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MadagaskarSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Madagaskar

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Madagaskar stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten, einschließlich Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Mehrwertsteuer (MwSt).

Arbeitgeberbeiträge

  • IRSA (Impôt sur les Revenus Salariaux et Assimilés): Wird monatlich vom Arbeitgeber mit progressiven Sätzen bis zu 20% der gesamten steuerpflichtigen Vergütung des Arbeitnehmers einbehalten. Die Steuersätze sind:

    • 0% bis MGA 350.000
    • 5% für MGA 350.001 bis MGA 400.000
    • 10% für MGA 400.001 bis MGA 500.000
    • 15% für MGA 500.001 bis MGA 600.000
    • 20% über MGA 600.000
  • CNaPS (Caisse Nationale de Prévoyance Sociale): 13% der Barvergütung des Arbeitnehmers bis zu einem monatlichen Maximum von 13% des achtfachen gesetzlichen Mindestlohns.

  • Krankenversicherung: 5% der Vergütung des Arbeitnehmers bis zu einem monatlichen Maximum von 5% des achtfachen gesetzlichen Mindestlohns.

  • FNFP (Fonds National sur la Formation Professionnelle): 1% der steuerpflichtigen Vergütung des Arbeitnehmers bis zu einer Obergrenze, die auf dem achtfachen gesetzlichen Mindestlohn berechnet wird.

Körperschaftssteuer (IS)

  • Standardrate: 20% für Unternehmen mit einem Umsatz von MGA 200 Millionen (ca. USD 50.000) oder mehr.

  • Reduzierte Rate: 5% für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als MGA 200 Millionen (synthetische Steuer).

  • Spezifische Sektoren: Eine Mindeststeuer von MGA 100.000 plus 0,5% des Jahresumsatzes gilt für Landwirtschaft, Handwerk, Bergbau, Industrie, Tourismus und Transport. Für andere kommerzielle Aktivitäten beträgt die Mindeststeuer MGA 1.000.000 plus 0,5% des Umsatzes. Kraftstoffhändler haben eine Mindeststeuer von 1‰ des umsatzsteuerfreien Umsatzes.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Standardrate: 20% auf die meisten Waren und Dienstleistungen.

  • Reduzierte Rate: 5% für lokal produziertes Butangas.

  • Befreiung: 0% für Exporte.

Andere Steuern und Verpflichtungen

  • Grundsteuer: Jährliche Steuer auf Gebäudeeigentümer mit Sätzen von 5% bis 10%.

  • Registrierungsgebühren: Gelten für Eigentumsübertragungen und andere Transaktionen, mit Sätzen von 0,5% bis 5%.

  • Steuerfristen: Variieren je nach Steuerart und Geschäftsjahr des Unternehmens. Körperschaftssteuererklärungen sind in der Regel bis zum 15. Mai für Unternehmen mit Kalenderjahr und bis zum 15. November für Unternehmen mit Geschäftsjahrsende am 30. Juni fällig. Unternehmen mit abweichenden Geschäftsjahresenden müssen innerhalb von vier Monaten nach Jahresende einreichen. Monatliche Lohnsteuern (IRSA) sind bis zum 15. des Folgemonats fällig, und Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel vierteljährlich gezahlt.

  • Aufbewahrungspflichten: Steuer- und Buchhaltungsunterlagen, einschließlich Gehaltsabrechnungen und Steuerdokumenten, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Arbeitsverträge sollten fünf Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und könnten Änderungen in Vorschriften oder Auslegungen unterliegen. Die Beratung mit einem lokalen Steuerberater wird für spezifische Situationen empfohlen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Madagaskar umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Krankenversicherung, beruflicher Weiterbildung und Einkommensteuer.

Einkommensteuer (IRSA)

Die Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu des Salaires et Assimilés - IRSA) ist eine progressive Steuer, die direkt vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen wird. Die allgemeine Struktur ist wie folgt:

  • Bis zu 350.000 MGA: 3.000 MGA
  • 350.001 MGA - 400.000 MGA: 5%
  • 400.001 MGA - 500.000 MGA: 10%
  • 500.001 MGA - 600.000 MGA: 15%
  • Über 600.000 MGA: 20%

Sozialversicherungsbeiträge (CNaPS)

Mitarbeiter zahlen insgesamt 2% ihres Gehalts an den Nationalen Sozialversicherungsfonds (Caisse Nationale de Prévoyance Sociale - CNaPS), der folgende Bereiche abdeckt:

  • Rente (Altersvorsorge): 1% (Arbeitnehmerbeitrag)
  • Krankheit und Mutterschaft: 1% (Arbeitnehmerbeitrag)
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Durch den Arbeitgeberbeitrag abgedeckt.
  • Familienleistungen: Durch den Arbeitgeberbeitrag abgedeckt.

Der Arbeitgeber trägt 18%, aufgeteilt in die oben genannten Kategorien, wobei 13% dem Rentenplan zugeordnet sind. Die Beiträge werden auf Einkommen bis zum Achtfachen des monatlichen Mindestlohns berechnet.

Krankenversicherung

Mitarbeiter leisten einen Beitrag von 1% ihres monatlichen Gehalts an eine gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber sind ebenfalls verpflichtet, 5% der gesamten Lohnsumme zur Krankenversicherung der Mitarbeiter beizusteuern.

Berufsbildungsfonds

Mitarbeiter zahlen 1% ihres monatlichen Gehalts in Berufsbildungsfonds ein.

Weitere Abzüge

  • Rentenbeiträge: Mitarbeiter können zusätzliche freiwillige Beiträge zu ihrer Altersvorsorge leisten, bis zu 10% ihres zu versteuernden Gehalts.

Es ist wichtig zu beachten, dass die hier bereitgestellten Informationen den Stand vom 5. Februar 2025 widerspiegeln und aufgrund rechtlicher und regulatorischer Updates in Madagaskar Änderungen unterliegen können. Es wird stets empfohlen, sich für die aktuellsten und genauesten Details an lokale Steuer- und Rechtsfachleute zu wenden. Ausführlichere Informationen zu Steuersätzen und Vorschriften sind über die Direction Générale des Impôts (DGI) in Madagaskar erhältlich. Diese ist für die Steuerverwaltung im Land verantwortlich.

Mehrwertsteuer

In Madagaskar ist die Mehrwertsteuer (MWSt), vor Ort bekannt als Taxe sur la Valeur Ajoutée (TVA), eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

Mehrwertsteuersätze

  • Normalsatz: 20% Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, sofern keine spezifischen Ausnahmen bestehen.
  • Ermäßigter Satz: 5% Dieser Satz gilt für lokal produziertes Butangas und dessen Behälter.
  • Nullsatz: 0% Dieser Satz gilt für den Export von Waren und Dienstleistungen.

Mehrwertsteuerregistrierung

Es gibt keine Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer in Madagaskar. Alle Unternehmen, die im Land Verkäufe tätigen, einschließlich ausländischer Unternehmen, die digitale Dienstleistungen verkaufen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, unabhängig von ihrem Umsatz. Ausländische Unternehmen ohne physische Präsenz in Madagaskar müssen einen steuerlichen Vertreter benennen, der die Mehrwertsteuerregistrierung, -erhebung und -abführung bearbeitet. Wenn kein steuerlicher Vertreter benannt wird, haftet der Empfänger der Dienstleistungen für die Mehrwertsteuer.

Mehrwertsteuererklärung und Zahlung

Unternehmen müssen monatliche Mehrwertsteuererklärungen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Folgemonats einreichen. Beispielsweise ist die Mehrwertsteuererklärung für Januar am 15. Februar fällig. Zahlungen sind ebenfalls am gleichen Datum fällig.

Mehrwertsteuerrechnungen

Mehrwertsteuerrechnungen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Mehrwertsteuernummer des Lieferanten
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
  • Name, Adresse und Mehrwertsteuernummer des Käufers (falls zutreffend)
  • Mehrwertsteuerbetrag und angewendeter Steuersatz für jeden Artikel
  • Endbetrag nach Steuern
  • Verwendete Währung

Von der Mehrwertsteuer befreite Waren und Dienstleistungen

Einige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören bestimmte Grundnahrungsmittel, Bildungs- und Ausbildungskosten, Finanztransaktionen, einige Gesundheitsdienstleistungen und Medikamente, Zeitungen und Korrekturlinsen.

Digitale Dienstleistungen und Mehrwertsteuer

Madagaskar erhebt Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen, die von ausländischen Unternehmen an Verbraucher im Land verkauft werden. Dazu gehören:

  • Downloadbare oder Streaming-Medien (E-Books, Musik, Filme)
  • Software (SaaS, PaaS, IaaS)
  • Webhosting und Internetdienste
  • Online-Werbung und Affiliate-Marketing

Aufzeichnungen

Unternehmen müssen Mehrwertsteuerrechnungen und zugehörige Steuerunterlagen fünf Jahre lang aufbewahren. Ein zentrales elektronisches Rechnungssystem ist für die potenzielle Implementierung im Jahr 2025 geplant. Dieses System zielt darauf ab, die Überprüfung von Steuereinnahmen zu verbessern, Betrug zu verhindern und die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften zu senken.

Zusätzliche Informationen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als MGA 400 Millionen unterliegen ebenfalls der Körperschaftsteuer (IR) in Höhe von 20%. Es gibt auch ein synthetisches Steuersystem (IS) für kleinere Unternehmen mit einem Umsatz unter dieser Schwelle. Diese Steuer wird mit 5% des Umsatzes berechnet. Es ist wichtig, über potenzielle Änderungen der Mehrwertsteuerregelungen informiert zu bleiben und sich für spezifische Ratschläge an Steuerfachleute zu wenden.

Steuervergünstigungen

Madagaskar bietet verschiedene Steueranreize, die sich hauptsächlich auf die Förderung von Investitionen und Exporten konzentrieren. Wichtige Anreize beziehen sich auf Export Processing Zones (EPZs), Freizonenunternehmen und spezifische Sektoren wie erneuerbare Energien.

Export Processing Zones (EPZs) und Freizonenunternehmen

  • Steuervorteile: Unternehmen, die innerhalb von EPZs und ausgewiesenen Freizonen operieren, profitieren von mehreren Steuervorteilen, darunter Befreiungen von der Einkommensteuer für einen bestimmten Zeitraum (z. B. die ersten fünf Jahre für Freizonenunternehmen), Befreiung von der Mehrwertsteuer und Zöllen auf importierte Rohstoffe sowie reduzierte Einkommensteuersätze auf Gewinne nach der anfänglichen Steuerbefreiungsperiode. Freizonenunternehmen sind zudem von Registrierungssteuern und Zöllen auf exportierte Waren befreit. Die Einkommensteuer auf repatriierte Gewinne übersteigt nicht 30 % der steuerpflichtigen Basis für EPZ-Unternehmen.
  • Berechtigung: Diese Anreize richten sich hauptsächlich an exportorientierte Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Fertigung, Entwicklung und Verwaltung von industriellen Freizonen sowie Dienstleistungen für EPZ-Unternehmen. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass 95 % der Produktion eines Freizonenunternehmens exportiert werden müssen.
  • Zusätzliche Vorteile: EPZ- und Freizonenunternehmen haben auch Zugang zu einem sicheren Landakquisitionsmechanismus und anderen Einrichtungen.

Allgemeine Steueranreize

  • Investitionsanreize: Der madagassische Allgemeine Steuergesetzbuch bietet Anreize zur Förderung sowohl inländischer als auch ausländischer Investitionen. Diese Anreize umfassen eine Reihe von Maßnahmen, darunter Steuergutschriften, Abzüge und Befreiungen. Weitere spezifische Details zu diesen Anreizen erfordern die Konsultation des Steuergesetzbuchs.
  • Sektorenspezifische Anreize: Madagaskar fördert aktiv erneuerbare Energien. Steuerliche Anreize in diesem Sektor beinhalten Befreiungen für Unternehmen, die in Projekte für erneuerbare Energien investieren. Weitere sektorspezifische Details können im Allgemeinen Steuergesetzbuch gefunden werden.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Madagaskar hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, darunter Frankreich und Mauritius, mit laufenden Verhandlungen mit Kanada und Marokko. Diese Abkommen sollen die Doppelbesteuerung für Einzelpersonen und Unternehmen vermeiden oder mindern, die in diesen Ländern leben und in Madagaskar Einkommen erzielen oder umgekehrt. Diese zielen darauf ab, grenzüberschreitende Investitionen und Handel zu fördern.
  • Steuerbefreiungen für Offizielle Entwicklungshilfe (ODA): Es existieren Richtlinien zur Besteuerung von ODA, die unter anderem Befreiungen von bestimmten Steuern wie der Quellensteuer auf Zinserträge und der Steuer auf Einkünfte aus beweglichem Kapital umfassen können. Diese Bestimmungen zielen in der Regel darauf ab, den Zufluss von Entwicklungshilfe und Unterstützung zu erleichtern.

Steuerverwaltung und andere relevante Informationen

  • Economic Development Board of Madagascar (EDBM): Das EDBM spielt eine Rolle bei der Vereinfachung administrativer Verfahren zur Gründung von Unternehmen und der Erleichterung von Investitionsverfahren.

Bitte beachten Sie: Die Einzelheiten zu Berechtigungskriterien, Antragsverfahren und die genaue Art der verfügbaren Steueranreize können komplex und Änderungen unterworfen sein. Die Konsultation eines Steuerberaters oder der relevanten madagassischen Behörden wird für detaillierte und aktuelle Beratung empfohlen. Die obigen Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025, und es wird empfohlen, die aktuellen Vorschriften für Investitionsentscheidungen zu überprüfen.

Körperschaftssteuer

  • Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Madagaskar beträgt 20 %.
  • Mindeststeuer: Eine Mindeststeuer gilt für Unternehmen basierend auf ihrem Umsatz, mit unterschiedlichen Sätzen für verschiedene Aktivitäten.
  • Steuerverluste: Steuerverluste können für fünf Geschäftsjahre vorgetragen werden, ein Rücktrag ist jedoch nicht erlaubt.

Einkommensteuer für Einzelpersonen

  • Einwohner werden auf ihr Welteinkommen besteuert, während Nicht-Einwohner nur auf das in Madagaskar erzielte Einkommen besteuert werden.
  • Für einzelne Steuerzahler sind mehrere Abzüge verfügbar, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Rentenbeiträge und bestimmter anderer Ausgaben.
  • Eine Steuerermäßigung ist für Unterhaltsberechtigte verfügbar, unterliegt jedoch bestimmten Kriterien.

Sonstige Steuern

  • Mehrwertsteuer (VAT): Der Standard-Mehrwertsteuersatz liegt in der Regel bei etwa 20 %. Die VAT-Registrierung ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über einer bestimmten Schwelle obligatorisch. Die Registrierung kann auch freiwillig für andere Unternehmen erfolgen.
  • Quellensteuer: Quellensteuern gelten für bestimmte Zahlungen wie Zinsen und Lizenzgebühren.
  • Kapitalsteuer: Eine Erhöhung des Aktienkapitals unterliegt einer Steuer.
  • Registrierungssteuer: Diese gilt für Vermögensübertragungen.

Zusätzliche Ressourcen für umfassende Steuerinformationen zu Madagaskar finden sich auf den Websites von Organisationen wie dem International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD), PwC und KPMG sowie bei offiziellen Regierungsquellen.

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