Croatia, als Mitglied der Europäischen Union, verfügt über ein strukturiertes System zur Steuerung des Eintritts und des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere jener, die beabsichtigen zu arbeiten. Nicht-EU/EEA-Bürger benötigen grundsätzlich sowohl ein Visum (falls aufgrund der Nationalität und Dauer des Aufenthalts erforderlich) als auch eine Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis, um legal im Land beschäftigt zu werden. Der Prozess umfasst den Nachweis einer gültigen Beschäftigungsbeziehung und die Erfüllung spezifischer Kriterien, die vom kroatischen Innenministerium und vom kroatischen Arbeitsamt festgelegt wurden. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
Das Navigieren durch das kroatische Einwanderungssystem erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details und die Einhaltung festgelegter Verfahren. Der Prozess beginnt typischerweise mit der Sicherung eines Jobangebots eines kroatischen Arbeitgebers, das dann die Grundlage für die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen bildet. Die spezifische Art der Genehmigung und die Antragstellung können variieren, abhängig von der Art der Arbeit, der Dauer des Aufenthalts sowie der Nationalität und Qualifikation des Antragstellers.
Gängige Visa- und Genehmigungsarten für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger, die in Kroatien arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis. Während manche Nationalitäten für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums) visumfrei nach Kroatien einreisen können, ist für jede Beschäftigung die entsprechende langfristige Erlaubnis erforderlich. Die häufigste Genehmigungsart ist die Work and Residence Permit, die die Erlaubnis zur Residenz und Arbeit in Kroatien kombiniert.
Spezielle Kategorien und vereinfachte Verfahren existieren für bestimmte Arbeitertypen:
- Hochqualifizierte Arbeitnehmer (EU Blue Card): Für hochqualifizierte Nicht-EU/EEA-Bürgerinnen und -Bürger mit Universitätsabschluss und einem hochbezahlten Jobangebot. Diese Erlaubnis erleichtert das Arbeiten und den Aufenthalt und bietet gewisse Vorteile bei Familienzusammenführung und Freizügigkeit innerhalb der EU.
- Intra-Korporate-Transferees (ICT): Für Manager, Spezialisten oder Trainees, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens an eine kroatische Niederlassung versetzt werden.
- Saisonarbeiter: Für Beschäftigung in bestimmten Sektoren wie Tourismus oder Landwirtschaft für einen begrenzten Zeitraum.
- Forscher: Für Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige, die Forschungsarbeiten ausüben.
Hier eine vereinfachte Übersicht häufiger Zwecke für langfristigen Aufenthalt im Zusammenhang mit Arbeit:
| Genehmigungsart | Zweck | Typische Dauer | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Work and Residence | Allgemeine Beschäftigung | Bis zu 1 Jahr | Gültiger Arbeitsvertrag mit kroatischem Arbeitgeber |
| EU Blue Card | Hochqualifizierte Beschäftigung | Bis zu 2 Jahre | Hochschulabschluss, hoher Gehaltsstandard, Vertrag |
| Intra-Korporate-Transfer | Transfer innerhalb eines multinationalen Unternehmens | Bis zu 3 Jahre | Management-/Spezialist-/Trainee-Rolle, Unternehmensübertragung |
| Saisonarbeit | Kurzfristige Arbeit in bestimmten Sektoren | Bis zu 6-9 Monate | Arbeitsvertrag für Saisonarbeit |
| Forschung | Wissenschaftliche Forschung | Variabel | Vereinbarung mit Forschungseinrichtung |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Work Permit
Das Standardverfahren zur Erlangung einer Work and Residence Permit in Kroatien beginnt in der Regel mit der Initiierung durch den Arbeitgeber. Dieser muss zunächst eine positive Stellungnahme des kroatischen Arbeitsamtes einholen, das die Lage auf dem Arbeitsmarkt prüft und bestätigt, dass keine geeigneten kroatischen oder EU/EEA-Kandidaten für die Stelle verfügbar sind (dieser Arbeitsmarkttest kann für bestimmte Berufe oder hochqualifizierte Arbeitnehmer Ausnahmen haben).
Nach Erhalt der positiven Stellungnahme (oder wenn eine Ausnahmeregelung gilt) beantragt die ausländische Person die Work and Residence Permit. Der Antrag wird meist bei der zuständigen Polizeidienststelle oder Polizeidienststelle in Kroatien eingereicht, wo die Person ihren Aufenthalt plant. Falls ein Visum für die Einreise nach Kroatien erforderlich ist, kann der Antrag vor Reiseantritt bei der kroatischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat im Heimatland gestellt werden.
Wesentliche Anforderungen und Dokumente:
- Gültiger Reisepass: Muss mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
- Arbeitsvertrag: Ein unterschriebener Vertrag mit einem kroatischen Arbeitgeber.
- Nachweis der Qualifikationen: Diplome, Zertifikate und Berufslizenzen, die für die Arbeit relevant sind. Diese müssen ggf. offiziell übersetzt und legalisiert/apsostilliert werden.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Nachweis der Mittel zur Selbstversorgung (häufig reicht der Arbeitsvertrag aus).
- Nachweis der Unterkunft: Dokumentation, wo die Person in Kroatien wohnen wird.
- Krankenversicherung: Nachweis einer angemessenen Krankenversicherung.
- Führungszeugnis: Nachweis aus dem Heimatland und ggf. aus dem Aufenthaltsland seit mehr als einem Jahr.
- Biometrische Daten: Fingerabdrücke und Foto während des Antragsverfahrens.
- Antragsformular: Ordentlich ausgefülltes Formular.
- Administrationsgebühren: Bezahlung der anfallenden Gebühren.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Arbeitsaufkommen der Polizei und der Komplexität des Falls. In der Regel dauert die Bearbeitung 2 bis 8 Wochen oder länger, insbesondere in Spitzenzeiten. Anträge, die über eine kroatische diplomatische Vertretung im Ausland eingereicht werden, können ebenfalls unterschiedlich lange dauern.
Gebühren umfassen Verwaltungsgebühren für den Antrag und die Ausstellung der biometrischen Aufenthaltserklärung. Diese Gebühren können variieren, liegen aber üblicherweise zwischen €100 und €200, insgesamt für Genehmigung und Karte. Zusätzliche Kosten können Dokumentenübersetzungen, Legalisierungen und Visagebühren sein, falls erforderlich.
Sponsoring-Anforderungen:
Der kroatische Arbeitgeber fungiert als Sponsor für die Work and Residence Permit. Er ist verantwortlich für:
- Einholen der Arbeitsmarktmeinung (falls erforderlich).
- Bereitstellung eines gültigen Arbeitsvertrags.
- Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen mit dem kroatischen Arbeitsrecht übereinstimmen.
- Information der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis.
Wege zur Daueraufenthaltserlaubnis
Ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger, die legal mindestens fünf Jahre in Kroatien mit einem befristeten Aufenthaltstitel (einschließlich Work and Residence Permit) gewohnt haben, können sich für eine Daueraufenthaltserlaubnis bewerben.
Voraussetzungen sind im Allgemeinen:
- Fünf Jahre ununterbrochene legale Residence in Kroatien unmittelbar vor der Antragstellung (mit zulässigen Abwesenheiten).
- Gültiger temporärer Aufenthaltstitel bei Antragstellung.
- Ausreichende Mitteln zur Unterstützung.
- Kenntnisse der kroatischen Sprache und lateinischer Schrift.
- Kenntnisse der kroatischen Kultur und des sozialen Systems.
- Nachweis der Unterkunft.
- Führungszeugnis ohne Eintragungen.
Bestimmte Kategorien, wie Inhaber der EU Blue Card, können leicht abweichende Anforderungen oder eine beschleunigte Antragstellung haben. Der Antrag wird bei der zuständigen Polizeidienststelle eingereicht.
Optionen für Familienzusammenführung (Dependent Visa)
Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Work and Residence Permit oder EU Blue Card in Kroatien haben grundsätzlich Anspruch auf Familienzusammenführung. Diese erlaubt den engen Familienmitgliedern, einen temporären Aufenthaltstitel basierend auf ihrer Beziehung zu beantragen.
Zu den berechtigten Familienmitgliedern gehören meist:
- Ehepartner oder eingetragener Partner.
- Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren), einschließlich adoptierten Kindern.
- Eltern oder Pflegeeltern des Inhabers der Erlaubnis oder deren Ehepartner/Partner, wenn sie von ihnen abhängig sind.
Der Antrag auf Familienzusammenführung wird in der Regel vom Familienmitglied bei der kroatischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat im Heimatland eingereicht oder in Kroatien, wenn diese sich rechtmäßig dort aufhalten.
Voraussetzungen für Angehörige:
- Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis, dass der Sponsor (der Arbeitnehmer in Kroatien) eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie.
- Nachweis der Unterkunft für die Familie.
- Krankenversicherung.
- Gültige Reisepässe.
- Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
Die Dauer der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Dependents ist im Allgemeinen an die Gültigkeit der Hauptaufenthaltserlaubnis gekoppelt.
Verpflichtungen zur Visa- und Genehmigungseinhaltung
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der kroatischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Pflichten der Arbeitgeber:
- Erlaubnisse einholen: Arbeitsmarktmeinung oder Befreiung vor Einstellung sichern.
- Gültige Genehmigungen sicherstellen: Überprüfen, dass der/e die ausländische Arbeitnehmer/in eine gültige Work and Residence Permit besitzt, bevor er/sie die Arbeit aufnimmt.
- Arbeitsrecht einhalten: Sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag und die Arbeitsbedingungen den kroatischen Standards entsprechen.
- Behörden informieren: Über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (z.B. Kündigung, Rollen- oder Gehaltsänderungen) oder der Adresse des Mitarbeiters informieren.
- Aufzeichnungen führen: Dokumentation im Zusammenhang mit der Erlaubnis und Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters.
- Illegale Beschäftigung verhindern: Keine ausländischen Staatsangehörigen ohne entsprechende Genehmigung beschäftigen.
Pflichten der Arbeitnehmer:
- Gültigen Status erhalten: Sicherstellen, dass die Work and Residence Permit während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleibt.
- Genehmigungsbedingungen einhalten: Die Bedingungen ihrer Erlaubnis befolgen (z.B. nur für den sponsorenstellenden Arbeitgeber in der angegebenen Rolle arbeiten).
- Änderungen melden: Die zuständige Polizeidienststelle über Änderungen ihrer Adresse, Familienstand oder andere relevante persönliche Details informieren.
- Kroatisches Recht respektieren: Alle kroatischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Identifikation mitführen: Die Aufenthaltserlaubnis mitführen und auf Anfrage der Behörden vorzeigen.
Nichtbefolgung dieser Pflichten kann zu Strafen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Entzug der Erlaubnis und möglichen zukünftigen Einreiseverboten nach Kroatien. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind wesentlich für die laufende Einhaltung der Vorschriften.
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