Kündigungsfrist
In Panama diktieren Arbeitsgesetze spezifische Vorschriften bezüglich Kündigungsfristen im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Vorschriften variieren je nachdem, ob die Kündigung mit oder ohne Grund erfolgt und wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war.
Kündigung mit Grund
Gemäß Artikel 213 des panamaischen Arbeitsgesetzbuchs ist bei einer gerechtfertigten Kündigung durch den Arbeitgeber keine obligatorische Kündigungsfrist erforderlich.
Kündigung ohne Grund
Für Arbeitnehmer mit weniger als zwei Jahren Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber entweder eine Kündigungsfrist von 30 Tagen einhalten oder dem Arbeitnehmer eine Summe zahlen, die dem regulären Lohn für 30 Tage entspricht (Arbeitsgesetzbuch Artikel 225). Hat ein Arbeitnehmer mehr als zwei Jahre Betriebszugehörigkeit, kann er nur aus einem im Arbeitsgesetzbuch definierten gerechtfertigten Grund gekündigt werden.
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind im Allgemeinen verpflichtet, bei Kündigung ihrer Position eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen einzuhalten (Arbeitsgesetzbuch Artikel 226). Technische Mitarbeiter müssen jedoch mindestens zwei Monate im Voraus kündigen.
Wichtige Überlegungen
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber muss immer schriftlich erfolgen. Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, wie schwangere Arbeitnehmerinnen und Gewerkschaftsmitglieder, haben zusätzlichen Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.
Abfindung
Abfindung in Panama ist ein Recht für Arbeitnehmer in bestimmten Situationen der unfreiwilligen Kündigung.
Wann ist eine Abfindung erforderlich?
In Panama ist eine Abfindung in zwei Hauptszenarien erforderlich:
- Ungerechtfertigte Kündigung: Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne gerechtfertigten Grund kündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung.
- Wirtschaftliche Gründe: Wenn ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen, wie z.B. Unternehmensumstrukturierung oder -schließung, gekündigt wird, hat er Anspruch auf eine Abfindung.
Berechnung der Abfindung
Die Berechnung der Abfindung basiert auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers und seinem durchschnittlichen Gehalt. Es gibt zwei Hauptmethoden:
Für Arbeitnehmer mit bis zu 10 Jahren Dienstzeit
- Die Abfindung entspricht 3,4 Wochen Gehalt für jedes geleistete Dienstjahr.
- Das Gehalt, das für die Berechnung verwendet wird, ist entweder das durchschnittliche Monatsgehalt der letzten 6 Monate oder das Gehalt der letzten 30 Tage, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für Arbeitnehmer mit mehr als 10 Jahren Dienstzeit
- Die ersten 10 Dienstjahre folgen der obigen Berechnung.
- Für Dienstjahre, die 10 Jahre überschreiten, entspricht die Abfindung einer Wochenvergütung pro Jahr.
Zusätzliche abfindungsbezogene Ansprüche
- Dienstaltersprämie: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Dienstaltersprämie, die einer Wochenvergütung für jedes Dienstjahr entspricht. Diese wird in der Regel zusammen mit der Abfindung gezahlt.
Wichtige Hinweise
- Keine Abfindung bei gerechtfertigter Kündigung: Arbeitnehmer, die aus gerechtfertigtem Grund gekündigt werden, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung.
- Einvernehmliche Vereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können alternative Abfindungsvereinbarungen durch gegenseitige Vereinbarung aushandeln, sofern diese Vereinbarungen nicht weniger als das gesetzliche Minimum bieten.
Kündigungsverfahren
In Panama wird der Kündigungsprozess von Mitarbeitern durch das Arbeitsgesetzbuch des Landes geregelt und muss bestimmte Schritte einhalten, um die Legalität zu gewährleisten.
Kündigung aus wichtigem Grund
Gerechtfertigte Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund sind in Artikel 213 des Arbeitsgesetzbuchs aufgeführt. Diese Gründe umfassen schwerwiegendes Fehlverhalten, wiederholte Nachlässigkeit oder Unehrlichkeit. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Vorankündigung zu geben. Der Arbeitgeber muss jedoch eine schriftliche Kündigungsmitteilung mit den spezifischen Gründen für die Entlassung vorlegen.
Kündigung ohne Grund
Wenn ein Mitarbeiter ohne Grund gekündigt wird, muss der Arbeitgeber gemäß Artikel 225 des Arbeitsgesetzbuchs eine 30-tägige Vorankündigung schriftlich geben oder das Äquivalent von 30 Tagen Gehalt zahlen, wenn der Mitarbeiter weniger als zwei Jahre im Dienst war. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, Abfindungen und Dienstalterszulagen (falls zutreffend) gemäß den im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Berechnungen zu zahlen.
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
Bei Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen muss der Arbeitgeber im Voraus eine Genehmigung des Arbeitsministeriums einholen. Der Arbeitgeber muss auch Beweise vorlegen, die die wirtschaftliche Begründung für die Kündigungen darlegen. Kündigungsfristen und Abfindungsanforderungen gelten auch bei wirtschaftlichen Begründungen.
Arbeitnehmerkündigung
Arbeitnehmer sind gemäß Artikel 226 des Arbeitsgesetzbuchs verpflichtet, bei Kündigung ihrer Position mindestens 15 Tage schriftliche Vorankündigung (zwei Monate für technische Mitarbeiter) zu geben. Mitarbeiter, die kündigen, erhalten keine Abfindung.
Allgemeine Überlegungen
Alle Kündigungsmitteilungen, ob vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, müssen schriftlich erfolgen. Mitarbeiter, die glauben, dass sie unrechtmäßig entlassen wurden, können beim Arbeitsgericht Beschwerde einreichen.