Norwegens starke Wirtschaft, hohe Lebensstandards und weltbekannte Lebensqualität machen es zu einem attraktiven Ziel für internationales Talent. Arbeitgeber müssen jedoch die norwegischen Einwanderungsanforderungen sorgfältig navigieren.
Jeder ausländische Staatsbürger (Nicht-EU/EEA/Schweiz), der in Norwegen arbeitet, benötigt ein gültiges Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu hohen Geldstrafen oder rechtlichen Konsequenzen führen: Zum Beispiel riskiert ein Nicht-EU-Besucher, der mit einem Touristenvisum arbeitet, Geldstrafen oder sogar Abschiebung.
Kurz gesagt: Während Norwegens spektakuläre Fjorde und der arbeitsmarktreiche Arbeitsmarkt viele internationale Kandidaten anziehen, müssen Arbeitgeber den Visaprozess sorgfältig handhaben. Durch das Verständnis der norwegischen Regeln und vorausschauende Planung können Sie reibungslos ausländisches Personal einstellen oder umziehen lassen.
Dieser Leitfaden erklärt, wer eine Genehmigung benötigt, welche Visakategorien gelten und welche Schritte sowie Verantwortlichkeiten Arbeitgeber befolgen müssen. Wir skizzieren auch häufige Hürden und bewährte Praktiken für die Umsiedlung und Einarbeitung neuer internationaler Mitarbeiter in Norwegen.
Wer benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Norwegen?
Norwegen ist Teil des EEA und des Schengen-Raums, daher unterscheiden sich die Regeln zwischen EEA (einschließlich Schweiz und den nordischen Ländern) und anderen Staatsangehörigen. EU/EEA/Schweizer Bürger profitieren vom freien Personenverkehr: Sie dürfen ohne Visum nach Norwegen einreisen und dort arbeiten.
EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige haben das Recht, bis zu drei Monaten bei der Einreise zu bleiben. Wenn sie eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit aufnehmen, können sie länger ohne formelle Aufenthaltserlaubnis wohnen. In der Praxis sollten EU/EEA/Schweizer Arbeitnehmer sich bei der lokalen Polizei oder der Directorate of Immigration (UDI) registrieren, wenn sie länger als 90 Tage bleiben – sie benötigen jedoch kein herkömmliches Arbeitsvisum.
Demgegenüber müssen Nicht-EU (Drittstaaten-)Bürger in fast allen Fällen eine norwegische Aufenthaltserlaubnis für die Arbeit erhalten. Im Allgemeinen benötigt jede Person außerhalb des EEA/der Schweiz, die in Norwegen leben und irgendeine Arbeit ausüben möchte, die entsprechende Genehmigung.
Kurzfristige oder informelle Arbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt auf einem Touristen- oder Geschäftvisum. (Es gibt enge Ausnahmen für sehr kurze Besuche: Einige Geschäftsreisende, Journalisten, medizinische Inspectoren und andere Spezialbesucher können bestimmte Tätigkeiten bis zu 90 Tage ohne Genehmigung ausüben, aber diese Ausnahmen decken keine reguläre Beschäftigung ab.)
In der Praxis benötigen Sie, wenn Ihr/einstellungen kein/e EU/EEA/Schweizer-National/Innen sind und mehr als nur ein paar Tage arbeiten, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, bevor sie mit der Arbeit beginnen.
Ob es sich um eine Festanstellung oder einen langfristigen Vertrag handelt, behandeln Sie jede Aufgabe, die länger als wenige Wochen dauert, als würde sie eine Erlaubnis erfordern. Führen Sie stets eine Recht-zu-Arbeit-Prüfung durch: Bitten Sie den Kandidaten um Nachweise etwaiger norwegischer oder EU/EEA-Aufenthaltsrechte oder -genehmigungen.
Sie können das Recht eines ausländischen Staatsbürgers auf Arbeit prüfen, indem Sie seine norwegische Aufenthaltserlaubniskarte inspizieren; die Karte zeigt den Genehmigungstyp und die Gültigkeit an. Arbeitgeber haben die gesetzliche Verantwortung sicherzustellen, dass ausländische Mitarbeitende gültige Arbeitserlaubnis besitzen.
Überblick über norwegische Arbeitserlaubnistypen
Norwegen bietet mehrere auf Arbeit bezogene Aufenthaltstitel (häufig auch praktisch “Visa” genannt), die für unterschiedliche Situationen ausgelegt sind. Die wichtigsten Kategorien für Arbeitgeber sind:
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
Dies ist der wichtigste Weg für die Personalrekrutierung ausländischer Fachkräfte. Sie gilt, wenn ein Nicht-EU/EEA-Staatsangehöriger eine formale Berufsausbildung oder Hochschulabschluss hat und ein konkretes Jobangebot in Norwegen vorliegt.
Beispiele für qualifizierte Berufsfelder sind Ingenieure, Krankenschwestern, IT-Spezialisten und andere Fachkräfte. Norwegen betreibt sogar eine jährliche Quote (derzeit ca. 5.000 pro Jahr) für Fachkräfte.
Solche Genehmigungen werden für bis zu 3 Jahre ausgestellt (mit Verlängerung und dem Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis).
Spezialisten- und Forscher-Genehmigungen
Forscher und Spezialisten werden im Allgemeinen nach den Regeln für Fachkräfte behandelt. Ein ausländischer Forscher mit einem norwegischen Arbeitgeber beantragt eine Fachkräfte-Genehmigung wie andere Fachkräfte.
(Wenn ein Forscher selbständig auf eigene Kosten kommt, existiert eine spezielle “Forscher mit eigenem Kapital”-Genehmigung, doch diese ist selten bei vom Arbeitgeber gesponserten Einstellungen.) Medizinisches und anderes Fachpersonal wird ebenfalls unter die Kategorie Fachkräfte gefasst, vorausgesetzt, sie erfüllen Norwegens Qualifikations- und Zulassungsanforderungen für ihren Beruf.
Saisonarbeiter-Genehmigungen
Für kurzfristige, saisonale Rollen (insbesondere in Landwirtschaft, Tourismus oder Fischerei) erlaubt Norwegen eine saisonale Arbeitserlaubnis. Diese Genehmigungen decken temporäre Arbeit bis zu 6 Monaten innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums ab.
Beispielsweise könnte ein Hotel- oder Bauernhof externe Arbeiter während der arbeitsintensiven Sommersaison mittels dieser Regelung beschäftigen. Saisonale Genehmigungen sind streng auf die Dauer beschränkt und führen nicht zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
Arbeitgeber, die saisonale Genehmigungen verwenden, müssen überzeugend nachweisen, dass die Arbeit tatsächlich saisonal oder vorübergehend ist (z.B. durch Nachweis hoher Nachfrage) und sicherstellen, dass der Arbeiter nach Ablauf der Genehmigung nach Hause zurückkehrt.
Job-Sucher-Genehmigung
Anders als in einigen Ländern benötigt man in Norwegen in der Regel ein Jobangebot vor der Einreise. Es gibt jedoch eine enge “Job-Sucher”-Option. In besonderen Fällen kann eine qualifizierte Person (oft ein internationaler Absolvent oder Forscher, der bereits in Norwegen ist) eine kurzfristige Job-Such-Genehmigung für bis zu einem Jahr erhalten.
Beispielsweise kann ein ausländischer Studierender, der gerade einen norwegischen Abschluss oder Forschungsvertrag abgeschlossen hat, die Verlängerung seines Aufenthalts als Jobsuchender beantragen, wenn noch keine Anstellung vorliegt. Diese Genehmigung ist begrenzt: Der Antragsteller muss bestimmte Qualifikationen erfüllen (z.B. kürzlich absolvierte Ausbildung oder Forschung in Norwegen) und ausreichende Mittel zum Leben nachweisen.
Hat der Jobsuchende später eine Anstellung gefunden, kann er auf eine Fachkräfte-Genehmigung wechseln. Kurz gesagt, Job-Such-Genehmigungen sind Ausnahmen, nicht die Norm; die meisten Einstellungen benötigen ein gültiges Jobangebot, bevor die Person nach Norwegen kommt.
ICT (Intra-Company Transfer)-Genehmigung
Multinationale Unternehmen, die bereits Beschäftigte aus dem Ausland in eine norwegische Niederlassung oder Tochtergesellschaft entsenden, können die ICT-Genehmigung nutzen. Diese gilt für Mitarbeiter, die bereits im Ausland für das Unternehmen tätig sind und vorübergehend nach Norwegen entsandt werden (häufig Manager, Spezialisten oder Trainees).
Die ICT-Regeln verlangen, dass der Mitarbeiter beim ausländischen Unternehmen mindestens 6 Monate beschäftigt war und die Beschäftigung während des Aufenthalts in Norwegen fortsetzt. Die Position in Norwegen muss ähnliche Qualifikationen erfordern wie die in der Heimat, und Transfers können bis zu 6 Jahre dauern.
Beachten Sie, dass ICT-Status-Träger in der Regel nicht einfach in einen anderen Genehmigungstyp wechseln können, ohne Norwegen zu verlassen und erneut zu beantragen.
Startup-/Unternehmer-Genehmigung (Self-Employed)
Norwegen bietet eine Genehmigung für Unternehmer, die ein Geschäft in Norwegen starten. Dies wird oft informell “Startup-Visum” genannt, praktischerweise ist es eine Selbstständigkeitsgenehmigung.
Der Antragsteller muss aktiv ein kleines Unternehmen gründen und führen (meist Einzelunternehmen, keine GmbH) und über Berufsausbildung oder Hochschulabschluss verfügen. Entscheidend ist, dass das Vorhaben tragfähig ist: Es sollte einen Gewinn erwirtschaften (mindestens NOK 325.400 pro Jahr vor Steuern) und hauptsächlich vom Antragsteller selbst geführt werden.
Der Gründer muss eine Fachkraft im Unternehmen sein. Bei Erfüllung dieser Bedingungen kann Norwegen eine einjährige Genehmigung (verlängerbar, mit Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt nach 3 Jahren) erteilen.
Eine Variante besteht für einen selbstständigen Auftragnehmer aus dem Ausland, der einen Vertrag mit einem norwegischen Unternehmen hat. Auch hier sind ähnliche Qualifikationen und ein Arbeitsvertrag mit einem norwegischen Kunden erforderlich.
Familienzusammenführung (mit Arbeitsrechten)
Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer nach Norwegen umzieht, können Familienmitglieder oft im Rahmen einer Familienzusammenführungs-Genehmigung nachkommen. Grundlegende Angehörige sind Ehepartner/Partner in Gemeinschaftswohnung und minderjährige Kinder.
Als Arbeitgeber können Sie dies erleichtern, indem Sie alle Anträge gemeinsam einreichen (Sie können die Anträge der Familienmitglieder auch im Namen des Arbeitnehmers mit schriftlicher Zustimmung einreichen). Die Familiengenehmigungen erlauben in der Regel Arbeit ohne Einschränkung.
In Norwegen kann ein Ehepartner auf einer Familiengenehmigung jede Arbeit aufnehmen, ohne ein separates Arbeitsvisum zu benötigen. Diese Flexibilität ermöglicht es, dass der Partner eines Kandidaten direkt nach der Ankunft eine Beschäftigung aufnehmen kann.
Arbeitgeber sollten dennoch den Status der einzelnen Personen prüfen, aber wissen, dass Familiengenehmigungen im Allgemeinen umfangreiche Arbeitsrechte bieten.
Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Einstellung und Umsiedlung Ihrer Mitarbeitenden in Norwegen
Vorausplanen und Jobangebot
Bestimmen Sie den Staatsangehörigkeitsstatus Ihres Kandidaten und welche Erlaubnis er benötigt. Machen Sie ein formelles schriftliches Jobangebot und füllen Sie das UDI-Arbeitsvertragsformular aus.
Prüfen Sie die Gehaltsniveaus – Sie müssen mindestens den branchenspezifischen Standard in Norwegen bieten.
Vorbereitung der Unterlagen
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, bevor Sie die Antragstellung machen. Typischerweise gehören dazu der Reisepass des Kandidaten, Diplome oder Berufszertifikate, Lebenslauf, das unterschriebene Jobangebot und Nachweise über Unterkunft oder andere Details.
Wenn die Dokumente nicht in Englisch oder Norwegisch vorliegen, lassen Sie sie amtlich übersetzen. Für Fachkräfte-Genehmigungen prüfen Sie außerdem, ob die Qualifikationen den norwegischen Standards entsprechen (bei bestimmten Berufen ist eine Anerkennung durch NOKUT oder eine Zulassung erforderlich).
Antragsstellung für die Erlaubnis
Der Antrag wird bei der UDI (meist online) eingereicht, entweder durch den Arbeitnehmer selbst oder durch den Arbeitgeber (mit Zustimmung des Mitarbeiters). Für Fachkräfte oder saisonale Arbeiter kann der Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers das Dokument einreichen.
Zahlen Sie die erforderliche Gebühr. Nach Einreichung bearbeitet die UDI den Antrag (Bearbeitungszeiten variieren; siehe unten).
Warten auf Genehmigung
Die UDI prüft Qualifikationen, Jobangebot und Einhaltung der Vorschriften (z.B. Gehalt, Arbeitsbedarf). Bei Fachkräfte- und Saisonanträgen müssen Arbeitgeber ggf. zusätzliche Nachweise liefern, die die UDI anfordert.
Beachten Sie, dass die Bearbeitung in geschäftigen Perioden (insbesondere im Sommer) erheblich langsamer sein kann. Die Webseite der UDI bietet eine Schätzung der aktuellen Wartezeiten, aber planen Sie mindestens 1–3 Monate für Fachkräfte-Genehmigungen ein.
Nutzen Sie diese Zeit zur Planung der Logistik (Umzugskosten, Einarbeitung, Unterkunftssuche).
Einreisevisum und frühzeitige Beschäftigung (falls zutreffend)
Nach Genehmigung durch die UDI könnte der Mitarbeiter ein Einreisevisum benötigen (wenn er aus einem Land kommt, das ein Schengen-Visum erfordert). Oft sendet die UDI einen Genehmigungsbrief, den der Mitarbeiter bei einer norwegischen Botschaft vorzeigen muss, um ein Visum zu erhalten.
Nur danach sollte die Person nach Norwegen reisen. Beachten Sie: Grundsätzlich darf der Mitarbeiter erst nach Erteilung der Genehmigung mit der Arbeit beginnen.
In Ausnahmefällen können UDI/Polizei ein “frühes Beschäftigungs”-Visum gewähren, das die Arbeit während des laufenden Antragsverfahrens erlaubt – dies ist jedoch selten und erfordert einen besonderen Antrag bei der Polizei.
Ankunft und Anmeldung
Bei Ankunft in Norwegen müssen sich der Mitarbeiter (und alle Familienmitglieder) persönlich anmelden. Nicht-EU/EEA-Ankünfte sollten einen Termin bei der örtlichen Polizei buchen, um eine norwegische ID/residence card zu erhalten.
Diese Karte, gültig für die Dauer der Genehmigung, ist der Nachweis für die erteilte Aufenthaltserlaubnis. (EU/EEA-Bürger können stattdessen das Anmeldeverfahren nutzen oder die lokalen Behörden nach 3 Monaten einfach informieren.)
Gleichzeitig sollte der Arbeitgeber bei den praktischen Schritten unterstützen: Anmeldung des neuen Mitarbeiters beim Steueramt und der Sozialversicherung (NAV). Der Mitarbeiter benötigt eine norwegische ID-Nummer (fødselsnummer) oder eine D-Nummer für Steuerzwecke.
Legen Sie auch eine norwegische Bankverbindung an und sichern Sie etwaige notwendige Krankenversicherung, bis der Mitarbeiter in das öffentliche System aufgenommen wird.
Onboarding und Einhaltung der Vorschriften
Sobald die Formalitäten geklärt sind, führen Sie das normale Onboarding durch. Stellen Sie dem Mitarbeiter einen schriftlichen Vertrag zur Verfügung (norwegisches Recht schreibt eine schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen vor), besprechen Sie die Gehaltszahlung, Rentenversicherung, Urlaub usw.
Arbeitgeber müssen den Mitarbeiter bei der Steuerbehörde anmelden und für korrekte Lohnsteuerabzüge und Arbeitgeberbeiträge sorgen. Denken Sie daran: Norwegische Sozialversicherungsbeiträge betragen etwa 14 % des Bruttogehalts und umfassen Gesundheit, Rente, Arbeitslosigkeit usw.
Richten Sie die Lohn-Compliance ein (einschließlich obligatorischer berufsbedingter Rentenbeiträge von 2 % auf Wages bis zu bestimmten Grenzen) und zahlen Sie die erste Gehaltsabrechnung. In diesem Stadium ist der Mitarbeiter vollständig in die Payroll- und HR-Systeme Ihres Unternehmens integriert.
Kommunizieren Sie während dieses Prozesses regelmäßig. Verzögerungen und Dokumentenanforderungen durch die Einwanderungsbehörde sind üblich, schnelle Reaktionen auf UDI-Anfragen sind entscheidend.
Verwenden Sie Checklisten (UDI veröffentlicht detaillierte Checklisten für jeden Genehmigungstyp), um Anforderungen zu verfolgen. Achten Sie in allen Schritten auf Genauigkeit bei Formularen (Fehler können große Verzögerungen verursachen).
Rechtliche Verantwortlichkeiten und Compliance der Arbeitgeber für Visa in Norwegen
Die Einstellung ausländischer Mitarbeitender in Norwegen unterliegt denselben Arbeitsgesetzen und Lohnregelungen wie die Einstellung lokaler Beschäftigter – mit zusätzlichen Einwanderungspflichten. Hier die wichtigsten Verpflichtungen:
Prüfung des Arbeitsrechtsanspruchs
Überprüfen Sie stets die Einwanderungsstatus des Mitarbeiters vor Arbeitsaufnahme. Bitten Sie um die norwegische Aufenthaltserlaubniskarte oder einen gültigen Pass/Visum.
Die Karte zeigt den Genehmigungstyp und das Ablaufdatum an. Dies ist Ihre Verantwortung als Arbeitgeber.
Gestatten Sie niemals, dass eine Person nur mit einem Touristenvisum oder während des Wartens auf eine Genehmigung arbeitet (es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis vor).
Arbeitsmarkttest (falls erforderlich)
Für einige Positionen müssen Sie nachweisen, dass kein gleichqualifizierter EU/EEA-Kandidat verfügbar war. Dies beinhaltet normalerweise die breite Ausschreibung der Stelle in Norwegen (und manchmal EU-weit), bevor sie mit einem Drittstaatsangehörigen besetzt wird.
Obwohl die jährliche Quote von 5.000 Fachkräften in der Regel ausreicht, um Unternehmen ohne Arbeitsmarkttest zu bedienen, könnten kleinere Unternehmen oder bestimmte Branchen eine formale Rekrutierung durchführen. Prüfen Sie die UDI-Richtlinien zur Arbeitsmarkttestung, falls sie auf Ihre Vakanz zutreffen.
Gehalt und Arbeitsbedingungen
Sie müssen ausländische Mitarbeitende nach norwegischen Standards bezahlen. Das bedeutet, mindestens das Tarif- oder Branchengehalt zu zahlen.
Gehälter und Benefits dürfen nicht niedriger sein als vergleichbare norwegische Stellen. Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen, um die Einhaltung zu beweisen, da UDI und Arbeitsinspektoren die ausländischen Einstellungen überprüfen.
Stellen Sie zudem sicher, dass Arbeitszeiten, Überstundenzuschläge, bezahlter Urlaub (mindestens 25 Tage pro Jahr in Norwegen) und andere Bedingungen den norwegischen Gesetzen entsprechen. Eine schriftliche Vereinbarung (gesetzlich vorgeschrieben) sollte Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubsansprüche zusammenfassen.
Sozialversicherung und Steuern
Registrieren Sie den Mitarbeitenden bei dem norwegischen Nationalregister (Folkeregister) und der Steuerbehörde bei Ankunft. Dies schafft die Steuer-ID.
Arbeitgeber müssen Einkommenssteuer abziehen und Beiträge in das norwegische Sozialversicherungssystem zahlen. Die obligatorischen Beiträge sind erheblich (~14 % des Bruttogehalts für Rente, Krankengeld, Arbeitslosigkeit usw.).
Schließen Sie den Mitarbeitenden auch in die betriebliche Altersvorsorge ein (gesetzlich 2 % des Gehalts). Geben Sie monatliche Steuererklärungen (A-melding) ab, in denen das Einkommen und die Abzüge gemeldet werden.
Bei verspäteter Anmeldung oder Nichtzahlung können Strafen drohen.
Dokumentation und Berichterstattung
Führen Sie Aufzeichnungen über die Einwanderungsdokumente (Kopien von Genehmigungen, Passseiten) und die Beschäftigungshistorie. Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Beendigung, Gehaltsanpassung, Umzug) müssen Sie die UDI informieren.
Wenn der Mitarbeitende eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft erhält, dokumentieren Sie diese Aufrüstungen. Bei Einstellungen aus dem EEA stellen Sie sicher,
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