In Polen haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten im Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Körperschaftsteuer und anderen Abgaben.
Lohnsteuern
Arbeitgeber ziehen die persönliche Einkommensteuer (PIT) für Arbeitnehmer ein und führen sie ab. Die PIT-Sätze betragen 12% für Jahreseinkommen bis zu 120.000 PLN und 32% für Einkommen, das diesen Schwellenwert überschreitet. Die PIT wird bis zum 20. des Folgemonats abgeführt. Arbeitgeber stellen außerdem bis Ende Februar PIT-11-Formulare für Arbeitnehmer aus und reichen sie bis Ende Januar bei den Steuerbehörden ein. Zusätzlich müssen Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen verteilen und die Einhaltung der Anforderungen für Lohnabrechnungsberichte sicherstellen.
Körperschaftsteuer (CIT)
Der Standard-CIT-Satz beträgt 19%. Kleine Steuerpflichtige (mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen EUR) und neue Unternehmen (im ersten Jahr) profitieren von einem ermäßigten Satz von 9%. Die CIT wird in der Regel durch eine Selbsteinschätzung bis Ende des dritten Monats nach dem Ende des Steuerjahres eingereicht. Polen führt ab 2025 auch eine globale Mindeststeuer von 10% für große multinationale Konzerne (MNEs) mit Umsätzen über 750 Millionen EUR ein. Kleine Steuerpflichtige sind diejenigen mit Umsätzen unter einem bestimmten Schwellenwert (etwa 9.218.000 PLN für 2025).
Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge
Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Stand heute (2025-02-05) gibt es verfügbare Informationen für 2023 und 2024; Zahlen für 2025 stehen noch aus. Im Jahr 2024 betrugen die Arbeitgeberbeiträge 19,21% bis 22,41% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, wobei sich ein Teil dieser Berechnungen ändert, nachdem das Gehalt 234.720 PLN übersteigt. Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 13,71%. Krankenversicherungsbeiträge werden basierend auf dem Einkommen des Arbeitnehmers berechnet. Ab 2025 gibt es Änderungen bei diesen Beträgen.
Sonstige Steuerpflichten
Arbeitgeber müssen verschiedene andere Steuerpflichten einhalten, einschließlich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Grundsteuer, falls zutreffend, und andere Meldepflichten wie JPK_CIT und Intrastat-Erklärungen. Der Mindestlohn für 2025 beträgt 4.666 PLN brutto pro Monat, was sich nicht nur auf das Gehalt, sondern auch auf die Berechnungen der Sozialversicherungsbeiträge auswirkt. Ab 2025 führt Polen ein neues Gesetz zur Ausgleichsteuer für internationale und inländische Gruppen sowie neue Berichtspflichten ein.
Zusätzliche Überlegungen
Ab 2024 gilt eine Mindeststeuer von 10% für bestimmte Unternehmen mit geringer Rentabilität oder Verlusten, wie im aktualisierten Körperschaftsteuergesetz definiert. Der Heiligabend ist ab 2025 ein Feiertag, und es gibt einen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag im Dezember. Arbeitgeber müssen sich der aktualisierten ESG-Berichtspflichten bewusst sein. Arbeitgeber sollten beachten, dass Informationen im Laufe des Jahres aktualisiert werden können.
In Polen unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Steuerabzügen und Beiträgen von ihrem Bruttogehalt. Diese Abzüge finanzieren Sozialversicherungsprogramme und tragen durch die Einkommensteuer zum Staatshaushalt bei.
Einkommensteuer (PIT)
- Steuersätze und -klassen: Polen verwendet ein progressives Steuersystem mit zwei Steuerklassen. Ab 2025 wird das erste Einkommensniveau bis PLN 120.000 mit 12% besteuert, und das zweite Einkommensniveau über PLN 120.000 mit 32%.
- Steuerfreibetrag: Ein jährlicher Steuerfreibetrag von PLN 30.000 gilt, wodurch dieser Teil des Einkommens effektiv von der Besteuerung befreit ist.
- Junge Arbeitnehmerbefreiung: Personen unter 26 Jahren sind von der Einkommensteuer auf Erwerbseinkommen befreit.
- Abzugsfähige Ausgaben: Arbeitnehmer können Standardausgaben von monatlich PLN 250 (bis zu PLN 3.000 jährlich) von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dieses Limit erhöht sich auf PLN 4.500 jährlich für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverträgen. Bestimmte Berufe, z.B. solche, die Urheberrecht beinhalten, können für höhere abzugsfähige Ausgabensätze infrage kommen.
Sozialversicherungsbeiträge (ZUS)
- Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer tragen insgesamt 13,71% ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei. Dies umfasst Renten-, Invaliditäts-, Krankheits- und Unfallversicherung. Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 2,45%, während die verbleibenden 11,26% die Renten- und Invaliditätsversicherung abdecken.
- Beitragsobergrenze: Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung sind bis zu einer bestimmten jährlichen Obergrenze gedeckelt. Diese Obergrenze beträgt für 2025 PLN 260.190. Einkünfte über dieser Grenze unterliegen diesen Beiträgen nicht.
- Krankenversicherungsbeitrag: Ein separater Krankenversicherungsbeitrag von 9% ist ebenfalls obligatorisch. Bis zu 7,75% dieses Beitrags sind steuerlich absetzbar, während die verbleibenden 1,25% nicht absetzbar sind.
Weitere Abzüge und Überlegungen
- Steuererklärung: Arbeitnehmer müssen in der Regel keine jährliche Steuererklärung abgeben, da die Steuer vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten wird. Personen mit mehreren Einkommensquellen oder solche, die bestimmte Abzüge geltend machen möchten, müssen jedoch möglicherweise eine Erklärung abgeben. Die Frist hierfür ist der 30. April des folgenden Jahres.
- Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber leisten ebenfalls Beiträge zum Sozialversicherungssystem im Namen ihrer Mitarbeiter. Diese Beiträge liegen je nach Branchen- und Unternehmensgröße zwischen 19,21% und 22,41% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Leistungen und Zulagen: Bestimmte Arbeitnehmerleistungen können von der Besteuerung oder den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sein, während andere steuerpflichtig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regeln bezüglich verschiedener Leistungen zu verstehen.
Mehrwertsteuer (MwSt) in Polen
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die in Polen verkauft werden.
MwSt-Sätze in Polen
- Standardsatz: 23% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
- Ermäßigte Sätze: 8% und 5% (für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die im Mehrwertsteuergesetz aufgeführt sind)
- Nullsatz: 0% (gilt für sehr begrenzte Kategorien, wie bestimmte Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen)
Ab dem 1. Januar 2025 wurden bestimmte Anpassungen an den ermäßigten MwSt-Sätzen vorgenommen, die spezifische Kategorien betreffen. Diese Änderungen bringen das polnische Recht mit der Gesetzgebung der Europäischen Union in Einklang. Zum Beispiel gilt ein 0% MwSt-Satz für Rettungsboote und Lebensboote, die auf See verwendet werden, während Menstruationstassen nun einen ermäßigten MwSt-Satz von 5% haben. Lebende Pferde und rauchbare oder inhalierbare Hanfprodukte (ausgenommen medizinisches Marihuana) haben ihren Satz auf 23% erhöht.
MwSt-Registrierung
- Schwelle: PLN 200.000 pro Jahr für polnische Unternehmen. Diese Schwelle umfasst innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren und bestimmte Rückversicherungsleistungen. Für Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern gilt eine EU-weit Umsatzgrenze von 100.000 EUR für Befreiungszwecke. Ausländische Unternehmen, die nicht in Polen ansässig sind, dort aber steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen sich in der Regel unabhängig vom Umsatz für die MwSt registrieren. Ausnahmen bestehen jedoch für diejenigen, die Dienstleistungen erbringen, bei denen der Reverse-Charge-Mechanismus gilt, sowie für einige mit 0% besteuerte Dienstleistungen (wie solche in polnischen Seehäfen im Zusammenhang mit dem internationalen Transport).
- EU-Unternehmen (Fernverkauf): Eine separate Schwelle für den Fernverkauf von PLN 160.000 gilt für in der EU registrierte Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Polen verkaufen.
MwSt-Erklärung und -Zahlung
- Erklärung: Die MwSt-Erklärungen werden elektronisch über die Standard-Audit-Datei für Steuern (SAF-T oder JPK_V7) eingereicht, die MwSt-Erklärungsdaten und MwSt-Aufzeichnungen kombiniert. Erklärungen werden typischerweise monatlich abgegeben (JPK_V7M), aber einige kleinere Steuerzahler können sich für eine vierteljährliche Abgabe entscheiden (JPK_V7K).
- Frist: Der 25. Tag des Folgemonats. Wenn dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
- Zahlung: Fälligkeitsdatum ist dasselbe wie das Abgabedatum. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung in polnischen Złoty (PLN).
MwSt-Rückerstattungen
Polen bietet mehrere MwSt-Rückerstattungsverfahren an. Steuerpflichtige, die in Polen für die MwSt registriert sind, können Rückerstattungen auf ein polnisches Bankkonto oder ein bestimmtes MwSt-Konto im Rahmen des Split-Payment-Mechanismus beantragen. Die Standardfrist für Rückerstattungen beträgt 60 Tage ab dem Einreichungsdatum der Erklärung. Eine verkürzte Frist von 25 Tagen besteht für Steuerpflichtige, die bestimmte Anforderungen erfüllen, während eine verlängerte Frist von 180 Tagen für Unternehmen gelten kann, die in einem bestimmten Zeitraum inaktiv sind.
MwSt-Ausnahmen
- Subjektive Ausnahmen: Verfügbar für bestimmte kleine Unternehmen, die die Umsatzkriterien und andere spezifische Bedingungen erfüllen.
- Objektive Ausnahmen: Gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie bestimmte Finanz-, medizinische, Bildungs- und Kulturleistungen, unabhängig vom Umsatz des Unternehmens.
Zusätzliche Hinweise
Diese Informationen sind relevant ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterworfen sein. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater für spezifische Umstände zu konsultieren.
Polen bietet im Jahr 2025 eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen und Einzelpersonen an. Dazu gehören Anreize für Forschung und Entwicklung, spezielle Programme für vermögende Privatpersonen sowie allgemeinere Steuererleichterungen.
Steuerliche Anreize für Unternehmen
- Forschung und Entwicklung (F&E) Förderung: Unternehmen, die in F&E tätig sind, können 100% (oder 200% der Personalkosten) der förderfähigen F&E-Ausgaben abziehen. Zusätzliche Anreize stehen für Unternehmen mit dem Status eines "F&E-Zentrums" zur Verfügung, darunter eine potenzielle Steuerbefreiung von bis zu 50% der Personalkosten über zwei Jahre oder förderfähige Investitionsausgaben sowie potenzielle Zuschüsse von bis zu 10% des Kaufpreises von Anlagevermögen oder bis zu 3.900 EUR für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz bei Erstinvestitionen in F&E-Zentren. F&E-Zentren, die in Sonderwirtschaftszonen (SEZs) angesiedelt sind, können ebenfalls zusätzliche Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es eine Technologie-Steuervergünstigung, die einen Abzug von bis zu 50% der Ausgaben für den Erwerb neuer Technologien (immaterieller Vermögenswerte) ermöglicht, sowie eine "IP Box" (Innovationsbox), die einen Vorzugssteuersatz (5%) auf Einkünfte aus qualifizierenden geistigen Eigentumsrechten bietet, die durch F&E generiert wurden.
- Sponsoring-Erleichterungen im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR): Unternehmen können 50% der abzugsfähigen Ausgaben im Zusammenhang mit kulturellem, sozialem oder sportlichem Sponsoring abziehen.
- Abzugsfähigkeit von immateriellen Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe: Bis zu 3 Millionen PLN für immaterielle Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe sind jährlich voll abzugsfähig, wobei der Überschuss auf 5% des steuerlichen EBITDA begrenzt ist.
Steueranreize für Einzelpersonen
- Persönlicher Freibetrag: Ein steuerfreier Betrag von 30.000 PLN gilt für Einkünfte, die nach dem Steuertarif besteuert werden.
- Rückkehrer-Erleichterungen: Polnische Staatsbürger, die nach einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Ausland nach Polen zurückkehren, können eine vierjährige Einkommenssteuerbefreiung von bis zu 85.528 PLN jährlich beanspruchen. Dies gilt für Einkünfte aus Arbeitsverträgen, Auftragsverträgen oder Geschäftstätigkeiten. Bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Wohnsitzanforderungen müssen erfüllt sein, um für die Rückkehrer-Erleichterungen in Frage zu kommen. Diese Erleichterung ist zum heutigen Stand, dem 5. Februar 2025, gültig und könnte zukünftig Änderungen unterliegen.
- Pauschalbesteuerung für vermögende Privatpersonen (HNWI): Personen, die nach Polen ziehen und in den letzten sechs Jahren nicht mindestens fünf Jahre im Land ansässig waren, können sich für eine Pauschalbesteuerung entscheiden. Dies beinhaltet eine Pauschalzahlung von 200.000 PLN jährlich sowie 100.000 PLN für jedes Familienmitglied, unabhängig von den tatsächlich erzielten ausländischen Einkünften (mit Ausnahme von Einkünften aus beherrschten ausländischen Gesellschaften (CFC)). Diese Regelung ist zum heutigen Stand, dem 5. Februar 2025, gültig und die Bestimmungen zur Pauschalbesteuerung für HNWI könnten zukünftig Änderungen unterliegen.
- Reduzierter Krankenversicherungsbeitrag: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestkrankenversicherungsbeitrag für Unternehmer, die nach dem progressiven oder Pauschalsystem besteuert werden, auf der Grundlage von 75% des Mindestlohns berechnet, was eine Reduzierung um 25% bedeutet. Unternehmer können auch wählen, ob sie Einkünfte und Ausgaben aus dem Verkauf von Anlagevermögen in die Berechnungsgrundlage des Krankenversicherungsbeitrags einbeziehen möchten. Diese Regelung ist zum heutigen Stand, dem 5. Februar 2025, gültig und die Bestimmungen zu reduzierten Krankenversicherungsbeiträgen könnten zukünftig Änderungen unterliegen.
Weitere Steuererleichterungen und Abzüge
- Spenden an wohltätige Organisationen: Spenden in Höhe von bis zu 6% des zu versteuernden Einkommens können abgezogen werden.
- Kosten für Internetverbindungen: Ein Abzug von 760 PLN ist für zwei aufeinanderfolgende Jahre verfügbar.
- Blutspenden: Ein Geldwert kann abgezogen werden, bis zu 6% des Gesamteinkommens, das der progressiven Besteuerung unterliegt.
- Einzahlungen auf das individuelle Rentensicherheitskonto (IKZE): Abzüge sind für Einzahlungen auf das IKZE bis zu einem bestimmten Limit möglich.
- Rehabilitationsausgaben: Behinderte Steuerpflichtige oder Personen, die einen Behinderten unterstützen, können Rehabilitationsausgaben abziehen.
Anstehende Änderungen und Überlegungen
- Globale Mindeststeuer (GMT): Ab dem 1. Januar 2025 führt Polen den globalen Mindeststeuerrahmen der OECD für große multinationale und inländische Unternehmensgruppen ein. Dies beinhaltet eine globale Mindeststeuer, eine nationale Mindeststeuer und eine Ergänzungssteuer auf unterbesteuerte Gewinne. Diese Regelung ist zum heutigen Stand, dem 5. Februar 2025, gültig und die Umsetzung des globalen Mindeststeuerrahmens der OECD könnte zukünftig Änderungen unterliegen.
- Digitale Buchhaltungsanforderungen: Polen führt schrittweise digitale Buchhaltungsanforderungen ein.
- Grundsteuer: Aktualisierungen der Definitionen der Grundsteuer sind in Kraft.
Diese Informationen sind aktuell zum Stand vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für eine persönliche Beratung zu konsultieren.