Das Management von Urlaubs- und Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter ist ein entscheidender Aspekt für Compliance und Mitarbeitermotivation bei der Tätigkeit in Polen. Das polnische Arbeitsrecht gibt klare Richtlinien zu verschiedenen Arten von Urlaub vor, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ausreichend Freizeit für Erholung, Krankheit, familiäre Angelegenheiten und andere bedeutende Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ihre Belegschaft effektiv zu verwalten.
Die Handhabung der Details zu Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitstagen und Elternzeit erfordert sorgfältige Beachtung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Richtlinien und Praktiken den gesetzlichen Anforderungen des polnischen Arbeitsgesetzbuchs entsprechen. Dazu gehört die korrekte Berechnung der Ansprüche, die Bearbeitung von Urlaubsanträgen und die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung während der Abwesenheitszeiten.
Jahresurlaub
Mitarbeiter in Polen haben Anspruch auf eine mindestens bezahlte jährliche Urlaubszeit, deren Dauer vom Gesamtarbeitszeitraum abhängt. Dieser umfasst vorherige Beschäftigungszeiten und bestimmte Bildungsabschnitte.
Der Mindestanspruch auf Jahresurlaub ist:
- 20 Tage für Mitarbeiter mit weniger als 10 Jahren Gesamtdienstzeit.
- 26 Tage für Mitarbeiter mit 10 oder mehr Jahren Gesamtdienstzeit.
Der gesamte Arbeitszeitraum schließt vorherige Beschäftigungszeiten sowie bestimmte Bildungsabschnitte ein (z. B. Berufsfachschule addiert eine bestimmte Anzahl von Jahren, weiterführende Schule mehr, Hochschulbildung addiert 8 Jahre, unabhängig von der tatsächlichen Studiendauer). Diese Bildungsabschnitte sind nicht kumulativ; nur der höchste abgeschlossene Abschluss wird berücksichtigt.
Der Urlaub wird in der Regel auf Grundlage eines Urlaubsplans gewährt, der zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder deren Vertretern vereinbart wird. Mitarbeiter sollten ihren Anspruchsurlaub grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres nehmen, in dem er gewährt wurde. Nicht genutzter Urlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 30. September des Folgejahres genommen werden. Während des Jahresurlaubs müssen Mitarbeiter ihr reguläres Gehalt erhalten.
Feiertage
Polen beobachtet mehrere Feiertage im Jahresverlauf. An diesen Tagen haben Mitarbeiter im Allgemeinen Anspruch auf einen freien Tag mit Bezahlung. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, wird den Mitarbeitern in der Regel ein zusätzlicher Tag freigestellt.
Hier die Feiertage in Polen im Jahr 2026:
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 6. Januar | Heilige Drei Könige |
| 5. April | Ostersonntag |
| 6. April | Ostermontag |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 3. Mai | Verfassungstag |
| 24. Mai | Pfingstsonntag |
| 4. Juni | Fronleichnam |
| 15. August | Mariä Himmelfahrt |
| 1. November | Allerheiligen |
| 11. November | Unabhängigkeitstag |
| 25. Dezember | Weihnachten (erster Tag) |
| 26. Dezember | Weihnachten (zweiter Tag) |
Krankheitsurlaub
Mitarbeiter in Polen haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten können. Das Recht auf Krankengeld wird nach einem qualifying period, typischerweise 30 Tagen ununterbrochener Beschäftigung bei einem Arbeitsverhältnis, gewährt.
Das Krankengeld wird grundsätzlich anhand des durchschnittlichen monatlichen Gehalts des Mitarbeiters der letzten 12 Monate vor Beginn der Krankheit berechnet. Der Satz des Krankengeldes hängt vom Grund der Abwesenheit ab:
- 80 % des durchschnittlichen Gehalts bei den meisten Krankheiten.
- 100 % des durchschnittlichen Gehalts bei Krankheit während der Schwangerschaft, bei Unfällen auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder bei Krankheiten durch notwendige medizinische Untersuchungen oder Organ-/Gewebespende.
Für die ersten 33 Tage des Krankheitsurlaubs im Kalenderjahr (bzw. 14 Tage für Mitarbeiter über 50) wird das Krankengeld vom Arbeitgeber finanziert. Nach Ablauf dieses Zeitraums übernimmt die Krankenversicherung (ZUS) die Zahlungen. Die Maximaldauer der Krankengeldzahlung beträgt in der Regel 182 Tage, bei Erkrankung während Schwangerschaft oder Tuberkulose 270 Tage.
Zur Beantragung des Krankengeldes muss der Mitarbeiter eine ärztliche Bescheinigung (e-ZLA) vorlegen, die elektronisch an den Arbeitgeber und ZUS übermittelt wird.
Elternzeit
Das polnische Recht gewährt umfassende Ansprüche für Eltern, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit.
Mutterschaftsurlaub
Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes. Die Dauer hängt von der Anzahl der während einer Geburt geborenen Kinder ab:
- 20 Wochen bei einem Kind.
- 31 Wochen bei zwei Kindern.
- 33 Wochen bei drei Kindern.
- 35 Wochen bei vier Kindern.
- 37 Wochen bei fünf oder mehr Kindern.
Ein Teil des Mutterschaftsurlaubs (bis zu 6 Wochen) kann vor dem voraussichtlichen Geburtstermin in Anspruch genommen werden. Nach dem obligatorischen Anteil des Mutterschaftsurlaubs (in der Regel 14 Wochen) kann die Mutter den verbleibenden Teil auf den Vater übertragen. Der Mutterschaftsurlaub wird mit 100 % des durchschnittlichen Gehalts bezahlt.
Vaterschaftsurlaub
Väter haben Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Dieser kann jederzeit bis zum Erreichen des 12. Lebensmonats des Kindes oder bis 12 Monate nach der positiven Entscheidung im Adoptionsverfahren genommen werden. Vaterschaftsurlaub wird mit 100 % des durchschnittlichen Gehalts vergütet.
Elternzeit
Nach Inanspruchnahme des vollständigen Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs besteht Anspruch auf Elternzeit. Diese kann von einem oder beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden (bis zu einer kombinierten Höchtdauer).
Die maximale Dauer der Elternzeit ist:
- 41 Wochen bei einem Kind.
- 43 Wochen bei Mehrlingsgeburten.
Die Elternzeit wird mit 70 % des durchschnittlichen Gehalts bezahlt. Eltern können wählen, ob sie 81,5 % des durchschnittlichen Gehalts für Mutterschafts- und Elternzeit zusammen erhalten, sofern sie den gesamten kombinierten Zeitraum innerhalb von 21 Tagen nach der Geburt beantragen. Jeder Elternteil hat ein exklusives Recht auf 9 Wochen Elternzeit, die nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann.
Adoptionsurlaub
Mitarbeiter, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf Adoptionsurlaub, der in der Dauer dem Mutterschaftsurlaub ähnelt und je nach Anzahl der adoptierten Kinder variiert. Außerdem haben sie Anspruch auf anschließende Elternzeit.
Weitere Arten von Urlaub
Neben den oben genannten Kategorien sieht das polnische Recht auch andere Urlaubsarten in bestimmten Fällen vor:
- Trauerurlaub: Mitarbeiter haben bei Todesfall eines Familienmitglieds Anspruch auf bezahlten Urlaub: 2 Tage bei Tod eines Ehepartners, Kindes, Mutter, Vaters, Stiefmutter oder Stiefvater; 1 Tag bei Tod einer Schwester, eines Bruders, Schwiegermutter, Schwiegervater, Großmutter, Großvater oder einer sonstigen abhängigen oder pflegebedürftigen Person.
- Urlaub bei höherer Gewalt: Mitarbeitende haben Anspruch auf 2 Tage oder 16 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr aufgrund dringender familiärer Angelegenheiten, die durch höhere Gewalt verursacht werden, z. B. bei Krankheit oder Unfall, wenn die unmittelbare Anwesenheit des Mitarbeiters unabdingbar ist. Dieser Urlaub wird mit 50 % des Gehalts bezahlt.
- Kinderbetreuung: Eltern, die ein Kind unter 14 Jahren betreuen, haben Anspruch auf 2 Tage oder 16 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr. Dieser wird mit 100 % des Gehalts vergütet.
- Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung absolvieren, können auf Basis von Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber bezahlten Urlaub für spezifische Studienzwecke, z. B. Teilnahme am Unterricht oder Prüfungs Vorbereitung, erhalten.
- Unbezahlt Urlaub: Mitarbeitende können auf Antrag unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen nehmen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die Dauer des unbezahlten Urlaubs wird bei der Berechnung der Jahresurlaubsansprüche nicht berücksichtigt.
- Sabbatical: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch für alle Mitarbeitenden besteht, kann ein Sabbatical auf Grundlage interner Firmenrichtlinien oder Tarifverträge gewährt werden.
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