Rivermate | Litauen landscape
Rivermate | Litauen

Steuern in Litauen

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Litauen

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

Arbeitgeber in Litauen haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren Mitarbeitern. Diese Verpflichtungen umfassen die Lohnsteuerabzug und -abführung sowie die Beiträge zur Sozialversicherung.

Einkommensteuer

  • Standardrate: Der Standard-PIT-Satz (Personal Income Tax) beträgt 20 % auf das Beschäftigungseinkommen.
  • Höherer Satz: Für den Anteil des jährlichen Beschäftigungseinkommens, der EUR 126.532,80 (60-mal das durchschnittliche Monatsgehalt) übersteigt, gilt ein PIT-Satz von 32 %. Dieser höhere Satz ist ab dem 1. Januar 2025 anwendbar.
  • Abzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Lohnsteuerabzug von den Gehältern der Mitarbeiter und die monatliche Abführung an die Staatliche Steuerinspektion.
  • Abgabefristen: Zahlungen sind bis zum 15. des Monats fällig, wenn das Gehalt zwischen dem 1. und 15. des Monats gezahlt wird, oder bis zum Ende des Monats, wenn es zwischen dem 16. und 31. gezahlt wird.
  • Nichtansässige haben andere Zahlungsfristen.
  • Jährliche Meldung: Eine jährliche Lohnsteuererklärung (PAŽYMĄ-Formular) muss bis zum 15. Februar des Folgejahres eingereicht werden.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeberbeiträge: Der Standardbeitragssatz des Arbeitgebers zur Sozialversicherung beträgt 1,77 %. Dieser Satz ist nicht gedeckelt.
  • Arbeitnehmerbeiträge: Der Standardbeitrag des Arbeitnehmers beträgt 19,5 %, zuzüglich 3 %, wenn an einer zweiten Säule der Pensionskasse teilgenommen wird.
  • Beitragsgrundlage: Beiträge werden auf Basis des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet.
  • Mindestgrenze (Floor): Für Teilzeitbeschäftigte, die weniger als das Mindestmonatsgehalt (MMS) von EUR 1038 verdienen, werden die Beiträge auf Basis des MMS berechnet. Es gelten bestimmte Ausnahmen, z. B. bei mehreren Arbeitgebern oder bei Bezug einer staatlichen Rente.
  • Höchstgrenze (Ceiling): Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich bis zur jährlichen Höchstgrenze von EUR 126.532,80 berechnet. Der 6,98 % obligatorische Krankenversicherungsanteil ist jedoch unbegrenzt. Für Einkommen über der Höchstgrenze gilt nur der 6,98 % Krankenversicherungsbeitrag. Hat ein Mitarbeiter mehrere Arbeitgeber, ist am Jahresende eine Rückerstattung für zu viel gezahlte SSC möglich.

Weitere Steuern und Meldungen

  • Arbeitgeber tragen auch zum Garantie- und Langzeitbeschäftigungsfonds bei. Die Sätze für diese Fonds variieren.

Steuerfreie Einkünfte und Vorteile

  • Steuerfreie Einkünfte: Verschiedene steuerfreie Einkommensbeträge existieren, abhängig vom Einkommensniveau des Mitarbeiters. Die Berechnung hängt vom Einkommensniveau ab.
  • Steuerfreie Vorteile: Bestimmte Vorteile unterliegen keiner Besteuerung.

Weitere Informationen

  • Lohnabrechnungszyklus: Zweiwöchentlich
  • Gehaltsabrechnungsformat: Papier oder digital
  • Steuerjahr: Kalenderjahr
  • Währung: Euro (EUR)
  • Individuelle Steuererklärungen: Mitarbeiter sind in der Regel verantwortlich für die Einreichung ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung bis zum 1. Mai des Folgejahres. Die Einreichung ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Mitarbeiter nur Beschäftigungseinkommen in Litauen erhalten hat, keine Abzüge geltend macht und sein Einkommen die Schwelle für den höheren PIT-Satz nicht überschritten hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese Informationen auf das Steuerjahr 2025 beziehen und am 5. Februar 2025 aktuell sind. Steuerrecht und -vorschriften können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für eine individuelle Beratung zu konsultieren.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Litauen umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge mehrere Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und spezifische abzugsfähige Ausgaben.

Einkommensteuer

  • Progressive Steuersätze: Ein progressives Einkommensteuersystem gilt für das Erwerbseinkommen. Der Standardsteuersatz beträgt 20% für ein Jahreseinkommen bis zu €126.532,80. Einkommen, das diesen Schwellenwert übersteigt, wird mit 32% besteuert. Eine reduzierte Rate von 15% gilt für Krankengeld.
  • Steuerfreier Betrag (TEA): Ein monatlicher TEA reduziert die steuerpflichtige Basis für das Erwerbseinkommen. Der TEA beträgt €747 für ein monatliches Einkommen bis zu €1.038. Für Einkommen zwischen €1.038 und €2.387,29 wird der TEA als €747 - 0,49 * (Einkommen - €1.038) berechnet. Für Einkommen zwischen €2.387,29 und €2.865 wird die TEA-Berechnung als €400 – 0,18 * (Einkommen - €642) durchgeführt. Der TEA wird proportional reduziert, wenn das Einkommen steigt, und endet über einem bestimmten Schwellenwert.
  • Abzug bei Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer an der Quelle ab und überweisen sie monatlich an die Steuerbehörde. Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats fällig, wenn das Gehalt zwischen dem 1. und 15. des Monats gezahlt wurde. Wenn das Gehalt zwischen dem 16. und 31. des Monats gezahlt wurde, ist der Fälligkeitstermin der 31.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich Krankenversicherung und Rente.
  • Beitragsdeckel: Für Erwerbseinkommen von einem einzigen Arbeitgeber, das €126.532,80 jährlich übersteigt, gelten Beitragsdeckel. Verpflichtende Krankenversicherungsbeiträge (6,98%) haben keinen Deckel.
  • Mehrere Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber arbeitet und sein Gesamteinkommen €126.532,80 übersteigt, hat er Anspruch auf eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die den berechneten Betrag auf seine Gesamteinnahmen übersteigen.

Abzugsfähige Ausgaben

  • Begrenzte Abzüge: Bestimmte Ausgaben können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, einschließlich Lebensversicherungsprämien, Rentenbeiträge und Zahlungen für Berufsausbildung oder Hochschulbildung. Der insgesamt abzugsfähige Betrag ist jedoch begrenzt. Die Gesamtsumme dieser abzugsfähigen Ausgaben ist auf 25% des steuerpflichtigen Einkommens während des Kalenderjahres begrenzt, das den PIT-Sätzen von 15%, 20% und 32% unterliegt. Zusammen sollten die abzugsfähigen Lebensversicherungsprämien und Rentenbeiträge €1.500 jährlich nicht übersteigen.
  • Zusätzliche Abzüge: Steueransässige können Ausgaben für Gebäudereparaturen (ohne Renovierungen von Wohnungen), Autoreparaturen und Kinderbetreuung für Kinder unter 18 Jahren bis zu €2.000 jährlich abziehen, wenn die Dienstleistungen von registrierten litauischen Steuerzahlern erbracht werden. Diese Erleichterung gilt für 2019, 2020 und 2021.

Berichterstattung und Fristen

  • Jährliche Einkommensdeklaration: Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkommensquellen (außer regulärem Beschäftigungsverhältnis) müssen bis zum 1. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung einreichen.
  • Lohnsteuerbericht: Arbeitgeber müssen bis zum 15. des Folgemonats einen monatlichen Lohnsteuerbericht einreichen und bis zum 15. Februar einen Jahresbericht.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen bis zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für eine individuelle Beratung zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Litauen ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt-Sätze

  • Standardrate: 21% (allgemeine Waren und Dienstleistungen).
  • Ermäßigte Sätze:
    • 9%: Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich bestimmter Lebensmittel (ab 1. Juli 2025), Bücher, Zeitungen und Magazine (sowohl physisch als auch elektronisch), Unterkunftsdienstleistungen, öffentlicher Nahverkehr, Heizung für Wohnräume und Brennholz für den Haushalt.
    • 5%: Gilt für bestimmte medizinische Produkte (verschreibungspflichtige Medikamente, medizinische Hilfsmittel), technische Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen und spezielle Lebensmittel für medizinische Zwecke.
  • Nullsatz (0%): Gilt für Exporte außerhalb der EU, innergemeinschaftliche Lieferungen an in der EU für MwSt registrierte Unternehmen und bestimmte internationale Transportdienstleistungen. Unterstützende Dokumentation ist erforderlich, um den Export aus der EU nachzuweisen.
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit. Diese Verkäufe sind von der MwSt befreit, ohne das Recht auf Vorsteuerabzug. Hierzu gehören Bildung, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, soziale Dienstleistungen, die von gemeinnützigen Organisationen erbracht werden, sowie kulturelle und sportliche Dienstleistungen, die von gemeinnützigen Organisationen erbracht werden.

MwSt-Registrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen, die in Litauen tätig sind, müssen sich für MwSt registrieren, wenn ihr Jahresumsatz €55.000 übersteigt (ab 1. Mai 2025).
  • Fernverkauf: Der EU-weit gültige Schwellenwert für Fernverkäufe von €10.000 gilt in Litauen für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe von Waren. Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, müssen sich für litauische MwSt registrieren. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren, wenn sie Waren in Litauen lagern oder Fulfillment-Dienstleistungen dort nutzen.
  • Erwerbungen aus anderen EU-Ländern: Unternehmen müssen sich registrieren, wenn der Wert der aus anderen EU-Mitgliedstaaten erworbenen Waren €14.000 im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr übersteigt.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen können sich auch freiwillig registrieren, selbst wenn sie unter diesen Schwellenwerten liegen.
  • Nicht-EU-Unternehmen: Für Nicht-EU-Unternehmen kann eine steuerliche Vertretung erforderlich sein.

MwSt-Abgabe und -Zahlung

  • Erklärungen: In der Regel monatlich eingereicht. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter €300.000 können vierteljährliche Erklärungen abgeben, solche unter €60.000 halbjährlich, und einige kleine Unternehmen können das EU Small Business Scheme (SBS) nutzen.
  • Frist: Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 25. Tag des folgenden Monats/Quartals (oder Halbjahres) fällig, oder am nächsten Werktag, wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
  • Jahreserklärung: Bis zum 1. Oktober des Folgejahres erforderlich.
  • Elektronische Übermittlung: Alle Erklärungen müssen elektronisch eingereicht werden.

MwSt-Abzug

Registrierte Unternehmen können grundsätzlich die Vorsteuer (MwSt, die auf Einkäufe gezahlt wurde) von der Umsatzsteuer (MwSt, die auf Verkäufe erhoben wird) abziehen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie Personenkraftwagen (mit einigen Ausnahmen), Unterhaltungskosten und Personentransporte mit dem Auto. MwSt-Gutschriften können vorgetragen oder erstattet werden. Rückerstattungen für Nicht-EU-Unternehmen hängen von Reciprocity-Abkommen ab.

Strafen

Strafen für verspätete Einreichung und falsche Berichterstattung können zwischen €200 und €390 liegen, zuzüglich eines täglichen Zinses von 0,03% auf unbezahlte MwSt. Falsche Berichterstattungsstrafen können zwischen 10% und 50% der nicht gezahlten MwSt liegen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre (acht Jahre bei Betrug).

Verwaltung

Das State Tax Inspectorate (STI), unter dem Finanzministerium, verwaltet die MwSt in Litauen. Zusätzliche Informationen und Ressourcen sind auf ihrer Website verfügbar.

Steuervorteile

Litauen bietet im Jahr 2025 verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Privatpersonen. Diese Anreize sollen das Wirtschaftswachstum fördern, Innovationen anregen und ausländische Investitionen anziehen.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

  • Freie Wirtschaftszonen (FEZs): Unternehmen, die innerhalb der ausgewiesenen FEZs tätig sind, können von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren. Qualifizierte Unternehmen sind in den ersten 10 Jahren ihres Betriebs von der Körperschaftsteuer befreit und erhalten in den folgenden 6 Jahren eine Reduzierung des regulären Körperschaftsteuersatzes um 50 %. Zusätzliche Vorteile können Befreiungen von der Grundsteuer und reduzierte Landpachtsteuer umfassen. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von €1 Million für die meisten Aktivitäten oder €100.000 für Dienstleister mit mindestens 20 Mitarbeitern, und mindestens 75 % des Einkommens des Unternehmens müssen aus Aktivitäten innerhalb der FEZ stammen.

  • Forschung und Entwicklung (F&E): Unternehmen, die in F&E-Aktivitäten engagiert sind, können F&E-Kosten dreimal von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, was ihre Steuerlast effektiv senkt. Ein reduzierter Körperschaftsteuersatz von 6 % gilt für Gewinne aus urheberrechtlich geschützter Software oder patentierten Erfindungen, die aus in Litauen durchgeführter F&E resultieren.

  • Investitionsanreize: Steuerliche Anreize stehen Unternehmen offen, die bedeutende Investitionen tätigen, insbesondere in technologische Erneuerung. Großprojekte, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können für bis zu 20 Jahre von der Körperschaftsteuer befreit werden. Diese Projekte beinhalten in der Regel erhebliche Investitionssummen und Beschäftigungsgarantien.

  • Steuerliche Anreize für Startups: Kleine Unternehmensgründungen (Micro-Unternehmen) können während ihres ersten Betriebsjahres eine Körperschaftsteuerbefreiung erhalten, gefolgt von einem reduzierten Satz für mehrere weitere Jahre.

Persönliche Einkommensteuerliche Anreize

  • Investmentkonto (IA): Einzelpersonen können die Zahlung der Einkommensteuer auf Investmenterträge aufschieben, indem sie ein IA nutzen. Die Steuer wird nur bei Abhebung der Mittel für Nicht-Investitionszwecke erhoben. Das IA muss ein persönliches Konto (nicht gemeinsames) sein, das in einem EEA- oder OECD-Mitgliedstaat oder einem Land gehalten wird, mit dem Litauen ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, und es muss der litauischen Steuerbehörde gemeldet werden.

  • Beiträge zur Rente und Lebensversicherung: Steuerliche Erleichterungen bestehen für Beiträge bis zu €1.500, die in lebensversicherungsverträge mit Fondsbindung und Rentenfonds geleistet werden.

  • Persönliche Abzüge: Bestimmte Ausgaben, wie solche im Zusammenhang mit Hausrenovierungen und -reparaturen, Autoreparaturen und Kinderbetreuung für Kinder unter 18 Jahren, können bis zu einem bestimmten Limit vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Änderungen der Steuersätze für 2025

  • Der reguläre Körperschaftsteuersatz wurde von 15 % auf 16 % erhöht.

  • Der reduzierte Körperschaftsteuersatz für qualifizierte Gewinne aus patentierbaren Erfindungen und Software wurde von 5 % auf 6 % erhöht.

Es ist wichtig, einen Steuerberater für persönliche Beratung zu konsultieren und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften sicherzustellen. Steuergesetze und Anreize können sich ändern. Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten