Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Island
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Island-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeitrag | 6,35 % (allgemein) | Arbeitnehmerverdienst |
| Obligatorische Berufspension | 11,5 % (mindestens Arbeitgeberbeitrag) | Arbeitnehmerverdienst |
| Rehabilitationsfonds | 0,1 % | Arbeitnehmerverdienst |
Einreichung & Compliance
- Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer monatlich über das PAYE-System einbehalten.
- Monatliche Lohnberichte und die entsprechenden Zahlungen sind bis zum 15. des Monats nach dem Abrechnungszeitraum fällig.
- Arbeitgeber müssen eine jährliche Zusammenfassung der gezahlten Löhne und einbehaltenen Steuern einreichen.
In Island, Arbeitnehmersteuern umfasst verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Gemeindesteuern, Rentenbeiträge und bestimmte abzugsfähige Ausgaben.
Einkommensteuer
- Persönlicher Steuerfreibetrag: Ein monatlicher Abzug von 72.492 ISK (Zahlung für 2026), gültig für Personen ab 16 Jahren, die in Island wohnen. Dieser Freibetrag reduziert den zu versteuernden Einkommenbetrag. Personen, die während des Jahres 16 Jahre alt werden, erhalten den vollen Freibetrag. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber darüber informieren, wie sie diesen Freibetrag anwenden möchten.
- Steuertarife (Sätze 2026):
- 31,49% für Einkommen bis zu 498.122 ISK monatlich.
- 37,99% für Einkommen zwischen 498.123 und 1.398.450 ISK monatlich.
- 46,29% für Einkommen über 1.398.450 ISK monatlich. Diese Sätze beinhalten die Gemeindesteuer.
- Gemeindesteuer: Im Durchschnitt 14,94% im Jahr 2026, variiert je nach Gemeinde. Sie ist in den Steuertarifspercenten enthalten.
Rentenbeiträge
- Verpflichtende Beiträge: Arbeitgeber leisten mindestens 11,5 %, und Arbeitnehmer mindestens 4 % ihres Monatsgehalts, insgesamt mindestens 15,5 %.
- Private Rentenfonds: Freiwillige zusätzliche Beiträge von 2 % durch Arbeitgeber und 4 % durch Arbeitnehmer sind möglich. Arbeitgeber sind verpflichtet, die zusätzlichen 2 % beizutragen, wenn ein Arbeitnehmer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet. Bis zu 8 % der Beiträge der Arbeitnehmer zu Rentenfonds sind steuerfrei.
Weitere Abzüge und Freibeträge
- Berufsbezogene Aufwendungen: Bestimmte dokumentierte Ausgaben können abziehbar sein. Zum Beispiel, verifizierte Kraftfahrzeugkosten, mit einem maximalen Abzug zwischen 83 und 141 ISK pro km, können von den Fahrzeugzulagen abgezogen werden. Der spezifische Betrag kann sich im Jahresverlauf ändern.
- Diätzahlungen: Diese Zahlungen, die dazu dienen, Reisekosten außerhalb des regulären Arbeitsplatzes zu decken, unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer, sofern sie die festgelegten Grenzen der Internal Revenue Directorate nicht überschreiten. Arbeitnehmer können Abzüge gegen diese Zahlungen gemäß den Hauptsteuersätzen geltend machen.
- Unterstützung für Angehörige: Eltern oder Erziehungsberechtigte, die unterstützende Maßnahmen für abhängige Kinder zwischen 16 und 21 Jahren leisten, die Studenten sind oder unzureichendes Einkommen haben, könnten für Steuererleichterungen in Frage kommen, sofern die Ausbildung des Kindes nicht für Studentenkredite qualifiziert.
- Besondere Umstände: Steuerermäßigungen können von der Internal Revenue Directorate gewährt werden, beispielsweise bei Krankheit, Unfällen, Alter, Tod oder chronischer Krankheit eines Kindes. Nachweise über Ausgaben sind erforderlich.
- Ausländer-Experten-Steueranreiz: Ausländische Experten, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können in den ersten drei Jahren in Island 75 % ihres Einkommens steuerfrei erhalten. Anträge, die beim Icelandic Centre for Research eingereicht werden, sind innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn zu stellen.
Steuererklärung und Bewertung
- Jährliche Steuererklärung: Die obligatorische Abgabe bei der isländischen Steuerbehörde (Skatturinn) erfolgt jedes Jahr im März und umfasst das Einkommen, Vermögen und Schulden des Vorjahres.
- Steuerbescheid: Findet jeden Juni statt und führt entweder zu Rückerstattungen bei Überzahlungen oder zu Zahlungsaufforderungen bei Unterzahlungen. Offene Beträge werden in sieben Raten aufgeteilt, die vom Arbeitgeber vom Monatsgehalt abgezogen werden.
Wichtige Hinweise
- Mehrere Arbeitgeber: Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern müssen jeden über alle Einkommensquellen informieren, um die korrekte Steuerabführung und Nutzung des persönlichen Steuerfreibetrags sicherzustellen. Ein Gehalt, das bei einem Arbeitgeber einen bestimmten Schwellenwert übersteigt, beeinflusst die Steuerabzüge beim zweiten Arbeitgeber und kann höhere Steuertarife auslösen.
- Gemeinsame Steuererklärung: Verheiratete oder eingetragene Partner können sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden, was die Nutzung des Steuerfreibetrags eines nicht arbeitenden Partners ermöglicht, sofern sie ein Kind haben oder eine Partnerschaft seit mehr als einem Jahr nachweisen können. Beide Partner sind gemeinsam für die Steuererklärung verantwortlich.
Diese Angaben sind aktuell bis Februar 17, 2026, und können durch gesetzliche Änderungen oder Anpassungen der Steuergesetze variieren. Eine Konsultation der offiziellen isländischen Steuerquellen oder eines Steuerberaters wird für genaue Informationen empfohlen.



