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Pakistan

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Pakistan

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Pakistan sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter vor der Auszahlung abzuziehen. Der Satz dieser Quellensteuer (TDS) variiert je nach Einkommenssteuerklasse des Mitarbeiters. Arbeitgeber können die neuesten Steuertabellen, die vom Federal Board of Revenue (FBR) veröffentlicht werden, für spezifische Sätze heranziehen. Mitarbeiter, die weniger als PKR 600.000 jährlich verdienen, sind von dieser Steuer befreit. Die abgezogene Steuer wird basierend auf diesen Steuertabellen berechnet und auf das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters angewendet, das ihr Bruttogehalt minus steuerfreie Zulagen ist. Arbeitgeber müssen die abgezogene Steuer innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Woche, in der das Gehalt gezahlt wurde, einzahlen.

Beiträge zur Employee Social Security Institution (ESSI)

Arbeitgeber mit mehr als fünf Mitarbeitern sind verpflichtet, Beiträge zur Employee Social Security Institution (ESSI) zu leisten. Der Arbeitgeberanteil beträgt 5% des Lohns des Mitarbeiters, wie im Mindestlohngesetz von 1962 festgelegt, obwohl die Sätze je nach Provinz variieren können. Der Beitrag wird berechnet, indem der Beitragssatz mit dem Lohn des Mitarbeiters multipliziert wird, wie im Mindestlohngesetz festgelegt. Die Zahlungsfrist variiert je nach Provinz, daher sollten Arbeitgeber das zuständige provinzialen Sozialversicherungsinstitut für spezifische Fristen konsultieren.

Zusätzliche Überlegungen

Arbeitgeber müssen sich beim FBR registrieren, um eine National Tax Number (NTN) für Steuererklärungs- und Überweisungszwecke zu erhalten. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, halbjährliche Einkommensteuerabzugsbescheinigungen elektronisch beim FBR bis zum 31. Juli und 31. Januar für die jeweiligen Steuerzeiträume einzureichen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Einkommensteuer ist eine direkte Steuer auf Gehaltseinkommen. Alle Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als PKR 600.000 jährlich sind für diese Steuer berechtigt. Der Arbeitgeber behält die Steuer basierend auf den von der Federal Board of Revenue (FBR) veröffentlichten Steuertabellen ein. Diese Tabellen berücksichtigen das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers (Bruttogehalt abzüglich steuerfreier Zulagen) und bestimmen die anwendbare Steuerklasse und den Abzugsbetrag.

Beiträge zur Employee Social Security Institution (ESSI)

ESSI-Beiträge sind eine Art Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitnehmerleistungen. Dies gilt für Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern arbeiten. Die Beitragssätze können je nach Provinz variieren. Der Arbeitgeber trägt 5% und der Arbeitnehmer trägt 1% des nach der Mindestlohnverordnung von 1962 gemeldeten Lohns des Arbeitnehmers. Spezifische Sätze und Berechnungsmethoden können je nach Provinz variieren, daher ist es ratsam, das zuständige provinzialen Sozialversicherungsinstitut für Details zu konsultieren.

Zusätzliche Überlegungen

Bestimmte Zulagen sind von der Einkommensteuerberechnung ausgenommen und reduzieren die Bemessungsgrundlage für das zu versteuernde Einkommen. Dazu können Mietzuschüsse, Beförderungszuschüsse und medizinische Zulagen (bis zu einem bestimmten Limit) gehören.

Wichtige Hinweise

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, diese Steuern zu verstehen. Steuerregeln und -vorschriften in Pakistan können sich ändern.

Mehrwertsteuer

In Pakistan beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 17 % auf die meisten steuerpflichtigen Dienstleistungen. Bestimmte spezifische Dienstleistungen haben jedoch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz, typischerweise 14 %.

Mehrwertsteuerbefreiungen

Eine Reihe von Dienstleistungen sind in Pakistan vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören Grundbedürfnisse wie Bildungsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen und öffentlicher Verkehr.

Berechtigung zur Mehrwertsteuerregistrierung

Unternehmen, die steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen mit einem Jahresumsatz von mehr als PKR 30 Millionen liefern, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren.

Mehrwertsteuer-Einreichungsverfahren

Mehrwertsteuerregistrierte Unternehmen müssen monatlich oder vierteljährlich elektronische Mehrwertsteuererklärungen bei der Federal Board of Revenue (FBR) einreichen. Die spezifische Einreichungshäufigkeit hängt vom steuerpflichtigen Umsatz des Unternehmens ab.

Steuervergünstigungen

Steueranreize sind ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftspolitik in vielen Ländern, einschließlich Pakistan. Sie sind darauf ausgelegt, Unternehmen zu ermutigen, in bestimmte Sektoren oder Regionen zu investieren oder bestimmte Aktivitäten wie Forschung und Entwicklung durchzuführen. Hier sind einige der wichtigsten Steueranreize, die in Pakistan verfügbar sind.

Steuerbefreiung für Sonderwirtschaftszonen (SEZs)

Dies ist eine Einkommenssteuerbefreiung für einen festgelegten Zeitraum. Unternehmen, die in ausgewiesenen SEZs tätig sind und sich auf bestimmte Industrien wie Textilien, Informationstechnologie und Ingenieurwesen konzentrieren, sind berechtigt. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen bestimmte Investitionsschwellen erreichen und die SEZ-Vorschriften einhalten. Der Antragsprozess beinhaltet die Kontaktaufnahme mit der zuständigen SEZ-Verwaltungsbehörde für Antragsdetails und -verfahren. Jede SEZ kann ihren eigenen Antragsprozess haben.

Steuervergünstigungen für Forschung & Entwicklung (F&E)

Dies ist eine Steuervergünstigung für einen Teil der F&E-Ausgaben. Unternehmen, die sich mit qualifizierten F&E-Aktivitäten beschäftigen, sind berechtigt. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen die Definition von F&E des Federal Board of Revenue (FBR) erfüllen und die Genehmigung des Pakistan Council for Scientific and Industrial Research (PCSIR) erhalten. Der Antragsprozess beinhaltet die Einreichung eines Antrags beim FBR mit unterstützender Dokumentation, die F&E-Aktivitäten und die Genehmigung des PCSIR nachweist.

Steuererleichterungen für die Gründung neuer Unternehmen

Dieser Anreiz umfasst reduzierte Einkommenssteuersätze oder Steuerbefreiungen für die Anfangsjahre eines neuen Unternehmens. Neue Unternehmen in bestimmten Sektoren wie Landwirtschaft, Fertigung und IT sind berechtigt. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen die vom FBR definierten Kriterien für neue Unternehmen erfüllen und in qualifizierten Sektoren tätig sein. Eine Beratung mit einem FBR-Vertreter oder Steuerberater wird empfohlen, um spezifische Details zu erhalten, da in einigen Fällen eine automatische Anwendung möglich ist.

Sondersteuerbehandlung für exportorientierte Unternehmen

Dieser Anreiz umfasst reduzierte Zollgebühren auf Importe, Einkommenssteuerbefreiungen und andere Vorteile. Unternehmen, die beim Federal Board of Revenue als Exporteure registriert sind, sind berechtigt. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen Exportumsatzschwellen erreichen und die FBR-Vorschriften für exportorientierte Unternehmen einhalten. Der Antragsprozess beinhaltet die Registrierung als Exporteur beim FBR. Spezifische Vorteile und Antragsverfahren können je nach Anreizprogramm variieren.

Bitte beachten Sie, dass Steueranreize in Pakistan Änderungen unterliegen können.

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