Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Polen
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Polen-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Polen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (ZUS) Arbeitgeberanteil | 19,21% - 22,41% (ca.) | Bruttogehalt des Mitarbeiters (mit Deckelung für einige Komponenten) |
| Personal Income Tax (PIT) | 12% / 32% | Bruttogehalt des Mitarbeiters (vom Arbeitgeber einbehalten) |
| Nationalfonds für die Rehabilitation behinderter Personen (PFRON) | 40,65% des Durchschnittsgehalts | Gilt für Arbeitgeber mit 25+ Mitarbeitern, die die Beschäftigungsquote von 6% für Behinderte nicht erfüllen |
| Employee Capital Plans (PPK) | 1,5% (Grundlage) - 4% (optional) | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Einreichung & Compliance
- Monatliche Zahlungen: Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) und PPK-Beiträge müssen bis zum 15. des Folgemonats überwiesen werden. PFRON-Beiträge sind monatlich.
- Jährliche Steuererklärungen: Arbeitgeber müssen jährliche Steuererklärungen (PIT-4R) bis zum 31. Januar des Folgejahres einreichen.
- Mitarbeiterinformationen: Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter bis Ende Februar des Folgejahres eine jährliche Steuerbescheinigung (PIT-11) ausstellen, die ebenfalls den Steuerbehörden vorgelegt wird.
In Polen unterliegen Mitarbeiter verschiedenen Steuerabzügen und Beiträgen von ihrem Bruttogehalt. Diese Abzüge finanzieren Sozialsysteme und tragen durch die Einkommenssteuer zum Staatshaushalt bei.
Einkommensteuer (PIT)
- Steuerfreibeträge und -sätze: Polen verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit zwei Steuerklassen. Ab 2025 wird die erste Klasse mit 12% für Einkommen bis zu 120.000 PLN besteuert, und die zweite Klasse mit 32% für Einkommen über 120.000 PLN.
- Steuerfreie Pauschale: Eine steuerfreie Pauschale von 30.000 PLN jährlich gilt, wodurch dieser Einkommensteil effektiv steuerfrei ist.
- Ausnahmeregelung für junge Arbeitnehmer: Personen unter 26 Jahren sind von der Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen befreit.
- Absetzbare Ausgaben: Mitarbeiter können standardmäßige Ausgaben von 250 PLN monatlich (bis zu 3.000 PLN jährlich) von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Diese Grenze erhöht sich auf 4.500 PLN jährlich für Mitarbeiter mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Bestimmte Berufszweige, wie Tätigkeiten mit Urheberrechten, können höhere absetzbare Ausgabenraten erhalten.
Sozialversicherungsbeiträge (ZUS)
- Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten einen Gesamtbeitrag von 13,71% ihres Bruttogehalts für die Sozialversicherung. Dies umfasst Renten-, Invaliditäts-, Kranken- und Unfallversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 2,45%, während die verbleibenden 11,26% Renten- und Invaliditätsversicherung abdecken.
- Beitragsobergrenze: Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung sind auf eine bestimmte jährliche Grenze begrenzt. Diese Grenze beträgt für 2025 PLN 260.190. Einkünfte darüber hinaus sind von diesen Beiträgen ausgenommen.
- Gesundheitsvorsorge: Ein separater 9%-Gesundheitsbeitrag ist ebenfalls verpflichtend. Bis zu 7,75% dieses Beitrags sind steuerlich absetzbar, während die restlichen 1,25% nicht absetzbar sind.
Weitere Abzüge und Überlegungen
- Einkommensteuererklärung: Mitarbeiter müssen in der Regel keine jährliche Steuererklärung abgeben, da die Steuer vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten wird. Personen mit mehreren Einkommensquellen oder solche, die bestimmte Abzüge geltend machen möchten, könnten jedoch eine Erklärung abgeben müssen. Die Frist hierfür ist der 30. April des Folgejahres.
- Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber tragen ebenfalls Beiträge zum Sozialsystem ihrer Mitarbeiter bei. Diese Beiträge liegen je nach Branche und Unternehmensgröße zwischen 19,21% und 22,41% des Bruttogehalts der Mitarbeiter.
- Leistungen und Zulagen: Bestimmte Arbeitnehmerleistungen sind möglicherweise steuerfrei oder sozialversicherungsfrei, während andere steuerpflichtig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen bezüglich verschiedener Leistungen zu kennen.



