Rivermate Logo
Flag of Panama

Steuern in Panama

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Panama.

Panama taxes overview

Panama operiert nach einem Territorialsteuersystem, was bedeutet, dass im Allgemeinen nur Einkünfte, die aus Quellen innerhalb Panamas stammen, der Besteuerung unterliegen. Dieses Prinzip gilt sowohl für Personen als auch für Unternehmen. Für die Beschäftigung bedeutet dies, dass Gehälter und Löhne, die für in Panama ausgeführte Arbeiten erzielt werden, der lokalen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen. Arbeitgeber, die in Panama tätig sind, unabhängig davon, ob sie lokal oder ausländisch sind, haben spezifische Verpflichtungen hinsichtlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und der Einbehaltung der Einkommensteuer der Arbeitnehmer. Die Navigation dieser Anforderungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Ablauf bei der Beschäftigung von Mitarbeitern im Land.

Das Verständnis der verschiedenen Komponenten der Beschäftigungsbesteuerung, einschließlich Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmerabzüge und verfügbarer Abzüge, ist sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeiter wesentlich. Das System umfasst Beiträge zur Sozialversicherung, eine Bildungsteuer sowie Berufsrisikoversicherung, neben der progressiven Besteuerung des individuellen Einkommens. Arbeitgeber fungieren als Abzugspflichtige für die Einkommensteuer der Arbeitnehmer und sind verantwortlich für die Abführung dieser Beträge sowie ihrer eigenen Beiträge an die entsprechenden Behörden.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Panama sind verpflichtet, Beiträge an verschiedene Fonds auf Grundlage ihrer Bruttolöhne der Mitarbeiter zu leisten. Diese Beiträge decken die Sozialversicherung (Caja de Seguro Social - CSS), die Bildungsteuer (Impuesto de Educación) und die Berufsrisikoversicherung ab.

Die primären Arbeitgeberbeiträge sind:

  • Sozialversicherung (CSS): Dieser Beitrag umfasst Renten, Gesundheits- und Mutterschaftsleistungen. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt einen Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
  • Bildungsteuer: Dies ist ein kleinerer Prozentsatzbeitrag für den nationalen Bildungstopf.
  • Berufsrisikoversicherung: Dieser Beitrag deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Der Satz variiert je nach Risikostufe, die mit der Branche des Arbeitgebers verbunden ist, wie von der CSS klassifiziert.

Spezifische Beitragssätze für 2025 basieren voraussichtlich auf den aktuellen Sätzen, die sind:

Beitragsart Arbeitgeberrate Arbeitnehmerrate
Sozialversicherung (CSS) 12,25% 9,75%
Bildungsteuer 1,25% 1,25%
Berufsrisikoversicherung Variabel (0,56% - 5,67%) 0%

Hinweis: Der Beitrag zur Sozialversicherung ist einer maximalen Gehaltsobergrenze unterworfen, die regelmäßig angepasst wird.

Diese Beiträge werden auf der Grundlage des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters berechnet und monatlich an die entsprechenden staatlichen Stellen abgeführt.

Anforderungen zur Einkommensteuerabzug

Arbeitgeber sind verantwortlich für die monatliche Einbehaltung der Einkommensteuer bei ihren Mitarbeitern. Der einzubehaltende Betrag basiert auf dem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters sowie den progressiven Einkommensteuersätzen in Panama. Das steuerpflichtige Einkommen ist im Allgemeinen das Bruttogehalt abzüglich zulässiger Abzüge und Freibeträge.

Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen in Panama sind progressiv, das heißt, höhere Einkommensstufen werden zu höheren Sätzen besteuert. Die voraussichtlichen Steuerklassen und -sätze für 2025 basieren auf der aktuellen Struktur:

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (PAB) Steuersatz
Bis zu 11.000 0%
Von 11.001 bis 50.000 15%
Über 50.000 25%

Arbeitgeber müssen die jährliche Steuerverbindlichkeit für jeden Mitarbeiter anhand ihres projecting jährlichen Einkommens berechnen und diese durch 12 teilen, um den monatlichen Abzug zu ermitteln. Anpassungen können während des Jahres notwendig sein, wenn sich das Einkommen des Mitarbeiters ändert oder er Dokumentationen für zusätzliche Abzüge vorlegt.

Mitarbeiterabzüge und Freibeträge

Mitarbeiter in Panama können ihr steuerpflichtiges Einkommen durch die Geltendmachung bestimmter Abzüge und Freibeträge verringern. Arbeitgeber müssen diese bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigen, sofern der Mitarbeiter die entsprechenden Unterlagen einreicht.

Gängige Abzüge und Freibeträge sind:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein jährlicher Grundfreibetrag steht allen ansässigen Steuerpflichtigen zur Verfügung.
  • Dependents: Zusätzliche Freibeträge können für Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder) geltend gemacht werden.
  • Medizinische Ausgaben: Bestimmte dokumentierte medizinische Ausgaben können abgesetzt werden.
  • Ausgaben für Bildung: Ausgaben für die Ausbildung des Steuerpflichtigen oder seiner Dependents können abzugsfähig sein.
  • Zinsen auf Hypothekendarlehen: Zinsen auf Hypothekendarlehen für den Hauptwohnsitz in Panama sind bis zu einer bestimmten Grenze absetzbar.
  • Spenden: Spenden an anerkannte Wohltätigkeits- oder Bildungseinrichtungen können abzugsfähig sein.

Mitarbeiter sind in der Regel verpflichtet, ihren Arbeitgeber zu informieren und Nachweise für diese Abzüge vorzulegen, damit diese in die monatliche Abzugsberechnung einfließen können. Andernfalls werden die Abzüge bei der Jahressteuererklärung geltend gemacht.

Steuerliche Einhaltung und Fristen für die Berichterstattung

Arbeitgeber in Panama haben mehrere wichtige Verpflichtungen hinsichtlich Compliance und Berichterstattung im Jahresverlauf. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden.

Wichtige Verpflichtungen und Fristen umfassen:

  • Monatliche Zahlung der Lohnsteuer: Beiträge zur Sozialversicherung, Bildungsteuer und Berufsrisikoversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind monatlich, in der Regel bis zum 15. des Folgemonats, zu leisten.
  • Monatliche Überweisung der Einkommensteuer: Die einbehaltene Einkommensteuer bei den Mitarbeitern ist monatlich an die Steuerbehörde (Dirección General de Ingresos - DGI) zu überweisen, in der Regel bis zum 15. des Folgemonats.
  • Jahressteuererklärung (Arbeitgeber): Arbeitgeber müssen eine jährliche Informationsmeldung über die Gehälter der Mitarbeiter, Abzüge und Beiträge einreichen. Diese ist in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
  • Jahressteuererklärung (Mitarbeiter): Arbeitnehmer müssen ihre individuelle Einkommensteuererklärung jährlich einreichen, in der Regel bis zum 15. März des Folgejahres. Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern häufig eine Zusammenfassung des Jahresgehalts und der Abzüge zur Unterstützung bei der Einreichung bereit.
  • Ausstellung von Einkommensbestätigungen: Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern in der Regel bis Mitte Februar eine Bescheinigung über das Jahresgehalt und die einbehaltenen Steuern ausstellen.

Die Pflege präziser Lohnabrechnungsdaten und die kontinuierliche Beobachtung von Änderungen in Steuergesetzen und Fristen sind wesentlich für die Einhaltung der Vorgaben durch den Arbeitgeber.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Das Territorialsteuersystem Panamas hat spezifische Auswirkungen auf ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen.

  • Ausländische Arbeitnehmer: Personen, die nicht als Steueransässige Panamas gelten, werden im Allgemeinen nur auf Einkünfte, die innerhalb Panamas stammen, besteuert. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer Dienstleistungen physisch in Panama erbringt, ist sein Gehalt für diese Arbeit der panamaischen Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen, unabhängig davon, wo sich der Arbeitgeber befindet oder wo das Gehalt gezahlt wird. Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer jedoch von einer ausländischen Firma beschäftigt wird und Dienstleistungen ausschließlich außerhalb Panamas erbringt, sind diese Einkünfte im Allgemeinen nicht der panamaischen Steuer unterworfen, selbst wenn der Arbeitnehmer vorübergehend in Panama präsent ist. Steuerliche Ansässigkeitsregeln basieren auf Faktoren wie physischer Anwesenheit im Land.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personen beschäftigt, die in Panama arbeiten, kann je nach Art und Dauer ihrer Tätigkeiten eine steuerpflichtige Präsenz (permanent establishment) begründen. Wenn eine permanente Einrichtung besteht, ist das Unternehmen der Körperschaftsteuer auf seine in Panama erzielten Gewinne unterworfen. Unabhängig davon, ob eine permanente Einrichtung besteht oder nicht, ist ein ausländisches Unternehmen, das Personen beschäftigt, die in Panama arbeiten, in der Regel verpflichtet, sich als Arbeitgeber bei der CSS und DGI zu registrieren und den lokalen Lohnsteuer- und Abzugspflichten für diese Mitarbeiter nachzukommen.

Das Navigieren durch diese Feinheiten, insbesondere in Bezug auf Steueransässigkeit sowie die Definition von in Panama erzieltem Einkommen und permanenten Einrichtungen, erfordert oft eine sorgfältige Betrachtung und möglicherweise professionelle Beratung. Ein [Employer of Record]-Dienst](/glossary/employer-of-record-eor/) kann ausländischen Unternehmen helfen, die Einhaltung der lokalen Beschäftigungs- und Steuerrechtsprechung zu gewährleisten, ohne eine lokale Einrichtung zu gründen.

Gewinnen Sie Top-Talente in Panama durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Panama helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Panama helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen
Beschäftigungssteuern in Panama