Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Pakistan stehen vor verschiedenen Steuerpflichten, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Berufssteuern. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für eine konforme Gehaltsabrechnung.
Einkommensteuer
- Arbeitnehmer-Einkommensteuer: Die Einkommensteuer wird monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen, mit Steuersätzen von 0 % bis 35 % für das Steuerjahr 2025, basierend auf Einkommensstufen. Ein Zuschlag von 10 % gilt für zu versteuerndes Einkommen über PKR 10.000.000.
- Steuersätze (Arbeitnehmer - 2025):
- PKR 0-600.000: Befreit
- PKR 600.001 - 1.200.000: 5 %
- PKR 1.200.001 - 2.200.000: 15 %
- PKR 2.200.001 - 3.200.000: 25 %
- PKR 3.200.001 - 4.100.000: 30 %
- PKR 4.100.001 - 9.999.999: 35 %
- PKR 10.000.000 und mehr: 35 % + 10 % Zuschlag
- Abzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer und die monatliche Überweisung an die Steuerbehörden. Der Zuschlag, falls zutreffend, wird ebenfalls abgezogen.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
- Einreichung: Arbeitnehmer müssen jährliche Steuererklärungen bis zum 30. September einreichen. Die elektronische Einreichung ist für Einkommen über PKR 500.000 verpflichtend.
Sozialversicherung
- Rente: Arbeitgeber tragen 5 % des Gehalts des Arbeitnehmers bei, während Arbeitnehmer 1 % beitragen, zur Employees' Old-Age Benefits Institution (EOBI). Monatliche Zahlungen sind verpflichtend.
- Provinzielle Sozialfonds: Arbeitgeber können auch verpflichtet sein, Beiträge zu provinzialen Sozialfonds zu leisten, abhängig vom Standort und der Branche.
Berufssteuer
- Sätze: Die Berufssteuersätze variieren je nach Art des Geschäfts, eingezahltem Kapital bei Unternehmen und Anzahl der Mitarbeiter. Genaue Sätze sind durch die provinziellen Steuergesetze festgelegt.
- Zahlung: Die Berufssteuer wird in der Regel jährlich bezahlt.
Zusätzliche Arbeitgeberpflichten
- Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt PKR 17.500 pro Monat ab dem 1. Januar 2025.
- Gehaltsabrechnungszyklus: Die Gehaltsabrechnung kann wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich erfolgen.
- Gehaltsabrechnungen: Die Bereitstellung von Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer ist verpflichtend.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die neuesten und spezifischen Richtlinien zu erhalten.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Employee Tax Deductions in Pakistan for 2025
Ein Überblick über die steuerlichen Abzüge, die für salarierte Arbeitnehmer in Pakistan für das Haushaltsjahr 2024-2025 gelten.
Tax Slabs and Rates
-
Taxable Income: Die Steuersätze sind progressiv, was bedeutet, dass höher Verdienende in höhere Steuerklassen fallen. Ab 2025 gelten die folgenden Schichten und Sätze:
- PKR 0 bis 600.000: Steuerfrei
- PKR 600.001 bis 1.200.000: 5%
- PKR 1.200.001 bis 2.200.000: 15%
- PKR 2.200.001 bis 3.200.000: 25%
- PKR 3.200.001 bis 4.100.000: 30%
- PKR 4.100.001 bis 9.999.999: 35%
- PKR 10.000.000 und mehr: 35% plus ein 10% Zuschlag auf die Steuer.
Allowances and Exemptions
- Medical Allowance: Erstattung tatsächlicher medizinischer Ausgaben ist steuerfrei. Wenn keine Erstattung erfolgt, ist eine medizinische Zulage von bis zu 10% des Grundgehalts steuerfrei.
- Zakat: Zakat-Zahlungen gemäß der Zakat and Usher Ordinance sind absetzbar.
- Donations: Spenden an anerkannte Non-Profit-Organisationen sind für Steuervergünstigungen berechtigt. Der Kreditbetrag ist auf entweder die Spendensumme oder 30% des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt, je nachdem, was niedriger ist. Spenden an Verbündete sind auf 15% begrenzt.
Withholding Tax
- Salary Deduction: Arbeitgeber sind verantwortlich für die direkte Steuerabzug von den Gehältern der Arbeitnehmer gemäß den geltenden Steuerklassen.
- Other Income: Quellensteuer (WHT) Sätze variieren für andere Einkommensquellen wie Waren, Dienstleistungen oder Verträge, abhängig vom Status des Steuerzahlers (aktiv oder nicht).
Tax Year and Residency
- Tax Year: Das Steuerjahr in Pakistan läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
- Residency: Pakistan besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen. Nicht-Einwohner werden auf Einkommen aus Pakistan besteuert. Die Residency wird durch mehr als 183 Tage Aufenthalt in Pakistan innerhalb eines Kalenderjahres bestimmt.
Additional Information
- Die bereitgestellten Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2024-2025 und sind aktuell bis zum 5. Februar 2025. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Es ist wichtig, stets die neuesten Steuervorschriften des Federal Board of Revenue (FBR) zu beachten. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann eine persönliche Anleitung bieten.
Mehrwertsteuer
In Pakistan ist die Goods and Services Tax (GST), lokal bekannt als Sales Tax, eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Sales Tax auf Waren
- Standardrate: 18% (Stand Februar 2025). Dieser Satz gilt für die meisten Waren, sofern nicht ausdrücklich befreit. Eine zusätzliche 4%-Steuer wird auf Lieferungen an nicht registrierte Unternehmen oder Einzelpersonen erhoben. Diese zusätzliche Steuer kann unter bestimmten Bedingungen, die von der Bundesregierung festgelegt werden, befreit sein.
- Befreite Waren: Bestimmte essenzielle Waren sind befreit, darunter einige Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche Lieferungen, Pharmazeutika, Bücher, Zeitschriften und medizinische Vorräte. Weitere Befreiungen sind durch Regierungsbenachrichtigungen möglich.
Sales Tax auf Dienstleistungen
- Sätze: Variieren je nach Provinz und Dienstleistungsart, im Allgemeinen zwischen 13% und 16% (Stand Februar 2025).
- 16%: Wird häufig in Punjab und Islamabad für die meisten Dienstleistungen angewendet.
- 15%: Verbreitet in Khyber Pakhtunkhwa und Balochistan.
- 13%: Der oft in Sindh angewendete Satz.
- Telekommunikationsdienste: Unterliegen einer Sales Tax von 17 nach Bundesgesetz. Provinzielle Sätze können jedoch gelten, die bis zu 19,5% außerhalb von Islamabad erreichen.
- Spezifische Sätze: Spezialisierte Dienstleistungen wie Banking, Bauwesen, Werbung und Beratung können innerhalb des allgemeinen Rahmens spezielle Sätze haben.
Registrierung
- Schwelle: Unternehmen müssen sich für Sales Tax registrieren, sobald ihr Jahresumsatz 8 Millionen PKR übersteigt.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen, die unter der Schwelle bleiben, können sich freiwillig bei den Provinzsteuerämtern registrieren.
- Pflichtregistrierung: Unabhängig vom Umsatz müssen Unternehmen, die an Import- oder Exportaktivitäten beteiligt sind, sich registrieren.
- Nichtansässige Unternehmen: Sind in der Regel nicht verpflichtet, sich zu registrieren, es sei denn, sie liefern digitale/online Dienstleistungen an pakistanische Verbraucher.
Abgabe und Zahlung
- Erklärungen: Monatlich bis zum 18. des Folgemonats einzureichen.
- Zahlungen: Bis zum 15. des Folgemonats fällig.
- Jahreserklärung: Bis zum 30. September des Folgejahres erforderlich.
- Elektronische Einreichung: Erklärungen werden online über das efile-Portal des FBR eingereicht.
E-Rechnung
- Das Federal Board of Revenue (FBR) führt E-Rechnungsregelungen ein.
- Tier-1-Händler, wie vom FBR klassifiziert, haben spezifische Anforderungen an E-Rechnungen und Verkaufsberichte.
- B2B-E-Rechnungen sollen über eine zentrale Plattform umgesetzt werden, die JSON-Datei-Uploads erfordert. Registrierte Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssysteme mit lizenzierten Integratoren, die vom FBR genehmigt sind, integrieren.
- B2C-Transaktionen erfordern Fiskalregister für automatisierte tägliche Berichte an das FBR, mit Fernzugriff für Steuerbehörden. Unternehmen für Fast Moving Consumer Goods gehören zu den ersten, die Fiskalregister verpflichtend verwenden.
Strafen
- Verspätete Abgabe: PKR 10.000 Strafe bei verspäteter Einreichung der Sales Tax-Erklärungen für Waren.
- Verspätete Zahlung: 12% Zuschlag bei verspäteter Zahlung der Sales Tax für Waren. Strafen für Dienstleistungen variieren je nach Provinz.
Weitere Informationen
- Vorsteuer: Die auf Einkäufe, einschließlich Importe, gezahlte Sales Tax kann gegen die Umsatzsteuer (Sales Tax, die bei Verkäufen erhoben wird) verrechnet werden.
- Weitere Steuern: Eine zusätzliche Steuer von 3% (mit bestimmten Ausnahmen) gilt für Lieferungen an nicht registrierte Personen. Beim Verkauf an nicht registrierte Verbraucher kann auch eine Steuer von 1% anfallen.
Disclaimer: Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung, sind gültig ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für spezifische Beratung.
Steuervorteile
Pakistan bietet eine Reihe von Steueranreizen zur Förderung von Investitionen und bestimmten Sektoren. Bis heute, dem 5. Februar 2025, umfassen diese Anreize verschiedene Steuervergünstigungen, Befreiungen und reduzierte Sätze. Beachten Sie, dass sich diese Details ändern können, und es ist entscheidend, stets über die neuesten Vorschriften informiert zu bleiben.
Anreize für bestimmte Sektoren
- Informationstechnologie (IT) und IT-gestützte Dienstleistungen (ITeS):
- 100% Steuervergünstigung auf Einkommen aus IT/ITeS-Exporten (vorausgesetzt, 80% der Exporterlöse werden über normale Bankkanäle repatriiert).
- Steuererleichterungen für beim Pakistan Software Export Board (PSEB) registrierte Startups für drei Jahre.
- 100% ausländisches Eigentum erlaubt.
- 100% Repatriation der Gewinne für ausländische Investoren erlaubt.
- Befreiung von der Verkaufssteuer auf IT-Dienstleistungsexporte im Islamabad Capital Territory.
- 35% der Exporterlöse in Fremdwährung für Auslandzahlungen behalten.
- Bereitstellung von IT-gestütztem Büroraum in Software Technology Parks (STPs).
- Erneuerbare Energien:
- Befreiung von Zollgebühren und Verkaufssteuer bei Import von Maschinen, Ausrüstung und Ersatzteilen.
- Befreiung von der Einkommensteuer auf Gewinne und Erträge für Projekte im Bereich Solar, Wind, Mikro-Hydel, Bioenergie, Ozean, Waste-to-Waste und Wasserstoffzellenkraftwerke.
- Kohlenbergbau:
- Befreiung von Zollgebühren und Verkaufssteuer beim Import von Maschinen, Ausrüstung, Materialien, Ersatzteilen und Fahrzeugen.
- Einkommensteuerbefreiung auf Gewinne und Erträge.
- Energieprojekte:
- 90% Abschreibung im ersten Jahr auf die Kosten von Anlagen, Maschinen und Ausrüstung.
- Private Kraftwerksprojekte sind von der Einkommensteuer befreit.
- Dividenden an Anteilseigner privater Kraftwerksprojekte werden mit reduzierten Sätzen besteuert (zunächst 7,5%, dann 10%).
- Ölförderung und -produktion:
- Ermäßigter Zoll- und Verkaufssteuersatz auf Maschinen, Ausrüstung, Chemikalien, Verbrauchsmaterialien, spezialisierte Fahrzeuge und Hubschrauber.
- Bauwesen:
- Feste Steuerregelung mit reduzierten Sätzen.
- Erleichterung bei der Quellensteuer (außer bei Stahl und Zement).
- Steuerbefreiung bei Verkauf von Familienhäusern.
- Verkürzte Haltefrist für Kapitalertragssteuer bei gebautem Eigentum.
- Automobilsektor:
- Anreize im Rahmen der Automotive Development Policy (ADP) variieren je nach spezifischer Regelung.
Allgemeine Steueranreize
- Steuervergünstigungen:
- 100% Steuervergünstigung auf Einkommen aus IT/ITeS-Exporten (unter Bedingungen).
- Steuervergünstigungen für Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen.
- Befreiungen:
- Verschiedene Befreiungen für spezifische Sektoren wie IT, erneuerbare Energien und Kohlenbergbau.
- Steuerbefreiung für Venture-Capital-Gesellschaften und Fonds bis zum 30. Juni 2025.
- Steuerbefreiung für bestimmte wohltätige Organisationen.
- Reduzierte Sätze:
- Reduzierter Körperschaftssteuersatz von 20% für kleine Unternehmen.
- Reduzierte Quellensteuersätze bei bestimmten Zahlungen.
Antragsverfahren
Spezifische Antragsverfahren variieren je nach Anreiz und Sektor. Detaillierte Informationen sind in der Regel bei den zuständigen Regierungsstellen wie dem Federal Board of Revenue (FBR), Board of Investment oder sektoralen Regulierungsbehörden erhältlich. Konsultieren Sie die offiziellen Bekanntmachungen, Regeln und Rechtstexte für genaue und aktuelle Antragsanforderungen.
Weitere relevante Informationen
- Ausländische Steuerentlastung: Residenten können Gutschriften für im Ausland gezahlte Steuern auf ausländische Einkünfte beanspruchen.
- Persönliche Abzüge/Gutschriften: Einzelpersonen können Abzüge für Zakat, Spenden und bestimmte Ausgaben wie Hypothekenzinsen und Studiengebühren ihrer Kinder in Anspruch nehmen.
- Spezielle Wirtschaftszonen: Diese Zonen bieten zusätzliche Anreize wie Steuerferien und Befreiungen.
Diese Übersicht gibt eine Zusammenfassung der vorherrschenden Steueranreize in Pakistan. Es ist stets ratsam, die neuesten offiziellen Veröffentlichungen zu konsultieren und Steuerfachleute für spezifische Beratung zu Rate zu ziehen.