Ab dem 1. Juni 2026 hat Schweden die Mindestlohnanforderung für Antragsteller auf Arbeitserlaubnisse auf SEK 33.390 pro Monat erhöht, was 90 % des landesweiten Medianlohns entspricht. Im Vergleich dazu lag die bisherige Grenze bei SEK 29.680 pro Monat, was 80 % des Medianlohns war.
Die schwedische Regierung ist befugt, Ausnahmen von dieser Lohnanforderung für bestimmte Berufsgruppen zu gewähren, wie z.B. solche in Mangelberufen oder bei tarifvertraglich unter dem Schwellenwert liegenden Löhnen. Dennoch werden diese Ausnahmen voraussichtlich begrenzt sein.
Arbeitgeber, die planen, ausländische Mitarbeiter einzustellen, müssen sicherstellen, dass das angebotene Gehalt die neue Grenze von SEK 33.390 pro Monat erfüllt oder übertrifft. Zudem müssen die Arbeitsbedingungen mit Tarifverträgen oder Branchenstandards übereinstimmen. Für Aufenthalte bis zu einem Jahr ist eine umfassende Krankenversicherung erforderlich, die medizinische Versorgung und Rückführung abdeckt.
Diese Änderungen sollen faire Löhne gewährleisten, vor Ausbeutung schützen und mit den schwedischen Lohnstandards im Zuge aktueller Arbeitsmarktentwicklungen in Einklang stehen.
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