Das Navigieren durch die Verpflichtungen des Employer of Record (EOR) hinsichtlich Steuern und Lohnsteuerabzüge in Kroatien erfordert ein klares Verständnis des lokalen Steuersystems. Das kroatische Steuersystem, insbesondere im Bereich Beschäftigung, umfasst Beiträge zu Sozialversicherungskassen und den Steuerabzug der persönlichen Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Meldung und Abführung dieser Beträge an die zuständigen Behörden im Auftrag ihrer Mitarbeiter. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für Unternehmen, die in Kroatien tätig sind, entscheidend — unabhängig davon, ob sie lokale Entitäten oder ausländische Firmen mit Beschäftigten im Land sind.
Das Verständnis der spezifischen Sätze, Schwellenwerte und Meldepflichten ist wesentlich für eine genaue Lohn- und Gehaltsabrechnung und zur Vermeidung von Strafzahlungen. Die Regeln bezüglich der persönlichen Einkommensteuer, Sozialabgaben und verfügbaren Abzüge beeinflussen direkt sowohl die Kosten des Arbeitgebers als auch das Netto-Gehalt der Arbeitnehmer. Sich über die neuesten Steuergesetze auf dem Laufenden zu halten, stellt einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung des kroatischen Rechts sicher.
Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Kroatien sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge auf Basis ihrer Bruttolöhne zu zahlen. Diese Beiträge finanzieren die Renten- und Krankenversicherungsprogramme. Die Sätze sind meistens festgelegte Prozentsätze des Bruttogehalts, ohne obere Grenze für die Beitragsbemessungsgrundlage bei den meisten Arten von Einkommen aus Beschäftigung.
Zu den wichtigsten vom Arbeitgeber getragenen Beiträgen gehören:
- Pensionsversicherung (I. Säule): Dies ist der obligatorische Beitrag zur staatlichen Rentenversicherung.
- Pensionsversicherung (II. Säule): Dieser gilt für Arbeitnehmer, die Mitglieder von obligatorischen, kapitalisierten Sparbüchern sind.
- Krankenversicherung: Dieser Beitrag finanziert das öffentliche Gesundheitswesen.
Ab dem aktuellen Stand für 2025 werden die Standardbeitragssätze des Arbeitgebers basierend auf dem Bruttolohn voraussichtlich wie folgt aussehen:
| Beitragsart | Satz |
|---|---|
| Pensionsversicherung (I. Säule) | 15% |
| Pensionsversicherung (II. Säule) | 5% |
| Krankenversicherung | 16,5% |
| Gesamtkosten des Arbeitgebers | 36,5% |
Diese Sätze werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters angewandt. Es gibt spezielle Regelungen für bestimmte Einkommensarten oder Beschäftigungsverhältnisse, aber die oben genannten Sätze gelten für reguläre Arbeitsverträge.
Anforderungen an die Steuerabzugsverfahren
Arbeitgeber sind verpflichtet, die persönliche Einkommensteuer von den Nettogehältern ihrer Mitarbeiter (Bruttogehalt minus obligatorische Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge) zu berechnen und einzubehalten. Die Berechnung der persönlichen Einkommensteuer in Kroatien ist progressiv, basierend auf Einkommensgruppen. Seit 2024 wurde die zuvor von den Gemeinden und Städten erhobene Surtaxe abgeschafft, und die Gemeinden sowie Städte haben nun die Befugnis, innerhalb vorgegebener Grenzen ihre eigenen Einkommensteuersätze für die beiden Steuerklassen festzulegen.
Das steuerpflichtige Einkommen wird ermittelt, indem obligatorische Sozialversicherungsbeiträge und anwendbare persönliche Freibeträge vom Bruttogehalt abgezogen werden.
Die Steuerklassen und maximalen Steuerätze, die Gemeinden/Städte anwenden können, sind:
| Jährliches zu versteuerndes Einkommen | Monatliches zu versteuerndes Einkommen | Maximale Steuerquote |
|---|---|---|
| Bis €50.400 | Bis €4.200 | 20% |
| Über €50.400 | Über €4.200 | 30% |
Der tatsächlich angewandte Steuersatz hängt von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ab, in der der Mitarbeiter seinen Wohnsitz hat. Arbeitgeber müssen den für den Wohnsitz des Mitarbeiters geltenden Satz verwenden.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bestimmte persönliche Freibeträge und Abzüge, die das steuerpflichtige Einkommen mindern und somit ihre persönliche Steuerlast senken. Der wichtigste ist der Grundfreibetrag, der allen Einwohnern zusteht. Zusätzliche Freibeträge können für Angehörige, wie Kinder und Ehepartner, sowie für andere besondere Umstände geltend gemacht werden.
Der grundlegende monatliche persönliche Freibetrag ist ein fester Betrag, der vom Nettogehalt des Arbeitnehmers vor Anwendung der Steuerätze abgezogen wird. Für die aktuellen Regeln, die voraussichtlich für 2025 gelten, beträgt der grundlegende monatliche Freibetrag €560.
Freibeträge für Angehörige werden anhand von Koeffizienten auf den Grundfreibetrag angewandt. Zum Beispiel:
- Für das erste minderjährige Kind: Koeffizient 0,7 (€392 pro Monat basierend auf €560 Freibetrag)
- Für das zweite minderjährige Kind: Koeffizient 1,0 (€560 pro Monat)
- Für das dritte minderjährige Kind: Koeffizient 1,4 (€784 pro Monat)
- Für einen Angehörigen – Ehepartner oder anderen Familienangehörigen: Koeffizient 0,7 (€392 pro Monat)
Diese Freibeträge sind kumulativ. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die erforderlichen Nachweise (z.B. Steuerkarte oder entsprechende digitale Informationen) vorlegen, um diese Abzüge korrekt geltend zu machen.
Steuerpflicht und Meldefristen
Arbeitgeber in Kroatien haben spezielle Verpflichtungen bezüglich der Meldung und Zahlung der einbehaltenen Steuern und Sozialabgaben. Das primäre Meldesystem ist das JOPPD-Formular (Meldung zu Einkommen, Einkommensteuer, Surtaxe und Beiträgen für obligatorische Versicherungen).
Das JOPPD-Formular ist ein konsolidierter Bericht, der Details zum Bruttogehalt, zu obligatorischen Abgaben, persönlichen Freibeträgen, steuerpflichtigem Einkommen, einbehaltener Einkommensteuer und weiteren relevanten Daten für jeden Mitarbeiter enthält.
Wichtige Meldepflichten und Fristen sind:
- Monatliche JOPPD-Einreichung: Das JOPPD-Formular muss bis zum 15. Tag des Monats nach dem Monat, in dem die Zahlung erfolgt ist (oder fällig wurde), elektronisch bei der Steuerverwaltung eingereicht werden.
- Zahlung der Steuern und Beiträge: Die berechnete Einkommensteuer und die Sozialabgaben sind ebenfalls bis zum 15. Tag des Folgemonats auf die entsprechenden staatlichen Konten zu leisten.
- Jährliche Meldungen: Während das monatliche JOPPD die Hauptmeldung ist, müssen Arbeitgeber möglicherweise auch jährliche Einkommensnachweise für ihre Mitarbeiter zur Steuererklärung bereitstellen, wobei das System der JOPPD-Meldung diese Prozesse zu vereinfachen sucht.
Die genaue und rechtzeitige Einreichung des JOPPD-Formulars sowie die Zahlung der Verpflichtungen sind entscheidend, um Bußgelder und Zinsen zu vermeiden.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Kroatien arbeiten, sowie ausländische Unternehmen, die dort Personal beschäftigen, stehen vor spezifischen steuerlichen Überlegungen.
- Steuerlicher Residency-Status: Eine Person gilt grundsätzlich als steuerlicher ansässiger in Kroatien, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz im Land hat oder sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums in Kroatien aufhält. Steuerinländer werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige nur auf in Kroatien erzieltes Einkommen.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Kroatien hat mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese sollen eine doppelte Besteuerung vermeiden und können die Steuerpflichten von ausländischen Arbeitnehmern und Unternehmen je nach den konkreten Bestimmungen des Abkommens und dem Residency-Status beeinflussen.
- Betrieb im Ausland (PE): Ein ausländisches Unternehmen, das in Kroatien Personal beschäftigt, könnte unbeabsichtigt eine Betriebsstätte (PE) im Land begründen, abhängig von Art und Dauer der Tätigkeiten der Beschäftigten. Wird eine Betriebsstätte geschaffen, kann das ausländische Unternehmen der kroatischen Körperschaftsteuer auf die auf die Betriebsstätte entfallenden Gewinne unterliegen.
- Arbeitgeberregistrierung: Ausländische Unternehmen ohne registriertes Unternehmen in Kroatien, die dort Einwohner beschäftigen, haben dennoch Verpflichtungen, einschließlich der Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge. Die Beauftragung eines Employer of Record (EOR) ist eine gängige Lösung für ausländische Firmen, diese Verpflichtungen zu verwalten, ohne eine lokale Entität zu gründen.
Das Verständnis dieser besonderen Aspekte ist entscheidend für ausländische Unternehmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ihre Steuerbelastung bei Tätigkeiten oder Beschäftigung von Personen in Kroatien zu steuern.
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