Rivermate | Norwegen flag

Norwegen

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Norwegen

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Norwegen haben mehrere Steuerpflichten. Eine davon ist das Einbehalten der Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter auf Basis individueller Steuerabzugskarten. Diese Karten werden elektronisch von der norwegischen Steuerverwaltung bezogen und bestimmen den Abzugsbetrag. Wenn ein Mitarbeiter keine Steuerkarte vorlegt, gilt ein Abzugssatz von 50%. Der Grundsteuersatz für Einkommen beträgt 22%, aber zusätzliche Steuerstufen können je nach Einkommenshöhe anfallen. Die einbehaltene Einkommensteuer muss sechsmal im Jahr an die norwegische Steuerverwaltung gezahlt werden.

Arbeitgeberbeiträge zur Nationalen Versicherung

Arbeitgeber müssen auch Arbeitgeberbeiträge zur nationalen Versicherung auf alle Gehälter der Mitarbeiter zahlen. Die Beitragssätze variieren je nach geografischer Zone des Arbeitgebers, was darauf abzielt, die wirtschaftliche Entwicklung in bestimmten Regionen zu fördern. Diese Beiträge werden zusammen mit den Einkommensteuerabzügen sechsmal im Jahr gezahlt.

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge

Es kann eine Verpflichtung für Arbeitgeber bestehen, mindestens 2% des Bruttogehalts eines Mitarbeiters in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Die spezifischen Anforderungen hierfür hängen von der Branche und den Unternehmensvereinbarungen ab.

Sonderregelungen für ausländische Arbeitnehmer

Nicht ansässige ausländische Arbeitnehmer können sich für einen vereinfachten pauschalen Einkommensteuersatz von 25% im Rahmen des PAYE-Systems entscheiden.

Arbeitgeber sollten in Erwägung ziehen, einen spezialisierten Gehaltsabrechnungsdienstleister in Norwegen zu nutzen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und den Steuererklärungsprozess zu optimieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Der Standardabzug, oder Minstefradrag, ist ein Abzug vom zu versteuernden Einkommen, der darauf abzielt, arbeitsbedingte Ausgaben auszugleichen. Alle Arbeitnehmer in Norwegen sind für diesen Abzug berechtigt. Die Berechnung basiert auf einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens, bis zu 46%, mit einer Mindestgrenze von NOK 4.000 und einer Höchstgrenze von NOK 109.850.

Persönlicher Freibetrag (Personfradrag)

Der Persönliche Freibetrag, oder Personfradrag, ist ein fester Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Alle Steuerresidenten Norwegens sind für diesen Abzug berechtigt. Die Berechnung erfolgt als Standardbetrag, derzeit NOK 73.100.

Zinsaufwandsabzug

Der Zinsaufwandsabzug ist ein Abzug für gezahlte Zinsen auf Kredite, wie z.B. Hypothekenzinsen. Steuerpflichtige mit abzugsfähigen Zinsaufwendungen sind für diesen Abzug berechtigt. Die Berechnung erfolgt derzeit als 22% Abzug auf Ihre Zinsaufwendungen.

Abzug für Pendlerkosten

Der Abzug für Pendlerkosten ist ein Abzug für Reisekosten zwischen Wohnort und regulärem Arbeitsplatz. Für diesen Abzug gelten spezifische Kriterien. Die Berechnung basiert auf der zurückgelegten Entfernung und dem verwendeten Transportmittel.

Weitere mögliche Abzüge

Es gibt weitere mögliche Abzüge, die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. Dazu gehören Gewerkschaftsbeiträge, Wohltätigkeitsspenden, Sonderabzüge für Seeleute und Abzüge im Zusammenhang mit Behinderungen.

Wichtige Hinweise

Die Berechtigungskriterien und Abzugsgrenzen können sich ändern. Es ist wichtig, sich über die neuesten Informationen auf dem Laufenden zu halten.

Mehrwertsteuer

In Norwegen beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 25%. Dies gilt für die meisten Dienstleistungen, es sei denn, sie fallen in eine Kategorie mit ermäßigtem Satz oder sind befreit.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardsatz: Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Norwegen beträgt 25%. Dies gilt für die meisten Dienstleistungen, es sei denn, sie fallen in eine Kategorie mit ermäßigtem Satz oder sind befreit.
  • Ermäßigter Satz (12%): Gilt für bestimmte Dienstleistungen, einschließlich:
    • Personenbeförderung
    • Beherbergungsdienstleistungen
    • Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen (Museen, Galerien usw.)
    • Eintritt zu Sportveranstaltungen und Vergnügungsparks

Mehrwertsteuerbefreiungen

Bestimmte Arten von Dienstleistungen sind in Norwegen von der Mehrwertsteuer befreit. Wichtige Befreiungen umfassen:

  • Finanzdienstleistungen (z.B. Bankwesen, Versicherungen)
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Bildungsdienstleistungen

Auch wenn eine Dienstleistung befreit ist, kann das Unternehmen möglicherweise dennoch die Vorsteuer auf damit verbundene Ausgaben abziehen.

Mehrwertsteueranmeldung & Registrierung

  • Registrierungsschwelle: Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz von mehr als NOK 50.000 innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
  • Anmeldehäufigkeit: Mehrwertsteuererklärungen werden in der Regel alle zwei Monate eingereicht. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als NOK 1 Million können alternative Anmeldeverfahren haben.
  • Anmeldeverfahren: Die Mehrwertsteuer wird elektronisch über das Portal der norwegischen Steuerverwaltung eingereicht und bezahlt.

Steuervergünstigungen

Norwegen bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um die Geschäftstätigkeit zu stimulieren und Investitionen anzuziehen. Diese Anreize reichen von Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung bis hin zu Einkommensabzügen für Investitionen in Start-up-Unternehmen.

SkatteFUNN Forschungs- und Entwicklungssteuervergünstigung (F&E)

Dies ist eine Steuergutschrift, die die Steuerrechnung eines Unternehmens um 19 % der förderfähigen F&E-Ausgaben reduziert. Norwegische Unternehmen und Niederlassungen mit steuerpflichtigem Einkommen sind berechtigt, sofern sie F&E-Projekte mit einer klaren Definition des wissenschaftlichen oder technologischen Fortschritts durchführen. Um sich zu bewerben, müssen Unternehmen einen Antrag beim Forschungsrat von Norwegen einreichen, bevor das Projekt beginnt. Die Projektgenehmigung ist bis zu drei Jahre gültig, in bestimmten Fällen bis zu vier Jahre.

Einkommensabzug für Investitionen in Start-up-Unternehmen

Dieser Anreiz ermöglicht es einzelnen Steuerzahlern, bis zu 1 Million NOK jährlich von ihrem zu versteuernden Einkommen für Investitionen in qualifizierte Start-up-Unternehmen abzuziehen. Berechtigt sind einzelne Steuerzahler in Norwegen, die mindestens 30.000 NOK in ein qualifiziertes Start-up-Unternehmen investieren. Der maximale jährliche Abzug beträgt 1 Million NOK pro Investor. Das Start-up-Unternehmen muss jünger als fünf Jahre sein und bestimmte Größenkriterien erfüllen. Es gibt keinen formellen Antragsprozess; Steuerzahler können den Abzug bei der Einreichung ihrer Steuererklärung geltend machen.

Besondere Überlegungen für Start-up-Unternehmen

Start-up-Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial können von zusätzlichen Unterstützungsprogrammen profitieren, die von Innovation Norway angeboten werden.

Steuerbefreiungen für bestimmte Transaktionen

Das Finanzministerium kann Steuererleichterungen für bestimmte Geschäftstransaktionen gewähren, wie z. B. Vermögensübertragungen innerhalb einer Gruppe oder Immobilienverkäufe. Die Berechtigung variiert je nach spezifischer Transaktion. Anträge werden beim Finanzministerium eingereicht.

Tonnagesteuersystem für Schifffahrtsunternehmen

Dieses System bietet eine endgültige Steuerbefreiung auf das Schifffahrtseinkommen eines Unternehmens, einschließlich Betriebsgewinnen und Verkaufsgewinnen. Berechtigt sind Schifffahrtsunternehmen, die im Verchartern und Betreiben von eigenen oder gecharterten Schiffen tätig sind. Für Antragsdetails sollten sich Unternehmen an die norwegische Seeschifffahrtsbehörde wenden.

Wichtige Hinweise:

Die Zulassungskriterien und Antragsverfahren können sich ändern. Bitte beziehen Sie sich immer auf die offizielle Website der norwegischen Steuerverwaltung oder suchen Sie Rat bei einem qualifizierten Steuerberater für die neuesten Informationen.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.