen Genehmigung verbunden. Arbeitgeber sollten die Bedingungen kennen, die mit dem jeweiligen Permit verbunden sind — etwa, ob geografische oder sektorale Mobilität eingeschränkt ist. Das Verständnis der Unterschiede zwischen L, B, C und G Permits ermöglicht es Arbeitgebern, die passende Visastrategie für jede Einstellung zu planen, sei es für ein kurzfristiges Projekt, eine langfristige strategische Einstellung, eine dauerhafte Umsiedlung oder eine grenzüberschreitende Regelung.

Quoten-System für Arbeitserlaubnisse in der Schweiz

Ein entscheidender Aspekt der Schweizer Einwanderungspolitik ist das Quoten-System für Arbeitserlaubnisse. Die Schweiz legt jährlich Quoten für die Anzahl der neuen Arbeitserlaubnisse fest, die für bestimmte Kategorien von Drittstaatsangehörigen verfügbar sind. Diese Quoten betreffen hauptsächlich Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige und sollen den Zustrom ausländischer Arbeitskräfte im Einklang mit den wirtschaftlichen Bedürfnissen regulieren. Praktisch bedeutet dies, dass es eine begrenzte Anzahl von L- und B-Permits gibt, die jedes Jahr an Nicht-EU/EFTA-Arbeitnehmer in der ganzen Schweiz vergeben werden, wobei die Zuweisungen auf die Kantone verteilt und ein Teil auf Bundesebene reserviert ist.

Wenn die Quote für das Jahr ausgeschöpft ist, muss selbst ein qualifizierter ausländischer Kandidat möglicherweise bis zum nächsten Jahr warten, bis eine Genehmigung erteilt werden kann. Beispiel: Wenn die Quote eines Kantons für Nicht-EU/EFTA-Fachkräfte in einem Jahr aufgebraucht ist, werden neue Anträge in der Regel erst wieder genehmigt, wenn die Quoten im nächsten Kalenderjahr zurückgesetzt werden. Die Schweizer Regierung, vertreten durch das SEM, aktualisiert und veröffentlicht diese Quoten jährlich, sodass Arbeitgeber offizielle Veröffentlichungen konsultieren können, um zu wissen, wie viele Permits in einem Jahr verfügbar sind.

EU/EFTA-Staatsangehörige sind dank der Freizügigkeitsabkommen von diesen Quoten ausgenommen, mit einer bemerkenswerten Ausnahme für kroatische Staatsbürger. Als neues EU-Mitgliedsland befindet sich Kroatien in Übergangsregelungen in der Schweiz. In den letzten Jahren haben die Schweizer Behörden Quoten für kroatische Arbeitserlaubnisse aufrechterhalten, diese Beschränkungen sollen jedoch schrittweise aufgehoben werden, sobald die volle Gegenseitigkeit umgesetzt ist. Arbeitgeber, die kroatische Staatsbürger einstellen, sollten die aktuellen Regelungen prüfen, da die Quoten- und Arbeitserlaubnisbedingungen für Kroaten bis zum Ende der Übergangszeit leicht abweichen können.

Das Vorhandensein von Quoten macht eine frühzeitige Planung unerlässlich. Arbeitgeber sollten den Prozess der Arbeitserlaubnisbeantragung gut im Voraus des geplanten Startdatums beginnen und auf die Jahreszeit achten. In Jahren oder Regionen mit hoher Nachfrage kann es strategisch sein, die Anträge früh im Jahr zu stellen, bevor die Quoten erschöpft sind. Insgesamt unterstreicht das Quoten-System, dass die Einstellung von Nicht-EU-Talenten in der Schweiz nicht nur von der Erfüllung individueller Voraussetzungen abhängt, sondern auch vom Timing und den allgemeinen Einwanderungsbeschränkungen.

Arbeitsmarkttest und Vorrang für lokale Einstellungen in der Schweiz

In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, den lokalen Arbeitsmarkt zu prüfen, bevor sie auf ausländische Mitarbeitende zurückgreifen. Dies wird oft als Arbeitsmarkttest oder Vorrangprinzip bezeichnet und ist ein Kernbestandteil des Genehmigungsverfahrens für Drittstaatsangehörige. Praktisch bedeutet dies, dass ein Schweizer Unternehmen nachweisen muss, dass keine geeigneten Schweizer oder EU/EFTA-Kandidaten die Stelle besetzen konnten. Die kantonalen Behörden und das SEM prüfen, ob der Arbeitgeber ausreichend Bemühungen unternommen hat, zuerst innerhalb der Schweiz und der EU zu rekrutieren.

Um diese Anforderung zu erfüllen, wird von Arbeitgebern in der Regel erwartet, die Stelle im Inland (und oft auch in der EU) für eine angemessene Dauer auszuschreiben und mit regionalen Arbeitsvermittlungen zusammenzuarbeiten. Sie müssen möglicherweise Nachweise über die Rekrutierungsbemühungen vorlegen, z.B. Kopien der Stellenanzeigen und Details zu durchgeführten Interviews, sowie darlegen, warum lokale Bewerber (falls vorhanden) ungeeignet waren. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber eine schriftliche Begründung für die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Mitarbeitenden einreichen, in der die Suche nach lokalen Kandidaten erläutert wird. Die Schweizer Behörden prüfen, ob die Stelle öffentlich gemacht wurde, z.B. über das regionale Arbeitsamt oder bekannte Jobportale, und ob sie unbesetzt blieb.

Nur hochqualifizierte Fachkräfte oder Spezialisten erhalten unter diesen Bedingungen in der Regel eine Genehmigung, da das schweizerische Einwanderungsrecht jene priorisiert, die Fähigkeiten oder Fachwissen mitbringen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt knapp sind. Dazu gehören Personen mit fortgeschrittenen Abschlüssen, technischen Fähigkeiten oder bedeutender Erfahrung in Bereichen, in denen in der Schweiz ein bekannter Mangel besteht. Arbeitgeber sollten bereit sein, die besonderen Qualifikationen des ausländischen Kandidaten und die Gründe, warum er für die Stelle besonders geeignet ist, nachzuweisen.

Neben dem Nachweis eines echten Arbeitskräftemangels müssen Arbeitgeber dem ausländischen Mitarbeitenden Bedingungen wie Gehalt, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen bieten, die denen eines Schweizer Mitarbeitenden für die gleiche Stelle entsprechen. Dies stellt sicher, dass die Einstellung aus dem Ausland nicht dazu genutzt wird, lokale Arbeitsstandards zu unterlaufen. Die kantonalen Arbeitsämter prüfen den Arbeitsvertrag, um sicherzustellen, dass die Löhne den schweizerischen Branchensätzen entsprechen.

Zusammenfassend ist der Arbeitsmarkttest eine Schutzmaßnahme, um Beschäftigungsmöglichkeiten für in der Schweiz und der EU ansässige Personen zu sichern. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Beantragung eines Arbeitserlaubnisses sorgfältige lokale Rekrutierung und umfassende Dokumentation erfordert. Frühzeitige Initiierung des Rekrutierungs- und Antragsprozesses sowie eine detaillierte Dokumentation aller Bemühungen erhöhen die Erfolgschancen bei der Genehmigung der Beschäftigung ausländischer Talente.

Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis für Mitarbeitende in der Schweiz

Neben dem Arbeitsmarkttest, den der Arbeitgeber erfüllen muss, gibt es mehrere Voraussetzungen, die der ausländische Mitarbeitende erfüllen muss, um eine Schweizer Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Schweizer Behörden prüfen in der Regel die Qualifikationen und den Hintergrund des Kandidaten, um sicherzustellen, dass sie mit den Bedürfnissen des Schweizer Arbeitsmarktes und der Integrationsfähigkeit übereinstimmen. Wichtige Kriterien für Nicht-EU/EFTA-Antragsteller sind:

Qualifizierte Position und Qualifikationen für Schweizer Arbeitserlaubnisse

Der ausländische Mitarbeitende sollte eine qualifizierte oder spezialisierte Rolle ausfüllen. Generell erwartet die Schweiz, dass Drittstaatsangehörige einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare höhere Bildung besitzen und mehrere Jahre relevante Berufserfahrung vorweisen können. Fachliche Expertise oder fortgeschrittene Berufskompetenzen stärken den Antrag — je besser das Profil des Kandidaten eine gefragte Fähigkeit abdeckt, desto leichter ist die Rechtfertigung für eine Arbeitserlaubnis.

Relevante Berufserfahrung für Schweizer Visa

Nachweis über berufliche Erfahrung im Fachgebiet ist wichtig. Die Schweizer Einwanderungsbehörden prüfen, ob der Kandidat eine nachweislich starke Erfolgsgeschichte vorweisen kann, die die Einstellung gegenüber inländischen Talenten rechtfertigt. Empfehlungsschreiben oder detaillierte Lebensläufe mit Angaben zu früheren Positionen und Erfolgen können erforderlich sein, um die Berufserfahrung zu dokumentieren.

Sprachkenntnisse für Schweizer Arbeitserlaubnisse

Da die Schweiz mehrere Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) hat und jeder Kanton in einer oder mehreren dieser Sprachen arbeitet, wird von ausländischen Mitarbeitenden oft erwartet, dass sie eine gewisse Sprachkompetenz oder Lesefähigkeit in der jeweiligen Landessprache des Kantons besitzen, in dem sie arbeiten. Besonders für Nicht-EU-Staatsangehörige kann es eine formale oder informelle Voraussetzung sein, Kenntnisse in der relevanten Landessprache (Deutsch für den Großteil der Schweiz, Französisch in westlichen Kantonen oder Italienisch im Tessin) nachzuweisen. Sprachkenntnisse erleichtern die Integration, sind aber auch notwendig, um die Arbeit effektiv auszuführen, und sind für langfristige Aufenthaltschancen relevant.

Weitere Grundvoraussetzungen für Schweizer Arbeitserlaubnisse

Der Antragsteller sollte einen einwandfreien Strafregisterauszug vorlegen können (nachgewiesen durch eine polizeiliche Führungszeugnis) und eine Schweizer Krankenversicherung abschließen. In einigen Fällen können die Behörden auch Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel oder eine geeignete Unterkunft verlangen, um sicherzustellen, dass die Person sich während des Aufenthalts selbst versorgen kann.

Gültiger Reisepass und Dokumente für Schweizer Visa

Der Mitarbeitende muss ein gültiges Reisedokument (Reisepass) besitzen, das für die Dauer des Permits (und in der Regel einige Monate darüber hinaus) gültig ist und mindestens zwei freie Seiten für Visa aufweist. Es sind Kopien der Pass-Identitätsseiten (und oft vorherige Visa oder Einreisestempel, um den rechtmäßigen Status an anderen Orten nachzuweisen, falls zutreffend) sowie Passfotos im Format biometrischer Passbilder einzureichen. Wichtig ist, dass der Antragsteller ein konkretes Jobangebot oder einen unterschriebenen Arbeitsvertrag eines Schweizer Arbeitgebers vorweisen kann, um den Prozess der Arbeitserlaubnis zu starten. Im Gegensatz zu manchen Ländern erlaubt die Schweiz in der Regel nicht, dass ausländische Staatsangehörige einreisen und dann eine Arbeit suchen; die Sponsoring durch ein Schweizer Unternehmen ist der zentrale Punkt für die Nicht-EU/EFTA-Arbeitserlaubnis.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeitende stellen die erforderlichen Unterlagen für den Antrag zusammen. Der Arbeitgeber liefert in der Regel Dokumente zum Unternehmen und zur Stelle (z.B. einen Auszug aus dem Handelsregister, Stellenbeschreibung und Nachweise zum Arbeitsmarkttest), während der Mitarbeitende persönliche Dokumente (Reisepass, Diplome, Lebenslauf, Referenzen etc.) bereitstellt. Das Erfüllen all dieser Voraussetzungen garantiert keine Genehmigung — es positioniert den Antrag jedoch für eine positive Entscheidung. Die Schweizer Behörden wägen alle Faktoren (Arbeitsmarktnachfrage, Profil des Kandidaten, Quoten etc.) bei ihrer endgültigen Entscheidung ab.

Antragsverfahren für Schweizer Arbeitvisa

Der Prozess zur Erlangung eines Arbeitvisums (Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis) in der Schweiz umfasst mehrere Schritte und die Koordination zwischen Arbeitgeber, ausländischem Mitarbeitenden und verschiedenen Regierungsstellen. Hier eine Übersicht des typischen Ablaufs:

1. Kantonale Antragstellung in der Schweiz

Der Prozess beginnt in der Regel auf kantonaler Ebene. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die jeweils eigene Migrations- oder Arbeitsämter haben. Der Arbeitgeber in der Schweiz reicht einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen kantonalen Behörde ein, in dessen Gebiet die Stelle angesiedelt ist. Dieser Antrag umfasst Formulare und Nachweise über die Stelle und den Kandidaten. In diesem Stadium legt der Arbeitgeber Nachweise für den Arbeitsmarkttest vor (z.B. Nachweise über Stellenanzeigen und die Begründung für die Einstellung eines Ausländers) sowie die Qualifikationen des Kandidaten. Manche Kantone verfügen über Online-Portale oder spezielle Formulare für Arbeitserlaubnis-Anträge; das genaue Verfahren und die Dokumentenliste können leicht variieren.

2. Kantonale Prüfung der Schweizer Arbeitserlaubnis

Die kantonale Behörde prüft den Antrag, um sicherzustellen, dass die lokalen Arbeitsmarktbedürfnisse

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