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Arbeitnehmerrechte in Schweiz

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Discover workers' rights and protections under Schweiz's labor laws

Updated on April 24, 2025

Beendigung

In der Schweiz ist das Prinzip der "Kündigungsfreiheit" in Kraft, das sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern erlaubt, ein Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines Grundes zu beenden. Es gibt jedoch bestimmte Vorschriften zum Schutz beider Parteien, die hauptsächlich im Schweizer Obligationenrecht (OR) festgelegt sind.

Rechtmäßige Kündigungsgründe

Obwohl ein Grund nicht immer erforderlich ist, gibt es Situationen, in denen ein Arbeitgeber eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Diese umfassen:

  • Verschulden des Arbeitnehmers: Dies könnte auf eine anhaltende Unfähigkeit oder Unwilligkeit zur Erfüllung der Pflichten zurückzuführen sein, Verletzung vertraglicher Verpflichtungen wie Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsverbote oder strafbare Handlungen, die dem Arbeitsverhältnis schaden, wie Diebstahl oder Betrug.
  • Betriebliche Gründe: Diese umfassen wirtschaftliche Notwendigkeiten, die zu Stellenabbau oder Umstrukturierungen führen.
  • Persönliche Gründe: Diese könnten auf eine langanhaltende Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach bestimmten Zeiträumen zurückzuführen sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Schutz vor "missbräuchlicher Kündigung" gibt. Dies umfasst Kündigungen aus diskriminierenden Gründen, Persönlichkeitskonflikte oder wenn der Arbeitnehmer seine gesetzlichen Rechte wahrnimmt.

Kündigungsfristen

Sofern im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) keine andere Frist festgelegt ist, gelten gesetzliche Kündigungsfristen:

  • Probezeit: 7 Tage
  • Erstes Dienstjahr: 1 Monat (Ende des Monats)
  • 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate (Ende des Monats)
  • Nach 9 Dienstjahren: 3 Monate (Ende des Monats)

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Abfindung

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu Abfindungen. Es kann jedoch in Arbeitsverträgen, GAVs oder Sozialplänen im Falle von Massenentlassungen geregelt sein.

Weitere Überlegungen

  • Beschränkte Zeiten: Arbeitnehmer sind während bestimmter Perioden wie Krankheit, Schwangerschaft, Militär- oder Zivildienst usw. vor Kündigung geschützt.
  • Fristlose Kündigung ("sofortige Beendigung"): Diese ist bei schweren Vertragsverletzungen vorbehalten. Die Kündigung muss innerhalb von 2-3 Tagen nach Kenntnis des Fehlverhaltens ausgesprochen werden.

Diskriminierung

Schweizer Anti-Diskriminierungsgesetze sind im Bundesverfassung der Nation verankert, die Gleichheit vor dem Gesetz und gleiche Rechte für Männer und Frauen betont. Diese Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensstil, religiösen, ideologischen oder politischen Überzeugungen oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Geschützte Merkmale

Schweizer Recht schützt Personen vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Ethnie, nationaler Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter und anderer Merkmale wie sozialer Herkunft, Lebensstil, politischen Ansichten oder Gewerkschaftstätigkeiten.

Abhilfemechanismen

Opfer von Diskriminierung in der Schweiz haben mehrere Möglichkeiten zur Abhilfe. Sie können interne Beschwerden bei ihrem Arbeitgeber einreichen, Schlichtung durch kantonale Schlichtungsstellen oder spezialisierte Agenturen suchen, eine Klage vor einem Zivilgericht erheben oder eine Strafanzeige nach Artikel 261bis des Schweizer Strafgesetzbuches im Falle schwerer Diskriminierung oder Hassrede stellen.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Sie müssen eine klare Anti-Diskriminierungsrichtlinie umsetzen, regelmäßig Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte anbieten, die persönliche Integrität und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden schützen, angemessene Vorkehrungen für Mitarbeitende mit Behinderungen treffen, wenn möglich, und Beschwerden über Diskriminierung schnell und gründlich untersuchen.

Arbeitsbedingungen

Schweizer Arbeitsgesetze sind bekannt für ihren Fokus auf das Wohlbefinden der Arbeitnehmer und die Schaffung einer gesunden Work-Life-Balance. Sie enthalten spezifische Vorschriften bezüglich Arbeitszeiten, Pausen und ergonomischer Anforderungen.

Arbeitszeiten

Die schweizerische Gesetzgebung legt die Höchstarbeitszeit bei 45 Stunden pro Woche für die meisten Sektoren fest, einschließlich Industriearbeiter, Büropersonal und Techniker. Für bestimmte Berufe gilt jedoch eine Grenze von 50 Stunden. Trotz dieser gesetzlichen Grenzen arbeitet der durchschnittliche Schweizer Arbeitnehmer etwa 41 Stunden pro Woche. Arbeitgeber haben eine gewisse Flexibilität bei der Planung, müssen jedoch die Vorschriften bezüglich Pausen, Ferien und Ruhetagen einhalten.

Ruhezeiten und Pausen

Das schweizerische Recht schreibt Ruhezeiten während des Arbeitstages vor, um Müdigkeit zu vermeiden und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die minimale Pausendauer hängt von der Länge des Arbeitstages ab. Es sind 15 Minuten bei einem 5,5-stündigen Arbeitstag, 30 Minuten bei einem 7-stündigen Arbeitstag und 1 Stunde bei einem 9-stündigen Arbeitstag.

Ergonomische Anforderungen

Schweizer Vorschriften fördern ein Arbeitsumfeld, das körperliche Belastung minimiert und den Komfort der Arbeitnehmer maximiert. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze bereitzustellen, die ergonomisch gestaltet sind, um das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen zu verringern. Dies kann verstellbare Stühle, eine richtige Monitorpositionierung und angemessene Tischhöhen umfassen. Zusätzlich sollten ausreichend Beleuchtung und akzeptable Lärmpegel aufrechterhalten werden, um Augenbelastung zu vermeiden und eine ablenkungsfreie Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Detaillierte Angaben können in individuellen Arbeitsverträgen festgelegt sein.

Gesundheit und Sicherheit

Schweiz legt großen Wert auf das Wohlbefinden der Arbeitnehmer, mit einem umfassenden Rahmenwerk von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Dieses Rahmenwerk umreißt die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungsbehörden, die für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sind.

Arbeitgeberpflichten

Das Schweizer Recht verlangt von Arbeitgebern, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Die beiden wichtigsten Gesetzestexte, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (OSH) in der Schweiz regeln, sind das Arbeitsgesetz und das Unfallversicherungsgesetz. Das Arbeitsgesetz legt allgemeine Bestimmungen für Arbeits- und Ruhezeiten sowie Maßnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Das Unfallversicherungsgesetz konzentriert sich auf die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie auf Entschädigungen für arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten. Diese Gesetze werden durch fünf Verordnungen ergänzt, die spezifischere Anforderungen an Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorsehen.

Wichtige Arbeitgeberpflichten im Rahmen dieser Vorschriften umfassen:

  • Risikoanalyse und -minderung: Arbeitgeber müssen proaktiv Risiken am Arbeitsplatz bewerten und Maßnahmen zu deren Kontrolle oder Beseitigung umsetzen.
  • Bereitstellung sicherer Ausrüstung und Schulungen: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und entsprechender Schulungen zu deren Verwendung.
  • Arbeitsplatzgestaltung und -wartung: Die Gestaltung, der Bau und die Wartung des Arbeitsplatzes müssen den Sicherheitsvorschriften bezüglich Ergonomie, Bauvorschriften und Brandschutz entsprechen.
  • Unfallverhütung und -meldung: Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zu ergreifen. Arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten sind den zuständigen Behörden zu melden.

Arbeitnehmerrechte

Arbeitnehmer in der Schweiz haben ein grundlegendes Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Dieses Recht ist im Arbeitsgesetz verankert und durch das Unfallversicherungsgesetz ergänzt. Zu den wichtigsten Rechten der Arbeitnehmer gehören:

  • Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz: Arbeitnehmer haben das Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von vorhersehbaren Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit ist.
  • Recht auf Information und Schulung: Arbeitnehmer haben das Recht, über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informiert zu werden und eine angemessene Schulung zu sicheren Arbeitspraktiken zu erhalten.
  • Recht, unsichere Arbeit abzulehnen: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie für unsicher halten oder die eine Gefahr für ihre Gesundheit darstellen.
  • Recht, Bedenken zu melden: Arbeitnehmer haben das Recht, Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken ohne Angst vor Repressalien ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden zu melden.
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