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Verlassen in Kroatien

Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Kroatien

Kroatien leave overview

Die Verwaltung von Urlaubs- und Urlaubstagen der Mitarbeiter in Kroatien erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze. Die kroatische Gesetzgebung gewährt den Arbeitnehmern verschiedene Arten von Urlaub, um Erholung, persönliche Umstände und familiäre Bedürfnisse zu ermöglichen. Diese Ansprüche sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen, und sind für Arbeitgeber, die im Land tätig sind, verpflichtend.

Arbeitgeber müssen die vom Arbeitsgesetz festgelegten Mindeststandards einhalten, wobei tarifliche Vereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge möglicherweise großzügigere Bestimmungen vorsehen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und eine effektive Personalverwaltung bei der Beschäftigung von Personen in Kroatien.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer in Kroatien haben Anspruch auf eine minimale Menge an bezahltem Jahresurlaub. Der Standardmindesanspruch beträgt vier Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Mindestanspruch gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer, obwohl einige tarifliche Vereinbarungen oder interne Unternehmensrichtlinien zusätzliche Tage basierend auf der Betriebszugehörigkeit oder anderen Faktoren gewähren können.

Der Jahresurlaub wird typischerweise in Arbeitstagen berechnet. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage und andere freie Tage werden grundsätzlich nicht als Arbeitstage für die Berechnung der Urlaubsdauer gezählt. Arbeitnehmer sind in der Regel verpflichtet, ihren Jahresurlaub im Kalenderjahr zu nehmen, in dem er erworben wurde, obwohl in bestimmten Fällen Regelungen bestehen, einen Teil des ungenehmigten Urlaubs ins folgende Jahr zu übertragen. Arbeitgeber müssen den Zeitpunkt des Urlaubs genehmigen, wobei sowohl die Anfrage des Arbeitnehmers als auch die Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigt werden.

Gesetzliche Feiertage

Kroatien beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Tagen. Wenn ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, hat er in der Regel Anspruch auf erhöhte Vergütung, oft zu einem vom Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Satz. Die für 2026 geplanten gesetzlichen Feiertage sind:

Datum Feiertagsname
1. Januar Neujahr
6. Januar Epiphanias
5. April Ostersonntag
6. April Ostermontag
1. Mai Internationaler Tag der Arbeit
30. Mai Staatsfeiertag
4. Juni Christi Himmelfahrt
22. Juni Tag des antifaschistischen Kampfes
5. August Victory and Homeland Thanksgiving Day and the Day of Croatian Defenders
15. August Mariä Himmelfahrt
1. November Allerheiligen
18. November Gedenktag für die Opfer des Homeland-Krieges und der Opfer von Vukovar und Škabrnja
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Stephanstag

Krankmeldung

Arbeitnehmer in Kroatien haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Falle von Krankheit oder Verletzung, die sie an der Arbeit hindert. Der Ablauf beinhaltet den Erhalt eines ärztlichen Attests von einem Arzt.

  • Dauer: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstdauer für den Krankheitsurlaub, jedoch ändern sich Ablauf und Zahlungsstruktur je nach Dauer der Abwesenheit.
  • Zahlung:
    • Für die ersten 42 Tage der Abwesenheit (bzw. 7 Tage bei bestimmten Krankheiten/Verletzungen) ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Zahlung des Krankengeldes. Der Satz liegt typischerweise bei mindestens 70% des Durchschnittsgehalts des Arbeitnehmers der letzten sechs Monate, wobei tarifliche Vereinbarungen oder interne Richtlinien auch einen höheren Satz vorsehen können.
    • Ab dem 43. Tag übernimmt die Croatian Health Insurance Fund (HZZO) die Zahlung. Der von HZZO gezahlte Satz beträgt ebenfalls meist 70% des Durchschnittsgehalts, mit bestimmten Ausnahmen oder höheren Sätzen bei speziellen Erkrankungen (z.B. Arbeitsunfälle).
  • Prozess: Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Abwesenheit informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.

Elternzeit

Das kroatische Recht gewährt umfassende Elternzeitansprüche, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit, um Eltern bei der Betreuung von Neugeborenen und kleinen Kindern zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub:
    • Der verpflichtende Urlaub beginnt 28 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und dauert bis das Kind sechs Monate alt ist.
    • Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mutter 100% ihres Gehalts, bezahlt durch HZZO, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag.
    • Nach dem verpflichtenden Zeitraum kann die Mutter zusätzlichen Mutterschaftsurlaub bis zum Alter von einem Jahr nehmen (bzw. drei Jahre bei Zwillingen, Drilling oder weiteren Kindern). Die Entschädigung während dieses verlängerten Zeitraums ist in der Regel niedriger und caps-abhängig.
  • Vaterschaftsurlaub:
    • Väter haben Anspruch auf 20 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub für ein Kind oder 30 Arbeitstage für Zwillinge, Drillinge oder mehr Kinder.
    • Dieser Urlaub muss innerhalb der ersten sechs Monate des Kindes verwendet werden.
    • Der Vaterschaftsurlaub wird mit 100% des Gehalts des Vaters bezahlt, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag, finanziert durch HZZO.
  • Elternzeit:
    • Nach dem initialen Mutterschafts- (bzw. Vaterschafts-) Urlaub haben Eltern gemeinsam Anspruch auf Elternzeit.
    • Für das erste Kind dauert die Elternzeit 8 Monate; bei Zwillingen, Drilling oder weiteren Kindern 30 Monate.
    • Eltern können diese Zeit gleichzeitig oder hintereinander in Anspruch nehmen und Anteile der Anspruchs aufteilen.
    • Die Entschädigung während der Elternzeit zahlt HZZO, ist in der Regel niedriger als die Entschädigung bei Mutterschaft/Vaterschaft und caps-abhängig.

Adoptionsurlaub ist ebenfalls verfügbar für Eltern, die ein Kind adoptieren, mit Ansprüchen, die denen der biologischen Eltern ähneln, abhängig vom Alter des Kindes.

Weitere Urlaubsarten

Das kroatische Arbeitsrecht erkennt neben Jahresurlaub, gesetzlichen Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit noch weitere Urlaubsarten an. Diese werden in der Regel für spezielle persönliche Umstände gewährt:

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds. Die Dauer beträgt in der Regel einige Arbeitstage, wie im Gesetz oder kollektivem Vertrag festgelegt.
  • Studienurlaub: Arbeitnehmer, die eine Ausbildung oder berufliche Weiterentwicklung verfolgen, können Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Prüfungen oder Studienzwecke haben, oftmals geregelt durch tarifliche Vereinbarungen oder interne Richtlinien.
  • Urlaub aus persönlichen Gründen: Arbeitnehmer haben möglicherweise Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub pro Jahr für wichtige persönliche Gründe, wie Umzug, Heirat oder die Teilnahme an Familienveranstaltungen.
  • Unbezahlter Urlaub: Arbeitnehmer können unbezahlten Urlaub aus verschiedenen Gründen beantragen, was der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Die genauen Bedingungen, Dauer und Zahlungen (falls vorhanden) für diese weiteren Arten von Urlaub sind oft in tariflichen Vereinbarungen, internen Unternehmensrichtlinien oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt, sofern sie den Mindeststandards des Arbeitsgesetzes entsprechen.

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