Arbeitgebersteuerpflichten
Ab heute, dem 5. Februar 2025, stehen Arbeitgeber in Kroatien vor mehreren steuerlichen Verpflichtungen und arbeitsrechtlichen Anforderungen. Beachten Sie, dass sich die Steuergesetze ändern können.
Arbeitgebersteuern und Beiträge
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten 16,5 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters für die Sozialversicherung. Dies umfasst Renten-, Kranken- und andere Sozialversicherungsleistungen.
- Behinderte Mitarbeiterquote: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen eine Quote für die Beschäftigung behinderter Personen erfüllen. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine monatliche Strafe von 30 % des Mindestgehalts (derzeit 700 HRK ab dem 1. Januar 2025) pro unbesetzter Stelle. Es ist wichtig, diese Verpflichtung bei der Planung der Einstellungsstrategien zu berücksichtigen.
- Mitgliedschaft in der Handelskammer: Unternehmen in Kroatien sind verpflichtet, Mitglied der Kroatischen Handelskammer zu sein. Die Jahresgebühren liegen je nach Unternehmensgröße und Umsatz zwischen 42 HRK und 3.973 HRK.
Mitarbeitersteuern und Quellensteuer
- Einkommensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter ab. Die Einkommensteuersätze für 2025 sind progressiv:
- 20 % für Jahreseinkommen bis zu 50.400 EUR.
- 30 % für Einkommen über 50.400 EUR.
- Gemeindesteuer: Die Gemeinden in Kroatien haben nun die Befugnis, ihre eigenen Einkommensteuersätze festzulegen, die zwischen 15 % und 23 % der Einkommensteuerpflicht des Mitarbeiters liegen. Dies ersetzt das vorherige System eines einheitlichen Zuschlags.
- Trinkgelder: Trinkgelder, die den steuerfreien Betrag (der noch festgelegt werden muss) übersteigen, gelten als endgültiges Einkommen und werden mit einem Steuersatz von 20 % besteuert. Arbeitgeber melden und ziehen die Steuer auf Trinkgelder über das JOPPD-Formular ein.
Gehaltsabrechnung und Berichterstattung
- Lohnabrechnungszyklus: Die Gehaltsabrechnung in Kroatien erfolgt monatlich. Gehälter müssen bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden.
- 13. Gehalt: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu einem 13. Monatsgehalt. Arbeitgeber können entscheiden, ob sie es als Teil ihres Vergütungspakets anbieten.
- Steuererklärung: Steuererklärungen und -zahlungen sind monatlich oder häufiger fällig, entsprechend der Lohnabrechnung. Die jährliche Einkommensteuererklärung (DOH-Formular) ist bis Ende Februar für das Vorjahr einzureichen.
- JOPPD-Formular: Arbeitgeber verwenden das JOPPD-Formular, um Gehaltszahlungen, einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu melden. Es wird monatlich eingereicht und ist eine wichtige Compliance-Anforderung.
Weitere Überlegungen
- Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in Kroatien 700 HRK pro Monat.
- Steuerliche Entlastung für Rückkehrer: Personen, die nach mindestens zwei Jahren Arbeit im Ausland nach Kroatien zurückkehren, können von einer fünfjährigen Einkommensteuerbefreiung profitieren, wenn sie bei ihrer Rückkehr eine Beschäftigung in Kroatien aufnehmen. Dieser Anreiz soll Fachkräfte zur Rückkehr ermutigen.
- Jugendarbeit: Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten eine vollständige Einkommensteuererstattung. Personen im Alter von 25-30 Jahren erhalten eine 50%ige Erstattung. Während der Befreiung von der Krankenversicherungsbeitragspflicht für Mitarbeiter unter 30 Jahren für Neueinstellungen nach dem 31. Dezember 2024 wurde, gibt es eine neue einjährige Befreiung von der Krankenversicherungsbeitragspflicht für diejenigen, die erstmals eine unbefristete Beschäftigung aufnehmen.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Kroatien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer Einkommensteuer, Surtax und Sozialversicherungsbeiträge, die auf Bruttogehalt und verschiedenen Faktoren wie persönlichen Freibeträgen und Steuererleichterungen basieren.
Einkommensteuer
- Steuersätze: Die Einkommensteuer ist progressiv, mit Sätzen von 20 % für Jahreseinkommen bis zu HRK 360.000 und 30 % für Einkommen über diesem Schwellenwert. Ab 2025 beträgt der persönliche Freibetrag €600 pro Monat. Dieser kann für abhängige Familienmitglieder erhöht werden, wie im Steuerkarte (PK-Formular) angegeben, das von der Steuerverwaltung bezogen wird. Zusätzliche Freibeträge bestehen für bestimmte Umstände, wie Geburt oder Behinderung.
- Steuererleichterungen: Verschiedene Steuererleichterungen sind anwendbar, z.B. für Pensionsbeiträge. Rückkehrende kroatische Staatsbürger und Nachkommen von Emigranten könnten unter bestimmten Bedingungen für eine 5-jährige Einkommensteuerbefreiung in Frage kommen.
- Altersabhängige Freibeträge: Personen unter 25 Jahren können eine vollständige Einkommensteuererstattung erhalten, während Personen im Alter von 25-30 Jahren eine 50%ige Erstattung bekommen können, wobei die Informationen hierzu auf Richtigkeit überprüft werden müssen, insbesondere bei den unter 25-Jährigen.
- Erstmalige Beschäftigungsbefreiung: Für Personen, die erstmals eine unbefristete Anstellung antreten, ist eine einjährige Befreiung von den Beiträgen zur Krankenversicherung möglich. Beachten Sie, dass die 5-jährige Befreiung von der Krankenversicherung für junge unbefristete Neueinstellungen, die vor dem 31. Dezember 2024 verfügbar war, nicht mehr angeboten wird.
Surtax
- Kommunaler Surtax: Kommunen erheben einen zusätzlichen Surtax, der je nach berechneter Einkommensteuer zwischen 0 % und 18 % liegt. Der Satz hängt von der Gemeinde des Arbeitnehmers ab.
Sozialversicherungsbeiträge
- Pensionsbeiträge: Diese Beiträge machen 20 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers aus.
- Krankenversicherung: Während spezifische Sätze im bereitgestellten Kontext nicht verfügbar sind, sind Beiträge zur Krankenversicherung für die meisten Arbeitnehmer verpflichtend, mit Ausnahmen für bestimmte Fälle, wie z.B. Erstbeschäftigung.
Steuerverwaltung und Berichterstattung
- Steuerkarte (PK-Formular): Arbeitnehmer müssen eine Steuerkarte erhalten und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen. Diese Karte, die von der Steuerverwaltung erhältlich ist, enthält Angaben zu persönlichen Freibeträgen, Gemeindezugehörigkeit und weiteren relevanten Informationen für die Steuerberechnung.
- JOPPD-Formular: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Steuern, die über das JOPPD-Formular an die Kroatische Steuerbehörde gemeldet werden. Dieses elektronische Formular, das über das ePorezna-System eingereicht wird, muss am Zahlungstag eingereicht werden, während steuerfreie Leistungen separat bis zum 15. des Folgemonats gemeldet werden.
- Steuererklärung: Die Frist für die jährliche Steuererklärung ist Ende Februar des Folgejahres. Allerdings sind nicht alle Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Die Einreichung ist in der Regel für Selbständige oder spezielle Fälle erforderlich, z.B. bei Einkommen aus dem Ausland, das zuvor in Kroatien nicht besteuert wurde.
- Steuerlicher Wohnsitz: Der steuerliche Wohnsitz gilt für Personen, die sich innerhalb eines Kalenderjahres 183 Tage oder mehr in Kroatien aufhalten oder einen ununterbrochenen Aufenthalt für denselben Zeitraum nachweisen können, was auf eine nicht vorübergehende Anwesenheit hinweist. Steuerliche Einwohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Residenten nur auf Einkommen aus kroatischen Quellen Steuern zahlen.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können sich aufgrund legislativer Änderungen ändern. Es wird empfohlen, die Details bei der Kroatischen Steuerbehörde für die aktuellsten Informationen zu überprüfen.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer (MwSt), in Kroatien bekannt als Porez na dodanu vrijednost (PDV), ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt-Sätze
- Standardrate: 25% (Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich unter ermäßigten oder null Prozent-Sätzen aufgeführt sind)
- Ermäßigter Satz 1: 13% (Gilt für bestimmte Lebensmittel, nicht-tägliche Zeitungen und Zeitschriften, Hotelunterkünfte, Catering-Services, Konzertkarten, Wasserversorgung (ohne Flaschenwasser) und inländischen Strom)
- Ermäßigter Satz 2: 5% (Gilt für bestimmte Lebensmittel wie Brot, Milch und Säuglingsnahrung, Bücher (einschließlich E-Books), Medikamente (vom Arzt verschrieben), einige medizinische Geräte, Kinokarten, Tageszeitungen und wissenschaftliche Zeitschriften)
- Null-Prozentsatz: 0% (Gilt für intra-gemeinschaftlichen und internationalen Passagiertransport, ausgenommen Straße und Schiene, sowie Exporte)
- Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit. Dazu gehören unter anderem: Versicherung, Vermietung von Wohnimmobilien, Gewährung von Krediten und Kreditgarantien, Transaktionen im Zusammenhang mit Bankkonten und Zinsen, Verwaltung von Investmentfonds, Lotterie- und Glücksspielgewinne sowie der Verkauf unentwickelten Landes (ohne Bauland), Bildung, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, öffentlicher Postdienst, Vermietung von unbeweglichem Eigentum, Wohlfahrtsdienste und bestimmte Urheberrechte.
MwSt-Registrierung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit Sitz in Kroatien sich für MwSt registrieren, wenn ihr Jahresumsatz €60.000 übersteigt. Vor dem 1. Januar 2025 liegt die verpflichtende MwSt-Registrierungsschwelle für inländische Unternehmen bei €40.000. Ausländische Unternehmen, die nicht in Kroatien ansässig sind, aber Waren oder Dienstleistungen in Kroatien liefern, sollten sich unabhängig vom Umsatz für MwSt registrieren lassen. Für EU-Unternehmen, die im Rahmen des Fernverkaufs nach Kroatien tätig sind, liegt die Schwelle bei €10.000. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Waren in Kroatien lagern oder Fulfillment-Programme wie Fulfilled-by-Amazon (FBA) mit Kroatien nutzen. Anträge auf MwSt-Registrierung sind bei der Kroatischen Steuerverwaltung einzureichen.
Freiwillige MwSt-Registrierung: Unternehmen, die unterhalb der Schwelle operieren, können sich freiwillig für MwSt registrieren. Wenn ein Unternehmen die verpflichtende Schwelle im Kalenderjahr überschreitet, ist die MwSt-Registrierung ab dem Monat nach Erreichen der Schwelle erforderlich. Diese Regelung gilt nicht für bestimmte Sektoren wie Landwirtschaft, Immobilienvermietung und bestimmte Transportunternehmen. Nach freiwilliger Registrierung ist der MwSt-Pflichtstatus für den Rest dieses Kalenderjahres sowie für das folgende Jahr verpflichtend.
MwSt-Abgabe und Zahlungen
- Abgabefrequenz: In der Regel sind monatliche MwSt-Erklärungen erforderlich. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter €105.000 und ohne intra-gemeinschaftliche Erwerbe können vierteljährlich abgeben.
- Abgabefrist: Der 20. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum.
- Zahlungsfrist: MwSt-Zahlungen müssen bis zum letzten Tag des Monats des Berichtszeitraums erfolgen.
- Abgabemethode: MwSt-Erklärungen müssen elektronisch über das e-Porezna-Portal eingereicht werden.
Strafen
- Verspätete Abgabe: Strafen für verspätete MwSt-Erklärungen reichen von €265 bis €66.400.
- Verspätete Zahlung: Verzugszinsen in Höhe von 5,89% werden auf verspätete MwSt-Zahlungen angewendet.
MwSt-Erstattung für Nicht-EU-Unternehmen
Steuerpflichtige ohne registrierten Sitz, ständiger Niederlassung oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU sind berechtigt, eine MwSt-Erstattung zu erhalten.
SME-Sonderregelung
Ab 2025 führt die EU die neue SME-Sonderregelung mit einer MwSt-Schwelle von €100.000 ein, die kroatischen Händlern erlaubt, MwSt-frei in andere EU-Mitgliedstaaten zu verkaufen. Dies umfasst einen neuen vierteljährlichen Verkaufsbericht und die Beantragung einer EX-Nummer für die Rechnungsstellung, die nur für ansässige Unternehmen verfügbar ist.
Steuervorteile
Croatiens Steuerreformen 2025 konzentrieren sich auf die Steigerung der Einkommen, die Rückgewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Unterstützung junger Beschäftigter. Diese Änderungen umfassen Anpassungen bei den persönlichen Freibeträgen, Einkommenssteuergrenzen und neuen Anreizen für Rückkehrer und junge Fachkräfte. Zusätzlich haben die lokalen Regierungen jetzt mehr Flexibilität bei der Festlegung der Einkommenssteuersätze.
Personal Income Tax
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Erhöhter persönlicher Freibetrag: Der persönliche Freibetrag wurde von €560 auf €600 angehoben. Diese Erhöhung führt zu leicht höheren Nettogehältern für Arbeitnehmer und Rentner.
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Angepasste Einkommenssteuergrenzen: Die Grenze für den höheren Einkommenssteuersatz wurde von €50.400 auf €60.000 erhöht. Das bedeutet, dass der höhere Steuersatz auf jährliche Einkünfte über €60.000 angewendet wird.
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Flexibilität bei den Steuersätzen der lokalen Regierung: Die lokalen Regierungen können jetzt ihre Einkommenssteuersätze festlegen, was zu Variationen zwischen den Gemeinden führt. Diese Sätze können je nach Größe der Gemeinde und Entscheidungsprozess zwischen 15 % und 23 % für den niedrigeren Satz und zwischen 25 % und 33 % für den höheren Satz liegen.
Anreize für Rückkehrer
- Einkommensteuerbefreiung: Kroatische Staatsbürger, die mindestens zwei Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet haben, sind für fünf Jahre nach ihrer Rückkehr nach Kroatien und der Sicherung einer Beschäftigung von der Einkommensteuer befreit. Dieser Anreiz soll qualifizierte Arbeitskräfte anziehen und den Brain Drain umkehren.
Unterstützung für junge Beschäftigte
- Einkommensteuererstattungen: Arbeitnehmer unter 25 Jahren erhalten eine volle Rückerstattung ihrer Einkommensteuer. Personen im Alter von 25 bis 30 Jahren qualifizieren sich für eine 50%ige Rückerstattung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Lage junger Fachkräfte zu verbessern.
Weitere Steuerinformationen
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Investment Income Tax: Einkünfte aus Investitionen werden grundsätzlich mit einem Pauschalsatz von 10 % besteuert, jedoch gelten bestimmte Ausnahmen, wie Zinsen auf Sparkonten.
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Capital Gains Tax: Kapitalgewinne unterliegen ebenfalls dem Pauschalsatz von 10 %, mit Ausnahmen für Immobilien, die länger als zwei Jahre gehalten werden, und den Verkauf von Hauptwohnsitzen.
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Digital Nomad Visa: Kroatien bietet ein Digital Nomad Visum an, das es Fernarbeitern ermöglicht, bis zu einem Jahr in Kroatien zu leben, ohne kroatische Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte zu zahlen.
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Property Tax: Eine neue Grundsteuer, die die Steuer auf Ferienhäuser ersetzt, tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für alle Wohnimmobilien mit bestimmten Ausnahmen, wie Hauptwohnsitzen und Langzeitmieten. Die lokalen Regierungen legen die Steuersätze fest, die zwischen 0,6 und 8 EUR/m² liegen.
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Corporate Income Tax Deductions: Unternehmen können von Steuerabzügen auf Körperschaftsteuer profitieren, basierend auf Investitionsbeträgen, Unternehmensgröße und der Anzahl neu geschaffener Arbeitsplätze. Diese Abzüge können zwischen 50 % und 100 % liegen.
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Investment Incentives: Anreize stehen für verschiedene Investitionen zur Verfügung, insbesondere in Sachanlagen, unter bestimmten Voraussetzungen wie Mindestinvestitionsbeträgen und Arbeitsplatzschaffung. Ziel ist es, die wirtschaftliche Aktivität zu stimulieren und Innovationen zu fördern.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuervorschriften komplex sein können und sich regelmäßig ändern. Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und es wird stets empfohlen, Steuerfachleute für eine individuelle Beratung zu konsultieren.