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Arbeitserlaubnisse und Visa in Madagaskar

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Madagaskar sponsern.

Madagaskar work-permits-and-visas overview

Madagascar bietet verschiedene Visa-Optionen für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Für Personen, die eine Beschäftigung planen, ist die Erlangung der richtigen Genehmigung ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel die Sicherung sowohl eines Langzeitvisums für die Einreise als auch einer spezifischen Arbeitserlaubnis umfasst, um legales paid activity durchzuführen. Das System ist darauf ausgelegt, ausländische Arbeitskräfte zu regulieren und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Die Navigation durch die Anforderungen für die Arbeitserlaubnis in Madagascar erfordert das Verständnis der verfügbaren verschiedenen Visakategorien und der spezifischen Verfahren, die von Regierungsministerien vorgeschrieben sind. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Vorbereitung und die Einreichung der Dokumentation, oft mit aktiver Beteiligung des sponsorenarbeitenden Arbeitgebers.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die in Madagascar arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa Long Séjour), das speziell für Arbeitszwecke genehmigt ist. Dieses Visum ermöglicht es der Person, in das Land einzureisen und anschließend die erforderliche Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel zu beantragen. Kurzfristige Visa, wie Geschäftsvisa, erlauben die Einreise für Aktivitäten wie Meetings oder Erkundungen, autorisieren jedoch keine Beschäftigung.

Visart Zweck Dauer Arbeitserlaubnis
Visa Long Séjour Verlängerte Aufenthalt, einschließlich Arbeit > 90 Tage Erfordert Arbeitserlaubnis
Visa Court Séjour Tourismus, Geschäftsmeetings, Kurzbesuche Bis zu 90 Tage Nein

Das Antragstellen für das Long-Stay-Visum wird typischerweise außerhalb Madagascars bei einer madagassischen Botschaft oder einem Konsulat eingeleitet.

Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung

Sobald eine ausländische Person Madagascar mit einem für Arbeit genehmigten Langzeitvisum betreten hat, muss sie eine Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) und einen Aufenthaltstitel (Carte de Résident) beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird vom Ministerium für Arbeit ausgestellt, der Aufenthaltstitel vom Innenministerium. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Antragstellungsprozess für die Arbeitserlaubnis.

Wesentliche Anforderungen und Verfahren umfassen:

  • Arbeitgeber-Sponsoring: Ein lokaler Arbeitgeber muss den ausländischen Arbeiter sponsern. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht von einem qualifizierten madagassischen Staatsangehörigen besetzt werden kann.
  • Arbeitsvertrag: Es ist ein gültiger Arbeitsvertrag erforderlich, der mit madagassischem Arbeitsrecht konform ist.
  • Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:
    • Ausgefüllte Antragsformulare
    • Kopien des Reisepasses
    • Kopien des Langzeitvisums
    • Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate)
    • Lebenslauf (CV)
    • Führungszeugnis aus dem Heimatland
    • Medizinischer Untersuchungsbericht
    • Gründungsdokumente des sponsorenden Unternehmens
    • Nachweis der Stellenausschreibung und erfolgloser Suche nach einem lokalen Kandidaten
    • Begründung für die Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen
  • Antragseinreichung: Der Antrag wird bei den relevanten Ministerien eingereicht, meist zuerst beim Ministerium für Arbeit für die Bestätigung der Arbeitserlaubnis, bevor zum Innenministerium für den Aufenthaltstitel fortgefahren wird.
  • Gebühren: Für sowohl die Arbeitserlaubnis als auch den Aufenthaltstitel fallen Antragsgebühren an. Diese Gebühren sind Änderungen unterworfen und sollten bei den zuständigen Behörden oder dem sponsorenarbeitenden Arbeitgeber bestätigt werden.
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von den involvierten Ministerien und der Vollständigkeit des Antrags. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu beginnen.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Der Erhalt der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Madagascar ist in der Regel ein Prozess, der auf einer Phase dauerhaften legalen Wohnsitzes auf Long-Stay-Visas und Arbeitserlaubnissen folgt. Während die genauen Kriterien variieren können, umfassen häufige Anforderungen:

  • Dauer des Aufenthalts: Legale Residenz in Madagascar für eine bestimmte Anzahl von Jahren (oft zwischen 2 und 5 Jahren) mit temporären Aufenthaltserlaubnissen, die an die Beschäftigung gebunden sind.
  • Stabiles Beschäftigungsverhältnis: Aufrechterhaltung einer stabilen Beschäftigung oder Nachweis einer nachhaltigen Einkommensquelle.
  • Integration: Nachweis der Integration in die Malagasy-Gesellschaft, was Sprachkenntnisse oder gesellschaftliches Engagement umfassen kann.
  • Sauberes Führungszeugnis: Kein Vorstrafenregister in Madagascar oder im Heimatland.

Der Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird beim Innenministerium eingereicht.

Visumoptionen für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln in Madagascar können in der Regel Visa und Aufenthaltstitel für ihre Angehörigen beantragen, inklusive Ehepartner und minderjährige Kinder.

  • Voraussetzungen: Angehörige müssen einen Nachweis ihrer Beziehung zum Hauptvisuminhaber erbringen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen meist Kopien des Reisepasses, Nachweis der Beziehung, medizinische Bescheinigungen und ggf. polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige. Der Hauptvisa-Inhaber muss ebenfalls Kopien seiner Arbeitserlaubnis und seines Aufenthaltstitels vorlegen, zusammen mit Nachweisen über ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Antragsverfahren: Anträge für Angehörige werden oft gleichzeitig mit oder nach dem Aufenthaltstitel-Antrag des Hauptantragstellers bei dem Innenministerium eingereicht.
  • Rechte: Angehörige erhalten in der Regel Aufenthaltstitel, die ihnen das Recht geben, in Madagascar zu wohnen, aber nicht automatisch das Recht auf Arbeit. Für eine Beschäftigung ist eine separate Arbeitserlaubnis erforderlich, falls ein Angehöriger eine Beschäftigung suchen möchte.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der madagassischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für ausländische Arbeiter als auch für ihre sponsorenarbeitenden Arbeitgeber essenziell.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sponsoring-Verantwortung: Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme über Visa, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel verfügt.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Alle Aspekte des madagassischen Arbeitsrechts bezüglich Vertrag, Löhnen, Arbeitsbedingungen und Benefits einhalten.
  • Meldung von Änderungen: Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Arbeitnehmers informieren, z.B. bei Kündigung oder Rollenänderungen.
  • Dokumentation: Sorgfältige Aufbewahrung der Einwanderungs- und Beschäftigungsdokumente des ausländischen Mitarbeiters.
  • Rückführung: In einigen Fällen kann auch die Rückführung des Mitarbeiters bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Verpflichtung des Arbeitgebers sein.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers:

  • Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
  • Vereinbarung der Visabedingungen: Nur die im Arbeitserlaubnis genehmigte Tätigkeit ausüben und alle Bedingungen ihres Visums und Aufenthaltstitels einhalten.
  • Ausweis mitführen: Den Aufenthaltstitel als Nachweis des legalen Status bei sich tragen.
  • Änderungen melden: Behörden und Arbeitgeber über bedeutende Änderungen informieren, z.B. Familienstand oder Adresse.
  • Steuerliche Konformität: Den madagassischen Steuervorschriften nachkommen.

Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, inklusive Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.

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