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LaosSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Laos

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Laos stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung ihrer Mitarbeiter.

Arbeitgeberpflichten: Übersicht

  • Lohnsteuer: Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter ein und überweisen sie bis zum 20. des folgenden Monats an die Steuerbehörden. Der Steuersatz ist progressiv und reicht von 0% bis 25%, basierend auf dem Jahreseinkommen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen 6% des monatlichen Gehalts jedes Mitarbeiters in die Sozialversicherung, gedeckelt bei LAK 4,5 Millionen. Der maximale monatliche Beitrag pro Mitarbeiter beträgt LAK 270.000.
  • Skills Development Fund (SDF): Von den Arbeitgebern wird erwartet, dass sie 1% des Gehalts des Mitarbeiters zum SDF beitragen. Damit beläuft sich der Gesamtdienstgeberbeitrag auf 7%.
  • Jahressteuererklärung: Unternehmen müssen bis zum 20. Januar des Folgejahres eine Jahressteuererklärung einreichen, auch wenn keine Einkünfte erzielt wurden. Finanzberichte müssen bis zum 31. März eingereicht werden.
  • Erneuerung der Steuerregistrierungsbescheinigung: Unternehmen müssen ihre Steuerregistrierungsbescheinigung (TRC) jährlich bis zum 31. März erneuern.

Einkommensteuerdetails

Die Einkommensteuer wird monatlich einbehalten und jährlich basierend auf progressiven Sätzen verrechnet:

  • 0%: Jahreseinkommen bis zu LAK 15.600.000. Auch monatliche Einkommen bis zu LAK 1.300.000 sind steuerfrei.
  • 5%: Jahreseinkommen zwischen LAK 15.600.001 und LAK 60.000.000.
  • 10%: Jahreseinkommen zwischen LAK 60.000.001 und LAK 180.000.000.
  • 15%: Jahreseinkommen zwischen LAK 180.000.001 und LAK 300.000.000.
  • 20%: Jahreseinkommen zwischen LAK 300.000.001 und LAK 780.000.000.
  • 25%: Jahreseinkommen über LAK 780.000.001.

Sozialversicherung

  • Das Sozialversicherungssystem erfordert Beiträge sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.
  • Mitarbeiter zahlen 5,5% ihres monatlichen Gehalts bis zur Obergrenze von LAK 4,5 Millionen.
  • Der Arbeitgeberbeitrag von 6% wird ebenfalls auf das Gehalt des Mitarbeiters bis zur gleichen Obergrenze berechnet.

Zusätzliche Steuern

  • Grundsteuer: Wird jährlich basierend auf Lage und Größe des Grundstücks erhoben.
  • Stempelsteuer: Gilt für verschiedene Dokumente mit Sätzen von LAK 2.000 bis LAK 20.000.

Diese Informationen basieren auf den verfügbaren Daten vom heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, und können aufgrund von rechtlichen Aktualisierungen oder Änderungen in den Vorschriften Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, sich für die neuesten Informationen an einen Steuerberater zu wenden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Laos werden den Mitarbeitern Abzüge für Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnet, basierend auf ihren Einnahmen und geltenden Schwellenwerten.

Persönliche Einkommenssteuer (PIT)

Der Einkommenssteuersatz in Laos beträgt ab 2025 25%. Ein progressives Steuersystem wird verwendet, was bedeutet, dass unterschiedliche Einkommensniveaus mit unterschiedlichen Sätzen besteuert werden. Die spezifischen Schwellenwerte und Sätze sind wie folgt:

  • 0%: Bis zu LAK 1,300,000
  • 5%: LAK 1,300,001 bis LAK 5,000,000
  • 10%: LAK 5,000,001 bis LAK 15,000,000
  • 15%: LAK 15,000,001 bis LAK 25,000,000
  • 20%: LAK 25,000,001 bis LAK 35,000,000
  • 25%: Über LAK 35,000,000

Abzüge:

Steuerzahler können einen jährlichen Abzug von bis zu LAK 5 Millionen pro Angehörigen geltend machen, für maximal drei Angehörige (Ehepartner, Eltern oder Kinder unter 18 Jahren, die nicht arbeiten können und kein Einkommen haben). Dies begrenzt den maximalen jährlichen Abzug auf LAK 15 Millionen.

Sozialversicherungsbeiträge (SSC)

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen Beiträge zum Sozialsystem.

  • Arbeitgeberbeitrag: 6% des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Arbeitnehmerbeitrag: 5,5% des Bruttogehalts des Mitarbeiters.

Diese Beiträge sind auf Gehälter, die LAK 4,500,000 pro Monat übersteigen, gedeckelt. Die maximale monatliche SSC-Zahlung beträgt LAK 270,000 für den Arbeitnehmer und LAK 247,500 für den Arbeitgeber.

Weitere Überlegungen

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Laos folgt dem Kalenderjahr.
  • Einreichung und Zahlung: PIT wird in der Regel monatlich vom Employer of Record einbehalten. Jährliche Einreichungs- und Zahlungsanforderungen können ebenfalls gelten. Konsultieren Sie einen Steuerberater für spezifische Anforderungen.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen laotischen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und persönlichsten Ratschläge zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In Laos ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt.-Sätze

  • Standardsatz: 10 % (Stand: 19. März 2024). Dieser Satz wurde zuvor im Januar 2022 auf 7 % reduziert, wurde jedoch inzwischen wieder auf 10 % erhöht.
  • Nullsatz: Exporte von Waren sind in der Regel nullbesteuert. Allerdings unterliegen nicht verarbeitete natürliche Ressourcen der Standard-MwSt. von 10 %.
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Steuer befreit, darunter unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte, Saatgut, Düngemittel, landwirtschaftliche Geräte, internationale Transportdienstleistungen, Bildungswaren und -dienstleistungen, spezifische medizinische Waren und Dienstleistungen sowie bestimmte Bank- und Finanzdienstleistungen.

MwSt.-Registrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen LAK (ungefähr 24.000 USD, Stand: 5. Februar 2025) müssen sich für die MwSt. registrieren. Kleinstunternehmen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  • Automatische Registrierung: Unternehmen, die eine Steueridentifikationsnummer (TIN) oder eine Investitionsgenehmigung erhalten, werden automatisch im MwSt.-System registriert, Kleinstunternehmen ausgenommen.
  • Digitale Dienstleistungen: Nichtansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen, die die Schwelle von 400 Millionen LAK erreichen, müssen sich ebenfalls registrieren. Eine vereinfachte Registrierung ist über das DTax-System möglich.

MwSt.-Einreichung und Zahlung

  • Erklärungen: MwSt.-Erklärungen werden dreimal im Jahr eingereicht und die Zahlungen erfolgen für die Zeiträume Januar bis April (fällig am 31. Mai), Mai bis August (fällig am 30. September) und September bis Dezember (fällig am 31. Januar des Folgejahres).
  • Digitale Plattformen: Einreichung und Zahlung für nichtansässige E-Commerce- und digitale Plattformanbieter sind zweimal im Jahr fällig: bis zum 20. Juli und 20. Januar des Folgejahres.
  • Monatliche Einreichung (frühere Regelung): Beachten Sie, dass einige Quellen monatliche Einreichungsanforderungen erwähnen. Die neuesten Informationen zeigen jedoch einen dreimal jährlich vorgeschriebenen Einreichungsplan.
  • Zahlungsmethoden: Zahlungen für MwSt.-Abzüge müssen über eine Bank in Laos erfolgen.
  • Erstattungen der Vorsteuer: Die auf Waren für den Export anfallende Vorsteuer kann erstattungsfähig sein und innerhalb von drei Monaten nach ihrem Anfall geltend gemacht werden. Für Anbieter digitaler Dienstleistungen sind MwSt.-Erstattungen nur aus kommerziellen Gründen (zum Beispiel Stornierungen) zulässig und können nur als Guthaben zur Verrechnung innerhalb von 183 Tagen verwendet werden.

MwSt.-Rechnungen

Rechnungen müssen die Anforderungen von Laos erfüllen und Folgendes enthalten:

  • Name, Adresse und MwSt.-Registrierungsnummer des Lieferanten
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
  • Name, Adresse und MwSt.-Registrierungsnummer des Käufers (falls zutreffend)
  • MwSt.-Betrag und Satz pro Artikel
  • Gesamtbetrag nach MwSt.
  • Verwendete Währung

Andere indirekte Steuern

Auch wenn sie nicht Teil des MwSt.-Systems sind, ist es wichtig zu beachten, dass es in Laos auch andere Steuern gibt, darunter die Verbrauchssteuer und den Zoll, die bei der Zollabfertigung zahlbar sind.

Zusätzliche Überlegungen

  • Quellensteuer: Inländische Dienstleistungsnutzer müssen 10 % MwSt. auf die an ausländische Dienstleister gezahlten Gebühren einbehalten und diesen Betrag an die Steuerbehörde abführen.
  • Ausländische Auftragnehmer: Ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Laos erbringen, unterliegen der MwSt.-Erhebung über einen Quellensteuermechanismus. Sie sind verpflichtet, sich im laotischen MwSt.-System zu registrieren.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Bestätigen Sie immer die aktuellen Vorschriften bei offiziellen laotischen Regierungsressourcen oder einem qualifizierten Steuerberater.

Steuervergünstigungen

Laos bietet verschiedene Steuervergünstigungen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize zielen auf bestimmte Sektoren und Zonen ab, mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren.

Steueranreize in Laos für 2025

Ab dem 5. Februar 2025 umfasst das System der Steuervergünstigungen in Laos Folgendes:

  • Gewinnsteuervergünstigungen:

    • Befreiungen für Investitionen im Bildungssektor.
    • Befreiungen für Investitionen im Bildungssektor über die gesamte Dauer der Investition.
    • Befreiungen oder Ermäßigungen können für Investitionen in bestimmten Sektoren in speziellen Gebieten gemäß den Artikeln 9 bis 12 des Gesetzes zur Investitionsförderung Nr. 14/NA verfügbar sein.
    • Befreiung von der Gewinnsteuer im nächsten Geschäftsjahr, wenn Nettogewinne für die Geschäftsausweitung reinvestiert werden.
  • Einkommensteuervergünstigungen:

    • Reduzierter Einkommensteuersatz von 5% für Experten, die in geförderten Sektoren arbeiten.
  • Zollvergünstigungen:

    • Befreiung von Einfuhrzöllen für Rohstoffe, Ausrüstungen und Komponenten, die in der Produktion für den Inlandsmarkt verwendet werden und importierte Waren ersetzen.
    • Befreiung von Ausfuhrzöllen für lokale landwirtschaftliche Produkte, verarbeitete Industrieprodukte und Handwerksprodukte (ausgenommen bestimmte Artikel).
    • Befreiung von Einfuhrzöllen auf Rohstoffe, Ausrüstungen, Ersatzteile und Fahrzeuge, die direkt in der Produktion verwendet werden (vorbehaltlich spezifischer Vorschriften).
    • Befreiung von Ausfuhrzöllen für allgemeine Waren und Produkte.
  • Mehrwertsteuer (MWSt)-Vergünstigungen:

    • Nullsatz-MWSt für exportorientierte Fabriken.
    • 50%ige MWSt-Reduktion für den Bau von Infrastrukturen, Strom- und Wasserversorgung.
  • Allgemeine Steuersätze:

    • Unternehmenssteuer: Liegt in der Regel zwischen 20% und 35%. Die Sätze können je nach Branche variieren, obwohl neue Steuervorschriften Änderungen bringen könnten.
    • Umsatzsteuer: 5% - 10%.
    • Verbrauchssteuer: 5% - 90%.
    • Einkommensteuer: Progressiv von 0% - 25%.
  • Weitere steuerliche Überlegungen:

    • Dividenden: Erhältliche Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10%.
    • Zinsen: Erträge aus Bankeinlagen sind von der Einkommensteuer befreit.
    • Kapitalgewinne: Einkommen aus dem Verkauf von Aktien (mit Ausnahme der an einer Wertpapierbörse notierten) unterliegt einer Einkommensteuer von 2% auf den Verkaufspreis. Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien unterliegen der Unternehmenssteuer.
    • Verluste: Steuerzahler können Verluste fünf Jahre lang vortragen (zehn Jahre für Plantagen- und Landwirtschaftsbetriebe, die von Naturkatastrophen betroffen sind) mit entsprechender Dokumentation. Verlustvortrag ist nicht erlaubt.

Geförderte Sektoren und Zonen

  • Geförderte Sektoren umfassen eine breite Palette von Aktivitäten in verschiedenen Wirtschaftsbereichen:

    • Umweltfreundliche und nachhaltige Landwirtschaft.
    • Umweltfreundliche Agro-Verarbeitung.
    • Handwerksindustrien.
    • Herstellung von Exportprodukten und Importsubstituten.
    • Krankenhäuser, Pharma- und medizinische Ausrüstungsfabriken und die Entwicklung traditioneller Medizin.
    • Bildung, Sport und Entwicklung menschlicher Ressourcen.
  • Investitionsförderzonen: Bestimmte geografische Gebiete, die für bevorzugte Behandlung vorgesehen sind, werden ebenfalls in der Gesetzgebung festgelegt.

Berechtigungs- und Anwendungsverfahren

Spezifische Berechtigungsanforderungen und Anwendungsverfahren für jeden Anreiz sind in den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich des Investitionsförderungsgesetzes, detailliert beschrieben. Konzessionsvereinbarungen könnten Anreize auf Grundlage von Verhandlungen bieten. Investoren sollten offizielle Quellen für aktuelle Informationen konsultieren.

Zusätzliche Anmerkungen

Laos konzentriert sich darauf, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen. Die angebotenen Anreize können je nach Art und Umfang der Investition sowie den Verhandlungen mit der laotischen Regierung variieren. Öffentliche Dienstleistungen sind ein prioritärer Bereich für ausländische Investitionen, wobei Anreize für Projekte in den Bereichen Bildung, Energie, Transport und Gesundheitswesen geboten werden. Langfristige Landpachten (bis zu 50 Jahre) werden als nichtsteuerliche Anreize angeboten, mit erneuerbaren, 10-jährigen Mehrfacheinreisevisa verfügbar für ausländische Investoren und deren Familien, die Immobilien im Wert von über 100.000 US-Dollar innerhalb der Sonderwirtschaftszonen erwerben.

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