Ab dem heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, stehen Arbeitgeber in Kroatien vor mehreren Steuerverpflichtungen und arbeitsrechtlichen Anforderungen. Beachten Sie, dass sich Steuergesetze ändern können.
Arbeitgebersteuern und Beiträge
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen 16,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Dies umfasst Renten-, Krankenversicherungen und andere Sozialleistungen.
- Quote für behinderte Mitarbeiter: Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen eine Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung wird eine monatliche Strafe von 30 % des Mindestgehalts (derzeit 700 HRK ab dem 1. Januar 2025) pro unbesetzter Stelle verhängt. Es ist wichtig, diese Verpflichtung bei der Planung von Einstellungsstrategien zu berücksichtigen.
- Mitgliedschaft in der Handelskammer: Unternehmen in Kroatien müssen Mitglied in der kroatischen Handelskammer sein. Die Jahresgebühren reichen von 42 HRK bis 3.973 HRK, abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umsatz.
Arbeitnehmersteuern und Abzüge
- Einkommensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer ab. Die Einkommensteuersätze für 2025 sind progressiv:
- 20 % für ein Jahreseinkommen bis zu 50.400 EUR.
- 30 % für Einkommen, die 50.400 EUR überschreiten.
- Kommunale Einkommensteuer: Gemeinden in Kroatien haben jetzt die Befugnis, ihre eigenen Einkommensteuersätze festzulegen, die zwischen 15 % und 23 % der Einkommensteuerpflicht des Arbeitnehmers liegen. Dies ersetzt das vorherige System der einheitlichen Zuschlagssteuer.
- Trinkgelder: Trinkgelder, die den nicht steuerbaren Betrag (der noch festgelegt werden muss) überschreiten, gelten als endgültiges Einkommen und werden mit einem festen Satz von 20 % besteuert. Arbeitgeber melden und ziehen die Steuer auf Trinkgelder über das JOPPD-Formular ab.
Lohnabrechnung und Meldung
- Lohnabrechnungszyklus: Die Lohnabrechnung in Kroatien erfolgt monatlich. Die Gehälter müssen bis zum 15. des Folgemonats ausgezahlt werden.
- 13. Gehalt: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für ein 13. Monatsgehalt. Arbeitgeber können entscheiden, ob sie es als Teil ihres Vergütungspakets anbieten möchten.
- Steuererklärung: Steuererklärungen und Zahlungen sind monatlich oder häufiger fällig, je nach Lohnabrechnungsfrequenz. Die jährliche Einkommensteuererklärung (DOH-Formular) ist bis Ende Februar für das Vorjahr fällig.
- JOPPD-Formular: Arbeitgeber verwenden das JOPPD-Formular, um Gehaltszahlungen, einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu melden. Es wird monatlich eingereicht und ist eine wesentliche Compliance-Anforderung.
Weitere Überlegungen
- Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in Kroatien 700 HRK pro Monat.
- Steuererleichterungen für Rückkehrer: Personen, die nach mindestens zweijähriger Tätigkeit im Ausland nach Kroatien zurückkehren, können von einer fünfjährigen Einkommensteuerbefreiung profitieren, wenn sie nach ihrer Rückkehr innerhalb Kroatiens eine Beschäftigung aufnehmen. Diese Maßnahme soll qualifizierte Arbeitskräfte zur Rückkehr bewegen.
- Jugendbeschäftigung: Junge Menschen unter 25 erhalten eine vollständige Rückerstattung der Einkommensteuer. Personen im Alter von 25-30 Jahren erhalten eine 50%ige Rückerstattung. Während die Befreiung von Krankenversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer unter 30 für nach dem 31. Dezember 2024 eingestellte Personen aufgehoben wurde, gibt es eine neue einjährige Befreiung von Krankenversicherungsbeiträgen für diejenigen, die erstmals eine feste Anstellung aufnehmen.
In Kroatien beinhalten die Steuerabzüge für Arbeitnehmer die Einkommenssteuer, den Zuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge, die auf Grundlage des Bruttogehalts und verschiedener Faktoren wie persönlichen Freibeträgen und Steuererleichterungen berechnet werden.
Einkommenssteuer
- Steuersätze: Die Einkommenssteuer ist progressiv, mit Sätzen von 20% für ein Jahreseinkommen bis zu HRK 360.000 und 30% für Einkommen über diesem Schwellenwert. Ab 2025 beträgt der persönliche Freibetrag 600 € pro Monat. Dieser kann für abhängige Familienmitglieder erhöht werden, wie in der Steuerkarte (PK-Formular) festgelegt, die von der Steuerverwaltung erhalten wird. Zusätzliche Freibeträge gibt es für besondere Umstände, wie Geburt oder Behinderung.
- Steuererleichterungen: Verschiedene Steuererleichterungen sind anwendbar, wie zum Beispiel für Rentenbeiträge. Zurückkehrende kroatische Staatsbürger und Nachkommen von Auswanderern können unter bestimmten Bedingungen von einer fünfjährigen Einkommenssteuerbefreiung profitieren.
- Altersbasierte Erleichterungen: Personen unter 25 Jahren können sich für eine volle Einkommenssteuerrückerstattung qualifizieren, während jene im Alter von 25-30 Jahren möglicherweise eine 50% Rückerstattung erhalten, wobei Informationen hierzu zur Überprüfung der Genauigkeit im Fall der unter 25-Jährigen stehen.
- Erleichterung bei erstmaliger Beschäftigung: Für Personen, die erstmals eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen, ist eine einjährige Befreiung von den Krankenversicherungsbeiträgen vorgesehen. Beachten Sie, dass die fünfjährige Krankenversicherungsbefreiung für junge Dauereinstellungen, die bis zum 31. Dezember 2024 verfügbar war, nicht mehr angeboten wird.
Zuschlag
- Gemeindezuschlag: Gemeinden erheben einen zusätzlichen Zuschlag, der von 0% bis 18% auf die berechnete Einkommenssteuer reicht. Der Satz hängt von der Gemeinde des Wohnsitzes des Arbeitnehmers ab.
Sozialversicherungsbeiträge
- Rentenbeiträge: Diese Beiträge machen 20% des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers aus.
- Krankenversicherung: Obwohl spezifische Sätze im vorliegenden Kontext nicht verfügbar sind, sind Krankenversicherungsbeiträge für die meisten Arbeitnehmer obligatorisch, mit Ausnahmen für bestimmte Fälle, wie die erstmalige Beschäftigung.
Steuerverwaltung und -meldung
- Steuerkarte (PK-Formular): Arbeitnehmer müssen eine Steuerkarte erhalten und ihrem Arbeitgeber vorlegen. Diese Karte, die von der Steuerverwaltung erhältlich ist, enthält persönliche Freibeträge, Gemeindezugehörigkeit und andere relevante Informationen für die Steuerberechnung.
- JOPPD-Formular: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung von Steuern, die über das JOPPD-Formular an die kroatische Steuerbehörde gemeldet werden. Dieses elektronische Formular, das über das ePorezna-System eingereicht wird, muss am Zahlungstag eingereicht werden, während nicht steuerpflichtige Leistungen separat bis zum 15. des Folgemonats gemeldet werden.
- Steuererklärung: Die Frist für die jährliche Steuererklärung ist Ende Februar des folgenden Jahres. Allerdings sind nicht alle Arbeitnehmer verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Die Abgabe ist in der Regel für Selbstständige oder in bestimmten Fällen wie dem Erhalt von im Ausland erzielten Einnahmen, die in Kroatien nicht zuvor besteuert wurden, erforderlich.
- Steuerwohnsitz: Der Steuerwohnsitz gilt für Personen, die sich innerhalb eines Kalenderjahres 183 Tage oder mehr in Kroatien aufhalten oder einen ständigen Wohnsitz zur Verfügung haben, der auf einen nicht vorübergehenden Aufenthalt hinweist. Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige nur auf Einkünfte aus kroatischen Quellen besteuert werden.
Diese Informationen sind aktuell zum Stand vom 5. Februar 2025 und können aufgrund von Gesetzesänderungen Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, die Details bei der kroatischen Steuerverwaltung für die aktuellsten Informationen zu überprüfen.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Die Mehrwertsteuer (MwSt.), bekannt als Porez na dodanu vrijednost (PDV) in Kroatien, ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt.-Sätze
- Standardsatz: 25% (Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht unter ermäßigte oder Nullsätze fallen.)
- Ermäßigter Satz 1: 13% (Gilt für bestimmte Nahrungsmittel, nicht tägliche Zeitungen und Zeitschriften, Hotelunterkünfte, Catering-Dienstleistungen, Konzertkarten, Wasserversorgung (ohne Flaschenwasser) und Stromversorgung für Haushalte)
- Ermäßigter Satz 2: 5% (Gilt für spezifische Nahrungsmittel wie Brot, Milch und Säuglingsanfangsnahrung, Bücher (einschließlich E-Books), Arzneimittel (vom Arzt verschrieben), einige medizinische Geräte, Kinokarten, Tageszeitungen und wissenschaftliche Zeitschriften)
- Nullsatz: 0% (Gilt für den innergemeinschaftlichen und internationalen Personenverkehr, ausgenommen Straßen- und Schienenverkehr sowie Exporte)
- Befreiung: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit. Diese umfassen unter anderem: Versicherungen, Vermietung von Wohnimmobilien, Kreditvergaben und Kreditgarantien, Bankkontotransaktionen und Zinsen, Investmentfondsmanagement, Lotterie- und Glücksspielgewinne, Verkauf unbebauter Grundstücke (ohne Bauland), Bildung, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, öffentlicher Postdienst, Vermietung unbeweglicher Güter, Sozialleistungen und bestimmte Urheberrechte.
MwSt.-Registrierung
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit Sitz in Kroatien sich für die MwSt. registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 60.000 € übersteigt. Vor dem 1. Januar 2025 liegt die obligatorische MwSt.-Registrierungsschwelle für inländische Unternehmen bei 40.000 €. Ausländische Unternehmen, die nicht in Kroatien niedergelassen sind, aber Waren oder Dienstleistungen in Kroatien anbieten, müssen sich unabhängig von ihrem Umsatz für die MwSt. registrieren. Für EU-Unternehmen, die Distanzverkäufe nach Kroatien tätigen, liegt die MwSt.-Registrierungsschwelle bei 10.000 €. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Waren in Kroatien lagern oder Erfüllungsprogramme wie Fulfilled-by-Amazon (FBA) mit Bezug zu Kroatien nutzen. Anträge auf MwSt.-Registrierung sind an die kroatische Steuerverwaltung zu richten.
Freiwillige MwSt.-Registrierung: Unternehmen, die unter der Schwelle liegen, können sich freiwillig registrieren. Wenn ein Unternehmen, das unter der obligatorischen Registrierungsschwelle liegt, diese innerhalb des Kalenderjahres überschreitet, ist die MwSt.-Registrierung ab dem Monat erforderlich, der auf den Monat des Überschreitens der Schwelle folgt. Diese Bestimmung gilt nicht für bestimmte Sektoren wie Landwirtschaft, Immobilienvermietung und bestimmte Verkehrsbetriebe. Einmal freiwillig registriert, ist der MwSt.-Pflichtstatus für den Rest des aktuellen Kalenderjahres plus das folgende Jahr verpflichtend.
MwSt.-Einreichung und Zahlungen
- Einreichungshäufigkeit: Monatliche MwSt.-Erklärungen sind in der Regel erforderlich. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 105.000 € und ohne innergemeinschaftliche Erwerbe können vierteljährlich einreichen.
- Einreichungsfrist: Der 20. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.
- Zahlungsfrist: MwSt.-Zahlungen müssen bis zum letzten Tag des Monats des Berichtszeitraums geleistet werden.
- Einreichungsmethode: MwSt.-Erklärungen müssen elektronisch über das e-Porezna-Portal eingereicht werden.
Strafen
- Verspätete Einreichung: Strafen für verspätete MwSt.-Erklärungen reichen von 265 € bis 66.400 €.
- Verspätete Zahlung: Für verspätete MwSt.-Zahlungen wird ein Zinssatz von 5,89% angewendet.
MwSt.-Rückerstattung für Nicht-EU-Unternehmen
Steuerpflichtige ohne Sitz, Niederlassung oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben Anspruch auf MwSt.-Rückerstattung.
Sonderregelung für KMU
Ab 2025 führt die neue EU-Sonderregelung für KMU eine MwSt.-Schwelle von 100.000 € ein, die es kroatischen Händlern ermöglicht, MwSt.-befreit in andere EU-Mitgliedstaaten zu verkaufen. Dies erfordert einen neuen vierteljährlichen Verkaufsbericht und die Beantragung einer EX-Nummer für die Rechnungsstellung, die nur für ansässige Unternehmen verfügbar ist.
Die Steuerreformen Kroatiens für 2025 konzentrieren sich auf die Steigerung der Einkommen, die Rückkehr qualifizierter Arbeitskräfte ins Land sowie die Unterstützung junger Arbeitnehmer. Diese Änderungen umfassen Anpassungen der persönlichen Freibeträge, Einkommenssteuergrenzen und neue Anreize für Rückkehrer und junge Fachkräfte. Zusätzlich haben lokale Regierungen jetzt mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Einkommenssteuersätze.
Einkommensteuer
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Erhöhter Persönlicher Freibetrag: Der persönliche Freibetrag wurde von 560 € auf 600 € angehoben. Diese Erhöhung führt zu leicht höheren Nettogehältern für Arbeitnehmer und Rentner.
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Angepasste Einkommenssteuerschwellen: Die Schwelle für den höheren Einkommenssteuersatz wurde von 50.400 € auf 60.000 € erhöht. Das bedeutet, dass der höhere Steuersatz auf Jahreseinkommen über 60.000 € angewendet wird.
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Flexibilität der Steuersätze für lokale Regierungen: Lokale Regierungen können jetzt ihre Einkommenssteuersätze festlegen, was zu Unterschieden zwischen den Gemeinden führt. Diese Sätze können je nach Größe der Gemeinde und Entscheidungsprozess zwischen 15% und 23% für den niedrigeren Satz und zwischen 25% und 33% für den höheren Satz variieren.
Anreize für Rückkehrer
- Einkommensteuerbefreiung: Kroatische Bürger, die mindestens zwei Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet haben, sind für fünf Jahre nach ihrer Rückkehr nach Kroatien und Aufnahme einer Beschäftigung von der Einkommensteuer befreit. Dieses Anreizprogramm zielt darauf ab, qualifizierte Arbeitskräfte zurückzugewinnen und dem Braindrain entgegenzuwirken.
Unterstützung für junge Arbeitnehmer
- Einkommensteuerrückerstattungen: Arbeitnehmer unter 25 Jahren erhalten eine vollständige Rückerstattung ihrer Einkommensteuer. Personen im Alter von 25 bis 30 Jahren qualifizieren sich für eine 50%-ige Rückerstattung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Lage junger Fachkräfte zu verbessern.
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Investmenteinkommenssteuer: Investmenteinkommen wird generell mit einem Pauschalsatz von 10% besteuert, es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen, wie z. B. Zinsen auf Sparkonten.
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Kapitalertragssteuer: Kapitalerträge unterliegen ebenfalls dem 10%-igen Pauschalsatz, mit Ausnahmen für Immobilien, die länger als zwei Jahre gehalten werden, und den Verkauf von Hauptwohnsitzen.
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Digital-Nomaden-Visum: Kroatien bietet ein Digital-Nomaden-Visum an, das es Fernarbeitern ermöglicht, bis zu einem Jahr in Kroatien zu leben, ohne auf im Ausland erzielte Einkünfte kroatische Einkommensteuer zu zahlen.
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Grundsteuer: Eine neue Grundsteuer, die die Steuer auf Ferienhäuser ersetzt, tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und gilt für alle Wohnimmobilien mit bestimmten Ausnahmen wie Hauptwohnsitzen und langfristigen Vermietungen. Die Steuersätze werden von den lokalen Regierungen bestimmt und liegen zwischen 0,6 und 8 EUR/m².
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Abzüge bei der Körperschaftssteuer: Unternehmen können von Abzügen bei der Körperschaftssteuer profitieren, basierend auf Investitionssummen, Unternehmensgröße und der Anzahl neuer Arbeitsplätze. Diese Abzüge können zwischen 50% und 100% liegen.
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Investitionsanreize: Anreize stehen für verschiedene Investitionen zur Verfügung, insbesondere in Sachanlagen, vorbehaltlich spezifischer Kriterien wie Mindestinvestitionsbeträge und Arbeitsplatzschaffung. Diese Anreize zielen darauf ab, die wirtschaftliche Aktivität zu stimulieren und Innovation zu fördern.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuervorschriften komplex sein können und sich regelmäßig ändern. Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025, und es wird stets empfohlen, sich für individuelle Beratung an Steuerfachleute zu wenden.