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IslandSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Island

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Island übernehmen Arbeitgeber erhebliche steuerliche Verpflichtungen, darunter das Einbehalten und Melden verschiedener Steuern im Namen ihrer Mitarbeiter.

Arbeitgeberpflichten in Island für 2025

Ab dem 5. Februar 2025 gelten in Island die folgenden Arbeitgeberpflichten:

Einkommensteuer

  • Einbehaltung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten. Die Einkommensteuer wird anhand progressiver Sätze berechnet. Die Steuersätze sind wie folgt:
    • 31,49% für monatliches Einkommen bis zu 472.005 ISK.
    • 37,99% für monatliches Einkommen zwischen 472.006 und 1.325.127 ISK.
    • 46,29% für monatliches Einkommen über 1.325.127 ISK.
  • Persönlicher Steuerabzug: Ein persönlicher Steuerabzug von 68.691 ISK pro Monat wird von der berechneten Steuer abgezogen.
  • Kindersteuerabzug: Für Kinder, die 2010 oder später geboren wurden, gilt eine Steuer von 6% auf Einkommen über 180.000 ISK pro Jahr. Diese wird ebenfalls vom Arbeitgeber einbehalten.

Kommunalsteuer

  • Einbehaltung: Arbeitgeber behalten auch die Kommunalsteuer zusammen mit der nationalen Einkommensteuer ein. Die Sätze der Kommunalsteuer variieren je nach Gemeinde, liegen aber 2024 im Durchschnitt bei etwa 14,67%. Überprüfen Sie die aktuellen Sätze für 2025 bei der jeweiligen Gemeinde.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber zahlen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter. Ab 2023 beträgt der Satz 6,35% des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Mitarbeiterbeiträge: Ab 2023 leisten auch Mitarbeiter Beiträge zur Sozialversicherung mit einem Satz von 4,00% ihres Bruttogehalts, der vom Arbeitgeber einbehalten wird.

Pensionsfondsbeiträge

  • Einbehaltung: Arbeitgeber behalten obligatorische Beiträge zum Pensionsfonds vom Gehalt der Mitarbeiter ein, typischerweise 4% des Bruttogehalts. Zusätzliche freiwillige Beiträge von bis zu 4% können ebenfalls geleistet werden.

Meldung und Zahlung

  • PAYE-System: Island betreibt ein Pay-As-You-Earn (PAYE)-System, das von Arbeitgebern verlangt, Steuern an der Quelle abzuziehen.
  • Monatliche Meldung: Arbeitgeber müssen monatliche Berichte und Zahlungen der einbehaltenen Steuern an die Steuerdirektion (Skatturinn) übermitteln.
  • Fristen: Steuererklärungen für Einzelpersonen sind bis zum 14. März 2025 fällig. Unternehmenssteuererklärungen sind in der Regel bis zum 31. Mai fällig, mit Vorauszahlungen, die am ersten Tag jedes Monats (außer Januar und Oktober) fällig sind. Selbständige zahlen geschätzte Steuern in vierteljährlichen Raten. Es ist wichtig, offizielle Quellen zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und spezifische Fristen für jedes Steuerjahr zu erhalten.

Zusätzliche Informationen

Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und sollten keinen professionellen steuerlichen Rat ersetzen. Arbeitgebern wird empfohlen, für spezifische Situationen einen Steuerberater zu konsultieren. Steuerrecht und -vorschriften können sich ändern, und es ist wichtig, über etwaige Aktualisierungen oder Änderungen informiert zu bleiben.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Island umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Gemeindesteuer, Rentenbeiträge und bestimmte zulässige Ausgaben.

Einkommensteuer

  • Persönlicher Steuerfreibetrag: Ein monatlicher Abzug von 68.691 ISK (für das Jahr 2025) gilt für Personen ab 16 Jahren, die in Island wohnen. Dieser Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Personen, die im Laufe des Jahres 16 Jahre alt werden, erhalten den vollen Freibetrag. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber darüber informieren, wie sie diesen Freibetrag anwenden möchten.
  • Steuerstufen (Sätze für 2024, Aktualisierung für 2025 ausstehend):
    • 31,49% für Einkommen bis zu 472.005 ISK monatlich.
    • 37,99% für Einkommen zwischen 472.005 und 1.325.127 ISK monatlich.
    • 46,29% für Einkommen über 1.325.127 ISK monatlich. Diese Sätze beinhalten die Gemeindesteuer.
  • Gemeindesteuer: Im Jahr 2024 durchschnittlich 14,94%, variiert jedoch je nach Gemeinde. Sie ist in den Prozentsätzen der Steuerstufen enthalten.

Rentenbeiträge

  • Pflichtbeiträge: Arbeitgeber leisten einen Beitrag von mindestens 11,5%, und Arbeitnehmer tragen mindestens 4% ihrer monatlichen Einkünfte bei, was insgesamt mindestens 15,5% ergibt.
  • Private Rentenfonds: Freiwillige zusätzliche Beiträge von 2% seitens der Arbeitgeber und 4% seitens der Arbeitnehmer sind möglich. Arbeitgeber sind verpflichtet, die zusätzlichen 2% beizutragen, wenn ein Arbeitnehmer ein privates Rentensystem wählt. Bis zu 8% der Beiträge der Arbeitnehmer zu Rentensystemen sind steuerfrei.

Andere Abzüge und Zulagen

  • Arbeitsbezogene Ausgaben: Bestimmte nachgewiesene Ausgaben können absetzbar sein. Zum Beispiel können verifizierte Betriebskosten von Fahrzeugen, mit einem maximalen Abzugsbetrag zwischen 83 und 141 ISK pro km, von Autokostenzuschüssen abgezogen werden. Der spezifische Betrag kann im Laufe des Jahres schwanken.
  • Tagessätze: Diese Zahlungen, die die Reisekosten außerhalb des regulären Arbeitsplatzes abdecken sollen, unterliegen in der Regel nicht der Quellensteuer, es sei denn, sie überschreiten die von der Direktion für innere Einnahmen festgelegten Grenzen. Arbeitnehmer können Abzüge gegen diese Zahlungen gemäß den Prinzipien der Steuersätze geltend machen.
  • Unterstützung für abhängige Personen: Eltern oder Erziehungsberechtigte, die unterhaltsberechtigte Kinder zwischen 16 und 21 Jahren unterstützen, die Schüler sind oder nicht über ausreichend Einkommen verfügen, können für Steuerermäßigungen in Frage kommen, es sei denn, die Ausbildung des Kindes ist für Studiendarlehen qualifiziert.
  • Besondere Umstände: Steuerermäßigungen können von der Direktion für innere Einnahmen in Fällen wie Krankheit, Unfällen, Alter, Tod oder chronischer Krankheit eines Kindes gewährt werden. Die Dokumentation der Ausgaben ist erforderlich.
  • Steueranreiz für ausländische Experten: Ausländische Experten, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können in den ersten drei Jahren in Island 75% ihres Einkommens versteuern lassen. Die Anträge, die an das isländische Forschungszentrum zu richten sind, müssen innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn eingereicht werden.

Steuererklärung und Bewertung

  • Jährliche Steuererklärung: Die Einreichung bei der isländischen Steuerbehörde (Skatturinn) ist jedes Jahr im März verpflichtend und umfasst das Einkommen, die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten des Vorjahres.
  • Steuerbewertung: Findet im Juni statt, was zu Rückerstattungen bei Überzahlungen oder Zahlungsaufforderungen bei Unterzahlungen führt. Offene Beträge werden auf sieben Zahlungen aufgeteilt, die von den Arbeitgebern monatlich vom Lohn abgezogen werden.

Wichtige Überlegungen

  • Mehrfachbeschäftigung: Arbeitnehmer mit mehr als einem Arbeitgeber müssen jeden über alle Einkommensquellen informieren, um die korrekte Einbehaltung und Nutzung des persönlichen Steuerfreibetrags sicherzustellen. Einkommen, das bei einem Arbeitgeber bestimmte Schwellen überschreitet, wirkt sich auf die Einbehaltung durch den zweiten Arbeitgeber aus, was möglicherweise zu höheren Steuerstufen führt.
  • Gemeinsame Steuererklärung: Verheiratete oder eingetragene Partner können eine gemeinsame Erklärung abgeben, die die Nutzung des Steuerfreibetrags eines nicht arbeitenden Partners ermöglicht, wenn sie ein Kind haben oder das Zusammenleben seit über einem Jahr nachweisen können. Beide Partner tragen die Verantwortung für die gemeinsame Erklärung.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können sich aufgrund rechtlicher Aktualisierungen oder Änderungen der Steuervorschriften ändern. Für genaue Informationen wird empfohlen, offizielle isländische Steuerressourcen oder einen Steuerberater zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Island wird die Mehrwertsteuer (MWST, lokal bekannt als "Virðisaukaskattur") auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardrate: 24% (Diese gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht speziell unter dem ermäßigten Satz oder den Befreiungen aufgeführt sind).
  • Ermäßigter Satz: 11% (Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, siehe unten).

Waren und Dienstleistungen mit ermäßigtem Satz (11%)

  • Hotel- und Gästezimmervermietungen, einschließlich anderer Unterkünfte wie private Häuser, Angelhütten, Ferienhäuser und Hostels, die für weniger als einen Monat vermietet werden.
  • Campingplatzanlagen, einschließlich Stellplätzen für Wohnmobile und Wohnwagen.
  • Lebensmittel und andere Konsumgüter (spezifiziert in einem Anhang zum MWST-Gesetz).
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
  • Bücher (isländische und übersetzte), musikalische Notationen und deren Audioaufnahmen, einschließlich CDs und elektronischer Medien.
  • Geothermisches Warmwasser, Elektrizität und Heizöl, das für das Heizen von Häusern und Schwimmbädern verwendet wird.
  • Personenbeförderung (z. B. Walbeobachtungstouren, Reitexkursionen, Schneemobiltouren).
  • Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern für in Island genutzte Dienstleistungen.
  • Abonnements für Radio und Fernsehen.
  • Kondome, wiederverwendbare Stoffwindeln und Windeleinlagen.
  • Eintrittsgebühren für Bäder, Saunen und Spas (nicht befreit aufgrund sportlicher Aktivitäten).
  • Führungsdienste.

Waren und Dienstleistungen mit Nullsatz (0%)

  • Exporte
  • Im Ausland erbrachte Dienstleistungen

Befreite Waren und Dienstleistungen (0%)

  • Gesundheits- und Sozialdienste
  • Betrieb von Schulen und verschiedene Bildungsdienste
  • Kulturelle und sportliche Aktivitäten
  • Öffentlicher Verkehr
  • Postdienste
  • Verkauf von Immobilien (ausgenommen Vermietung von Hotel- und Gästebetrieben)
  • Vermietung von Autostellplätzen
  • Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (einschließlich Wertpapierhandel)
  • Lotterien und Wettpools
  • Künstlerische und Bestattungsdienste
  • Religiöse Dienste.

MWST-Registrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen, die steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen und die ISK 2.000.000 in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten überschreiten, müssen sich für die MWST registrieren lassen. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich.
  • Nichtansässige Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die den Schwellenwert überschreiten, müssen sich innerhalb von acht Tagen registrieren und einen lokalen MWST-Vertreter ernennen.
  • Vereinfachte Registrierung für elektronische Dienstleistungen: VOES (MWST auf elektronische Dienstleistungen) ist für bestimmte ausländische Unternehmen verfügbar, die digitale Dienstleistungen erbringen.

MWST-Erklärung und Zahlung

  • Häufigkeit: Generell alle zwei Monate. Unternehmen, die regelmäßig in einer MWST-Guthabenposition sind, können monatlich einreichen. Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz unter ISK 4.000.000 können jährlich einreichen. Sonderregeln gelten für die Fischerei (wöchentlich) und landwirtschaftliche Lieferungen (halbjährlich).
  • Fristen: Einen Monat und fünf Tage nach Ende des zweimonatigen Zeitraums. Zum Beispiel sind die Januar/Februar-Meldungen am 5. April fällig.
  • Methode: Online über www.skattur.is einzureichen und zu zahlen.

Strafen für verspätete Einreichung und Zahlung

  • 1% Strafe pro Tag (bis zu insgesamt 10%).
  • Verzugszinsen gelten einen Monat nach dem Fälligkeitsdatum.
  • ISK 5.000 Gebühr für verspätete Einreichung, falls die Behörden die MWST schätzen.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Die Konsultation eines Steuerfachmanns wird für spezifische Situationen empfohlen.

Steuervergünstigungen

Island bietet verschiedene Steueranreize für Privatpersonen und Unternehmen. Ab dem 5. Februar 2025 umfassen diese Anreize solche für die persönliche Einkommensteuer, Forschung und Entwicklung, grüne Investitionen, Filmproduktion und Musikaufnahmen. Beachten Sie, dass sich die Informationen zu Anreizen ändern können.

Anreize für die persönliche Einkommensteuer

  • Persönlicher Steuerfreibetrag: Ein Abzug von den berechneten Steuern für Personen ab 16 Jahren, die in Island wohnen. Für 2024 betrug dieser Freibetrag jährlich 779.112 ISK (monatlich 64.926 ISK). Ungenutzte Freibeträge sind zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften übertragbar. Senioren erhalten ab Januar 2025 eine Erhöhung ihres steuerfreien Betrags um 46%.

Anreize für Forschung & Entwicklung (F&E)

  • F&E-Steuergutschrift: Eine Steuergutschrift für innovative Unternehmen. KMU können eine Gutschrift von 35% auf tatsächliche F&E-Kosten beanspruchen, während große Unternehmen eine Gutschrift von 25% beanspruchen können. Es gibt eine jährliche Obergrenze für die beanspruchbaren Kosten mit einem separaten Limit für ausgelagerte F&E. Anträge werden über das isländische Zentrum für Forschung (RANNÍS) eingereicht.

Anreize für grüne Investitionen

  • Grün-Investitionsrabatt: Ein 5%iger Rabatt auf den Kaufpreis qualifizierender nachhaltiger und umweltfreundlicher beweglicher Vermögenswerte, die zwischen 2021 und 2025 erworben werden. Zu den qualifizierenden Kategorien gehören umweltfreundlicher Transport, erneuerbare Energien, Abwasserbehandlung, Abfallrecycling und nachhaltige Landbewirtschaftung. Andere Vermögenswerte können mit entsprechenden Zertifizierungen oder durch Erfüllung spezifischer Kriterien qualifizieren.

Anreize für Filmproduktion und Musikaufnahmen

  • Erstattung der Filmproduktionskosten: Eine 25%ige Erstattung der Produktionsausgaben, die in Island für Film- oder Fernsehproduktionen anfallen. Wenn über 80% der gesamten Produktionskosten in Island anfallen, wird die Erstattung auf der Grundlage der gesamten EWR-Produktionskosten berechnet. Das Programm läuft Ende 2025 aus, aber genehmigte Projekte werden weiterhin erstattet.
  • Erstattung der Musikaufnahmekosten: Eine 25%ige Erstattung der förderfähigen Kosten für Musikaufnahmen in Island, die öffentlich veröffentlicht werden. Wenn über 80% der Aufnahme kosten in Island anfallen, wird die Erstattung auf Basis der gesamten EWR-Aufnahmekosten berechnet.

Andere Anreize

  • Investitionsanreize: Anreize sind für Unternehmen verfügbar, die in kommerzielle Operationen investieren, die der isländischen Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommen. Diese Anreize können Steuererleichterungen und andere Vorteile umfassen. Es gibt Kriterien zur Berechtigung, die sich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entwicklung ländlicher Gebiete, den Export, Steuereinnahmen und den Wissensbeitrag beziehen.
  • Steuerrabatt für ausländische Experten: Ausländische Experten können für einen Steuerrabatt berechtigt sein, bei dem nur 75% ihres Einkommens in ihren ersten drei Jahren in Island besteuert werden, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen. Anträge für diesen Rabatt werden innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn in Island über das isländische Zentrum für Forschung gestellt.
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