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Arbeitserlaubnisse und Visa in Schweden

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Schweden sponsern.

Schweden work-permits-and-visas overview

Schwedens moderne Städte und innovative Tech-Hubs machen es zu einem erstklassigen Ziel für globales Business.

Schweden hebt sich als dynamischer Business-Hub in Skandinavien hervor, mit einer florierenden Tech-Szene, einer hochqualifizierten Arbeitskraft und einem Ruf für Innovation und Nachhaltigkeit. Globale Unternehmen, von Fintech-Startups bis zu Herstellungsriesen, wählen Schweden oft als Basis für Expansion. Sie werden durch politische Stabilität, hervorragende Infrastruktur und hohe Lebensqualität angezogen.

Für Arbeitgeber bedeutet dies den Zugang zu einem reichen Talentpool – einschließlich ausländischer Fachkräfte, die darauf brennen, ihre Fähigkeiten einzubringen. Allerdings erfordert die Willkommenskultur für internationale Mitarbeitende eine Navigierung durch Schwedens Arbeitsvisa- und Aufenthaltserlaubnisbestimmungen. Arbeitgeber benötigen ein klares Verständnis dieser Regeln, um ausländische Mitarbeitende rechtssicher einstellen oder umziehen zu lassen.

Das Nichtbefolgen der Einwanderungsgesetze in Schweden kann ernste Konsequenzen haben: Unternehmen riskieren hohe Geldstrafen oder rechtliche Sanktionen, und Arbeitnehmer ohne ordnungsgemäße Zulassung gefährden ihre Abschiebung. Kurz gesagt: Das Verständnis der Prozesse für Arbeitsvisa ist keine Bürokratie – es ist ein essenzieller Bestandteil, um in Schweden Geschäfte zu machen.

In diesem umfassenden Leitfaden gehen wir alles durch, was Arbeitgeber wissen müssen – von wer ein Arbeitspermit braucht bis zu den verschiedenen Visaarten, Antragsverfahren, Compliance-Pflichten und bewährten Praktiken bei der Integration ausländischer Mitarbeitender.

Mit dem Beherrschen der Einwanderungsanforderungen in Schweden kann Ihr Unternehmen weltweit Talente nutzen und gleichzeitig die Einhaltung lokaler Gesetze sicherstellen. Lassen Sie uns erkunden, wie eine reibungslose und rechtskonforme Einstellung oder Umsiedlung ausländischer Mitarbeitender nach Schweden gelingt.

Wer braucht ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Schweden?

Grundsätzlich benötigt jeder, der kein schwedischer Staatsbürger (oder kein Daueraufenthaltsberechtigter) ist, eine Genehmigung, um in Schweden zu arbeiten. Die Anforderungen variieren jedoch je nach Staatsangehörigkeit und geplanter Aufenthaltsdauer. Hier eine Aufschlüsselung:

EU/EEA- und Schweizer Staatsbürger in Schweden

Dank des EU-Freizügigkeitsrechts sind Staatsbürger anderer EU/EEA-Länder und der Schweiz von der Arbeitsgenehmigung in Schweden befreit. Sie haben das Recht, in Schweden ohne Visum zu leben und zu arbeiten. Diese Personen können Schweden frei betreten und sofort mit der Arbeit beginnen.

Wenn sie sich länger als 3 Monate in Schweden aufhalten, müssen sie sich bei den schwedischen Behörden (z.B. durch Registrierung ihrer Residenz mit einer personnummer) anmelden, was eher eine Formalie als eine Arbeitsgenehmigung ist. Nordic-Bürger (aus Dänemark, Norwegen, Finnland oder Island) genießen durch langjährige Vereinbarungen noch einfachere Bedingungen – sie können in Schweden leben und arbeiten, ohne nennenswerte administrative Hürden außer der Meldung ihres Umzugs.

Nicht-EU/EEA-Nationalen in Schweden

Ausländer außerhalb der EU/EEA (oft sogenannte „Drittstaatsangehörige“) müssen eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvisum erhalten, um legal in Schweden leben und arbeiten zu dürfen. Diese Regel gilt sowohl bei Neueinstellungen für Schweden als auch bei Umzügen durch den aktuellen Arbeitgeber. Die Arbeitserlaubnis (oder manchmal ein entsprechendes Visum) muss vor Arbeitsbeginn in Kraft sein.

Eine wichtige Nuance: Daueraufenthaltsberechtigte in Schweden (unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft) benötigen kein neues Arbeitsvisum, da sie durch ihre dauerhafte Aufenthaltsberechtigung bereits das Recht auf Arbeit besitzen.

Kurzaufenthalte und Geschäftsreisende in Schweden

Was ist bei Kurzreisen? Schweden ist Teil des Schengen-Rraums, was bedeutet, dass viele Besucher für bis zu 90 Tage visumfrei oder mit einem Schengen-Touristenvisum einreisen können. Ein Schengen-Visum (bzw. visumfreie Einreise) ist jedoch für Tourismus oder Geschäftsbesuche gedacht – nicht für Beschäftigung. Tätigkeiten vor Ort während eines Touristenvisums sind illegal.

Selbst wenn ein ausländischer Mitarbeitender nur für ein kurzes Projekt kommt, aber produktiv in Schweden arbeiten wird, ist in der Regel ein Arbeitspermit notwendig (sofern keine spezielle Kurzzeit-Arbeitserlaubnis gilt). Geschäftsreisende können Meetings oder Konferenzen ohne Arbeitserlaubnis abhalten, aber Arbeiten oder Entlohnen in Schweden ohne die richtige Erlaubnis kann rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich ziehen. Kurzzeitige Arbeit ohne Erlaubnis ist grundsätzlich unzulässig – Arbeitgeber sollten im Vorfeld die passende Erlaubnis beschaffen, selbst bei temporären Einsätzen.

Recht auf Arbeit in Schweden prüfen

Praktisch bedeutet dies, dass Arbeitgeber stets klären sollten, ob ein Kandidat das Recht auf Arbeit in Schweden hat. EU-Bürger brauchen lediglich einen Reisepass (und später eine Registrierung bei längerem Aufenthalt); alle anderen müssen eine gültige schwedische Arbeitserlaubnis oder ein Visum vorweisen. Diese „Recht-auf-Arbeit“-Prüfung sorgfältig durchzuführen, ist essenziell.

Die schwedische Regierung hat die Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung von Ausländern verschärft; Unternehmen, die ohne Dokumentation arbeiten, können mit hohen Bußgeldern oder sogar Betriebsstilllegungen belegt werden. Es ist deutlich besser, proaktiv zu agieren und sicherzustellen, dass jeder ausländische Mitarbeitende die richtige Genehmigung besitzt.

Remote-Arbeitende und „digitale Nomaden“ in Schweden

Ein Beispiel, das hervorzuheben ist: Remote-Arbeitende oder „digitale Nomaden“. Mit dem Aufstieg der Fernarbeit möchten einige Mitarbeiter nach Schweden ziehen und dort remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten. Aktuell bietet Schweden kein spezielles „Digital Nomad Visa“ oder Remote-Arbeitsvisum an. Ein Nicht-EU-Remote-Mitarbeiter kann nicht einfach auf Touristenvisum in Schweden leben und dort remote arbeiten – das gilt weiterhin als Arbeit und benötigt eine Erlaubnis. Der sicherste Weg für digitale Nomaden ist die Beantragung einer Selbstständigen-Erlaubnis oder einer anderen passenden Aufenthaltserlaubnis bei längeren Aufenthalten in Schweden. Arbeitgeber sollten sich dessen bewusst sein, wenn Mitarbeitende auf eigene Faust umziehen – sie benötigen eine Anleitung, um unabsichtlich schwedische Einwanderungsregeln zu verletzen.

Überblick der Arbeitvisaarten in Schweden

Schweden bietet verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen und -visa, um unterschiedliche Kategorien ausländischer Fachkräfte abzudecken. Die wichtigsten Optionen sind allgemeine Arbeitserlaubnisse für reguläre Anstellungen, spezielle Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte sowie Visa für Unternehmer oder andere spezifische Zwecke. Hier ein Überblick über die wichtigsten Arbeitvisaarten für Arbeitgeber:

Schweden Allgemeine Arbeitserlaubnis (Mitarbeitervisum)

Dies ist die Standard-Arbeitserlaubnis, die von einem schwedischen Arbeitgeber ausgestellt wird, wenn ein ausländischer Mitarbeitender ein Jobangebot hat. Sie erlaubt Nicht-EU-Bürgern, in Schweden länger als drei Monate zu leben und zu arbeiten. Die meisten ausländischen Einstellungen fallen in diese Kategorie. Die Erlaubnis wird in der Regel für eine Anfangszeit (oft 1–2 Jahre, gekoppelt an den Arbeitgeber und die Rolle) erteilt und kann verlängert werden. Sie ist jobspezifisch – d.h. gültig für die bestimmte Tätigkeit und den Arbeitgeber. Jobwechsel in Schweden erfordert eine neue Genehmigung (es sei denn, derjenige hat schon längere Zeit in Schweden gelebt und besitzt eine offene Erlaubnis). Arbeitgeber müssen den Prozess starten, indem sie ein Stellenangebot mit Bedingungen vorlegen, die den schwedischen Vorgaben entsprechen (Details dazu im nächsten Abschnitt).

EU Blue Card (Hochqualifizierte Visa) in Schweden

Die EU Blue Card ist für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte konzipiert und bietet eine beschleunigte Lösung für Arbeit und Aufenthalt in EU-Ländern, inklusive Schweden. Mit einer Blue Card kann der Inhaber in Schweden leben und arbeiten (meist für 2 Jahre, mit Option auf Verlängerung) und profitiert von Vorteilen wie erleichterter Mobilität in andere EU-Staaten. Voraussetzungen sind unter anderem ein Hochschulabschluss (mindestens Bachelor oder 3-jährige Diplomen) sowie ein Jobangebot in Schweden mit hohem Gehalt. Schweden hat kürzlich die Blue-Card-Regeln entsprechend der EU-Richtlinie angepasst – insbesondere wurde die Gehaltsgrenze auf 1,25× das durchschnittliche schwedische Gehalt gesenkt, vorher lag sie bei 1,5×. Ab 2025 entspricht ein Job in Schweden mit mindestens SEK 49.875 pro Monat (brutto) der Blue-Card-Gehaltsschwelle. Die Rolle muss mindestens ein Jahr dauern. Arbeitgeber schätzen die Blue Card, weil sie Top-Talente anzieht und manchmal eine schnellere Bearbeitung oder intra-EU-Mobilitätsvorteile bietet. Da Schwedens nationale Arbeitserlaubnisse für Hochqualifizierte relativ zugänglich sind, ist die Blue Card eine von mehreren Optionen für solche Fachkräfte.

Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) in Schweden

Für multinationale Unternehmen ist die EU ICT-Erlaubnis für Transfers wichtiger Mitarbeiter vorgesehen. ICT-Genehmigungen ermöglichen es einem Mitarbeitenden eines Unternehmens (außerhalb der EU), in die schwedische Niederlassung oder Tochtergesellschaft umzuziehen, während sie im Konzern weiter beschäftigt sind. Es richtet sich an Manager, Spezialisten oder Trainees, die mindestens 3–6 Monate im Ausland für das Unternehmen gearbeitet haben und vorübergehend in Schweden eingesetzt werden. Zum Beispiel, wenn Ihr US-Büro einen Software-Architekten für ein Jahr nach Stockholm schickt, könnte die ICT-Möglichkeit genutzt werden. Die ICT-Erlaubnis erlaubt in der Regel eine Beschäftigung in Schweden bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Trainees) und erleichtert kürzere Einsätze oder Mobilität innerhalb Europas. Arbeitgeber müssen den Antrag bei der Migrationsbehörde oder via Botschaft stellen. Ein Vorteil: Familienmitglieder des ICT-Transferees können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die ICT-Genehmigung ist jobspezifisch und zeitlich begrenzt – keine dauerhafte Einwanderung. Nach Ablauf der maximalen Dauer muss der Mitarbeitende entweder das Land verlassen oder eine andere Erlaubnis auf Grundlage einer anderen Kategorie beantragen.

Selbstständigen-Visum (Unternehmerpermit) in Schweden

Schweden begrüßt Unternehmer und Selbstständige mit einer speziellen Aufenthaltserlaubnis. Dies ist die schwedische Version eines Start-up- oder Unternehmervisums. Es richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die langfristig ein eigenes Geschäft betreiben oder freiberuflich in Schweden tätig sein wollen. Das Selbstständigen-Visum gilt auch als Aufenthaltserlaubnis, meist für 1–2 Jahre. Voraussetzungen sind ein solider Geschäftsplan, Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (z.B. ca. SEK 200.000 für zwei Jahre nur für Lebenshaltungskosten, plus mehr bei Familien), sowie die Aussicht, dass das Unternehmen einen Einkommen generieren wird, das die Existenz sichern kann. Wichtig: Das Visum muss vor dem Umzug nach Schweden genehmigt sein. Arbeitgeber nutzen das in der Regel nicht direkt zum Einstellen (da die Person für das eigene Unternehmen arbeitet), aber es ist relevant, wenn ein ausländischer Unternehmer als Auftragnehmer eingestellt wird oder ein Berater eine Ein-Personen-Firma gründet. Auch für „digitale Nomaden“ ist das eine Option – ohne formelles Remote-Worker-Visum empfehlen Schweden Nicht-EU-Freelancern das Selbstständigenpermit, um legal wohnen und arbeiten zu dürfen.

Working Holiday Visa in Schweden

Schweden hat Abkommen für Working Holidays mit Ländern wie Kanada, Australien, Neuseeland, Südkorea und einigen anderen, das jungen Erwachsenen (meist 18–30 Jahre) erlaubt, bis zu einem Jahr in Schweden zu leben und dort kurzfristig zu arbeiten, um das Urlaubsbudget aufzubessern. Das Working Holiday-Visum ist eine Kurzzeitlaubnis, die es erlaubt, informell Jobs oder kurze Verträge anzunehmen. Nicht für die Einstellung von Fachkräften geeignet, könnte es in Branchen wie Gastgewerbe, Tourismus oder Handwerk gelegentlich für temporäre Positionen genutzt werden. Es ist gut zu wissen, dass diese Option besteht, aber auf bestimmte Nationalitäten beschränkt ist und Altersgrenzen hat. Für strategische und langfristige Einstellungen ist diese Route meist ungeeignet.

Job Seekers Visa in Schweden

2022 hat Schweden ein neues Job Seeker-Visum (auch „Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche oder Firmengründung“) eingeführt. Damit können hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger ohne Jobangebot nach Schweden kommen, um Jobs zu suchen oder Start-ups zu prüfen. Es wird für 3 bis 9 Monate erteilt und zielt darauf ab, internationales Talent auf den schwedischen Arbeitsmarkt zu bringen. Voraussetzungen sind u.a. ein Master- oder Doktorgrad, und Nachweis finanzieller Mittel (mindestens SEK 13.000 pro Monat). Außerdem braucht es eine umfassende Krankenversicherung. Während der Gültigkeit der Job-Seeker-Periode können Personen in Schweden bleiben, um Arbeit zu suchen oder Herstellungspläne zu prüfen. Arbeitgeber profitieren, weil sie so ein Pool an einsatzbereitem Talent in Schweden gewinnen. Wenn man jemanden anstellt, der sich mit einem Job Seeker-Visum in Schweden befindet, kann dieser sich nach Jobangebot um eine Arbeitserlaubnis bewerben – ohne das Land verlassen zu müssen. Das Kriterium ist, dass sie erst nach einem Angebot eine Arbeitserlaubnis beantragen dürfen. Die Übergangszeit ist also reibungslos gestaltbar. Dieses Visum ist vergleichsweise neu und ein ausgezeichneter Weg, um schwedische Arbeitgeber mit globalem Talent zu verbinden, und für Einzelpersonen eine risikoarme Option, Chancen in Schweden zu erkunden.

Sonstige Permit-Kategorien in Schweden

Neben den oben genannten gibt es noch weitere Aufenthaltstitel, z.B. Forschungsvisa (für Wissenschaftler oder Doktoranden), Künstler- oder Darsteller-Visen (für kulturelle Persönlichkeiten) sowie Familienzusammenführungsvisa (die Ehepartner/Partner eines Arbeitserlaubnisinhabers dürfen in Schweden leben und arbeiten). Für Arbeitgeber ist wichtig zu wissen, dass Angehörige eines Arbeitserlaubnisinhabers in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erhalten. Wenn Sie also einen ausländischen Fachkräfte anstellen, der Ehepartner mitbringt, wird dieser in der Regel ebenfalls auf Aufenthaltserlaubnisbasis in Schweden zugelassen, was die Integration fördert und als Pluspunkt für den Kandidaten gilt.

Insgesamt bietet das schwedische Einwanderungssystem vielfältige Wege, ausländische Mitarbeitende einzustellen, egal ob erfahrene Experten, intra-konzern Transferpersonen, junge Talente oder Unternehmer. Im nächsten Abschnitt gehen wir auf die Zulassungskriterien und Anforderungen für diese Visa-Arten ein – sowohl was der Mitarbeitende braucht, um zu qualifizieren, als auch was die Arbeitgeber tun müssen, um die Anträge zu sponsern oder zu unterstützen.

Zulassungskriterien und Arbeitgeberpflichten für jede Visa-Kategorie in Schweden

Jede schwedische Arbeitserlaubnis- oder Visakategorie hat spezifische Voraussetzungen, die der ausländische Kandidat und der sponsernde Arbeitgeber erfüllen müssen. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, diese Bedingungen frühzeitig zu kennen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und compliant zu bleiben. Hier die wichtigsten Zulassungskriterien für die Hauptvisa-Arten, mit Fokus auf die Arbeitgebervorbereitungen:

Allgemeine Arbeitserlaubnis (Arbeitgeber-gestützt) in Schweden

Für eine normale Arbeitserlaubnis in Schweden braucht der ausländische Mitarbeitende ein gültiges Jobangebot eines schwedischen Arbeitgebers und die entsprechenden Qualifikationen/Erfahrung. Seitens des Arbeitgebers müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, bevor die Migrationsbehörde die Genehmigung erteilt:

Stellenangebot (Arbeitsmarkttest)

Schwedisches Recht schreibt vor, dass die Stelle in Schweden und in der EU vor der Einstellung eines Nicht-EU-Arbeitnehmers ausgeschrieben wird. Die Vakanz muss mindestens 10 Tage über die schwedische Arbeitsvermittlungsagentur (Arbetsförmedlingen) und die EU-weite EURES-Jobbörse veröffentlicht werden. Ziel ist es, keinen EU-Bewerber zu übersehen. Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass diese Ausschreibung ordnungsgemäß erfolgte (z.B. durch Screenshots oder Referenznummern). Der Arbeitsmarkttest ist ein kritischer Schritt – Versäumnisse bei der Ausschreibung können zur Ablehnung der Erlaubnis führen. (Ausnahmen gibt es bei sehr hohen Gehältern, Blue Card und bestimmten Transfers, aber für die meisten regulären Stellen ist die Ausschreibung Pflicht.)

Gehalt und Arbeitsbedingungen

Das Angebotene Gehalt und die Arbeitsbedingungen müssen den schwedischen Standards für die jeweilige Branche entsprechen. Mindestens muss das Gehalt eine gesetzliche Mindestschwelle erfüllen, damit der ausländische Mitarbeitende seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Kürzlich hat Schweden das Mindestgehalt für Arbeitserlaubnisse auf 80 % des medianen nationalen Gehalts angehoben, aktuell mindestens SEK 28.480 monatlich vor Steuern. In der Praxis bedeutet dies: Wird weniger gezahlt, erfolgt keine Genehmigung. Zudem muss die Bezahlung für die konkrete Position marktüblich sein, z.B. laut Tarifvertrag oder Branchenstandard. Die Migrationsbehörde kann die Tarifpartner konsultieren, bevor sie die Erlaubnis erteilt – der Arbeitgeber sollte der zuständigen schwedischen Gewerkschaft die Stellenbeschreibung und Bedingungen vorlegen. Eine Zustimmung erleichtert den Ablauf erheblich.

Arbeitsvertrag in Schweden

Jetzt verlangt Schweden ausdrücklich, dass dem Antrag ein unterschriebener Arbeitsvertrag (oder zumindest ein detailliertes Angebot) beigefügt wird. Der Vertrag sollte Jobbezeichnung, Aufgaben, Gehalt, Leistungen und Dauer der Anstellung enthalten. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Arbeitserlaubnis und bindet den Mitarbeitenden an die vereinbarten Bedingungen. Arbeitgeber sollten diesen also frühzeitig vorbereiten. Die Behörde könnte außerdem zusätzliche Informationen zum Arbeitsplatz anfordern (z.B. Nachweis, dass alle steuerlichen und versicherungstechnischen Verpflichtungen erfüllt werden).

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