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Norwegen

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Norwegen

Reguläre Arbeitszeiten

In Norwegen regelt das Arbeitsrecht die Standardarbeitszeiten, um ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben für die Arbeitnehmer zu gewährleisten und übermäßige Arbeitsbelastungen zu verhindern.

Die grundlegenden Arbeitszeiten sind wie folgt:

  • Täglich: Die Standardarbeitszeit darf innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums 9 Stunden nicht überschreiten.
  • Wöchentlich: Die Standardarbeitswoche ist auf 40 Stunden begrenzt.

Es gibt Ausnahmen und Flexibilitäten zu diesen Regeln:

  • Durchschnittsberechnung: Die wöchentliche Grenze von 40 Stunden kann über einen längeren Zeitraum (bis zu 52 Wochen) im Rahmen spezifischer Vereinbarungen gemittelt werden. Der Durchschnitt darf jedoch 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten, und keine einzelne Woche darf 50 Stunden übersteigen.
  • Kollektivvereinbarungen: Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen können unterschiedliche Arbeitszeitregelungen festlegen, solange sie die in dem Arbeitsumweltgesetz festgelegten Höchstgrenzen einhalten.

Dies sind allgemeine Richtlinien. Beziehen Sie sich immer auf Ihren Arbeitsvertrag oder konsultieren Sie Ihren Arbeitgeber oder Gewerkschaftsvertreter für die spezifischen Arbeitszeitregelungen, die für Ihre Position gelten.

Überstunden

Das norwegische Arbeitsrecht priorisiert eine gesunde Work-Life-Balance und regelt Überstundenarbeit streng. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Regeln und der Vergütung für Überstunden in Norwegen:

Alle Stunden, die über die normalen Arbeitsstunden pro Woche hinausgehen, gelten als Überstunden. Arbeitsstunden, die die vereinbarten Standardstunden überschreiten, aber unter 40 Stunden pro Woche bleiben, werden jedoch nicht als Überstunden klassifiziert. Diese zusätzlichen Stunden können Gegenstand separater Vereinbarungen innerhalb der Tarifverträge bezüglich der Vergütung sein.

Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 200 Überstunden pro Jahr leisten. Diese Grenze kann durch Vereinbarungen mit den zuständigen Gewerkschaften oder mit Genehmigung der norwegischen Arbeitsschutzbehörde (Arbeidstilsynet) erweitert werden, darf jedoch die im Arbeitsumweltgesetz festgelegten Beschränkungen nicht überschreiten.

Arbeitnehmer haben das Recht, Überstunden abzulehnen, es sei denn, sie werden aufgrund außergewöhnlicher Umstände als notwendig erachtet. Arbeitnehmer können auch eine Befreiung von Überstunden aus gesundheitlichen Gründen oder aus gut begründeten sozialen Gründen beantragen.

Überstunden müssen mit einem Mindestzuschlag von 40 % auf den regulären Stundenlohn des Arbeitnehmers vergütet werden. Das bedeutet, dass der Überstundenlohn mindestens 140 % des normalen Stundensatzes betragen muss. Tarifverträge können höhere Überstundenzuschläge festlegen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können schriftlich vereinbaren, dass alle oder ein Teil der Überstunden als Freizeitausgleich (Ausgleichszeit) anstelle der Überstundenvergütung genommen werden. Der Mindestzuschlag von 40 % muss jedoch immer ausgezahlt werden, auch wenn er durch Freizeit ausgeglichen wird.

Ruhepausen und Pausen

In Norwegen stellt das Arbeitsrecht sicher, dass den Arbeitnehmern Mindestansprüche auf Pausen und Ruhezeiten gewährt werden, um ihr Wohlbefinden und ihre Arbeitsleistung zu erhalten.

Tägliche Pausen

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens eine Pause, wenn ihre Arbeitszeit 5,5 Stunden überschreitet.
  • Wenn der Arbeitstag 8 Stunden beträgt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine mindestens 30-minütige Pause.
  • Pausen sind in der Regel unbezahlt, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist etwas anderes festgelegt.
  • Wenn kein geeigneter Pausenraum zur Verfügung steht, wird die Pausenzeit als bezahlte Arbeitszeit betrachtet.

Tägliche Ruhezeit

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums.

Wöchentliche Ruhezeit

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums. Diese Ruhezeit sollte idealerweise eine volle 24-Stunden-Periode umfassen.
  • Wann immer möglich, sollte die wöchentliche Ruhezeit mit Sonntagen oder Feiertagen zusammenfallen.
  • Wenn ein Arbeitnehmer an einem Sonntag oder Feiertag arbeitet, hat er Anspruch darauf, den folgenden Sonntag oder Feiertag als Ruhezeit zu erhalten.

In bestimmten Sektoren können Ausnahmen gelten, daher wird stets empfohlen, die relevanten Vorschriften oder Tarifverträge für Ihre spezifische Situation zu konsultieren.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Norwegen sind die Arbeitsgesetze darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu priorisieren, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten während der Nacht und an Wochenenden.

Nachtarbeit wird als Arbeit definiert, die zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet wird. Kollektivvereinbarungen können jedoch einen anderen Zeitraum festlegen, solange dieser mindestens 8 Stunden zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr umfasst. Nachtarbeit ist generell verboten, es sei denn, die Art der Arbeit erfordert sie. Beispiele für notwendige Nachtarbeit sind Krankenhäuser, Notdienste und kontinuierliche Produktionsanlagen. Die maximale Dauer einer Nachtschicht beträgt 8 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums. Dies stellt sicher, dass Nachtarbeiter zwischen den Schichten ausreichend Ruhezeit erhalten. Arbeitgeber können Nachtarbeit nicht ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers durchsetzen. Es können jedoch Vereinbarungen getroffen werden, dass Arbeitnehmer freiwillig zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr arbeiten.

Arbeiten an Sonntagen ist generell verboten, mit ähnlichen Ausnahmen wie bei der Nachtarbeit, wenn die Art der Arbeit den Sonntagsbetrieb erfordert. Die Vergütung für Nacht- und Wochenendarbeit muss schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dies stellt eine faire Entlohnung für die Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten sicher.

Kollektivvereinbarungen zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften können diese Regelungen in gewissem Maße modifizieren. Es wird immer empfohlen, den Arbeitsvertrag und die relevanten Kollektivvereinbarungen für spezifische Arbeitszeitregelungen zu konsultieren.

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