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Polen

Überblick über Leistungen und Ansprüche

Erfahren Sie mehr über obligatorische und optionale Mitarbeiterleistungen in Polen

Pflichtleistungen

Polnisches Recht schreibt ein umfassendes Sozialversicherungssystem vor, das ein Sicherheitsnetz für Arbeitnehmer bietet. Arbeitgeber sind verpflichtet, zu diesen Leistungen beizutragen und sie bereitzustellen, um sicherzustellen, dass ihre Belegschaft wesentliche finanzielle und medizinische Unterstützung erhält.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Polen umfasst mehrere wichtige Komponenten:

  • Rentenversicherung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in einen nationalen Rentenplan ein, der ein Grundeinkommen für Rentner sicherstellt.
  • Invalidenversicherung: Diese Versicherung bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfall behindert werden.
  • Krankenversicherung: Diese deckt Arbeitnehmer während einer Krankheit ab und bietet finanzielle Hilfe sowie Zugang zu Gesundheitsdiensten.
  • Unfallversicherung: Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen und bietet Entschädigung für Verletzungen oder Berufskrankheiten.

Mitarbeiterkapitalpläne (PPK)

Eingeführt im Jahr 2019, sind PPKs ein obligatorischer Sparplan für Arbeitnehmer. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen einen Teil des Gehalts in die Altersvorsorge des Arbeitnehmers ein.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassen:

  • Medizinische Untersuchungen: Arbeitgeber müssen obligatorische medizinische Untersuchungen für Neueinstellungen und Mitarbeiter, die in Arbeitsplätze mit spezifischen Gesundheitsrisiken versetzt werden, arrangieren.
  • Schulung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, Schulungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutzprotokollen anzubieten, um eine sichere Arbeitsumgebung für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Bezahlter Urlaub

Bezahlter Urlaub in Polen umfasst:

  • Krankenstand: Das polnische Recht garantiert bezahlten Krankenstand für Arbeitnehmer, die krank sind. Die spezifische Dauer hängt von der Situation des Arbeitnehmers ab.
  • Urlaubsanspruch: Alle Vollzeitbeschäftigten haben Anspruch auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, die sich nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber auf 26 Tage erhöhen.

Optionale Leistungen

Polnische Arbeitgeber können eine Vielzahl von optionalen Leistungen anbieten, um Top-Talente anzuziehen und zu halten.

Zusätzliche Rentenbeiträge

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mehr als den Mindestbetrag zu den Mitarbeiterkapitalplänen (PPK) beizutragen, was die Altersvorsorge der Mitarbeiter erheblich steigern kann.

Mitarbeiter-Pensionspläne (PPE)

Unternehmen können neben den obligatorischen PPK private Pensionspläne anbieten, die den Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit im Ruhestand bieten.

Private Krankenversicherung

Diese Versicherung gewährt Zugang zu privaten Gesundheitseinrichtungen und Spezialisten, oft mit kürzeren Wartezeiten im Vergleich zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.

Lebensversicherung

Arbeitgeber können Lebensversicherungspläne anbieten, um die Familien der Mitarbeiter im Todesfall finanziell abzusichern.

Mitarbeiterunterstützungsprogramme (EAPs)

Diese Programme bieten vertrauliche Beratungs- und Unterstützungsdienste für Mitarbeiter, die mit persönlichen oder arbeitsbezogenen Problemen zu kämpfen haben.

Flexible Arbeitsregelungen

Dies könnte Optionen für Fernarbeit, flexible Arbeitszeiten oder eine komprimierte Arbeitswoche umfassen, wodurch die Mitarbeiter eine bessere Work-Life-Balance erreichen können.

Bezahlter Elternurlaub

Während das polnische Gesetz Elternurlaub vorschreibt, können einige Arbeitgeber einen verlängerten bezahlten Urlaub über die Mindestanforderungen hinaus anbieten.

Betriebliches Sozialleistungsfonds (ZFŚS)

Arbeitgeber können einen Fonds einrichten, um finanzielle Unterstützung für die sozialen Bedürfnisse der Mitarbeiter bereitzustellen, wie z.B. Kinderbetreuung, kulturelle Veranstaltungen oder Urlaubsfreizeit.

Fitnessstudio-Mitgliedschaften

Unternehmen können Fitnessstudio-Mitgliedschaften subventionieren oder vollständig übernehmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

Bildungsunterstützung

Arbeitgeber könnten finanzielle Hilfe oder Rückerstattung der Studiengebühren für Mitarbeiter anbieten, die eine Weiterbildung oder berufliche Entwicklung anstreben.

Firmenwagen oder Autopauschale

Die Bereitstellung eines Firmenwagens oder einer Autopauschale kann ein wertvolles Vergünstigung für Mitarbeiter sein, die ein Fahrzeug für die Arbeit oder den Arbeitsweg benötigen.

Anforderungen an die Krankenversicherung

In Polen gibt es ein zweistufiges Gesundheitssystem, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch ist. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, ihre Mitarbeiter beim Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) anzumelden und monatliche Beiträge zu leisten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Zugang zu einer breiten Palette medizinischer Dienstleistungen, einschließlich Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und einigen Medikamenten. Allerdings können die Wartezeiten für Facharztkonsultationen oder bestimmte Verfahren lang sein.

Private Krankenversicherung

Arbeitgeber können auch eine private Krankenversicherung anbieten. Dies ist keine Pflicht, aber ein beliebtes Extra, das von vielen Unternehmen angeboten wird. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel schnelleren Zugang zu Fachärzten, kürzere Wartezeiten für Behandlungen und eine Abdeckung von Leistungen, die in den gesetzlichen Versicherungsplänen nicht enthalten sind.

Überlegungen für Arbeitgeber

Einige Arbeitgeber können einen Teil der Prämie für die private Krankenversicherung übernehmen.

Wahlmöglichkeit der Mitarbeiter

Mitarbeiter mit gesetzlicher Krankenversicherung können sich dennoch entscheiden, eine private Versicherung für zusätzlichen Schutz abzuschließen.

Rentenpläne

Polen bietet einen zweigleisigen Ansatz zur Altersvorsorge, mit sowohl öffentlichen als auch privaten Optionen für Arbeitnehmer.

Öffentliches Rentensystem (ZUS)

Alle Arbeitnehmer in Polen sind verpflichtet, in das öffentliche Rentensystem einzuzahlen, das von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) verwaltet wird. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen einen Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers in die ZUS-Rente ein. Mit Erreichen des Rentenalters (60 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer) werden die Beiträge in eine monatliche Rentenleistung umgewandelt. Die Höhe der Rente hängt von den gesamten während der Karriere des Arbeitnehmers geleisteten Beiträgen ab.

Mitarbeiterkapitalpläne (PPK)

Die 2019 eingeführten PPKs sind ein Sparplan, der das öffentliche Rentensystem ergänzen soll. Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 55 Jahren werden automatisch in PPKs eingeschrieben, es sei denn, sie entscheiden sich dagegen. Die Beiträge stammen aus drei Quellen: Arbeitgeber zahlen mindestens 1,5 % des Gehalts des Arbeitnehmers, Arbeitnehmer zahlen mindestens 2 % und der Staat stellt ein Willkommenspaket und einen jährlichen Zuschuss bereit. Die angesammelten Mittel im PPK-Konto sind privat und können unabhängig vom Beschäftigungsstatus mit Erreichen des Rentenalters (derzeit 60 Jahre) abgehoben werden. Dies bietet den Arbeitnehmern eine größere Kontrolle über ihre Altersvorsorge.

Wahl zwischen ZUS und PPK

Während ZUS obligatorisch ist, bietet PPK die Möglichkeit, ein größeres Altersguthaben aufzubauen. Einzelpersonen haben die Flexibilität, ihren Beitragsprozentsatz zu PPKs zu erhöhen, um ein höheres Renteneinkommen zu erzielen.

Private Rentenpläne (PPE)

Einige Arbeitgeber bieten möglicherweise private Rentenpläne zusätzlich zu PPKs an, um den Arbeitnehmern zusätzliche Sicherheit im Ruhestand zu bieten. Diese Pläne sind vollständig freiwillig und erfordern in der Regel Beiträge der Arbeitnehmer.

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