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Guinea-Bissau

Überblick über Leistungen und Ansprüche

Erfahren Sie mehr über obligatorische und optionale Mitarbeiterleistungen in Guinea-Bissau

Pflichtleistungen

In Guinea-Bissau sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bestimmte Leistungen zu gewähren, die grob in Urlaubs- und Entschädigungsleistungen unterteilt werden können.

Urlaubsleistungen

  • Probezeit: Es gibt einen rechtlichen Rahmen für Probezeiten, die typischerweise zwischen 1 und 3 Monaten dauern. In Ausnahmefällen kann diese auf bis zu 6 Monate verlängert werden.
  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer erwerben bezahlten Jahresurlaub mit einer Rate von 2,5 Tagen pro gearbeiteten Monat, was 21 Tagen pro Jahr entspricht.
  • Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung an allen neun nationalen Feiertagen.
  • Krankheitsurlaub: Arbeitnehmer können bis zu 26 Wochen bezahlten Krankheitsurlaub erhalten, wobei die Einzelheiten durch Arbeitsverträge festgelegt werden.
  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
  • Vaterschaftsurlaub: Vaterschaftsurlaub ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, obwohl spezifische Details nicht leicht verfügbar sind.
  • Kündigungsfrist: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsfrist einhalten. Die genaue Dauer wird durch den Arbeitsvertrag bestimmt.

Entschädigungsleistungen

  • Überstundenvergütung: Überstundenarbeit ist bis zu einem Maximum von 100 Stunden pro Jahr erlaubt und muss zu einem erhöhten Satz vergütet werden. Die ersten vier Stunden erhalten einen Zuschlag von 30%, während alle weiteren Stunden mit einem Zuschlag von 60% auf den normalen Lohn bezahlt werden.
  • Abfindung: Eine Abfindung ist unter bestimmten Umständen gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Einzelheiten vom Kündigungsgrund abhängen.
    1. Monatsgehalt: Ein obligatorisches 13. Monatsgehalt ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, im Namen ihrer Arbeitnehmer Beiträge zum nationalen Sozialversicherungssystem (CNaPS) zu leisten. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt 7% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Es könnte eine Mindestlohnschwelle für diese Beiträge geben, aber aktuelle Informationen sind nicht verfügbar.

Optionale Leistungen

In Guinea-Bissau bieten viele Arbeitgeber zusätzliche Leistungen an, um Top-Talente anzuziehen und zu halten. Diese optionalen Leistungen gehen oft über das obligatorische Mindestmaß an Sicherheit für die Mitarbeiter hinaus.

Gesundheits- und Wellnessleistungen

  • Private Krankenversicherung: Einige Arbeitgeber bieten zusätzliche private Krankenversicherungspläne an, die einen umfassenderen Schutz im Vergleich zur nationalen Krankenversicherung bieten.
  • Wellness-Programme: Vor Ort angebotene Wellness-Programme oder Mitgliedschaften in Fitnessstudios könnten von Unternehmen angeboten werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

Finanzielle Leistungen

  • Essensgutscheine oder -zuschüsse: Um die Belastung durch Mahlzeiten zu verringern, bieten einige Arbeitgeber subventionierte Mahlzeiten in Kantinen oder Essensgutscheine an.
  • Fahrtkostenzuschüsse: Um die Pendelkosten auszugleichen, bieten einige Unternehmen Fahrtkostenzuschüsse oder Shuttle-Services an.
  • Leistungsprämien: Leistungsbasierte Prämien könnten von Arbeitgebern angeboten werden, um die Produktivität und das Erreichen gesetzter Ziele zu incentivieren.

Familien- und persönliche Leistungen

  • Lebensversicherung: Eine Lebensversicherung kann als Leistung angeboten werden, um die Familien der Mitarbeiter im Todesfall finanziell abzusichern.
  • Kinderbetreuungsunterstützung: Kinderbetreuungszuschüsse oder betriebsinterne Kindertagesstätten könnten von Unternehmen angeboten werden, um Mitarbeiter mit kleinen Kindern zu unterstützen.
  • Bildungsunterstützung: Einige Arbeitgeber bieten möglicherweise Rückerstattungen der Studiengebühren oder Bildungsunterstützungsprogramme an, um Mitarbeitern zu helfen, eine weiterführende Ausbildung zu verfolgen.

Für spezifischere Einblicke in aktuelle Trends bei Mitarbeiterleistungen in Guinea-Bissau kann es hilfreich sein, sich an Personalvermittlungsagenturen oder professionelle Arbeitgeberorganisationen (PEOs) mit Erfahrung im Land zu wenden. Auch die direkte Kontaktaufnahme mit interessanten Unternehmen kann wertvolle Details über deren spezifische Leistungspakete bieten.

Anforderungen an die Krankenversicherung

In Guinea-Bissau sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, im Namen ihrer Mitarbeiter Beiträge zum Nationalen Krankenversicherungsfonds (Caisse Nationale d'Assurance Maladie - CNAM) zu leisten. Der genaue Beitragssatz ist online nicht leicht verfügbar, aber es ist wahrscheinlich ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters.

Private Krankenversicherung

Obwohl nicht obligatorisch, könnten einige Arbeitgeber in Guinea-Bissau private Krankenversicherungspläne anbieten. Diese Pläne können eine breitere Abdeckung bieten als die grundlegenden Leistungen, die von CNAM angeboten werden.

Aktuelle Informationslücke

Es scheint einen Mangel an öffentlich zugänglichen, aktuellen Informationen bezüglich der spezifischen Details der CNAM-Beiträge und -Abdeckung zu geben.

Zusätzliche Überlegungen

Private Krankenversicherungspläne, die von Arbeitgebern angeboten werden, können erheblich variieren. Bei der Bewertung solcher Pläne ist es wichtig, Faktoren wie die folgenden zu berücksichtigen:

  • Den Umfang der angebotenen Abdeckung (stationäre Versorgung, ambulante Versorgung, Medikamentenabdeckung usw.)
  • Netzwerk von Gesundheitsdienstleistern, die durch den Plan abgedeckt sind
  • Jegliche Anforderungen an Mitarbeiterbeiträge
  • Selbstbehalte und Zuzahlungen.

Rentenpläne

In Guinea-Bissau wird der primäre Altersvorsorgeplan für Arbeitnehmer durch ein öffentliches Sozialversicherungssystem bereitgestellt. Dieses System wird vom Nationalen Sozialversicherungsinstitut, lokal bekannt als Instituto Nacional de Segurança Social oder INSS, verwaltet.

Öffentliches Sozialversicherungssystem

Das öffentliche Sozialversicherungssystem bietet Altersrenten basierend auf den im Laufe des Arbeitslebens geleisteten Beiträgen.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente umfassen:

  • Altersanforderung:
    • Altersrente: Die Altersanforderung beträgt 60 Jahre.
    • Vorzeitiger Ruhestand mit reduzierten Leistungen kann unter bestimmten Umständen möglich sein.
  • Beitragsanforderung: Es sind mindestens 10 Jahre Beitragszahlungen erforderlich.

Leistungen

Die vom System bereitgestellten Leistungen umfassen:

  • Altersrente: Die Rentenhöhe wird anhand einer Formel berechnet, die das durchschnittliche Einkommen des Arbeitnehmers während seiner Jahre mit den höchsten Einkünften und die gesamte Beitragsdauer berücksichtigt. Die maximale Leistung ist auf 80% des durchschnittlichen monatlichen Einkommens begrenzt.
  • Altersabfindung: Eine Einmalzahlung ist für diejenigen verfügbar, die die Mindestbeitragsanforderung für eine reguläre Rente nicht erfüllen.
  • Erwerbsminderungsrente: Diese ist für Arbeitnehmer mit mindestens 10 Jahren Beitragszahlungen verfügbar, die vor Erreichen des Rentenalters erwerbsunfähig werden und einen zertifizierten Verlust der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% haben.
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