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Steuern in Polen

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Learn about tax regulations for employers and employees in Polen

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In Polen haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnung, Körperschaftsteuer und anderen Abgaben.

Lohnsteuer

Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer (PIT) für Arbeitnehmer ein und führen sie ab. Die PIT-Sätze betragen 12 % für Jahreseinkommen bis zu PLN 120.000 und 32 % für Einkommen, die diesen Schwellenwert übersteigen. Die PIT wird bis zum 20. des folgenden Monats abgeführt. Arbeitgeber stellen den Arbeitnehmern auch PIT-11-Formulare bis Ende Februar aus und reichen sie bis Ende Januar bei den Steuerbehörden ein. Zusätzlich müssen Arbeitgeber Gehaltsabrechnungen verteilen und die Einhaltung der Meldepflichten im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung sicherstellen.

Körperschaftsteuer (CIT)

Der Standard-CIT-Satz beträgt 19 %. Kleine Steuerzahler (mit Jahresumsätzen unter EUR 2 Millionen) und neue Unternehmen (im ersten Jahr) profitieren von einem reduzierten Satz von 9 %. Die CIT wird in der Regel durch eine Selbstveranlagung bis zum Ende des dritten Monats nach Ende des Steuerjahres eingereicht. Polen führt ab 2025 auch eine globale Mindeststeuer von 10 % für große multinationale Unternehmen (MNEs) mit Umsätzen über EUR 750 Millionen ein. Kleine Steuerzahler sind solche mit Umsätzen unter einer bestimmten Schwelle (etwa PLN 9.218.000 für 2025).

Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Stand heute (2025-02-05) liegen Informationen für 2023 und 2024 vor; Zahlen für 2025 sind noch nicht verfügbar. Im Jahr 2024 lagen die Arbeitgeberbeiträge zwischen 19,21 % und 22,41 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, wobei sich einige dieser Berechnungen ändern, wenn das Gehalt PLN 234.720 übersteigt. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 13,71 %. Beiträge zur Krankenversicherung werden auf Grundlage des Einkommens des Arbeitnehmers berechnet. Ab 2025 gibt es Änderungen bei diesen Beträgen.

Weitere Steuerpflichten

Arbeitgeber müssen verschiedene andere Steuerpflichten erfüllen, einschließlich Mehrwertsteuer (VAT), Verbrauchsteuer, Grundsteuer (falls zutreffend) und andere Meldepflichten wie JPK_CIT- und Intrastat-Erklärungen. Der Mindestlohn für 2025 beträgt PLN 4.666 brutto pro Monat, was nicht nur das Gehalt, sondern auch die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge beeinflusst. Ab 2025 hat Polen ein neues Gesetz zur Angleichungssteuer für internationale und inländische Gruppen sowie neue Meldepflichten eingeführt.

Zusätzliche Überlegungen

Ab 2024 gilt eine Mindeststeuer von 10 % für bestimmte Unternehmen mit geringer Rentabilität oder Verlusten, wie im aktualisierten Körperschaftsteuergesetz festgelegt. Heiligabend ist ab 2025 ein gesetzlicher Feiertag, und es gibt einen zusätzlichen Handelssonntag im Dezember. Arbeitgeber müssen sich der aktualisierten ESG-Berichtspflichten bewusst sein. Arbeitgeber sollten beachten, dass sich die Informationen im Laufe des Jahres noch ändern können.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Polen unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Steuerabzügen und Beiträgen von ihrem Bruttogehalt. Diese Abzüge finanzieren soziale Sicherungsprogramme und tragen durch die Einkommensteuer zum Staatshaushalt bei.

Einkommensteuer (PIT)

  • Steuerfreibeträge und -sätze: Polen verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit zwei Steuerklassen. Ab 2025 wird die erste Klasse mit 12 % für Einkommen bis zu PLN 120.000 besteuert, und die zweite Klasse mit 32 % für Einkommen über PLN 120.000.
  • Steuerfreibetrag: Ein steuerfreier Freibetrag von PLN 30.000 jährlich gilt, wodurch dieser Einkommensanteil effektiv steuerfrei bleibt.
  • Freistellung für junge Arbeitnehmer: Personen unter 26 Jahren sind von der Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen befreit.
  • Abzugsfähige Ausgaben: Arbeitnehmer können standardmäßige Ausgaben von PLN 250 monatlich (bis zu PLN 3.000 jährlich) von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dieser Betrag erhöht sich auf PLN 4.500 jährlich für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverträgen. Bestimmte Berufe, wie solche im Bereich Urheberrecht, können Anspruch auf höhere abzugsfähige Ausgaben haben.

Sozialversicherungsbeiträge (ZUS)

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten insgesamt 13,71 % ihres Bruttogehalts an die soziale Sicherheit. Dies umfasst Renten-, Invaliden-, Krankheits- und Unfallversicherung. Der Beitrag zur Krankheitsversicherung beträgt 2,45 %, während die restlichen 11,26 % die Renten- und Invalidenversicherung abdecken.
  • Beitragsobergrenze: Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung sind auf eine bestimmte jährliche Grenze begrenzt. Diese Grenze liegt bei PLN 260.190 für 2025. Einkünfte darüber sind von diesen Beiträgen nicht betroffen.
  • Krankenversicherungsbeitrag: Ein separater 9 % Krankenversicherungsbeitrag ist ebenfalls verpflichtend. Bis zu 7,75 % dieses Beitrags sind steuerlich absetzbar, während die restlichen 1,25 % nicht absetzbar sind.

Weitere Abzüge und Überlegungen

  • Steuererklärung: Arbeitnehmer müssen in der Regel keine jährliche Steuererklärung abgeben, da die Steuer vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten wird. Personen mit mehreren Einkommensquellen oder solche, die bestimmte Abzüge geltend machen möchten, könnten jedoch eine Steuererklärung einreichen müssen. Die Frist hierfür ist der 30. April des Folgejahres.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber leisten ebenfalls Beiträge an die soziale Sicherung im Namen ihrer Arbeitnehmer. Diese Beiträge liegen je nach Branche und Unternehmensgröße zwischen 19,21 % und 22,41 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
  • Vorteile und Zulagen: Bestimmte Arbeitnehmerleistungen könnten steuerfrei oder von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sein, während andere steuerpflichtig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regeln für verschiedene Vorteile zu verstehen.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen in Polen erhoben wird.

MwSt.-Sätze in Polen

  • Standardrate: 23% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigte Sätze: 8% und 5% (für bestimmte in der MwSt.-Gesetzgebung aufgeführte Waren und Dienstleistungen)
  • Nullsatz: 0% (gilt für sehr begrenzte Kategorien, wie bestimmte Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen)

Ab dem 1. Januar 2025 wurden bestimmte Anpassungen an den ermäßigten MwSt.-Sätzen vorgenommen, die bestimmte Kategorien betreffen. Diese Änderungen stimmen das polnische Recht mit der Gesetzgebung der Europäischen Union ab. Zum Beispiel gilt ein 0%-MwSt.-Satz für Rettungsboote und Rettungsflöße, die auf See verwendet werden, während Menstruationstassen jetzt einen ermäßigten MwSt.-Satz von 5% haben. Lebende Pferde und rauchbare oder inhalierbare Hanfprodukte (ohne medizinisches Marihuana) haben ihren Satz auf 23% erhöht.

MwSt.-Registrierung

  • Grenzwert: PLN 200.000 pro Jahr für polnische Unternehmen. Dieser Schwellenwert umfasst innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren und bestimmte Rückversicherungsdienstleistungen. Für in anderen EU-Ländern ansässige Unternehmen gilt eine EU-weite Umsatzgrenze von EUR 100.000 für die Befreiung. Ausländische Unternehmen, die nicht in Polen ansässig sind, aber dort steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen sich in der Regel für MwSt registrieren, unabhängig vom Umsatz. Es gibt jedoch Ausnahmen für diejenigen, die Dienstleistungen anbieten, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird, sowie für bestimmte nullbesteuerte Dienstleistungen (wie jene in polnischen Seehäfen im Zusammenhang mit internationalem Transport).
  • EU-Unternehmen (Fernverkauf): Ein separater Schwellenwert von PLN 160.000 gilt für EU-registrierte Unternehmen, die Waren online an Verbraucher in Polen verkaufen.

MwSt.-Abgabe und Zahlung

  • Abgabe: MwSt.-Erklärungen werden elektronisch über die Standard Audit File for Tax (SAF-T oder JPK_V7) eingereicht, die Daten der MwSt.-Erklärung und der MwSt.-Aufzeichnungen kombiniert. Die Erklärungen werden in der Regel monatlich eingereicht (JPK_V7M), aber einige kleinere Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Einreichung wählen (JPK_V7K).
  • Frist: Der 25. Tag des Folgemonats. Falls dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
  • Zahlung: Der Fälligkeitstag ist derselbe wie der Abgabetermin. Zahlung erfolgt per Banküberweisung in polnischen Złoty (PLN).

MwSt.-Rückerstattungen

Polen bietet mehrere Verfahren zur MwSt.-Rückerstattung an. Steuerpflichtige, die in Polen für MwSt. registriert sind, können Rückerstattungen auf ein polnisches Bankkonto oder ein spezielles MwSt.-Konto im Rahmen des Split Payment Mechanismus beantragen. Die Standardfrist für Rückerstattungen beträgt 60 Tage ab Einreichung der Rückmeldung. Es gibt eine verkürzte Frist von 25 Tagen für Steuerpflichtige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sowie eine verlängerte Frist von 180 Tagen für Unternehmen, die in einem bestimmten Zeitraum inaktiv waren.

MwSt.-Befreiungen

  • Subjektive Befreiungen: Für bestimmte kleine Unternehmen, die die Umsatzkriterien und andere Bedingungen erfüllen.
  • Objektive Befreiungen: Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie bestimmte Finanz-, Medizin-, Bildungs- und Kulturleistungen, unabhängig vom Umsatz des Unternehmens.

Zusätzliche Hinweise

Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen. Es wird stets empfohlen, einen Steuerberater für spezifische Umstände zu konsultieren.

Steuervorteile

Polen bietet im Jahr 2025 eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen und Privatpersonen. Dazu gehören Anreize für Forschung und Entwicklung, spezielle Programme für vermögende Privatpersonen und allgemeinere Steuererleichterungen.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

  • Forschungs- und Entwicklungsförderung (F&E): Unternehmen, die sich mit F&E beschäftigen, können 100 % (oder 200 % bei Personalkosten) der förderfähigen F&E-Ausgaben abziehen. Zusätzliche Anreize stehen Einrichtungen mit "F&E-Center"-Status zur Verfügung, einschließlich einer möglichen Steuerbefreiung von bis zu 50 % der Lohnkosten oder der förderfähigen Investitionskosten für zwei Jahre sowie möglicher Zuschüsse von bis zu 10 % des Kaufpreises für Anlagegüter oder bis zu EUR 3,9K pro neu geschaffenem Arbeitsplatz für Anfangsinvestitionen innerhalb von F&E-Zentren. F&E-Zentren in Sonderwirtschaftszonen (SEZs) können ebenfalls für zusätzliche Steuerbefreiungen qualifizieren. Es gibt auch eine Technologie-Steuererleichterung, die eine Abzugsfähigkeit von bis zu 50 % der Ausgaben für den Erwerb neuer Technologien (immaterielle Vermögenswerte) ermöglicht, sowie eine "IP Box" (Innovation Box), die einen bevorzugten Steuersatz (5 %) auf Einkünfte aus qualifizierten geistigen Eigentumsrechten bietet, die durch F&E generiert wurden.
  • Sponsoring-Erleichterung im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR): Unternehmen können 50 % der abzugsfähigen Ausgaben im Zusammenhang mit kulturellen, sozialen oder sportlichen Sponsoring-Aktivitäten abziehen.
  • Abzugsfähigkeit von verbundenen Parteien immaterieller Dienstleistungen: Bis zu PLN 3 Millionen an Ausgaben für immaterielle Dienstleistungen verbundenen Parteien sind jährlich vollständig abziehbar, wobei der Überschuss auf 5 % des steuerlichen EBITDA begrenzt ist.

Steuerliche Anreize für Privatpersonen

  • Persönlicher Freibetrag: Ein steuerfreier Betrag von PLN 30.000 gilt für Einkünfte, die nach dem Steuertarif besteuert werden.
  • Rückkehrer-Erleichterung: Polnische Staatsbürger, die nach mindestens drei Jahren im Ausland wieder nach Polen zurückkehren, können für vier Jahre eine Einkommensteuerbefreiung bis zu PLN 85.528 jährlich in Anspruch nehmen. Dies gilt für Einkünfte aus Arbeitsverträgen, Dienstverträgen oder selbstständiger Tätigkeit. Es gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Wohnsitzanforderungen, um die Rückkehrer-Erleichterung zu qualifizieren. Dies ist aktuell, Stand Februar 5. 2025, gültig und die Erleichterung kann sich in Zukunft ändern.
  • Pauschalbesteuerung für vermögende Privatpersonen (HNWI): Personen, die nach Polen umziehen und in den sechs Jahren vor ihrem Umzug nicht mindestens fünf Jahre im Land wohnhaft waren, können eine Pauschalbesteuerung wählen. Diese umfasst eine Pauschalzahlung von PLN 200.000 jährlich plus PLN 100.000 für jedes Familienmitglied, unabhängig vom tatsächlichen ausländischen Einkommen (ohne Einkommen aus Controlled Foreign Corporation (CFC)). Dies ist aktuell, Stand Februar 5. 2025, gültig, und die Regeln für die Pauschalbesteuerung für HNWI könnten sich in Zukunft ändern.
  • Reduzierter Krankenversicherungsbeitrag: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Unternehmer, die nach dem progressiven oder Pauschalsystem besteuert werden, auf Basis von 75 % des Mindestlohns berechnet, was eine Reduktion um 25 % bedeutet. Unternehmer können auch wählen, ob sie Einkommen und Ausgaben aus dem Verkauf von Anlagegütern in die Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung einbeziehen. Dies ist aktuell, Stand Februar 5. 2025, gültig, und die Regeln für reduzierte Krankenversicherungsbeiträge könnten sich in Zukunft ändern.

Weitere Steuererleichterungen und Abzüge

  • Spenden: Spenden bis zu 6 % des steuerpflichtigen Einkommens können abgezogen werden.
  • Internetkosten: Ein Abzug von PLN 760 ist für zwei aufeinanderfolgende Jahre möglich.
  • Blutspende: Ein Geldwert kann abgezogen werden, bis zu 6 % des Gesamteinkommens, das der progressiven Besteuerung unterliegt.
  • Zahlungen an das individuelle Versicherungs-Sicherheitskonto (IKZE): Abzüge sind für Zahlungen an das IKZE bis zu einem bestimmten Limit möglich.
  • Rehabilitationskosten: Behinderte Steuerpflichtige oder Personen, die eine behinderte Person unterstützen, können Rehabilitationskosten abziehen.

Bevorstehende Änderungen & Überlegungen

  • Global Minimum Tax (GMT): Ab dem 1. Januar 2025 setzt Polen den OECD-Framework für die globale Mindeststeuer für große multinationale und inländische Gruppen um. Dies umfasst eine globale Mindeststeuer, eine inländische Mindeststeuer und eine Ergänzungssteuer auf zu niedrig besteuerte Gewinne. Dies ist aktuell, Stand Februar 5. 2025, gültig, und die Umsetzung des OECD-Frameworks für die globale Mindeststeuer kann sich in Zukunft ändern.
  • Anforderungen an die digitale Buchführung: Polen führt schrittweise Anforderungen an die digitale Buchführung ein.
  • Grundsteuer: Aktualisierungen der Definitionen der Grundsteuer sind in Kraft.

Diese Informationen sind aktuell bis Februar 5. 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für eine individuelle Beratung zu konsultieren.

Martijn
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Harvey

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