Madagascar bietet verschiedene Visumoptionen für ausländische Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Für Personen, die eine Beschäftigung planen, ist die Erlangung der richtigen Genehmigung ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel die Sicherung sowohl eines Langzeitvisums für die Einreise als auch einer speziellen Arbeitserlaubnis umfasst, um legal einer bezahlten Tätigkeit nachgehen zu können. Das System ist darauf ausgelegt, ausländische Arbeitskräfte zu regulieren und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Die Navigation durch die Anforderungen für die Arbeitserlaubnis in Madagascar erfordert das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Visakategorien und der spezifischen Verfahren, die von Regierungsministerien vorgeschrieben sind. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation, oft mit aktiver Beteiligung des sponsorennden Arbeitgebers.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsbürger, die in Madagascar arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa Long Séjour), das speziell für Arbeitszwecke genehmigt ist. Dieses Visum erlaubt es der Person, in das Land einzureisen und anschließend die erforderliche Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Kurzzeitvisa, wie Geschäftsvisa, erlauben die Einreise für Aktivitäten wie Meetings oder Erkundungen, autorisieren jedoch keine Beschäftigung.
| Visatyp | Zweck | Dauer | Arbeitserlaubnis |
|---|---|---|---|
| Visa Long Séjour | Verlängerte Aufenthalt, einschließlich Arbeit | > 90 Tage | Erfordert Arbeitserlaubnis |
| Visa Court Séjour | Tourismus, Geschäftsmeetings, Kurzbesuche | Bis zu 90 Tage | Nein |
Der Antrag auf das Langzeitvisum wird in der Regel außerhalb von Madagascar bei einer madagassischen Botschaft oder einem Konsulat eingereicht.
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis
Sobald eine ausländische Person mit einem in Madagascar genehmigten Langzeitvisum eingereist ist, das für die Arbeit vorgesehen ist, muss sie eine Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) und eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Résident) beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird vom Ministerium für Arbeit ausgestellt, und die Aufenthaltserlaubnis vom Innenministerium. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Antrag auf die Arbeitserlaubnis.
Wichtige Anforderungen und Verfahren umfassen:
- Arbeitgeber-Sponsoring: Ein lokaler Arbeitgeber muss den ausländischen Arbeitnehmer sponsern. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht von einem qualifizierten madagassischen Staatsbürger besetzt werden kann.
- Arbeitsvertrag: Ein gültiger Arbeitsvertrag, der den madagassischen Arbeitsgesetzen entspricht, ist erforderlich.
- Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:
- Ausgefüllte Antragsformulare
- Kopien des Reisepasses
- Kopien des Langzeitvisums
- Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate)
- Lebenslauf (CV)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland
- Medizinischer Untersuchungsbericht
- Unternehmensregistrierungsdokumente des sponsorennden Arbeitgebers
- Nachweis der Stellenanzeige und erfolgloser Suche nach einem lokalen Kandidaten
- Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers
- Antragseinreichung: Der Antrag wird bei den entsprechenden Ministerien eingereicht, meist beginnend beim Ministerium für Arbeit für die Genehmigung der Arbeitserlaubnis, bevor er an das Innenministerium für die Aufenthaltserlaubnis weitergeleitet wird.
- Gebühren: Für die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis fallen Antragsgebühren an. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder dem sponsorennden Arbeitgeber bestätigt werden.
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von den beteiligten Ministerien und der Vollständigkeit des Antrags. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu beginnen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Madagascar ist in der Regel ein Prozess, der auf einer Phase kontinuierlichen legalen Aufenthalts auf Langzeitvisa und Arbeitserlaubnissen folgt. Während die genauen Kriterien variieren können, umfassen häufige Anforderungen:
- Aufenthaltsdauer: Legales Wohnen in Madagascar für eine bestimmte Anzahl von Jahren (oft zwischen 2 und 5 Jahren) mit temporären Aufenthaltserlaubnissen, die an die Beschäftigung gekoppelt sind.
- Stabile Beschäftigung: Aufrechterhaltung einer stabilen Beschäftigung oder Nachweis einer nachhaltigen Einkommensquelle.
- Integration: Nachweis der Integration in die madagassische Gesellschaft, was Sprachkenntnisse oder Gemeinschaftsbeteiligung umfassen kann.
- Sauberes Führungszeugnis: Kein Vorstrafenregister in Madagascar oder im Heimatland.
Der Antrag auf Daueraufenthalt wird beim Innenministerium eingereicht.
Visumoptionen für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in Madagascar können in der Regel Visa und Aufenthaltserlaubnisse für ihre Angehörigen, einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder, beantragen.
- Voraussetzungen: Angehörige müssen einen Nachweis ihrer Beziehung zum Hauptvisa-Inhaber erbringen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel Kopien des Reisepasses, Nachweise der Beziehung, medizinische Zertifikate und möglicherweise polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige. Der Hauptvisa-Inhaber muss ebenfalls Kopien seiner Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis sowie Nachweise ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen vorlegen.
- Antragsverfahren: Anträge für Angehörige werden oft gleichzeitig mit oder nach dem Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers bei dem Innenministerium eingereicht.
- Rechte: Angehörige erhalten in der Regel Aufenthaltserlaubnisse, die ihnen erlauben, in Madagascar zu wohnen, aber nicht automatisch das Recht auf Arbeit. Für eine Beschäftigung wäre eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich, falls ein Angehöriger eine Beschäftigung aufnehmen möchte.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der madagassischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für ihre sponsorennden Arbeitgeber unerlässlich.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sponsoring-Verantwortung: Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn die erforderliche Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Alle Aspekte des madagassischen Arbeitsrechts bezüglich des Vertrags, der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der Leistungen einhalten.
- Änderungen melden: Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Arbeitnehmers informieren, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen der Tätigkeit.
- Aufzeichnungen: Genaues Führen der Dokumente des ausländischen Mitarbeiters bezüglich Immigration und Beschäftigung.
- Repatriierung: In einigen Fällen kann der Arbeitgeber Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rückführung des Mitarbeiters bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihre Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleiben.
- Vereinbarung der Visumbedingungen: Nur die im Arbeitserlaubnis spezifizierte Tätigkeit ausüben und alle Bedingungen ihres Visums und ihrer Aufenthaltserlaubnis einhalten.
- Ausweis mitführen: Ihren Aufenthaltstitel als Nachweis des legalen Status bei sich tragen.
- Änderungen melden: Die Behörden und den Arbeitgeber über wesentliche Änderungen informieren, z.B. Familienstand oder Adresse.
- Steuerkonformität: Den madagassischen Steuervorschriften nachkommen.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber.
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