Pakistan begrüßt ausländische Staatsbürger, die in seinem Land arbeiten und zur Wirtschaft beitragen möchten. Der Prozess zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen umfasst die Sicherung sowohl eines Einreisevisums als auch einer Arbeitserlaubnis. Diese Anforderungen werden von verschiedenen Regierungsbehörden verwaltet, darunter das Innenministerium und die Board of Investment (BOI), mit dem Ziel, legitime Geschäftstätigkeiten zu erleichtern und gleichzeitig die nationale Sicherheit sowie die regulatorische Compliance sicherzustellen. Das Verständnis der spezifischen Visakategorien und Arbeitserlaubniserfordernisse ist für sowohl ausländische Arbeitnehmer als auch ihre sponsoring Arbeitgeber entscheidend, um einen reibungslosen und rechtmäßigen Beschäftigungsprozess im Land zu gewährleisten.
Das System ist darauf ausgelegt, qualifizierte Fachkräfte und Investoren anzuziehen, und bietet je nach Art und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedliche Wege. Eine effiziente Navigation durch diese Anforderungen ist der Schlüssel zu erfolgreichem internationalen Recruiting und Einsatz in Pakistan.
Übliche Visaarten für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsbürger, die in Pakistan arbeiten möchten, benötigen in der Regel vor Antragstellung für eine Arbeitserlaubnis ein spezifisches Einreisevisum. Die wichtigsten Visa-Kategorien im Zusammenhang mit Beschäftigung sind:
- Business Visa: Ausgestellt für ausländische Staatsbürger für geschäftliche Aktivitäten, einschließlich der Erschließung von Investitionsmöglichkeiten, Teilnahme an Treffen oder Gründung eines Unternehmens. Obwohl es keine eigenständige Arbeitserlaubnis ist, stellt es oft den ersten Einstiegspunkt für Personen dar, die später eine Arbeitserlaubnis beantragen oder an kurzfristigen Geschäftstätigkeiten teilnehmen, die Arbeit erfordern könnten.
- Work Visa: Speziell für ausländische Staatsbürger, die eine Anstellung bei einem in Pakistan registrierten Unternehmen gefunden haben. Dieses Visum ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis.
- Investor Visa: Vergeben an ausländische Investoren und deren Angehörige. Diese Kategorie unterscheidet sich von einem normalen Arbeitserlaubnis-Visum und besitzt andere Anspruchskriterien, die sich auf Investitionshöhe und Geschäftsbesitz beziehen.
| Visa-Typ | Hauptzweck | Gültigkeitsdauer | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Business Visa | Geschäftstreffen, Erkundung, kurzfristige Aufgaben | Variabel (z.B. 3-12 Monate) | Einladung durch ein pakistanisches Unternehmen |
| Work Visa | Beschäftigung bei einer pakistanischen Organisation | Variabel (z.B. 1-5 Jahre) | Arbeitsangebot und Sponsoring durch einen pakistanischen Arbeitgeber |
| Investor Visa | Investitionen in Pakistan | Variabel (z.B. 1-5 Jahre) | Nachweis der Investition |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Pakistan ist ein mehrstufiger Prozess, der vor allem die Board of Investment (BOI) umfasst. Die Arbeitserlaubnis ist für jeden ausländischen Staatsbürger obligatorisch, der in Pakistan beschäftigt sein möchte.
Anspruchskriterien
Um für eine Arbeitserlaubnis in Frage zu kommen, benötigt ein ausländischer Staatsbürger typischerweise:
- Ein gültiges Arbeitserlaubnis-Visum (oder manchmal ein Business-Visum, abhängig vom konkreten Fall und der Dauer).
- Ein bestätigtes Jobangebot eines in Pakistan registrierten und operierenden Unternehmens.
- Relevante Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrung für die Stelle.
- Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
- Erfüllung spezifischer gesundheitlicher Anforderungen.
Dokumentation
Die erforderliche Dokumentation für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis ist umfangreich und umfasst in der Regel:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Kopien des Reisepasses und des gültigen Visums.
- Bildungs- und Berufszeugnisse (beglaubigt).
- Lebenslauf (CV).
- Arbeitsvertrag oder Jobangebotsschreiben des pakistanischen Arbeitgebers.
- Unternehmensregistrierungsdokumente (z.B. Gründungsurkunde).
- Sponsoring-Schreiben des Arbeitgebers.
- Nachweis der finanziellen Lage des Arbeitgebers.
- Polizei-Führungszeugnis aus dem Heimatland.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Passbilder.
- Weitere, von der BOI oder dem Innenministerium geforderte Unterlagen.
Sponsoring-Anforderungen
Sponsoring ist ein kritischer Bestandteil des Antrags auf Arbeitserlaubnis. Das beschäftigende Unternehmen in Pakistan agiert als Sponsor. Der Sponsor ist verantwortlich für:
- Bereitstellung des Jobangebots und des Arbeitsvertrags.
- Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis im Auftrag des ausländischen Staatsbürgers.
- Sicherstellung, dass der ausländische Arbeitnehmer die Visums- und Arbeitserlaubnisbedingungen einhält.
- Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsstatus.
Antragsverfahren
Das allgemeine Verfahren umfasst:
- Der ausländische Staatsbürger erhält ein entsprechendes Einreisevisum (meist ein Work Visa) bei einer pakistanischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland.
- Bei Ankunft in Pakistan initiiert das beschäftigende Unternehmen den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Board of Investment (BOI).
- Der Antrag zusammen mit allen unterstützenden Unterlagen wird bei der BOI eingereicht.
- Die BOI prüft den Antrag und kann ihn an andere relevante Ministerien oder Behörden zur Sicherheitsüberprüfung und Verifikation weiterleiten.
- Nach Genehmigung durch die BOI wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Der ausländische Arbeitnehmer muss sich anschließend bei der örtlichen Polizei registrieren lassen und gegebenenfalls beim Foreigners Registration Office (FRO).
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Gebühren für Arbeitserlaubnisse und zugehörige Verfahren variieren. Für die Antragstellung und Verarbeitung fallen in der Regel staatliche Gebühren an.
Die Bearbeitungszeiten können je nach Antragvolumen, Fallkomplexität und Effizienz der involvierten Regierungsbehörden, einschließlich Sicherheitsüberprüfungen, variieren. Während offizielle Zeitangaben gemacht werden, kann die tatsächliche Bearbeitung mehrere Wochen bis mehrere Monate in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich, den Prozess frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu beginnen.
Wege zur dauerhaften Niederlassung
Pakistan verfügt derzeit nicht über einen klar definierten, direkten Weg zur dauerhaften Niederlassung speziell für ausländische Arbeitnehmer, die ausschließlich auf Grund langfristiger Beschäftigung tätig sind. Optionen für eine dauerhafte Niederlassung sind in der Regel begrenzt und oft an bedeutende Investitionen gebunden, etwa im Rahmen spezifischer Richtlinien oder durch Heirat mit einem pakistanischen Staatsbürger. Für die meisten ausländischen Arbeitnehmer ist der Aufenthalt an die Gültigkeit ihrer Arbeitserlaubnis und ihres Visums geknüpft, was eine Verlängerung erfordert, solange sie in Pakistan beschäftigt sind.
Dependents-Visumoptionen
Ausländische Staatsbürger mit gültigem Arbeitervisum und Arbeitserlaubnis dürfen in der Regel ihre Angehörigen (Ehepartner und Kinder) nach Pakistan mitbringen.
Anspruch auf Angehörige
- Der Hauptvisa-Inhaber muss im Besitz eines gültigen Arbeitervisums/-erlaubnis sein.
- Angehörige umfassen typischerweise den rechtlichen Ehepartner und unverheiratete Kinder unter einem bestimmten Alter (oft 18 oder 21 Jahre).
- Nachweis der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) ist erforderlich.
- Der Hauptvisa-Inhaber muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen zu unterstützen.
Antragsverfahren für Angehörige
Angehörige beantragen in der Regel ein "Family Visa" oder "Dependent Visa" bei einer pakistanischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland. Der Antrag erfordert:
- Nachweis des gültigen Arbeitsvisums und der Erlaubnis des Hauptvisa-Inhabers.
- Nachweis der Verwandtschaft zum Hauptvisa-Inhaber.
- Kopien der Reisepässe und Fotos.
- Ausgefüllte Visumanträge.
- Weitere erforderliche Unterlagen, die von der jeweiligen Botschaft/dem Konsulat verlangt werden.
Dependent-Visa werden in der Regel für die gleiche Dauer wie das Arbeitsvisum des Hauptvisa-Inhabers ausgestellt. Angehörige mit Familienvisum dürfen in Pakistan in der Regel nicht arbeiten, es sei denn, sie erhalten ein eigenes, separates Arbeitserlaubnis-Visum und eine Erlaubnis.
Visumkonformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der pakistanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für das beschäftigende Unternehmen als auch für den ausländischen Arbeitnehmer verpflichtend.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sponsorship-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Unterstützung des Antrags auf Arbeitserlaubnis und die rechtmäßige Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers.
- Einhaltung der Bedingungen: Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer in der im Antrag und Arbeitsvertrag festgelegten Position und unter den vereinbarten Bedingungen beschäftigt ist.
- Benachrichtigungen bei Änderungen: Unverzüglich die BOI und andere relevante Behörden (z.B. das lokale Polizei- oder FRO) über Änderungen im Beschäftigungsstatus, Adresse oder Beendigung der Beschäftigung informieren.
- Aufbewahrung von Unterlagen: Genaues Führen von Aufzeichnungen hinsichtlich Beschäftigung, Visums- und Arbeitserlaubnisstatus.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellen, dass die Beschäftigung des ausländischen Arbeitnehmers den pakistanischen Arbeitsgesetzen hinsichtlich Lohn, Arbeitszeit und Bedingungen entspricht.
- Exit-Formalitäten: Unterstützung des ausländischen Arbeitnehmers bei erforderlichen Austrittsformalitäten bei Beendigung der Beschäftigung oder Ablauf der Arbeitserlaubnis/-visum.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers
- Einhaltung der Visumsbedingungen: Strikte Beachtung der Bedingungen des Arbeitervisums und der Arbeitserlaubnis, einschließlich der Arbeit nur für den sponsorenden Arbeitgeber und in der genehmigten Rolle.
- Registrierung: Registrierung bei der örtlichen Polizei und dem Foreigners Registration Office (FRO) innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nach Ankunft oder Adresswechsel.
- Gültige Dokumente: Sicherstellen, dass Reisepass, Visum und Arbeitserlaubnis während des Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben. Frühzeitig Erneuerungsverfahren einleiten.
- Gesetzesbefolgung: Einhaltung aller pakistanischen Gesetze und Vorschriften.
- Benachrichtigung: Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Adresswechsel) den Arbeitgeber und die zuständigen Behörden informieren.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Sanktionen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des ausländischen Arbeitnehmers und rechtlichen Schritten gegen das beschäftigende Unternehmen.
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