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Schweiz

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Schweiz

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

Die Schweiz verfügt über einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit, der hauptsächlich aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) besteht.

Grundprinzipien des Schweizer Gesundheits- und Sicherheitsrechts

Das Schweizer Gesundheits- und Sicherheitsrecht basiert auf zwei Hauptprinzipien: den Pflichten der Arbeitgeber und den Rechten der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, was die Durchführung von Risikobewertungen, die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen, die Sicherstellung sicherer Arbeitsplätze und Ausrüstungen sowie die Bereitstellung von Schutzausrüstung und Schulungen umfasst. Größere Unternehmen oder solche mit erheblichen Gefahren müssen auch qualifizierte Gesundheits- und Sicherheitsspezialisten ernennen.

Andererseits haben Arbeitnehmer nach Schweizer Recht bedeutende Rechte. Dazu gehören das Recht, über Gefahren am Arbeitsplatz informiert zu werden, das Recht, gefährliche Arbeit zu verweigern, und das Recht, an Entscheidungen und Konsultationen zur Gesundheit und Sicherheit teilzunehmen.

Wichtige Regulierungsbehörden

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist für die Überwachung und Durchsetzung des Arbeitsgesetzes verantwortlich. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) setzt das Unfallversicherungsgesetz durch, während die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS/CFST) die Aktivitäten zur Gesundheit und Sicherheit koordiniert und Präventionsstrategien entwickelt.

Wichtige Bestimmungen des Schweizer Gesundheits- und Sicherheitsrechts

Arbeitszeitregelungen (ArG)

Das Arbeitsgesetz legt Regelungen für die Arbeitszeit fest, einschließlich Begrenzungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden, obligatorischer Ruhezeiten und Pausen sowie Regeln für Nacht- und Sonntagsarbeit.

Arbeitssicherheit (ArG)

Das Gesetz legt auch Anforderungen an sichere Arbeitsplätze fest, einschließlich Layout, Belüftung und Beleuchtung. Es legt auch Sicherheitsstandards für Maschinen und Ausrüstungen sowie Regeln für den Umgang mit gefährlichen Stoffen fest. Ergonomie und die Verhütung von Muskel-Skelett-Erkrankungen sind ebenfalls abgedeckt.

Gesundheitsschutz (ArG)

Das Gesetz schützt Arbeitnehmer vor übermäßiger Lärmbelastung, Vibrationen und gefährlichen Stoffen. Es sieht auch besondere Maßnahmen für schwangere Arbeitnehmerinnen, junge Arbeitnehmer und Personen mit Behinderungen vor. Betriebliche Gesundheitsdienste und die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz sind ebenfalls abgedeckt.

Unfallverhütung (UVG)

Das Unfallversicherungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Es sieht auch eine Versicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vor und legt Rehabilitations- und Entschädigungsprogramme fest.

Einhaltung und Durchsetzung

Die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze wird von Arbeitsinspektoraten durchgesetzt, die Arbeitsplatzinspektionen durchführen. Die SUVA untersucht Unfälle, bestimmt den Versicherungsschutz und setzt Sicherheitsmaßnahmen durch. Verstöße gegen die Gesetze können zu Geldstrafen, Verwaltungsanordnungen und in schweren Fällen zu strafrechtlichen Sanktionen führen.

Arbeitsschutz

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz (OHS) sind ein entscheidender Aspekt jedes Arbeitsplatzes, und in der Schweiz werden sie durch mehrere wichtige Gesetze und Institutionen geregelt. Das primäre Gesetz ist das Arbeitsgesetz (ArG), das die Verantwortung der Arbeitgeber zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer festlegt. Dies umfasst die Gefahrenidentifikation, die Risikobewertung, die Bereitstellung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Schulung der Mitarbeiter in sicheren Arbeitspraktiken.

Wichtige Institutionen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist die primäre Bundesbehörde, die für die Überwachung der OHS-Politik und deren Durchsetzung verantwortlich ist. Es entwickelt OHS-Vorschriften und bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern Orientierungshilfen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ist der Hauptunfallversicherer in der Schweiz und spielt eine entscheidende Rolle bei der Unfallverhütung, Rehabilitation und Entschädigung für Berufsunfälle und -krankheiten. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS/CFST) koordiniert die OHS-Aktivitäten zwischen Bundesbehörden, Kantonen und Sozialpartnern, entwickelt Richtlinien, fördert OHS-Kampagnen und stellt Schulungsressourcen zur Verfügung.

Verantwortung der Arbeitgeber

Schweizer Arbeitgeber tragen eine erhebliche Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes. Sie müssen systematisch Arbeitsplatzgefahren identifizieren und bewerten und geeignete Kontrollmaßnahmen umsetzen, um Risiken zu minimieren. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern klare Informationen und Schulungen zu Arbeitsplatzgefahren, sicheren Arbeitsverfahren und der Verwendung von Schutzausrüstung bereitstellen. Sie müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplatz, die Ausrüstung und die Maschinen sicher und gut gewartet sind. Arbeitgeber können verpflichtet sein, medizinische Untersuchungen oder Gesundheitsüberwachungen für Arbeitnehmer bereitzustellen, die bestimmten Gefahren ausgesetzt sind. Sie müssen auch Pläne für Notfälle wie Brände, Unfälle oder Chemikalienverschüttungen haben.

Rechte und Mitwirkung der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in der Schweiz haben Rechte und spielen eine aktive Rolle im OHS. Sie können die Arbeit verweigern, wenn sie glauben, dass diese eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für ihre Gesundheit darstellt. Arbeitnehmer haben das Recht, über Arbeitsplatzgefahren informiert und zu OHS-Angelegenheiten konsultiert zu werden. In größeren Unternehmen können Arbeitnehmer Sicherheits- und Gesundheitsvertreter wählen, die ihre Interessen vertreten. Arbeitgeber werden ermutigt, die Arbeitnehmer in die Entwicklung und Umsetzung von OHS-Managementsystemen einzubeziehen.

Schwerpunktbereiche im Schweizer OHS

Die Schweiz legt großen Wert auf die Prävention und das Management psychosozialer Risiken wie Stress, Burnout und Mobbing am Arbeitsplatz. Mit einer alternden Belegschaft geht die Schweiz auf die spezifischen OHS-Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer ein. Die Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSD) ist eine Priorität, da sie in vielen Branchen weit verbreitet sind. Die Schweiz hat auch strenge Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Stoffen, um Arbeitnehmer und die Umwelt zu schützen.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen in der Schweiz werden hauptsächlich von den kantonalen Arbeitsinspektoraten durchgeführt, wobei jeder der 26 Schweizer Kantone sein eigenes Arbeitsinspektorat hat. Andere Stellen wie die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) können ebenfalls Inspektionen durchführen, insbesondere mit Fokus auf Unfallverhütung und Einhaltung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) oder in bestimmten Sektoren oder als Reaktion auf schwere Unfälle oder Beschwerden.

Inspektionskriterien

Arbeitsplatzinspektionen bewerten die Einhaltung mehrerer Gesetze und Vorschriften. Inspektoren beurteilen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und den Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen gemäß dem Arbeitsgesetz (ArG) und seinen Verordnungen. Inspektionen konzentrieren sich auch auf die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, einschließlich der Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen und der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gemäß dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Je nach Branche können zusätzliche Vorschriften gelten, wie z.B. Vorschriften über gefährliche Stoffe, Maschinensicherheit oder Baustellensicherheit.

Inspektionshäufigkeit

Die Häufigkeit von Arbeitsplatzinspektionen variiert je nach mehreren Faktoren. Arbeitsplätze mit höheren inhärenten Risiken, wie z.B. im Bauwesen, in der Fertigung oder im Gesundheitswesen, werden häufiger inspiziert. Unternehmen mit einer Unfallhistorie oder OSH-Verstößen können verstärkter Überwachung unterliegen. Inspektionen können auch durch Beschwerden von Mitarbeitern oder anderen Interessengruppen ausgelöst werden.

Inspektionsverfahren

Der Inspektionsprozess umfasst mehrere Schritte. Er beginnt mit der Vorbereitung, bei der Inspektoren Unternehmensinformationen, frühere Inspektionsberichte und relevante Vorschriften überprüfen. Die Inspektion beginnt mit einem Eröffnungsgespräch mit Unternehmensvertretern, um Zweck und Umfang der Inspektion zu erläutern. Es folgt ein gründlicher Rundgang durch den Arbeitsplatz, bei dem Arbeitsprozesse, Ausrüstung und Bedingungen beobachtet werden. Inspektoren können Mitarbeiter und Manager befragen, um Informationen zu sammeln, und können OSH-Aufzeichnungen, einschließlich Risikobewertungen, Schulungsunterlagen und Unfallberichte, prüfen. Die Inspektion endet mit einem Abschlussgespräch, bei dem der Inspektor vorläufige Ergebnisse und mögliche Verstöße oder Verbesserungsbereiche präsentiert. Ein formeller Bericht, der die Ergebnisse zusammenfasst und notwendige Korrekturmaßnahmen skizziert, wird anschließend erstellt.

Nachfolgeaktionen

Arbeitgebern wird eine Frist gesetzt, um festgestellte Verstöße zu beheben und die OSH-Bedingungen zu verbessern. Nachfolgeinspektionen können durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen können die Behörden Geldstrafen verhängen oder sogar Arbeitsstopps anordnen.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind eine ernste Angelegenheit, die sofortige Aufmerksamkeit und Meldung erfordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitsunfälle ihrem Unfallversicherer zu melden, in der Regel der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA). Bei schweren Unfällen, die zum Tod oder zu erheblichen Verletzungen führen, müssen diese auch der kantonalen Arbeitsinspektorate und in einigen Fällen der Polizei gemeldet werden.

Unfalluntersuchung

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine umgehende Untersuchung der Unfallursachen durchzuführen. Dies beinhaltet das Sammeln von Informationen, das Befragen von Zeugen und die Analyse der Umstände, um die Ursachen zu ermitteln. Die SUVA kann ihre eigene Untersuchung durchführen, insbesondere bei schweren Unfällen oder Berufskrankheiten. Ihre Untersuchung konzentriert sich auf die Identifizierung von Präventionsmaßnahmen und die Bewertung des Anspruchs auf Versicherungsleistungen. Abhängig von der Schwere und Komplexität des Unfalls können externe Experten hinzugezogen werden, um bei den technischen Aspekten der Untersuchung zu helfen.

Entschädigungsansprüche

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bietet eine obligatorische Versicherung für alle Arbeitnehmer in der Schweiz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Verletzte Arbeitnehmer haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, einschließlich der Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation, Lohnersatzleistungen während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrenten bei dauerhafter Beeinträchtigung und Hinterbliebenenleistungen im Todesfall. Verletzte Arbeitnehmer reichen ihre Ansprüche über den Unfallversicherer ihres Arbeitgebers ein, in der Regel die SUVA. Die SUVA bewertet den Anspruch und bestimmt die zu erbringenden Leistungen.

Wichtige Grundsätze & Vorschriften

Schweizer Protokolle priorisieren die Verhinderung zukünftiger Unfälle, indem sie gründliche Untersuchungen zur Ermittlung der Ursachen und zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen betonen. Das Unfallversicherungssystem arbeitet auf einer verschuldensunabhängigen Basis, was bedeutet, dass Arbeitnehmer unabhängig davon, wer für den Unfall verantwortlich ist, eine Entschädigung erhalten. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu ergreifen und die sofortige Meldung und Untersuchung von Unfällen sicherzustellen.

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