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Arbeitsrechte in Island

Mitarbeiterrechte und -schutz

Entdecken Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den Schutz gemäß dem Arbeitsrecht von Island.

Island rights overview

Iceland verfügt über einen robusten Rahmen von Arbeitsgesetzen und Tarifverträgen, die darauf ausgelegt sind, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und eine faire Behandlung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dieses System basiert auf einer Gesetzgebung, die häufig durch Vereinbarungen zwischen mächtigen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ergänzt und detailliert wird. Dieser Schutz umfasst eine Vielzahl von Aspekten des Beschäftigungsverhältnisses, vom ersten Einstellungsprozess bis hin zur Beendigung, den Arbeitsbedingungen und der Arbeitssicherheit.

Das Verständnis dieser Rechte und Pflichten ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die in Island tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch zu einem stabilen und produktiven Arbeitsumfeld bei. Der Rahmen soll Sicherheit und Fairness für alle Arbeitnehmer gewährleisten, unabhängig von ihrer Nationalität oder dem Sektor, in dem sie arbeiten.

Kündigungsrechte und -verfahren

Arbeitsverträge in Island können befristet oder unbefristet sein. Unbefristete Verträge erfordern für die Kündigung eine Kündigungsfrist, außer im Fall schwerwiegenden Fehlverhaltens. Die erforderliche Kündigungsfrist hängt in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Tarifverträge legen oft längere Kündigungsfristen fest als gesetzlich vorgeschrieben.

Dauer der Betriebszugehörigkeit Mindestgesetzliche Kündigungsfrist (Arbeitnehmer) Mindestgesetzliche Kündigungsfrist (Arbeitgeber)
Weniger als 1 Monat 1 Tag 1 Tag
1 Monat - 3 Jahre 2 Wochen 2 Wochen
3 - 5 Jahre 1 Monat 1 Monat
5 - 10 Jahre 2 Monate 2 Monate
Über 10 Jahre 3 Monate 3 Monate

Beachten Sie, dass Tarifverträge häufig längere Kündigungsfristen vorsehen, insbesondere bei längerer Betriebszugehörigkeit. Die Kündigung muss in der Regel auf objektiven Gründen basieren, wie z.B. Rationalisierung oder Leistungsproblemen. Eine unrechtmäßige Kündigung kann zu rechtlichen Anfechtungen und Schadenersatzforderungen führen.

Antidiskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Das isländische Recht verbietet Diskriminierung im Beschäftigungsbereich aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine gleichberechtigte Behandlung bei Einstellung, Beschäftigungsbedingungen, Beförderung und Kündigung sicherzustellen.

Geschütztes Merkmal Beschreibung
Geschlecht Einschließlich Geschlechtsidentität und -ausdruck.
Sexuelle Orientierung Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Geschlechtsidentität Schutz basierend auf dem inneren Gefühl einer Person, männlich, weiblich oder anders zu sein.
Geschlechtsausdruck Schutz basierend darauf, wie eine Person öffentlich ihr Geschlecht präsentiert.
Alter Schutz vor Diskriminierung basierend auf dem Alter.
Religion Schutz aufgrund religiöser Überzeugungen oder fehlender.
Überzeugungen Schutz basierend auf philosophischen oder politischen Überzeugungen.
Behinderung Schutz basierend auf körperlicher oder geistiger Behinderung.
Rasse Schutz basierend auf Rasse oder ethnischer Herkunft.
Staatsangehörigkeit Schutz basierend auf Staatsbürgerschaft oder nationaler Herkunft.
Herkunft Schutz basierend auf Geburtsort oder Abstammung.
Familienverantwortung Schutz aufgrund von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Familienarbeit.
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Schutz vor Diskriminierung wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität.

Die Durchsetzung erfolgt durch verschiedene Stellen, darunter die Arbeitsdirektion und die Gerichte. Arbeitnehmer, die glauben, Diskriminierung erfahren zu haben, können Beschwerden bei den zuständigen Behörden einreichen oder rechtliche Schritte einleiten.

Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen in Island werden gesetzlich und durch Tarifverträge umfassend geregelt. Zu den wichtigsten Bereichen gehören Arbeitszeiten, Ruhepausen, Feiertage und Mindestlohn. Während es keinen gesetzlichen landesweiten Mindestlohn gibt, werden Mindestlöhne effektiv durch Tarifverhandlungen festgelegt und variieren je nach Sektor und Erfahrung.

  • Arbeitszeit: Die Standardarbeitswoche in Vollzeit beträgt 40 Stunden. Vorschriften regeln die maximalen Wochenstunden, einschließlich Überstunden, und verlangen tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.
  • Überstunden: Überstundenarbeit wird zu einem höheren Satz vergütet, der typischerweise in Tarifverträgen geregelt ist.
  • Ruhepausen: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche Ruhephasen zwischen den Schichten und einen wöchentlichen Ruhetag.
  • Urlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wobei der gesetzliche Mindestanspruch 24 Tage pro Jahr beträgt, die sich mit 2 Tagen pro gearbeiteter Monat ansammeln. Tarifverträge gewähren oft großzügigere Urlaubsansprüche.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freizeit oder Zuschläge für die Arbeit an Feiertagen.
  • Krankheit: Arbeitnehmer erwerben Rechte auf bezahlten Krankheitsurlaub basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit.

Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz

Arbeitgeber in Island haben die gesetzliche Verpflichtung, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen. Dazu gehört die Identifikation und Bewertung von Risiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen, die Bereitstellung notwendiger Schulungen und Ausrüstung sowie die Erhaltung sicherer Einrichtungen.

Verpflichtung des Arbeitgebers Beschreibung
Risikoanalyse Systematische Identifikation potenzieller Gefahren und Risikobewertung am Arbeitsplatz.
Prävention und Schutz Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Risiken, Bereitstellung notwendiger Schutzausrüstung.
Information und Schulung Information der Arbeitnehmer über Risiken und entsprechende Schulungen zu Sicherheitsverfahren und Gerätebenutzung.
Gesundheitsüberwachung Organisation von Gesundheitschecks bei erforderlichen spezifischen Risiken.
Unfallmeldung Untersuchung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten an die zuständigen Stellen.
Notfallmaßnahmen Festlegung klarer Maßnahmen für Notfälle, einschließlich Erster Hilfe und Evakuierung.
Arbeitsplatzeinrichtungen Sicherstellung ausreichender und sicherer Einrichtungen, einschließlich sanitäre Anlagen, Pausenräume und Beleuchtung.
Psychische Arbeitsumgebung Maßnahmen zur Verhinderung von Mobbing, Belästigung und übermäßigem Stress.

Die Arbeitsaufsicht (Vinnueftirlitið) ist die primäre Behörde, die die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften überwacht. Sie führen Inspektionen durch und können Anordnungen oder Geldbußen für Verstöße erlassen.

Streitbeilegungsmechanismen

Wenn arbeitsrechtliche Fragen oder Streitigkeiten auftreten, haben Arbeitnehmer in Island mehrere Möglichkeiten der Streitbeilegung.

  • Interne Verfahren: Der erste Schritt ist oft, das Problem direkt mit dem Arbeitgeber oder durch interne Unternehmensverfahren zu klären.
  • Gewerkschaften: Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist üblich, und Gewerkschaften spielen eine bedeutende Rolle bei der Vertretung der Arbeitnehmer bei Streitigkeiten, Verhandlungen mit Arbeitgebern und der Bereitstellung rechtlicher Unterstützung.
  • Schlichtung und Mediation: Streitigkeiten können an Schlichtungsstellen oder Mediatoren verwiesen werden, häufig vermittelt durch Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände.
  • Arbeitsdirektion: Die Arbeitsdirektion kann Informationen und Hinweise zu Arbeitsgesetzen bereitstellen und in bestimmten Fällen bei der Streitbeilegung helfen, insbesondere bei gesetzlichen Rechten.
  • Arbeitsgericht: Für Streitigkeiten bezüglich der Interpretation oder Anwendung von Tarifverträgen ist das Arbeitsgericht (Félagsdómur) die primäre judikative Instanz.
  • Amtsgerichte: Streitigkeiten im Zusammenhang mit individuellen Arbeitsverträgen oder gesetzlichen Rechten, die nicht durch Tarifverträge abgedeckt sind, können vor den regulären Amtsgerichten verhandelt werden.

Arbeitnehmer sind im Allgemeinen vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn sie Bedenken äußern oder Streitigkeiten verfolgen.

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