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Vorteile in Polen

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Explore mandatory and optional benefits for employees in Polen

Updated on April 22, 2025

Pflichtleistungen

Das polnische Recht schreibt ein umfassendes Sozialversicherungssystem vor, das eine Sicherheitsnetz für Arbeitnehmer bietet. Arbeitgeber sind verpflichtet, zu diesen Leistungen beizutragen und sie bereitzustellen, um sicherzustellen, dass ihre Belegschaft grundlegende finanzielle und medizinische Unterstützung erhält.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Polen umfasst mehrere wichtige Komponenten:

  • Rentenversicherung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zu einer nationalen Rentenversicherung, um ein Grundeinkommen für Rentner zu gewährleisten.
  • Invaliditätsversicherung: Diese Versicherung bietet finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfall invalid werden.
  • Krankheitsversicherung: Diese deckt Arbeitnehmer während einer Krankheit ab und bietet finanzielle Hilfe sowie Zugang zu Gesundheitsdiensten.
  • Unfallversicherung: Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und bietet Entschädigung für Verletzungen oder Berufskrankheiten.

Employee Capital Plans (PPK)

Eingeführt im Jahr 2019, sind PPKs ein verpflichtender Sparplan für Arbeitnehmer. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten einen Anteil des Gehalts für die Altersvorsorge des Mitarbeiters.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit umfassen:

  • Medizinische Untersuchungen: Arbeitgeber müssen verpflichtende medizinische Untersuchungen für Neueinstellungen und für Arbeitnehmer, die in Berufe mit bestimmten Gesundheitsrisiken versetzt werden, organisieren.
  • Schulungen zum Arbeitsschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, Schulungen zu Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzprotokollen anzubieten, um eine sichere Arbeitsumgebung für die Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Bezahlter Urlaub

Bezahlter Urlaub in Polen umfasst:

  • Krankheitsurlaub: Das polnische Recht garantiert bezahlten Krankheitsurlaub für Arbeitnehmer, die krank sind. Die genaue Dauer hängt von der Situation des Arbeitnehmers ab.
  • Urlaubsanspruch: Alle Vollzeitbeschäftigten erhalten mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, die nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber auf 26 Tage steigen.

Optionale Leistungen

Polnische Arbeitgeber können eine Vielzahl optionaler Vorteile anbieten, um Top-Talente anzuziehen und zu binden.

Ergänzende Rentenbeiträge

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag zu den Employee Capital Plans (PPK) beizusteuern, was die Altersvorsorge der Mitarbeiter erheblich verbessern kann.

Employee Pension Plans (PPE)

Unternehmen können neben dem verpflichtenden PPK private Rentenpläne anbieten, um den Mitarbeitern zusätzliche Altersvorsorge zu sichern.

Private Krankenversicherung

Diese Versicherung gewährt Zugang zu privaten Gesundheitseinrichtungen und Spezialisten, oft mit kürzeren Wartezeiten im Vergleich zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.

Lebensversicherung

Arbeitgeber können Lebensversicherungspläne bereitstellen, um die Familien der Mitarbeiter im Falle des Todes finanziell abzusichern.

Employee Assistance Programs (EAPs)

Diese Programme bieten vertrauliche Beratung und Unterstützungsdienste für Mitarbeiter, die mit persönlichen oder beruflichen Problemen zu kämpfen haben.

Flexible Arbeitsregelungen

Dies könnte Remote-Arbeitsoptionen, flexible Arbeitszeiten oder verkürzte Arbeitswochen umfassen, um den Mitarbeitern eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.

Bezahlter Elternurlaub

Während das polnische Recht Elternurlaub vorschreibt, bieten einige Arbeitgeber möglicherweise verlängerten bezahlten Urlaub über die Mindestanforderungen hinaus an.

Company Social Benefits Fund (ZFŚS)

Arbeitgeber können einen Fonds einrichten, um finanzielle Unterstützung für soziale Bedürfnisse der Mitarbeiter bereitzustellen, wie Kinderbetreuung, kulturelle Veranstaltungen oder Ferienerholung.

Fitnessstudio-Mitgliedschaften

Unternehmen können Mitgliedschaften im Fitnessstudio subventionieren oder vollständig übernehmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

Bildungsförderung

Arbeitgeber könnten finanzielle Unterstützung oder Rückerstattung von Studiengebühren für Mitarbeiter anbieten, die eine Weiterbildung oder berufliche Entwicklung anstreben.

Firmenwagen oder Fahrtkostenzuschuss

Die Bereitstellung eines Firmenwagens oder eines Fahrtkostenzuschusses kann ein wertvolles Benefit für Mitarbeiter sein, die ein Fahrzeug für die Arbeit oder den Arbeitsweg benötigen.

Anforderungen an die Krankenversicherung

In Polen besteht ein zweistufiges Gesundheitssystem, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer verpflichtend ist. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, ihre Arbeitnehmer beim Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) zu registrieren und monatliche Beiträge zu leisten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Zugang zu einer breiten Palette von medizinischen Dienstleistungen, einschließlich Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und einigen Medikamenten. Allerdings können die Wartezeiten für Facharzttermine oder bestimmte Verfahren lang sein.

Private Krankenversicherung

Arbeitgeber können auch private Krankenversicherungen anbieten. Dies ist keine Verpflichtung, aber es ist ein beliebtes Benefit, das von vielen Unternehmen angeboten wird. Private Krankenversicherung bietet in der Regel schnelleren Zugang zu Spezialisten, kürzere Wartezeiten für Behandlungen und Deckung für Leistungen, die in den öffentlichen Versicherungsplänen nicht enthalten sind.

Arbeitgeberüberlegungen

Einige Arbeitgeber können einen Teil der Prämie für die private Krankenversicherung übernehmen.

Mitarbeiterauswahl

Mitarbeiter mit gesetzlicher Krankenversicherung können weiterhin eine private Versicherung für zusätzlichen Schutz abschließen.

Altersvorsorgepläne

Polen verfolgt einen zweigleisigen Ansatz für die Altersvorsorge, mit sowohl öffentlichen als auch privaten Optionen für die Mitarbeitenden.

Öffentliches Rentensystem (ZUS)

Alle Mitarbeitenden in Polen sind verpflichtet, Beiträge zum öffentlichen Rentensystem zu leisten, das von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) verwaltet wird. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende leisten einen Prozentsatz des Gehalts des Mitarbeitenden für die ZUS-Rente. Nach Erreichen des Rentenalters (60 Jahre für Frauen, 65 Jahre für Männer) werden die Beiträge in eine monatliche Rentenleistung umgewandelt. Die Höhe des Betrags hängt von den während der gesamten Karriere geleisteten Beiträgen ab.

Employee Capital Plans (PPK)

PPKs, eingeführt im Jahr 2019, sind ein Sparplan, der dazu dient, das öffentliche Rentensystem zu ergänzen. Mitarbeitende im Alter von 18 bis 55 Jahren werden automatisch in PPKs aufgenommen, es sei denn, sie entscheiden sich dagegen. Die Beiträge stammen aus drei Quellen: Arbeitgeber leisten mindestens 1,5 % des Gehalts des Mitarbeitenden, Mitarbeitende mindestens 2 %, und der Staat stellt ein Willkommenspaket sowie eine jährliche Subvention bereit. Die angesammelten Gelder auf dem PPK-Konto sind privat und können bei Erreichen des Rentenalters (derzeit 60) unabhängig vom Beschäftigungsstatus abgehoben werden. Dies bietet den Mitarbeitenden eine größere Kontrolle über ihre Altersvorsorge.

Wahl zwischen ZUS und PPK

Während ZUS verpflichtend ist, bietet PPK die Möglichkeit, für die Mitarbeitenden eine größere Altersvorsorge aufzubauen. Einzelpersonen haben die Flexibilität, ihren Beitragssatz zu den PPKs zu erhöhen, um ein deutlich höheres Renteneinkommen zu erzielen.

Private Rentenpläne (PPE)

Einige Arbeitgeber bieten neben PPKs private Rentenpläne an, die den Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit im Ruhestand bieten. Diese Pläne sind vollständig freiwillig und erfordern in der Regel Mitarbeitendenbeiträge.

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