Croatia, als Mitglied der Europäischen Union, verfügt über ein strukturiertes System zur Verwaltung des Eintritts und Aufenthalts von ausländischen Staatsbürgern, insbesondere jener, die beabsichtigen zu arbeiten. Nicht-EU/EEA-Bürger benötigen in der Regel sowohl ein Visum (falls nach Nationalität und Aufenthaltsdauer erforderlich) als auch eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis, um legal im Land beschäftigt zu werden. Der Prozess beinhaltet den Nachweis eines gültigen Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung spezifischer Kriterien, die vom kroatischen Innenministerium und dem kroatischen Arbeitsamt festgelegt wurden. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
Das Navigieren im kroatischen Einwanderungssystem erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details und die Einhaltung etablierter Verfahren. Der Prozess beginnt typischerweise mit der Sicherung eines Jobangebots eines kroatischen Arbeitgebers, das dann die Grundlage für die Beantragung der notwendigen Genehmigungen bildet. Der spezifische Typ der Genehmigung und das Antragsverfahren können je nach Art der Arbeit, Dauer des Aufenthalts sowie Nationalität und Qualifikationen des Antragstellers variieren.
Gängige Visum- und Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsbürger, die in Kroatien arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis. Während einige Nationalitäten Kroatien für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums) visumfrei betreten können, ist für jegliche Beschäftigung die entsprechende langfristige Genehmigung erforderlich. Die häufigste Art der Genehmigung ist die Work and Residence Permit, die die Erlaubnis zurResidenz und Arbeit in Kroatien kombiniert.
Spezifische Kategorien und vereinfachte Verfahren existieren für bestimmte Arbeitstypen:
- Hochqualifizierte Arbeitnehmer (EU Blue Card): Für hochqualifizierte Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige mit Hochschulabschluss und einem Jobangebot mit hohem Gehalt. Diese Genehmigung erleichtert Arbeit und Aufenthalt und bietet gewisse Vorteile bei Familiennachzug und Mobility innerhalb der EU.
- Intra-Konzerne-Transferees (ICT): Für Manager, Spezialisten oder Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens an eine kroatische Einheit transferiert werden.
- Saisonarbeiter: Für Beschäftigung in bestimmten Sektoren wie Tourismus oder Landwirtschaft für einen begrenzten Zeitraum.
- Wissenschaftler: Für Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige, die Forschungsarbeiten durchführen.
Hier ein vereinfachter Überblick über gängige langfristige Aufenthaltszwecke im Zusammenhang mit Arbeit:
| Permit-Typ | Zweck | Typische Dauer | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Work and Residence | Allgemeine Beschäftigung | Bis zu 1 Jahr | Gültiger Arbeitsvertrag mit kroatischem Arbeitgeber |
| EU Blue Card | Hochqualifizierte Beschäftigung | Bis zu 2 Jahre | Hochschulabschluss, hoher Gehaltsmaßstab, Vertrag |
| Intra-Konzerne-Transferee | Transfer innerhalb multinationaler Unternehmen | Bis zu 3 Jahre | Manager-, Fachkraft- oder Trainee-Rolle, Firmenübertragung |
| Saisonarbeit | Kurzfristige Arbeit in bestimmten Sektoren | Bis zu 6-9 Monate | Arbeitsvertrag für Saisonarbeit |
| Forschung | Wissenschaftliche Forschung | Variabel | Vereinbarung mit Forschungseinrichtung |
Voraussetzungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Das Standardverfahren zur Erlangung der Work and Residence Permit in Kroatien beginnt mit dem Arbeitgeber, der den Prozess initiiert. Der Arbeitgeber muss zunächst eine positive Stellungnahme des kroatischen Arbeitsamts einholen, das die Lage auf dem Arbeitsmarkt bewertet und bestätigt, dass keine geeigneten kroatischen oder EU/EEA-Kandidaten für die Stelle vorhanden sind (dieser Arbeitsmarkttest kann für bestimmte Berufe oder hochqualifizierte Arbeiter Ausnahmen haben).
Sobald die positive Stellungnahme vorliegt (oder wenn eine Ausnahme gilt), beantragt die ausländische Person die Work and Residence Permit. Der Antrag wird in der Regel bei der zuständigen Polizeidienststelle in Kroatien eingereicht, wo die ausländische Person ihren Aufenthalt plant. Falls für die Einreise nach Kroatien ein Visum erforderlich ist, kann der Antrag auch bei der kroatischen diplomatischen Vertretung oder Botschaft im Heimatland vor der Reise gestellt werden.
Wesentliche Voraussetzungen und Dokumente:
- Gültiger Reisepass: Muss mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
- Arbeitsvertrag: Unterschriebener Vertrag mit einem kroatischen Arbeitgeber.
- Nachweise der Qualifikationen: Diplome, Zertifikate und Berufslizenzen, die für den Job relevant sind. Diese müssen möglicherweise offiziell übersetzt und legalisiert/umbaisiert werden.
- Nachweis ausreichender Mittel: Nachweis der finanziellen Mittel zur Unterstützung (oft dient der Arbeitsvertrag diesem Zweck).
- Nachweis der Unterkunft: Dokumentation des Aufenthaltsortes in Kroatien.
- Krankenversicherung: Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung.
- Führungszeugnis: Nachweis aus dem Heimatland und allen Ländern des Aufenthalts über mehr als ein Jahr.
- Biometrische Daten: Fingerabdrücke und Photographien, die während des Antragsprozesses gemacht werden.
- Antragsformular: Ordentlich ausgefülltes Formular.
- Verwaltungsgebühren: Zahlung der erforderlichen Gebühren.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Arbeitsamt- und Fallkomplexität. In der Regel dauert die Bearbeitung 2 bis 8 Wochen oder länger, insbesondere in Spitzenzeiten. Bei Antragstellung über eine kroatische diplomatische Vertretung im Ausland können die Bearbeitungszeiten ebenfalls variieren.
Die Gebühren umfassen Verwaltungsgebühren für den Antrag und die Ausstellung der biometrischen Aufenthaltserlaubniskarte. Diese Gebühren können sich ändern, liegen aber meist insgesamt bei €100 bis €200 für Genehmigung und Karte. Zusätzliche Kosten können Übersetzungen, Legalisierungen und Visagebühren umfassen, falls zutreffend.
Sponsorenpflichten:
Der kroatische Arbeitgeber agiert als Sponsor für die Work and Residence Permit. Er ist verantwortlich für:
- Einholen der Arbeitsmarktauskunft (falls erforderlich).
- Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrags.
- Sicherstellung, dass die Beschäftigung den kroatischen Arbeitsgesetzen entspricht.
- Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Arbeitsverhältnis.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsbürger, die sich legal in Kroatien für einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (einschließlich Work and Residence Permit) aufgehalten haben, können sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben.
Voraussetzungen für den Erhalt einer solchen sind in der Regel:
- Fünf Jahre ununterbrochene rechtmäßige Aufenthalte in Kroatien (mit bestimmten erlaubten Abwesenheiten).
- Gültiger temporärer Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Ausreichende finanzielle Mittel.
- Kenntnisse der kroatischen Sprache und lateinischer Schrift.
- Kenntnisse der kroatischen Kultur und des Sozialsystems.
- Nachweis der Unterkunft.
- Einwandfreies Führungszeugnis.
Bestimmte Kategorien, wie Inhaber der EU Blue Card, können andere Anforderungen oder beschleunigte Verfahren haben. Der Antrag wird bei der zuständigen Polizeidienststelle eingereicht.
Optionen für Familienvisum
Ausländische Staatsbürger mit gültiger Work and Residence Permit oder EU Blue Card in Kroatien haben grundsätzlich Anspruch auf Familiennachzug. Dies erlaubt engen Familienmitgliedern, auf Basis ihrer Beziehung eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Zu den prioritär anerkannten Familienmitgliedern zählen meist:
- Ehepartner oder eingetragener Partner.
- Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren), einschließlich adoptiierter Kinder.
- Eltern oder Adoptiveltern des Permit-Inhabers oder ihres Ehepartners/Partners, wenn sie von ihnen abhängig sind.
Der Antrag auf Familiennachzug wird in der Regel vom Familienmitglied bei der kroatischen diplomatischen Vertretung oder Botschaft im Heimatland eingereicht oder in Kroatien, wenn sie sich dort legal aufhalten.
Anforderungen an Angehörige:
- Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis, dass der Sponsor (der Arbeitnehmer in Kroatien) einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
- Nachweis ausreichender Mittel zur Unterstützung der Familie.
- Nachweis der Unterkunft.
- Krankenversicherung.
- Gültige Reisepässe.
- Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
Die Dauer der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Angehörige ist in der Regel an die Gültigkeit des Primärgenehmigungsträgers gebunden.
Verpflichtungen zur Einhaltung von Visa- und Aufenthaltstiteln
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der kroatischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Erforderliche Genehmigungen einholen: Arbeitsmarktauskunft sichern oder Befreiung nachweisen, bevor er eingestellt wird.
- Sicherung gültiger Genehmigungen: Verifizieren, dass der ausländische Mitarbeiter eine gültige Work and Residence Permit besitzt, bevor er arbeitet.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Sicherstellen, dass Arbeitsvertrag und Arbeitsbedingungen den kroatischen Standards entsprechen.
- Behördliche Mitteilungen: Die zuständige Polizeidienststelle über Änderungen im Arbeitsverhältnis (z.B. Beendigung, Rollenwechsel, Gehalt) oder Adresse informieren.
- Dokumentation: Unterhaltung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und Beschäftigung.
- Illegale Arbeit verhindern: Keine Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern ohne entsprechende Genehmigung.
Pflichten der Arbeitnehmer:
- Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihre Work and Residence Permit während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleibt.
- Bedingungen der Genehmigung einhalten: Den Bedingungen ihrer Genehmigung folgen (z.B. nur für den Sponsor und in der festgelegten Rolle arbeiten).
- Änderungen melden: Die zuständige Polizeidienststelle über Änderungen ihrer Adresse, Familienstand oder andere relevante persönliche Daten informieren.
- Kroatisches Recht respektieren: Alle kroatischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Identifikation mitführen: Ihren Aufenthaltstitel mitführen und auf Anfrage der Behörden vorzeigen.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geldbußen, Widerruf der Genehmigung und potenziellen Einreiseverboten nach Kroatien. Offene Kommunikation und sorgfältige Aufzeichnungen sind unerlässlich, um die laufende Einhaltung sicherzustellen.
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