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Personalkostenrechner in Schweden

Arbeitskostenrechner für Schweden

Einstellung in Schweden? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Schweden

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Schweden-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Schweden

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherungsbeiträge 31,42 % Bruttogehalt
Einkommensteuerabzug (Arbeitnehmer) ca. 30 % (kommunal) + 20 % (Bundesland bei höheren Einkommen) Arbeitnehmergehalt (progressiv)
Sonderlohnsteuer auf Pensionsbeiträge 24,26 % Pensionskosten
Mehrwertsteuer (Standard) 25 % Waren und Dienstleistungen

Anmeldung & Compliance

  • Arbeitgeber müssen sich vor der Gehaltsabrechnung beim schwedischen Finanzamt (Skatteverket) registrieren.
  • Monatliche Arbeitgebererklärungen und Zahlungen für einbehaltene Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 12. des folgenden Monats fällig, außer im Januar und August, wo der Fälligkeitstermin der 17. ist.
  • Arbeitgeber müssen jeden Monat Zahlungen, Steuerabzüge, Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerleistungen für jeden Zahlungsempfänger im PAYE Tax Return-Service melden.

In Schweden werden Arbeitnehmersteuerabzüge durch ein Pay-as-you-earn-(PAYE)-System gehandhabt, bei dem Arbeitgeber Steuern direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abziehen. Dieser Überblick behandelt die wichtigsten Aspekte dieses Systems für 2026.

Einkommensteuer

  • Nationale Steuer: Diese progressive Steuer gilt für Einkommen über SEK 643.000 jährlich. Der Satz beträgt 20 % für Einkommen, das diese Grenze überschreitet, und 0 % darunter.
  • Gemeindesteuer: Ein einheitlicher Steuersatz, der von jeder Gemeinde festgelegt wird und im Durchschnitt bei etwa 32 % liegt. Dieser Satz kann variieren, daher sollten Arbeitnehmer die spezifische Rate in ihrem Standort bestätigen.

Weitere Abzüge

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer leisten keinen direkten Beitrag zur Sozialversicherung. Arbeitgeber zahlen diese Beiträge, die etwa 31,42 % des Gehalts des Arbeitnehmers betragen.

  • Arbeitsbezogene Ausgaben: Bestimmte arbeitsbezogene Ausgaben können abgesetzt werden.

    • Temporäre Arbeit: Abzüge für erhöhte Ausgaben (Mahlzeiten, geringe Kosten) während temporärer Arbeit in Schweden werden entweder nach den tatsächlichen Kosten oder anhand eines Standardbetrags von SEK 300 pro Tag vorgenommen.
    • Reisekosten: Abzüge sind möglich, wenn die Reisekosten SEK 11.000 jährlich übersteigen. Für privat genutzte Fahrzeuge ist der Abzug auf SEK 50 pro 10 km begrenzt. Für vom Arbeitgeber bereitgestellte Fahrzeuge beträgt er SEK 24 pro 10 km, oder SEK 19 für Elektroautos. Ältere, behinderte oder kranke Personen können diese Grenzen unabhängig von der Entfernung absetzen.

Steuerliche Entlastung für Experten

Ausländische Experten und Schlüsselpersonal können eine Steuererleichterung beantragen, wodurch 25 % ihres Einkommens von der Steuer und Sozialversicherung befreit sind. Die Anspruchsvoraussetzungen für 2026 umfassen, dass die Person kein schwedischer Staatsbürger ist und in den letzten fünf Jahren kein Steueransässiger war. Alternativ ist qualifizierungsfähig, wer ein monatliches Einkommen über SEK 88.200 (1,5-fache des Preisgrundbetrags für 2026) erzielt. Der Relief-Zeitraum beträgt fünf Jahre. Anträge auf diese Erleichterung müssen innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn in Schweden beim Forskarskattenämnden eingereicht werden.

Allgemeine Informationen

  • Steuertabellen: Arbeitgeber verwenden die von der Schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) bereitgestellten Steuertabellen, um die korrekte Höhe der vorläufigen Einkommensteuer abzuziehen.
  • Berichtswesen: Arbeitgeber übermitteln monatliche Berichte (Arbetsgivardeklaration) an Skatteverket, in denen die einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt sind.
  • Zahlungsfristen: Steuerzahlungen sind in der Regel bis zum 12. des Folgemonats fällig (Ausnahmen gelten für Januar und August).

Zusätzliche Abzüge können bestehen. Konsultieren Sie das Skatteverket oder einen Steuerberater für eine individuelle Beratung. Diese Informationen sind aktuell bis zum 17. Februar 2026 und können Änderungen unterliegen.

Martijn
Daan
Harvey

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