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Steuern in Island

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Island.

Island taxes overview

Iceland betreibt ein progressives Steuersystem, bei dem die Einkommensteuersätze mit höheren Einkommen steigen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben unterschiedliche Steuerpflichten und Beiträge, die korrekt verwaltet werden müssen. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, während Arbeitnehmer von persönlichen Steuerfreibeträgen profitieren und möglicherweise für bestimmte Abzüge in Frage kommen. Das Navigieren dieser Anforderungen ist wesentlich für eine gesetzeskonforme Beschäftigung in Island.

Das Verständnis der spezifischen Steuersätze, Schwellenwerte und Meldeverfahren für 2025 ist entscheidend für Unternehmen bei der employing staff in Iceland. Dazu gehört die Einhaltung der monatlichen Lohnabrechnungsberichte sowie der jährlichen Erklärungen gegenüber den isländischen Steuerbehörden.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Island sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge auf die Bruttogehälter ihrer Beschäftigten zu zahlen. Diese Beiträge finanzieren verschiedene soziale Programme. Der primäre Beitrag ist die Arbeitgeber-Sozialversicherungssteuer (tryggingagjald).

Für 2025 wird erwartet, dass der allgemeine Satz für die Arbeitgeber-Sozialversicherungssteuer 6,90% des insgesamt an die Beschäftigten gezahlten Bruttogehalts beträgt. Dieser Satz gilt für die meisten Branchen.

Es kann einen ermäßigten Satz für spezifische Branchen geben, wie zum Beispiel Fischerei und Landwirtschaft, der für 2025 bei 0,34% erwartet wird.

Diese Beiträge werden auf die Gesamtsumme der Löhne, Gehälter und sonstigen steuerpflichtigen Leistungen, die an die Arbeitnehmer gezahlt werden, vor Abzügen berechnet. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Meldung und monatliche Zahlung dieser Beiträge an die Skatturinn (Direktorat für Innere Einnahmen).

Anforderungen an die Lohnsteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer (PAYE - Pay As You Earn) von den Gehältern der Arbeitnehmer im Auftrag der Steuerbehörden einzubehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom Einkommensniveau des Arbeitnehmers und seinem persönlichen Steuerfreibetrag ab.

Island verfügt über ein progressives Einkommensteuersystem mit verschiedenen Steuerklassen. Die Steuersätze und -klassen für 2025 werden voraussichtlich wie folgt strukturiert sein:

Jährliches Einkommen (ISK) Steuersatz
Bis zu 447.897 pro Monat 31,45%
Über 447.897 pro Monat 37,95%

Hinweis: Diese Klassen und Sätze basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und Prognosen für 2025 und sind der endgültigen Bestätigung vorbehalten.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen persönlichen Steuerfreibetrag, der die Höhe der Einkommensteuer, die sie schulden, reduziert. Für 2025 wird erwartet, dass der volle persönliche Steuerfreibetrag 69.288 ISK pro Monat beträgt. Arbeitnehmer können wählen, ob sie ihren vollen Steuerfreibetrag auf ihr Haupteinkommen anwenden oder auf mehrere Arbeitgeber verteilen. Wenn der volle Freibetrag nicht gegen die Einkommensteuer verwendet wird, kann der Rest gegen Kommunalsteuern angerechnet werden.

Arbeitgeber müssen den korrekten Betrag der Einkommensteuer für jede Abrechnungsperiode anhand des Bruttogehalts des Arbeitnehmers und seines zugeteilten persönlichen Steuerfreibetrags berechnen.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Island profitieren vor allem vom persönlichen Steuerfreibetrag. Während das Steuersystem mit im Vergleich zu manchen anderen Ländern begrenzten Abzügen gestaltet ist, können bestimmte Beiträge und Ausgaben das zu versteuernde Einkommen oder die Steuerlast eines Arbeitnehmers mindern.

Wichtige Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer sind:

  • Persönlicher Steuerfreibetrag: Wie erwähnt, ist dies der wichtigste Freibetrag zur Verringerung der Einkommensteuerpflicht.
  • Pflichtige Pensionsbeiträge: Arbeitnehmer sind verpflichtet, einen Prozentsatz ihres Gehalts in eine Pensionskasse einzuzahlen. Der verpflichtende Arbeitnehmeranteil beträgt 4% des Bruttogehalts. Diese Beiträge sind vom zu versteuernden Einkommen absetzbar. Arbeitgeber leisten ebenfalls Beiträge im Auftrag des Arbeitnehmers (typischerweise 8% oder mehr, je nach Kollektivvertrag), die nicht als Einkommen des Arbeitnehmers gelten, sondern als Arbeitgeberkosten.
  • Freiwillige Pensionsersparnisse: Arbeitnehmer können zusätzliche freiwillige Beiträge in eine private Pensionskasse (dritter Pfeiler) leisten. Diese Beiträge, bis zu einem bestimmten Limit (derzeit 4% des Bruttogehalts, vom Arbeitgeber bis zu 4% matching), sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
  • Kinderbeihilfen: Familien könnten Anspruch auf Kinderbeihilfen haben, die direkt an den Eltern gezahlt werden und kein Abzug von der Einkommensteuer sind, sondern eine soziale Leistung. Anspruch und Beträge hängen vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab.
  • Zinsaufwendungen: Unter bestimmten Bedingungen können Zinszahlungen für Hypothekendarlehen teilweise absetzbar sein.

Arbeitnehmer müssen diese Standardabzüge (wie Pensionsbeiträge) in der Regel nicht ausdrücklich beantragen; sie sind üblicherweise in der Lohnberechnung berücksichtigt. Andere Abzüge oder Freibeträge erfordern möglicherweise eine spezielle Meldung durch den Arbeitnehmer in seiner jährlichen Steuererklärung.

Steuer-Compliance- und Meldefristen

Arbeitgeber in Island müssen strengen monatlichen und jährlichen Meldepflichten nachkommen.

  • Monatliche Meldungen (PAYE): Arbeitgeber müssen eine monatliche Lohnmeldung (skilagreining) einreichen, in der die gezahlten Bruttolöhne, die einbehaltene Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge für jeden Arbeitnehmer aufgeführt sind. Diese Meldung und die entsprechenden Zahlungen sind bis zum 15. des Monats nach dem Lohnzeitraum fällig. Zum Beispiel wird die Lohnabrechnung für Januar bis zum 15. Februar gemeldet und gezahlt.
  • Jährliche Meldung: Arbeitgeber müssen eine jährliche Zusammenfassung der gezahlten Löhne und einbehaltenen Steuern für alle Arbeitnehmer einreichen. Diese Meldung ist in der Regel Anfang des Folgejahres (z.B. Januar oder Februar 2026 für das Steuerjahr 2025) fällig.
  • Jährliche Steuererklärung der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer müssen ihre persönliche Einkommensteuererklärung jährlich einreichen. Der Abgabetermin ist in der Regel im März des auf das Einkommensjahr folgenden Jahres (z.B. März 2026 für das Steuerjahr 2025). Arbeitgeber stellen den Arbeitnehmern eine Zusammenfassung ihres Jahresverdienstes und der einbehaltenen Steuern zur Verfügung, um bei der Erstellung der Steuererklärung zu helfen.

Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, können Strafen und Zinsen verhängt werden.

Steuerliche Besonderheiten für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Personen, die in Island arbeiten, sowie ausländische Unternehmen, die dort Personal beschäftigen, könnten spezielle steuerliche Überlegungen haben.

  • Steuerliche Ansässigkeit: Eine Person gilt grundsätzlich als steuerlich ansässig in Island, wenn sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums im Land aufhält. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige in der Regel nur auf in Island erzieltes Einkommen besteuert werden.
  • Ausländische Arbeitnehmer: Ausländische Arbeitnehmer, die steuerlich ansässig werden, unterliegen den gleichen Einkommensteuerregeln, einschließlich des persönlichen Steuerfreibetrags, wie isländische Staatsbürger. Nicht-ansässige Arbeitnehmer, die Einkünfte in Island erzielen, unterliegen der Quellensteuer auf ihre Einkünfte aus Island, sind aber möglicherweise nicht für den vollen persönlichen Steuerfreibetrag berechtigt, außer durch ein Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das in Island Personal beschäftigt, kann eine steuerpflichtige Betriebsstätte (Permanent Establishment) begründen, abhängig von Art und Dauer seiner Tätigkeiten. Wenn eine Betriebsstätte entsteht, wird das Unternehmen der isländischen Körperschaftsteuer auf die Gewinne, die dieser Betriebsstätte zuzurechnen sind, unterworfen. Auch ohne eine Betriebsstätte ist ein ausländisches Unternehmen, das in Island Personal beschäftigt, in der Regel verpflichtet, sich als Arbeitgeber zu registrieren und die Arbeitgeberpflichten hinsichtlich Employer of Record (EOR), PAYE-Abzug und Sozialversicherungsbeiträge zu erfüllen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Island hat Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen Ländern. Diese Abkommen können beeinflussen, wo Einkommen besteuert wird, und bieten möglicherweise Entlastung bei der Doppelbesteuerung für Personen und Unternehmen mit Steuerpflichten sowohl in Island als auch im anderen Vertragsland. Die Bestimmungen des jeweiligen Abkommens sollten konsultiert werden.

Das Navigieren durch diese internationalen Aspekte erfordert oft eine sorgfältige Prüfung der Ansässigkeitsregeln, Abkommensbestimmungen und Registrierungsanforderungen bei den isländischen Behörden.

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