Madagascar betreibt ein strukturiertes Steuersystem, das Verpflichtungen für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hinsichtlich Einkommen- und Sozialabgaben umfasst. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhebung und Abführung von Steuern im Namen ihrer Arbeitnehmer sowie bei der eigenen Beitragszahlung zu sozialen Sicherungssystemen und anderen Fonds. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für eine regelkonforme Betriebsführung im Land unerlässlich.
Die primären Steuern und Beiträge im Zusammenhang mit Beschäftigung in Madagascar umfassen die Personal Income Tax (IRSA), die monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten wird, sowie verschiedene Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit, Rentenversicherung und anderen sozialen Programmen. Die Einhaltung der Vorschriften erfordert eine genaue Berechnung, zeitnahe Einbehaltung sowie regelmäßige Berichterstattung und Zahlung an die zuständigen Behörden.
Arbeitgeberpflichten im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Madagascar sind verantwortlich für die Beitragszahlung zu mehreren sozialen und Wohlfahrtsfonds basierend auf den Gehältern ihrer Arbeitnehmer. Diese Beiträge sind verpflichtend und stellen einen bedeutenden Teil der cost of employment dar. Die wichtigsten Beiträge umfassen die Beiträge an die Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNaPS) für soziale Sicherheit und Rentenversicherung sowie Beiträge für arbeitsmedizinische Dienste.
Wichtige zu erwartende Beitragssätze für 2025 sind:
- CNaPS (Sozialversicherung & Rente): Arbeitgeber leisten einen Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Der Satz beträgt in der Regel 13% des Bruttogehalts, bis zu einer bestimmten Obergrenze.
- Arbeitsmedizinische Dienste (OSTIE oder ähnlich): Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss zu einem genehmigten unternehmensübergreifenden medizinischen Dienst zu leisten. Der Beitragssatz variiert je nach Dienstleister, liegt aber allgemein bei etwa 1 % des Bruttogehalts und ist ebenfalls begrenzt.
- Fonds Malgache de Formation Professionnelle (FMFP): Arbeitgeber leisten Beiträge zu diesem Fonds für Berufsbildung. Der Satz beträgt in der Regel 1 % des Bruttogehalts.
Diese Beiträge werden monatlich anhand der insgesamt an die Arbeitnehmer gezahlten Bruttogehälter berechnet, wobei die jeweiligen Obergrenzen für jeden Fonds zu beachten sind.
Einkommensteuer- und Quellensteuerpflichten
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Personal Income Tax (Impôt sur les Revenus Salariaux et Assimilés – IRSA) monatlich vom Bruttogehalt ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Der zu behaltende IRSA-Betrag wird durch Anwendung eines progressiven Steuersatzes auf das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeiters bestimmt.
Das steuerpflichtige Einkommen ist in der Regel das Bruttogehalt abzüglich der obligatorischen Arbeitnehmerbeiträge (wie der Anteil des Mitarbeiters an den CNaPS-Beiträgen). Die für 2025 erwarteten progressiven Steuersätze für IRSA sind typischerweise wie folgt strukturiert:
| Steuerpflichtiges monatliches Einkommen (MGA) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 350.000 | 0 % |
| 350.001 bis 400.000 | 5 % |
| 400.001 bis 500.000 | 10 % |
| 500.001 bis 600.000 | 15 % |
| 600.001 bis 800.000 | 20 % |
| 800.001 bis 1.000.000 | 25 % |
| Über 1.000.000 | 30 % |
Es gibt auch einen Mindestbetrag für die monatliche IRSA, der gezahlt werden muss, wenn die berechnete Steuer unter dieser Grenze liegt. Derzeit beträgt dieser MGA 2.000 pro Mitarbeiter. Arbeitgeber müssen den korrekten IRSA-Betrag für jeden Mitarbeiter anhand seines monatlich steuerpflichtigen Einkommens berechnen und den einbehaltenen Gesamtbetrag an die Steuerbehörden abführen.
Steuerliche Abzüge und Zulagen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Madagascar können von bestimmten Abzügen und Zulagen profitieren, die ihr steuerpflichtiges Einkommen für IRSA-Zwecke mindern. Der bedeutendste Abzug ist der obligatorische Beitrag des Arbeitnehmers zu CNaPS.
- CNaPS-Beiträge: Arbeitnehmer leisten einen Prozentsatz ihres Bruttogehalts an CNaPS. Der erwartete Satz für 2025 ist 1 % des Bruttogehalts, bis zu der gleichen Obergrenze wie der Arbeitgeberbeitrag. Dieser 1 % ist vor der Berechnung von IRSA vom Bruttogehalt abziehbar.
- Andere potenzielle Abzüge: Weniger üblich oder spezifisch können bestimmte weitere obligatorische Beiträge oder gesetzlich oder tariflich festgelegte spezifische Zulagen abzugsfähig sein. Der primäre und am häufigsten genutzte Abzug ist jedoch der CNaPS-Beitrag des Arbeitnehmers.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die steuerliche Bemessungsgrundlage korrekt berechnen, indem sie diese genehmigten Abzüge vor Anwendung des IRSA-Steuerskalen abziehen.
Steuerlich-konforme Fristen für Berichterstattung und Zahlungen
Arbeitgeber in Madagascar müssen strenge Fristen für die Meldung und Zahlung der einbehaltenen Steuern sowie der Arbeitgeberbeiträge einhalten.
- Monatliche Meldungen und Zahlungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine monatliche Erklärung (Déclaration des Salaires – DS) einzureichen, die die gezahlten Gehälter, einbehaltene IRSA und fällige Sozialabgaben detailliert aufführt. Die entsprechenden Zahlungen für IRSA, CNaPS, OSTIE und FMFP sind in der Regel bis zum 15. des folgenden Monats fällig.
- Jährliche Erklärungen: Eine jährliche Zusammenfassung aller gezahlten Gehälter und abgeführten Steuern/Beiträge ist ebenfalls erforderlich. Die Frist hierfür ist in der Regel der 31. März des Folgejahres.
Der Versäumnis dieser Fristen kann zu Strafen, Zinsen und möglichen Prüfungen durch die Steuer- und Sozialversicherungsträger führen.
Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Madagascar tätig sind, könnten spezifische steuerliche Überlegungen betreffen.
- Steuerlicher Wohnsitz: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer hängt von deren Steuerwohnsitzstatus in Madagascar ab. Personen, die als steuerlich ansässig gelten, werden in der Regel auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige meist nur auf Einkünfte aus Quellen innerhalb Madagaskars besteuert werden. Der Wohnsitz wird üblicherweise durch den physischen Aufenthalt bestimmt (z.B. mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums).
- IRSA für Nicht-Ansässige: Nicht-ansässige Arbeitnehmer, die Einkommen aus in Madagascar ausgeübter Beschäftigung erzielen, unterliegen der IRSA-Quellensteuer auf dieses Einkommen. Der gleiche progressive Steuersatz gilt in der Regel, wobei jedoch je nach den Umständen der Person und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen spezielle Regelungen bestehen können.
- Pflichten des Arbeitgebers für ausländische Unternehmen: Fremdfirmen, die in Madagascar Mitarbeiter beschäftigen, auch ohne feste Niederlassung, müssen möglicherweise als Arbeitgeber für Steuer- und Sozialversicherungszwecke registriert werden und die gleichen Einbehaltungs- und Beitragspflichten wie lokale Arbeitgeber erfüllen. Die Beauftragung eines Employer of Record kann die Einhaltung der Vorschriften für ausländische Unternehmen vereinfachen.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Madagascar hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern geschlossen. Diese Abkommen können Erleichterungen bei Doppelbesteuerung bieten und die Steuerpflichten ausländischer Arbeitnehmer und Unternehmen beeinflussen. Die Bestimmungen des jeweiligen Abkommens sollten konsultiert werden.
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