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Österreich

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Österreich

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

Österreichische Gesundheits- und Sicherheitsgesetze konzentrieren sich auf zentrale Prinzipien wie die Verantwortung des Arbeitgebers, einen risikobasierten Ansatz und die Beteiligung der Arbeitnehmer. Die Hauptpflicht der Arbeitgeber besteht darin, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen. Sie sind verpflichtet, Risiken zu identifizieren und zu bewerten und präventive Maßnahmen basierend auf der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Schäden umzusetzen. Arbeitnehmer haben hingegen das Recht, über Risiken informiert zu werden, Sicherheitsschulungen zu erhalten und an der Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen teilzunehmen.

Das Hauptgesetz, das die Gesundheit und Sicherheit in Österreich regelt, ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen und humane Arbeitsbedingungen zu fördern.

Risikobewertung

Unter dem ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, gründliche Risikobewertungen durchzuführen und zu dokumentieren. Dies beinhaltet die Identifizierung von Gefahren am Arbeitsplatz und die Umsetzung geeigneter Kontrollmaßnahmen. Die Bewertung muss alle Arbeitsaktivitäten, Ausrüstungen und Substanzen abdecken.

Präventive Maßnahmen

Das ASchG befürwortet eine Hierarchie der Kontrollen, die die Beseitigung der Gefahr, den Ersatz durch eine weniger gefährliche Alternative, technische Kontrollen wie die Isolierung von Arbeitnehmern von der Gefahr, administrative Kontrollen wie die Änderung von Arbeitspraktiken und den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) als letztes Mittel umfasst.

Sicherheits- und Gesundheitsdokumente

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SiGdok) zu erstellen, das die Ergebnisse der Risikobewertung, präventive Maßnahmen, Notfallverfahren und spezifische Vorschriften für den Arbeitsplatz enthält.

Schulung und Information der Arbeitnehmer

Das ASchG schreibt vor, dass Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und bei Änderungen Sicherheits- und Gesundheitsschulungen anbieten müssen. Sie müssen auch klare Anweisungen und Informationen zu identifizierten Risiken und Kontrollmaßnahmen bereitstellen.

Gesundheitsüberwachung

Für bestimmte Hochrisikoberufe schreibt das ASchG vor, dass vor der Beschäftigung medizinische Untersuchungen und regelmäßige Gesundheitschecks durchgeführt werden müssen.

Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben gemäß dem ASchG ebenfalls Pflichten, die das Befolgen von Sicherheitsanweisungen und -verfahren, die korrekte Verwendung von PSA und das Melden von Gefahren und Unfällen umfassen.

Weitere wichtige Vorschriften

Zusätzlich zum ASchG gibt es in Österreich spezifische Vorschriften, die sich mit Chemikalien, Bauwesen, Maschinen, biologischen Arbeitsstoffen und Arbeitsplätzen befassen.

Durchsetzung

Die österreichische Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektion) ist für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung verantwortlich. Sie hat die Befugnis, Inspektionen durchzuführen, Verbesserungsmitteilungen zu erlassen, Geldstrafen oder Verwaltungsstrafen zu verhängen und in schweren Fällen die Arbeit einzustellen oder Arbeitgeber strafrechtlich zu verfolgen.

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (OHS) sind ein wesentlicher Aspekt jedes Arbeitsplatzes. In Österreich ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die wichtigste Gesetzgebung, die die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes festlegt.

Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber

Arbeitgeber in Österreich haben im Rahmen des ASchG eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Dazu gehören die Durchführung umfassender Risikobewertungen zur Identifizierung und Minderung potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz, die Umsetzung geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Arbeitnehmer sowie die Bereitstellung klarer Informationen und Schulungen für die Mitarbeiter über Arbeitsplatzgefahren, sichere Arbeitsverfahren und die Verwendung von Sicherheitsausrüstung.

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über Unfälle, Verletzungen, Berufskrankheiten, Risikobewertungen und Präventivmaßnahmen zu führen. Sie müssen die Arbeitnehmer oder deren Vertreter in die Entscheidungsprozesse und das Risikomanagement im Bereich OHS einbeziehen und den Zugang zu Arbeitsmedizinern ermöglichen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu überwachen und Ratschläge zu Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu geben.

Rechte der Arbeitnehmer

Österreichische Arbeitnehmer haben mehrere OHS-Rechte. Dazu gehören das Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von anerkannten Gefahren ist, das Recht auf Informationen und Schulungen darüber, wie man sicher arbeitet und welche Präventivmaßnahmen erforderlich sind, und das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn sie glauben, dass eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für ihre Gesundheit oder Sicherheit besteht. Arbeitnehmer haben auch das Recht, in OHS-Angelegenheiten konsultiert zu werden und daran teilzunehmen, einschließlich durch Sicherheitsvertreter.

OHS-Managementsysteme

Die Implementierung eines OHS-Managementsystems, wie z.B. ISO 45001, wird in Österreich stark empfohlen. Diese Systeme bieten einen strukturierten Rahmen für kontinuierliche Verbesserung und Einhaltung. Sie helfen Organisationen, einen Prozess zur kontinuierlichen Identifizierung von Gefahren, Bewertung von Risiken und Verbesserung ihrer gesamten OHS-Leistung zu etablieren. Sie stellen auch sicher, dass Organisationen ihre gesetzlichen Verpflichtungen und Branchenstandards erfüllen.

Spezifische OHS-Bereiche

Die österreichische Gesetzgebung deckt ein breites Spektrum an OHS-Bereichen ab. Dazu gehören Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie, gefährliche Stoffe, physische Gefahren (z.B. Lärm, Vibrationen, Strahlung), biologische Gefahren, psychosoziale Gefahren (z.B. Stress, Arbeitsbelastung, Gewalt am Arbeitsplatz), Erste-Hilfe- und Notfallverfahren sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen sind ein wichtiges Instrument, das von der österreichischen Arbeitsinspektion genutzt wird, um Vorschriften durchzusetzen und sicherere Arbeitsumgebungen zu fördern. Diese Inspektionen zielen darauf ab, potenzielle Gefahren zu identifizieren, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, Arbeitsunfälle und Krankheiten zu verhindern und das Bewusstsein für Rechte und Pflichten zu schärfen.

Kriterien für Arbeitsplatzinspektionen

Arbeitsplatzinspektionen in Österreich sind umfassend und decken eine breite Palette von Kriterien ab, einschließlich allgemeiner Arbeitsbedingungen, Sicherheit von Maschinen und Geräten, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Ergonomie, Brandschutz und Notfallvorsorge, Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen und Dokumentation von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Inspektionshäufigkeit

Die Häufigkeit von Arbeitsplatzinspektionen in Österreich basiert auf dem Risiko. Die Arbeitsinspektion priorisiert Hochrisikobranchen und Arbeitsplätze mit einer Unfallhistorie oder bekannten Gefahren. Faktoren wie Unternehmensgröße, Branchenzugehörigkeit und frühere Inspektionsergebnisse spielen ebenfalls eine Rolle. Inspektionen können routinemäßig oder gezielt erfolgen, basierend auf Beschwerden, Berichten über schwere Unfälle oder Bedenken hinsichtlich spezifischer Gefahren.

Inspektionsverfahren

Der Inspektionsprozess umfasst ein Eröffnungsgespräch, einen Rundgang durch den Arbeitsplatz, eine Dokumentenprüfung, ein Abschlussgespräch und die Ausstellung eines Inspektionsberichts. Der Inspektor stellt sich vor, besichtigt den Arbeitsplatz, beobachtet Arbeitsprozesse, identifiziert potenzielle Gefahren und Risiken, prüft Unterlagen, fasst seine Erkenntnisse zusammen, bespricht festgestellte Verstöße und skizziert die erforderlichen Korrekturmaßnahmen.

Folgemaßnahmen

Arbeitgebern wird eine Frist gesetzt, um festgestellte Verstöße während der Inspektion zu beheben. Die Arbeitsinspektion kann Verbesserungshinweise oder Verwaltungsgeldstrafen für schwerwiegende oder wiederholte Verstöße ausstellen. Nachinspektionen können durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Im Falle schwerwiegender oder vorsätzlicher Nichteinhaltung kann die Arbeitsinspektion rechtliche Schritte einleiten.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle, ob schwerwiegend oder geringfügig, erfordern sofortige Aufmerksamkeit und angemessene Maßnahmen. Schwere Unfälle, die zum Tod, zu schweren Verletzungen oder zu erheblichen Berufskrankheiten führen, müssen unverzüglich der Arbeitsinspektion und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Weniger schwere Unfälle müssen hingegen intern im Unfallberichtsbuch des Unternehmens verzeichnet werden.

Unfalluntersuchung

Der Arbeitgeber ist in erster Linie dafür verantwortlich, Arbeitsunfälle zu untersuchen, um die Ursachen zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung zu verhindern. Die Arbeitsinspektion kann eigene Untersuchungen bei schweren Unfällen oder bei Bedenken hinsichtlich des Untersuchungsprozesses des Arbeitgebers durchführen. Arbeitnehmer oder ihre Vertreter haben das Recht, an Unfalluntersuchungen teilzunehmen.

Entschädigungsansprüche

Die AUVA ist der Hauptversicherer für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Österreich. Verletzte Arbeitnehmer haben Anspruch auf medizinische Behandlung und Rehabilitation, Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen im Falle tödlicher Arbeitsunfälle.

Anspruchsverfahren

Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitsunfall oder jede Berufskrankheit unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden. Der verletzte Arbeitnehmer muss sich von einem qualifizierten Gesundheitsdienstleister behandeln lassen. Der Arbeitgeber oder der behandelnde Arzt unterstützt den Arbeitnehmer bei der Einreichung eines Antrags bei der AUVA. Die AUVA bewertet den Antrag und entscheidet über die Anspruchsberechtigung.

Wichtige Hinweise

Arbeitnehmer in Österreich sind vor Kündigungen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten geschützt. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine obligatorische Arbeitsunfallversicherung über die AUVA abzuschließen.

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