Rivermate | Pakistan flag

PakistanSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Pakistan

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Pakistan sehen sich mit verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen konfrontiert, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Berufsteuern. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für eine regelkonforme Lohnabrechnung.

Einkommensteuer

  • Einkommensteuer der Arbeitnehmer: Die Einkommensteuer wird monatlich von den Gehältern der Arbeitnehmer abgezogen. Die Steuersätze für das Steuerjahr 2025 reichen von 0% bis 35%, basierend auf Einkommensstufen. Auf zu versteuerndes Einkommen über PKR 10.000.000 wird ein Zuschlag von 10% erhoben.
  • Steuerstufen (Arbeitnehmer - 2025):
    • PKR 0-600.000: Steuerfrei
    • PKR 600.001 - 1.200.000: 5%
    • PKR 1.200.001 - 2.200.000: 15%
    • PKR 2.200.001 - 3.200.000: 25%
    • PKR 3.200.001 - 4.100.000: 30%
    • PKR 4.100.001 - 9.999.999: 35%
    • PKR 10.000.000 und mehr: 35% + 10% Zuschlag
  • Einbehaltung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten und sie monatlich an die Steuerbehörden abzuführen. Der Zuschlag, falls zutreffend, wird ebenfalls einbehalten.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
  • Abgabe: Arbeitnehmer müssen ihre jährlichen Steuererklärungen bis zum 30. September einreichen. Die elektronische Einreichung ist für Einkommen über PKR 500.000 obligatorisch.

Sozialversicherung

  • Rente: Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 5% des Gehalts des Arbeitnehmers, während die Arbeitnehmer 1% an die Employees' Old-Age Benefits Institution (EOBI) zahlen. Monatliche Zahlungen sind obligatorisch.
  • Provinzielle Sozialversicherungsfonds: Arbeitgeber könnten je nach Standort und Branche auch verpflichtet sein, Beiträge zu provinziellen Sozialversicherungsfonds zu leisten.

Berufsteuer

  • Sätze: Die Sätze der Berufsteuer variieren je nach Art des Geschäfts, das eingezahlte Kapital für Unternehmen und die Anzahl der Mitarbeiter. Spezifische Sätze werden durch provinciale Steuergesetze festgelegt.
  • Zahlung: Die Berufsteuer wird normalerweise jährlich bezahlt.

Zusätzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2025 PKR 17.500 pro Monat.
  • Lohnzyklus: Die Löhne können wöchentlich, zweimal im Monat oder monatlich abgerechnet werden.
  • Lohnabrechnungen: Das Bereitstellen von Lohnabrechnungen an die Mitarbeiter ist obligatorisch.

Hinweis: Diese Informationen sind derzeit gültig ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellste und spezifischste Anleitung zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Pakistan für 2025

Ein Überblick über die Steuerabzüge, die für Angestellte in Pakistan für das Fiskaljahr 2024-2025 gelten.

Steuersätze und -staffeln

  • Zu versteuerndes Einkommen: Die Steuersätze sind progressiv, das heißt, höher verdienende Personen fallen in höhere Steuerklassen. Ab 2025 gelten die folgenden Staffeln und Sätze:

    • PKR 0 bis 600.000: Steuerfrei
    • PKR 600.001 bis 1.200.000: 5%
    • PKR 1.200.001 bis 2.200.000: 15%
    • PKR 2.200.001 bis 3.200.000: 25%
    • PKR 3.200.001 bis 4.100.000: 30%
    • PKR 4.100.001 bis 9.999.999: 35%
    • PKR 10.000.000 und mehr: 35% plus ein Zuschlag von 10% auf den Steuerbetrag.

Zulagen und Steuerbefreiungen

  • Medizinische Zulage: Die Erstattung tatsächlicher medizinischer Ausgaben ist steuerfrei. Wird keine Erstattung gewährt, ist eine medizinische Zulage von bis zu 10% des Grundgehalts steuerfrei.
  • Zakat: Zakat-Zahlungen, die gemäß dem Zakat und Usher-Verordnung geleistet werden, sind abzugsfähig.
  • Spenden: Spenden an zugelassene gemeinnützige Organisationen sind für Steueranrechnungen berechtigt. Der Kreditbetrag ist entweder auf den Spendenbetrag oder 30% des zu versteuernden Einkommens begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Spenden an verbundene Organisationen sind auf 15% begrenzt.

Quellensteuer

  • Gehaltsabzug: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Steuern direkt von den Gehältern der Mitarbeiter entsprechend den geltenden Steuerstaffeln abzuziehen.
  • Sonstige Einkünfte: Die Quellensteuersätze (WHT) variieren für andere Einkommensquellen wie Waren, Dienstleistungen oder Verträge, abhängig vom Filer-Status des Einzelnen (aktiver Steuerzahler oder nicht).

Steuerjahr und Residenz

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Pakistan läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
  • Residenz: Pakistan besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen. Nicht-Einwohner werden auf Einkünfte mit Pakistan-Quellenbesteuerung besteuert. Der Wohnsitz wird dadurch bestimmt, dass man mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in Pakistan verbringt.

Zusätzliche Informationen

  • Die bereitgestellten Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2024-2025 und sind aktuell zum 5. Februar 2025. Steuerrecht und Bestimmungen können sich ändern. Es ist wichtig, sich über die neuesten Steuerregelungen der Federal Board of Revenue (FBR) auf dem Laufenden zu halten. Die Konsultation eines Steuerberaters kann individuelle Beratung bieten.

Mehrwertsteuer

In Pakistan ist die Goods and Services Tax (GST), lokal bekannt als Sales Tax, eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Sales Tax auf Waren

  • Regelsatz: 18% (Stand: Februar 2025). Dieser Satz gilt für die meisten Waren, es sei denn, sie sind ausdrücklich befreit. Eine zusätzliche Steuer von 4% wird auf Lieferungen an nicht registrierte Unternehmen oder Einzelpersonen erhoben. Diese zusätzliche Steuer kann unter bestimmten vom Bund festgelegten Bedingungen erlassen werden.
  • Befreite Waren: Bestimmte wichtige Güter sind befreit, darunter einige Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche Lieferungen, Arzneimittel, Bücher, Zeitschriften und medizinische Vorräte. Weitere Ausnahmen sind durch Regierungsmitteilungen möglich.

Sales Tax auf Dienstleistungen

  • Sätze: Variieren je nach Provinz und Art der Dienstleistung, liegen im Allgemeinen zwischen 13% und 16% (Stand: Februar 2025).
    • 16%: Häufig angewandt in Punjab und Islamabad für die meisten Dienstleistungen.
    • 15%: Vorherrschend in Khyber Pakhtunkhwa und Balochistan.
    • 13%: Der Satz wird häufig in Sindh angewandt.
  • Telekommunikationsdienste: Unterliegen einem Sales Tax von 17% laut Bundesgesetz. In den Provinzen können die Sätze jedoch bis zu 19,5% außerhalb von Islamabad betragen.
  • Spezifische Sätze: Spezialisierte Dienstleistungen wie Banking, Bauwesen, Werbung und Beratung können spezifische Sätze innerhalb des allgemeinen Bereichs haben.

Registrierung

  • Schwelle: Unternehmen müssen sich für die Sales Tax registrieren, sobald ihr jährlicher Umsatz PKR 8 Millionen übersteigt.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen, die unterhalb der Schwelle operieren, können sich freiwillig bei den provinziellen Finanzämtern registrieren.
  • Obligatorische Registrierung: Unabhängig vom Umsatz müssen sich Unternehmen, die im Import- oder Exportgeschäft tätig sind, registrieren.
  • Nichtansässige Unternehmen: Generell nicht erforderlich, sich zu registrieren, es sei denn, sie liefern digitale/online Dienstleistungen an pakistanische Verbraucher.

Einreichung und Zahlung

  • Erklärungen: Monatlich bis zum 18. des folgenden Monats einzureichen.
  • Zahlungen: Fällig bis zum 15. des folgenden Monats.
  • Jahreserklärung: Erforderlich bis zum 30. September des folgenden Jahres.
  • Elektronische Einreichung: Erklärungen werden online über das efile-Portal der FBR eingereicht.

E-Rechnungstellung

  • Die Federal Board of Revenue (FBR) implementiert E-Rechnungsstellungsvorschriften.
  • Einzelhändler der Stufe 1, wie von der FBR klassifiziert, haben spezifische Anforderungen an E-Rechnungsstellung und Verkaufsberichterstattung.
  • B2B-E-Rechnungsstellung soll über eine zentrale Plattform umgesetzt werden, die die Einreichung von JSON-Dateien erfordert. Registrierte Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssysteme mit von der FBR zugelassenen Integratoren integrieren.
  • B2C-Transaktionen erfordern fiskalische Register für die automatisierte tägliche Berichterstattung an die FBR, wobei ein Fernzugriff für Steuerbehörden möglich ist. Unternehmen mit schnelllebigen Konsumgütern gehören zu den ersten, die fiskalische Register einführen müssen.

Strafen

  • Verspätete Einreichung: PKR 10.000 Strafe für die verspätete Einreichung von Sales Tax-Erklärungen für Waren.
  • Verspätete Zahlung: 12% Aufschlag auf die verspätete Zahlung von Sales Tax für Waren. Strafen für Dienstleistungen variieren je nach Provinz.

Zusätzliche Informationen

  • Vorsteuer: Sales Tax, die auf Einkäufe gezahlt wird, einschließlich Importe, kann gegen die Umsatzsteuer (Sales Tax auf Verkäufe) geltend gemacht werden.
  • Weitere Steuern: Eine zusätzliche Steuer von 3% (mit bestimmten Ausnahmen) gilt für Lieferungen an nicht registrierte Personen. Eine Steuer von 1% kann auch gelten, wenn Waren an nicht registrierte Verbraucher verkauft werden.

Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung, sind gültig ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für spezifische Ratschläge.

Steuervergünstigungen

Pakistan bietet eine Reihe von Steueranreizen zur Förderung von Investitionen und bestimmten Sektoren. Stand heute, dem 5. Februar 2025, umfassen diese Anreize verschiedene Steuergutschriften, Befreiungen und reduzierte Steuersätze. Beachten Sie, dass sich diese Details ändern können und es wichtig ist, über die neuesten Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Anreize für spezifische Sektoren

  • Informationstechnologie (IT) und IT-gestützte Dienstleistungen (ITeS):
    • 100% Steuergutschrift auf Einkommen aus IT/ITeS-Exporten (unter der Voraussetzung, dass 80% der Exporterlöse über reguläre Bankkanäle repatriiert werden).
    • Steuervergünstigungen für bei der Pakistan Software Export Board (PSEB) registrierte Start-ups für drei Jahre.
    • 100% ausländisches Eigentum erlaubt.
    • 100%ige Gewinnrückführung für ausländische Investoren gestattet.
    • Befreiung von der Umsatzsteuer auf IT-Dienstleistungsexporte im Islamabad Capital Territory.
    • 35%ige Beibehaltung der Exporterlöse in Fremdwährung für Auslandszahlungen.
    • Bereitstellung von IT-gestütztem Büroraum in Software Technology Parks (STPs).
  • Erneuerbare Energien:
    • Befreiung von Zoll und Umsatzsteuer auf den Import von Maschinen, Anlagen und Ersatzteilen.
    • Befreiung von der Einkommensteuer auf Gewinne bei Projekten im Bereich Solar-, Wind-, Mikro-Wasserkraft-, Bioenergie-, Meeres-, Abfall-zu-Abfall- und Wasserstoffzellenergiegenerierung.
  • Kohlebergbau:
    • Befreiung von Zoll und Umsatzsteuer auf den Import von Maschinen, Anlagen, Materialien, Ersatzteilen und Fahrzeugen.
    • Befreiung von der Einkommensteuer auf Gewinne.
  • Energieprojekte:
    • 90% Abschreibung im ersten Jahr auf die Kosten für Anlagen, Maschinen und Geräte.
    • Private Energieprojekte des Privatsektors sind von der Einkommensteuer befreit.
    • Dividenden an Aktionäre von Energieprojekten des Privatsektors werden zu reduzierten Sätzen besteuert (anfangs 7,5%, danach 10%).
  • Ölexploration und -produktion:
    • Konzessionssatz für Zoll und Befreiung von der Umsatzsteuer auf Maschinen, Anlagen, Chemikalien, Verbrauchsmaterialien, Spezialfahrzeuge und Hubschrauber.
  • Bauwirtschaft:
    • Festes Steuersystem mit reduzierten Sätzen.
    • Lockerung der Vorschriften zur Quellensteuer (ausgenommen Stahl und Zement).
    • Befreiungen von der Kapitalertragsteuer beim Verkauf von Familienhäusern.
    • Verkürzte Haltefrist für die Kapitalertragsteuer auf errichtete Immobilien.
  • Automobilsektor:
    • Anreize gemäß der Automotive Development Policy (ADP), die je nach spezifischen Bestimmungen variieren.

Allgemeine Steueranreize

  • Steuergutschriften:
    • 100% Steuergutschrift auf Einkommen aus IT/ITeS-Exporten (unter Bedingungen).
    • Steuergutschriften für Spenden an genehmigte gemeinnützige Organisationen.
  • Befreiungen:
    • Verschiedene Befreiungen für spezifische Sektoren wie IT, erneuerbare Energien und Kohlebergbau.
    • Steuerbefreiung für Risikokapitalgesellschaften und -fonds bis zum 30. Juni 2025.
    • Steuerbefreiung für spezifische karitative Organisationen.
  • Reduzierte Sätze:
    • Reduzierter Körperschaftssteuersatz von 20% für kleine Unternehmen.
    • Reduzierte Quellensteuersätze auf spezifische Zahlungen.

Antragsverfahren

Spezifische Antragsverfahren variieren je nach Anreiz und Sektor. Detaillierte Informationen sind in der Regel bei relevanten Regierungsstellen wie dem Federal Board of Revenue (FBR), der Investitionsbehörde oder sektorspezifischen Regulierungsbehörden verfügbar. Konsultieren Sie die offiziellen Bekanntmachungen, Vorschriften und rechtlichen Texte für genaue und aktuelle Anforderungen an die Antragsstellung.

Weitere relevante Informationen

  • Ausländische Steuerentlastung: Ansässige Unternehmen können eine Steuergutschrift für im Ausland gezahlte Steuern auf ausländische Einkünfte beanspruchen.
  • Persönliche Abzüge/Gutschriften: Individuen können Abzüge für Zakat, Spenden und spezifische Ausgaben wie Hypothekenzinsen und Studiengebühren für Kinder in Anspruch nehmen.
  • Sonderwirtschaftszonen: Diese Zonen bieten zusätzliche Anreize wie Steuerferien und Befreiungen.

Diese Übersicht bietet eine Zusammenfassung der aktuellen Steueranreize in Pakistan. Konsultieren Sie stets die neuesten offiziellen Veröffentlichungen und ziehen Sie Steuerfachleute für spezifische Beratung hinzu.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.