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Saudi-Arabien

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Saudi-Arabien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Saudi-Arabien haben Arbeitgeber mehrere Steuerverpflichtungen. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge (GOSI), Zakat, Körperschaftssteuer und Quellensteuer.

Sozialversicherungsbeiträge (GOSI)

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Mitarbeiter bei der General Organization for Social Insurance (GOSI) zu registrieren und regelmäßige Beiträge zu leisten. Die Sätze für saudische Staatsangehörige betragen 11,75% für den Arbeitgeber, einschließlich 9% Sozialversicherung, 2% Berufsunfallversicherung und 0,75% SANED-Arbeitslosenversicherung. Für ausländische Mitarbeiter zahlt der Arbeitgeber 2% Berufsunfallversicherung. Die Beiträge werden auf Basis des Grundgehalts des Mitarbeiters, des Wohngeldes (falls zutreffend) und der Provisionen berechnet, mit einer Obergrenze von SAR 45.000 pro Monat. GOSI-Beiträge sind monatlich bis zum Ende des folgenden Monats fällig.

Zakat

Unternehmen mit einem saudischen Eigentumsanteil sind verpflichtet, Zakat, eine islamische Vermögenssteuer, zu zahlen. Der Satz beträgt 2,5% der Zakat-Basis des Unternehmens (angepasstes Nettovermögen). Zakat wird jährlich erhoben und ist in der Regel innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens fällig.

Körperschaftssteuer

Unternehmen, die in Saudi-Arabien tätig sind, unterliegen der Körperschaftssteuer. Der Standardsteuersatz für Körperschaftssteuer in Saudi-Arabien beträgt 20%. Körperschaftssteuererklärungen müssen innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens eingereicht werden, und die Zahlungen sind gleichzeitig fällig.

Quellensteuer

Arbeitgeber sind verpflichtet, Steuern auf bestimmte Zahlungen an Nichtansässige für in Saudi-Arabien erbrachte Dienstleistungen einzubehalten. Die Quellensteuersätze liegen je nach Art der Dienstleistung zwischen 5% und 20%. Die Quellensteuer muss bis zum 10. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Zahlung erfolgte, an die GAZT gezahlt werden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Saudi-Arabien umfassen die obligatorischen Abzüge vom Gehalt der Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge und Zakat.

Sozialversicherungsbeiträge (GOSI)

Sozialversicherungsbeiträge, auch bekannt als GOSI, sind für alle saudischen Mitarbeiter und Staatsangehörigen der GCC-Staaten, die in Saudi-Arabien arbeiten, obligatorisch. Die Berechnung dieser Beiträge beträgt 9,75 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, was 9 % Sozialversicherung und 0,75 % SANED-Arbeitslosenversicherung umfasst. Die Gehaltsbasis ist jedoch auf SAR 45.000 pro Monat begrenzt.

Zakat

Zakat ist eine obligatorische religiöse Steuer für Muslime, die auf Vermögen berechnet wird, das einen bestimmten Schwellenwert (Nisab) überschreitet. Muslimische Mitarbeiter mit Vermögen, das den Nisab überschreitet und andere Zakat-Kriterien erfüllt, sind verpflichtet, diese zu zahlen. Zakat wird typischerweise mit 2,5 % des berechtigten Vermögens berechnet, das über ein Mondjahr gehalten wird. Mitarbeiter können entweder selbst Zakat berechnen oder ihren Arbeitgeber bitten, diese basierend auf Gehalt und Vermögen zu schätzen.

Mehrwertsteuer

In Saudi-Arabien beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 15 %, der auf die Mehrheit der Dienstleistungen angewendet wird. Dieser Satz wurde im Juli 2020 von ursprünglich 5 % erhöht. Es gibt auch einige Dienstleistungen, die mit einem Nullsatz besteuert werden, was bedeutet, dass Sie 0 % Mehrwertsteuer berechnen, aber die Vorsteuer für Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen zurückfordern können. Dazu kann der Export von Dienstleistungen außerhalb des GCC gehören.

Mehrwertsteuerregistrierung und -einreichung

Unternehmen, die innerhalb von 12 Monaten die Schwelle für steuerpflichtige Lieferungen von SAR 375.000 überschreiten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist unterhalb dieser Schwelle möglich.

Steuervergünstigungen

Saudi-Arabien bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um Unternehmen und ausländische Investitionen anzuziehen. Diese Anreize können die Steuerlast eines Unternehmens erheblich verringern und das Königreich zu einem attraktiveren Standort für Geschäftstätigkeiten machen.

Regional Headquarters (RHQ) Programm

Eine bedeutende jüngste Entwicklung ist das RHQ-Programm, das im Dezember 2023 gestartet wurde. Dieses Programm bietet multinationalen Unternehmen, die bereit sind, ihre regionalen Hauptquartiere in Saudi-Arabien zu errichten, erhebliche Steuervorteile. Die Hauptmerkmale umfassen:

  • Null Prozent Körperschaftssteuer (CIT): Qualifizierte RHQ-Einheiten sind für einen Zeitraum von 30 Jahren, verlängerbar, von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit. Dies reduziert die Gesamtsteuerlast für Unternehmen, die in der Region tätig sind, erheblich.
  • Null Prozent Quellensteuer (WHT): Das Programm bietet auch eine 0% Quellensteuer auf verschiedene Zahlungen, die vom RHQ an Nichtansässige geleistet werden. Dies umfasst Dividenden, Zahlungen an verbundene Parteien und Zahlungen für wesentliche Dienstleistungen, die für den Betrieb des RHQ erforderlich sind.

Diese Steuerbefreiungen machen Saudi-Arabien zu einem wettbewerbsfähigen Standort für multinationale Konzerne, die eine regionale Basis errichten möchten.

Zusätzliche Überlegungen

  • Die spezifischen Anforderungen und Qualifikationskriterien für das RHQ-Programm sind in den RHQ-Steuervorschriften aufgeführt, die im Februar 2024 veröffentlicht wurden.
  • Unternehmen, die an dem Programm interessiert sind, sollten sich mit Steuerfachleuten beraten, um sicherzustellen, dass sie die Zulassungskriterien erfüllen und die Vorteile maximieren können.

Weitere mögliche Steueranreize

Während das RHQ-Programm eine jüngste und prominente Initiative ist, könnten je nach Art des Geschäfts und seiner Aktivitäten weitere Steueranreize verfügbar sein. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden oder Steuerberatern umfassend über alle anwendbaren Anreize zu informieren.

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