Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien werden die Richtlinien für Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im privaten Sektor durch das Arbeitsgesetz festgelegt, das durch Königliches Dekret Nr. M/51 vom 23.8.1426H verkündet wurde.
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für Arbeitnehmer richtet sich nach ihrer Dienstzeit:
Der Urlaubsanspruch wird im Laufe des Beschäftigungsjahres gemäß Artikel 109 des saudi-arabischen Arbeitsgesetzes erworben.
Der Zeitpunkt des Urlaubs wird von den Arbeitgebern festgelegt, wobei sowohl die Wünsche des Arbeitnehmers als auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt werden. Wenn es ungenutzte Urlaubstage gibt, muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung gezahlt werden.
Saudi-Arabien feiert mehrere gesetzliche Feiertage, die hauptsächlich auf dem islamischen Mondkalender basieren. Diese umfassen:
Dieser Feiertag markiert das Ende des heiligen Monats Ramadan. Die Feierlichkeiten dauern typischerweise 3-4 Tage.
Eid al-Adha gedenkt der Bereitschaft Ibrahims (Abrahams), seinen Sohn zu opfern. Die Feierlichkeiten können 4-5 Tage dauern.
Der Saudi Nationalfeiertag feiert die Gründung des Königreichs Saudi-Arabien am 23. September.
Die spezifischen Daten für Eid al-Fitr und Eid al-Adha variieren jedes Jahr, da sie dem islamischen Mondkalender folgen.
Die meisten Regierungsbüros und Unternehmen schließen während der gesetzlichen Feiertage.
In Saudi-Arabien legt das Arbeitsgesetz verschiedene Arten von Urlaub fest, die Arbeitnehmern im privaten Sektor zur Verfügung stehen.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 21 oder 30 Kalendertage bezahlten Urlaub pro Jahr, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dies ist im saudischen Arbeitsgesetz, Artikel 109, festgelegt.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub mit den folgenden Bestimmungen:
Eine ärztliche Bescheinigung ist für Abwesenheiten von mehr als zwei Tagen erforderlich. Dies ist im saudischen Arbeitsgesetz, Artikel 110, festgelegt.
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub (4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt). Der Urlaub kann um zusätzliche 30 Tage unbezahlten Urlaub verlängert werden. Die Vergütung variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dies ist im saudischen Arbeitsgesetz, Artikel 152, detailliert beschrieben.
Männliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes. Dies ist im saudischen Arbeitsgesetz, Artikel 151, festgelegt.
Spezifische Anspruchsvoraussetzungen können je nach Art des Urlaubs und Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren.
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