Madagaskars Arbeitsgesetze sind darauf ausgelegt, die Rechte zu schützen und eine faire Behandlung der Arbeitnehmer in verschiedenen Sektoren sicherzustellen. Diese Vorschriften schaffen einen Rahmen für Beschäftigungsverhältnisse und decken alles ab, von Einstellungspraktiken bis hin zu Kündigungen, Arbeitsbedingungen und Streitbeilegung. Arbeitgeber, die in Madagaskar tätig sind, müssen diese Standards einhalten, um die Compliance zu gewährleisten und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Das Verständnis und die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen sind für Unternehmen, insbesondere solche, die in die Region expandieren, von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung sorgt für operative Kontinuität, minimiert rechtliche Risiken und unterstützt ethische Beschäftigungspraktiken, die sowohl dem Unternehmen als auch seiner Belegschaft zugutekommen.
Kündigungsrechte und -verfahren
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Madagaskar unterliegt bestimmten gesetzlichen Verfahren, die darauf abzielen, die Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung zu schützen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Kündigungsprozess.
Die Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, einschließlich gegenseitiger Zustimmung, Ablauf eines befristeten Vertrags, höherer Gewalt oder Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Kündigung aus wichtigem Grund erfordert eine gültige Begründung im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers und muss einem bestimmten Disziplinarverfahren folgen, einschließlich der Möglichkeit für den Arbeitnehmer, gehört zu werden.
Die Kündigungsfristen sind für unbefristete Verträge grundsätzlich erforderlich, außer bei grobem Fehlverhalten. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Kategorie ab.
| Dauer der Betriebszugehörigkeit | Arbeitnehmerkategorie | Mindestkündigungsfrist |
|---|---|---|
| Weniger als 1 Jahr | Arbeiter | 8 Tage |
| Weniger als 1 Jahr | Arbeitnehmer | 15 Tage |
| Weniger als 1 Jahr | Supervisor/Cadre | 1 Monat |
| 1 bis 5 Jahre | Arbeiter | 15 Tage |
| 1 bis 5 Jahre | Arbeitnehmer | 1 Monat |
| 1 bis 5 Jahre | Supervisor/Cadre | 2 Monate |
| Mehr als 5 Jahre | Arbeiter | 1 Monat |
| Mehr als 5 Jahre | Arbeitnehmer | 2 Monate |
| Mehr als 5 Jahre | Supervisor/Cadre | 3 Monate |
Sollte die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, kann eine Abfindung an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfallen, abhängig vom Kündigungsgrund und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Es gelten spezifische Berechnungsgrundlagen gemäß dem Arbeitsgesetzbuch.
Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung
Madagaskars Arbeit legislation untersagt Diskriminierung im Beschäftigungsbereich aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Arbeitgeber sind verpflichtet, gleiche Chancen bei Einstellung, Schulung, Beförderung und in anderen Aspekten des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.
Diskriminierung ist verboten basierend auf:
- Herkunft
- Rasse
- Geschlecht
- Religion
- Politischer Meinung
- Soziale Herkunft
- Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft
Arbeitnehmer, die glauben, Diskriminierung ausgesetzt gewesen zu sein, können innerbetriebliche Verfahren, das Arbeitsinspektorat oder die Arbeitsgerichte in Anspruch nehmen. Die Beweislast kann in bestimmten Diskriminierungsfällen auf den Arbeitgeber übergehen.
Arbeitsbedingungen und Vorschriften
Der Arbeitsgesetzbuch legt Standards für Arbeitszeiten, Ruhepausen, Urlaubsansprüche und Vergütungen fest, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
- Arbeitszeiten: Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 40 Stunden. Die täglichen Arbeitszeiten sind ebenfalls geregelt.
- Überstunden: Über die regulären Arbeitszeiten hinaus geleistete Arbeit gilt als Überstunde und ist mit erhöhten Sätzen zu vergüten, wie gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt.
- Ruhezeiten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Eine Mindestwoche dient der Erholung.
- Jahresurlaub: Arbeitnehmer erwerben bezahlten Jahresurlaub basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit. Die Mindestdauer ist gesetzlich geregelt und steigt oft mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- Sonstige Urlaubstage: Es gibt Regelungen für verschiedene Arten von Urlaub, inklusive Krankheitsurlaub (mit ärztlicher Bescheinigung), Mutterschaftsurlaub für weibliche Arbeitnehmer und eventuell andere Sonderurlaubarten.
- Mindestlohn: Es ist ein landesweiter Mindestlohn festgelegt, den Arbeitgeber respektieren müssen.
Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Schutz vor Berufskrankheiten.
Wesentliche Arbeitgeberpflichten umfassen:
- Risiken am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten.
- Präventive Maßnahmen und Sicherheitsverfahren umsetzen.
- Notwendige Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung bereitstellen.
- Für eine angemessene Schulung in Gesundheits- und Sicherheitsverfahren sorgen.
- Saubere und hygienische Arbeitsbedingungen aufrechterhalten.
- Arbeitsunfälle untersuchen und Korrekturmaßnahmen umsetzen.
Mitarbeiter sind ebenfalls verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und die bereitgestellte Sicherheitsausrüstung zu verwenden. In bestimmten Branchen gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen.
Streitbeilegungsverfahren
Wenn Arbeitskonflikte entstehen, stehen verschiedene Mechanismen zur Verfügung, um sie beizulegen, von internen Verfahren bis hin zu externen rechtlichen Wegen.
- Interne Verfahren: Viele Unternehmen haben interne Beschwerdenverfahren, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, Anliegen direkt mit der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung zu klären.
- Arbeitsinspektorat: Das Arbeitsinspektorat ist eine staatliche Behörde, die für die Überwachung der Anwendung der Arbeitsgesetze verantwortlich ist. Arbeitnehmer können beim Inspektorat Beschwerden einreichen, die Untersuchungen durchführen, Streitigkeiten vermitteln oder Fälle an die Gerichte weiterleiten.
- Schlichtungsverfahren: Vor einem Gerichtsverfahren durchlaufen Arbeitsstreitigkeiten oft einen obligatorischen Schlichtungsprozess, häufig unterstützt durch das Arbeitsinspektorat oder eine spezielle Schlichtungsstelle, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
- Arbeitsgerichte: Falls die Schlichtung scheitert, können Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden, die Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Angelegenheiten haben. Diese Gerichte entscheiden bei Fällen wie ungerechtfertigter Kündigung, Lohnstreitigkeiten, Arbeitsbedingungen und anderen Verstößen gegen das Arbeitsrecht.
Arbeitnehmer haben das Recht, während des Streitbeilegungsprozesses Unterstützung von Gewerkschaften oder Rechtsbeistand zu suchen.
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