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Laos

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Laos

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Laos sind Arbeitgeber verpflichtet, sich beim Sozialversicherungssystem zu registrieren und Beiträge sowohl für sich selbst als auch für ihre Mitarbeiter zu leisten. Der Anteil des Arbeitgebers an den Beiträgen beträgt 6 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters, während der Anteil des Mitarbeiters 5,5 % beträgt. Allerdings gibt es eine Gehaltsobergrenze für Sozialversicherungsbeiträge von 4,5 Millionen LAK pro Monat, was bedeutet, dass Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, nicht in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge einfließt.

Fonds zur Entwicklung von Fähigkeiten (SDF)

Arbeitgeber können je nach Art und Größe ihres Unternehmens auch verpflichtet sein, zum Fonds zur Entwicklung von Fähigkeiten (Skills Development Fund, SDF) beizutragen. Der SDF-Beitrag beträgt typischerweise 1 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters.

Einkommensteuer (PIT)

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer (Personal Income Tax, PIT) von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten. Dies erfolgt auf Basis eines progressiven Steuersatzes. Arbeitgeber müssen die einbehaltene PIT monatlich berechnen und an die Steuerbehörden abführen.

Weitere mögliche Steuern

Auf bestimmte Rechtsdokumente oder Transaktionen kann eine Stempelsteuer anfallen, wobei die Sätze je nach Instrument variieren. Auch Grundsteuern können anfallen, wobei die Sätze je nach Standort und Art des Grundstücks unterschiedlich sind.

Wichtige Überlegungen

Arbeitgeber müssen sich bei den zuständigen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden in Laos registrieren. Es ist wichtig, die spezifischen Fristen für die Einreichung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen zu beachten, da verspätete Zahlungen zu Strafen führen können. Darüber hinaus müssen auch im Ausland tätige Personen, die länger als 12 Monate in Laos arbeiten, im Sozialversicherungssystem registriert sein.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Laos verwendet ein progressives Einkommensteuersystem, was bedeutet, dass der Steuersatz steigt, wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers steigt. Die aktuellen Steuerklassen sind wie folgt:

  • 0% für Einkommen bis zu LAK 1,3 Millionen pro Monat
  • 5% für Einkommen zwischen LAK 1,3 Millionen und LAK 5 Millionen pro Monat
  • 10% für Einkommen zwischen LAK 5 Millionen und LAK 15 Millionen pro Monat
  • 15% für Einkommen zwischen LAK 15 Millionen und LAK 25 Millionen pro Monat
  • 20% für Einkommen zwischen LAK 25 Millionen und LAK 65 Millionen pro Monat
  • 25% für Einkommen über LAK 65 Millionen pro Monat

Arbeitnehmer, die sich 183 Tage oder mehr im Jahr in Laos aufhalten, gelten als Steuerinländer und unterliegen der Besteuerung auf ihr weltweites Einkommen.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer sind verpflichtet, in das laotische Sozialversicherungssystem einzuzahlen. Der Beitragssatz für Arbeitnehmer beträgt 5,5% ihres Bruttogehalts. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf eine Gehaltsobergrenze von LAK 4,5 Millionen berechnet. Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, unterliegt keinen zusätzlichen Sozialversicherungsabzügen.

Weitere mögliche Abzüge

In einigen Fällen können Gewerkschaftsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen werden. Arbeitnehmer können auch freiwillige Beiträge zu Rentenplänen oder anderen Sparplänen leisten.

Wichtiger Hinweis

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Gehaltsabrechnungen und Steuerunterlagen im Auge behalten, um sicherzustellen, dass die Abzüge korrekt vorgenommen werden.

Mehrwertsteuer

In Laos müssen sich Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, im Allgemeinen für die Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 400 Millionen LAK übersteigt. Unternehmen mit geringeren Umsätzen können sich jedoch freiwillig für die MwSt. registrieren lassen.

Der Standard-MwSt.-Satz in Laos beträgt derzeit 7%. Dieser Satz gilt für die meisten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im Land.

Dienstleistungen, die aus Laos exportiert werden, sind in der Regel für MwSt.-Zwecke nullbesteuert. Das bedeutet, dass auf die Lieferung keine MwSt. erhoben wird, das Unternehmen jedoch weiterhin Vorsteuerabzüge für damit verbundene Ausgaben geltend machen kann. Um sich zu qualifizieren, muss die Dienstleistung sowohl außerhalb von Laos genutzt als auch verbraucht werden. Andere spezifische Dienstleistungen können ebenfalls als nullbesteuert ausgewiesen werden.

Die MwSt. wird auf den Gesamtwert der gelieferten steuerpflichtigen Dienstleistungen erhoben. Die Umsatzsteuer wird als 7% des Verkaufspreises (oder eines anderen anwendbaren Satzes) berechnet. Unternehmen können in der Regel Vorsteuerabzüge für die auf Ausgaben gezahlte MwSt. geltend machen, die direkt mit steuerpflichtigen Geschäftstätigkeiten zusammenhängen.

MwSt.-Erklärungen müssen monatlich eingereicht werden. MwSt.-Zahlungen sind mit der Einreichung der monatlichen MwSt.-Erklärung fällig.

Nicht ansässige Unternehmen, die B2C-Digital- oder elektronische Dienstleistungen an Kunden in Laos erbringen, müssen sich möglicherweise für die MwSt. registrieren und diese erheben, auch ohne physische Präsenz im Land. Für diese Unternehmen gibt es eine Registrierungsschwelle von 400 Millionen LAK pro Jahr.

MwSt.-Vorschriften können komplex sein, daher ist es ratsam, einen Steuerberater in Laos zu konsultieren, um spezifische Anleitungen für Ihr Unternehmen und die von Ihnen erbrachten Dienstleistungen zu erhalten.

MwSt.-Registrierung

  • Verpflichtung: Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Laos erbringen, müssen sich im Allgemeinen für die MwSt. registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 400 Millionen LAK übersteigt.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen mit geringeren Umsätzen können sich freiwillig für die MwSt. registrieren lassen.

Standard-MwSt.-Satz

  • Satz: Der Standard-MwSt.-Satz in Laos beträgt derzeit 7%. Dieser Satz gilt für die meisten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen in Laos.

Nullbesteuerte Dienstleistungen

  • Exportierte Dienstleistungen: Dienstleistungen, die aus Laos exportiert werden, sind in der Regel für MwSt.-Zwecke nullbesteuert.
  • Andere nullbesteuerte Dienstleistungen: Andere spezifische Dienstleistungen können ebenfalls als nullbesteuert ausgewiesen werden.

MwSt.-Berechnung

  • Umsatzsteuer: Die MwSt. wird auf den Gesamtwert der gelieferten steuerpflichtigen Dienstleistungen erhoben.
  • Vorsteuer: Unternehmen können in der Regel Vorsteuerabzüge für die auf Ausgaben gezahlte MwSt. geltend machen, die direkt mit steuerpflichtigen Geschäftstätigkeiten zusammenhängen.

MwSt.-Einreichung und Zahlung

  • Einreichungshäufigkeit: MwSt.-Erklärungen müssen monatlich eingereicht werden.
  • Zahlungsfristen: MwSt.-Zahlungen sind mit der Einreichung der monatlichen MwSt.-Erklärung fällig.

Besondere Überlegungen – Nicht ansässige Dienstleister

  • MwSt.-Verpflichtung: Nicht ansässige Unternehmen, die B2C-Digital- oder elektronische Dienstleistungen an Kunden in Laos erbringen, müssen sich möglicherweise für die MwSt. registrieren und diese erheben.
  • Registrierungsschwelle: Es gibt eine Registrierungsschwelle von 400 Millionen LAK pro Jahr.

Steuervergünstigungen

Unternehmen, die in ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen (SEZs) tätig sind, können für einen bestimmten Zeitraum, der oft zwischen 4-10 Jahren liegt, von Befreiungen oder Reduzierungen der Körperschaftsteuer (CIT) profitieren. Darüber hinaus profitieren diese Unternehmen häufig von Befreiungen oder Reduzierungen der Einfuhr- und Ausfuhrzölle auf Rohstoffe, Ausrüstungen und andere Waren, die mit ihren Geschäftstätigkeiten in Zusammenhang stehen.

Geförderte Sektoren

Die laotische Regierung priorisiert Investitionen in bestimmte Sektoren, darunter saubere Landwirtschaft, verarbeitende Industrie, Handwerk, Ökotourismus, Energie- und Stromerzeugung, Bildung und Gesundheitswesen. Unternehmen, die in diese geförderten Sektoren investieren, können für eine bestimmte Anzahl von Jahren CIT-Freistellungen genießen. Zusätzliche Anreize können verfügbar sein, wie z.B. Befreiungen von Einfuhrzöllen oder beschleunigte Abschreibungszulagen.

Konzessionsvereinbarungen

Für groß angelegte Investitionsprojekte können Unternehmen Konzessionsvereinbarungen mit der laotischen Regierung aushandeln. Diese Vereinbarungen können längere CIT-Freistellungen, zusätzliche Einfuhrzollbefreiungen und Landnutzungskonzessionen bieten.

Weitere mögliche Anreize

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für spezifische Steueranreize und Unterstützungsprogramme in Frage kommen. Investitionen in unterentwickelten Gebieten von Laos können für zusätzliche Anreize qualifizieren.

Wichtige Überlegungen

Für jedes Anreizprogramm gelten spezifische Zulassungskriterien und Antragsverfahren. Es ist wichtig, sich mit den zuständigen laotischen Regierungsbehörden oder Steuerberatern in Verbindung zu setzen, um die Anforderungen zu verstehen. Steueranreize und -vorschriften in Laos unterliegen Änderungen, daher ist es entscheidend, über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

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