Das Navigieren durch die Komplexitäten der Beschäftigungssteuern ist ein kritischer Aspekt beim Betrieb in jedem Land, und Guinea-Bissau bildet da keine Ausnahme. Arbeitgeber, die Mitarbeitende in Guinea-Bissau beschäftigen, sind verantwortlich für das Verständnis und die Einhaltung der lokalen Steuergesetze, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Quellensteuer auf Einkünfte und verschiedener Meldepflichten. Dies gewährleistet die rechtliche Konformität und eine ordnungsgemäße Verwaltung der Mitarbeitendenvergütung.
Das Steuersystem in Guinea-Bissau umfasst Steuern auf Einkommen, Konsum und Eigentum. Für Arbeitgeber und Mitarbeitende drehen sich die Hauptüberlegungen um Beiträge zum Nationalen Sozialversicherungsinstitut (INSS) und die Quellensteuer auf Personal (Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares - IRPS) von den Gehältern der Mitarbeitenden. Die Einhaltung erfordert eine rechtzeitige Anmeldung, genaue Berechnung und pünktliche Zahlung dieser Beiträge und Abzüge an die zuständigen Behörden.
Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Guinea-Bissau sind verpflichtet, Beiträge zum Nationalen Sozialversicherungsinstitut (INSS) zu leisten. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialleistungen für Mitarbeitende ab, einschließlich Renten, Krankengeld und Familienzulagen. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Mitarbeitenden leisten Beiträge auf Basis des Bruttogehalts des Mitarbeitenden.
Die Beitragssätze sind typischerweise ein Prozentsatz des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeitenden, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Während spezifische Raten und Obergrenzen Änderungen unterliegen können, besteht die allgemeine Struktur darin, dass der Arbeitgeber einen höheren Anteil beiträgt als der Arbeitnehmer.
| Beitragszahler | Typischer Beitragssatz |
|---|---|
| Arbeitgeber | [Prozentsatz]% |
| Mitarbeitende | [Prozentsatz]% |
Hinweis: Spezifische Raten und Beitragsobergrenzen für 2025 sollten bei INSS oder den lokalen Steuerbehörden bestätigt werden.
Diese Beiträge sind für alle registrierten Mitarbeitenden obligatorisch und müssen monatlich vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Nichteinhaltung kann zu Strafen und Zinszahlungen führen.
Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkommen
Arbeitgeber sind verantwortlich für das Einbehalten der Personal Income Tax (IRPS) von den an ihre Mitarbeitenden gezahlten Gehältern und Löhnen. IRPS wird auf das gesamte Einkommen von Einzelpersonen erhoben, einschließlich Gehälter, Löhne, Boni und anderer Vorteile. Das Steuersystem ist progressiv, was bedeutet, dass höhere Einkommensniveaus mit höheren Steuersätzen belastet werden.
Die Berechnung des IRPS-Quellenabzugs hängt vom Einkommensniveau des Mitarbeitenden und möglicherweise auch von der Familiensituation ab, obwohl spezifische Freibeträge oder Abzüge bei der Quellensteueranmeldung variieren können. Arbeitgeber müssen die offiziellen Steuertabellen oder Richtlinien der Steuerbehörden verwenden, um den korrekten Steuerbetrag für die monatliche Paye jedes Mitarbeitenden zu bestimmen.
Während spezifische Steuerklassen und Raten für 2025 bestätigt werden sollten, besteht die Struktur typischerweise aus mehreren Einkommensbändern, von denen jedes mit einem unterschiedlichen Grenzsteuersatz belastet wird.
| Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (XOF) | Typischer Steuersatz |
|---|---|
| Bis [Schwellenwert 1] | [Satz 1]% |
| [Schwellenwert 1] bis [Schwellenwert 2] | [Satz 2]% |
| [Schwellenwert 2] bis [Schwellenwert 3] | [Satz 3]% |
| Über [Schwellenwert 3] | [Satz 4]% |
Hinweis: Dies sind illustrative Steuerklassen und Raten. Die tatsächlichen Steuerklassen und Raten für 2025 sollten aus der offiziellen Steuergesetzgebung oder Veröffentlichungen der Steuerbehörden entnommen werden.
Die einbehaltenen IRPS-Beträge sind regelmäßig, typischerweise monatlich, an die Steuerbehörden zu überweisen.
Abzüge und Zulagen im Bereich der Mitarbeitendensteuer
Mitarbeitende in Guinea-Bissau könnten Anspruch auf bestimmte Abzüge oder Zulagen haben, die ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren und dadurch ihre IRPS-Verpflichtung verringern. Diese Abzüge werden in der Regel bei der Einreichung der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht, einige können jedoch die monatliche Quellensteuerberechnung beeinflussen, je nach spezifischer Regelung.
Häufige Arten potenzieller Abzüge oder Zulagen können sein:
- Bestimmte berufliche Aufwendungen (unterliegt spezifischen Regeln und Grenzen).
- Beiträge zu anerkannten Pensionskassen über die obligatorische INSS hinaus.
- Zulagen für Angehörige (z.B. Ehepartner, Kinder), wobei die Anwendung und der Wert dieser variieren können.
Die Einzelheiten zu förderfähigen Abzügen, erforderlichen Nachweisen und deren Anwendung (entweder durch reduzierten Abzug oder im Rahmen der jährlichen Steuererklärung) sind im Steuergesetz geregelt. Mitarbeitende sind verantwortlich dafür, die notwendigen Informationen ihrem Arbeitgeber oder den Steuerbehörden bereitzustellen, um von diesen Bestimmungen zu profitieren.
Steuerliche Einhaltung und Meldefristen
Arbeitgeber in Guinea-Bissau haben mehrere wichtige Verpflichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften und der Berichterstattung im Zusammenhang mit Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden.
Wichtige Verpflichtungen umfassen in der Regel:
- Monatliche Sozialversicherungsbeiträge: Zahlung sowohl der Beiträge des Arbeitgebers als auch der Mitarbeitenden zum INSS ist üblicherweise bis zu einem bestimmten Datum jeden Monats nach der Gehaltsabrechnung fällig.
- Monatliche IRPS-Quellenabfuhr: Die auf die Gehälter der Mitarbeitenden einbehaltene Einkommensteuer ist bis zu einem festgelegten Termin jeden Monats an die Steuerbehörden zu überweisen.
- Jährliche Meldungen: Arbeitgeber sind im Allgemeinen verpflichtet, Jahresberichte einzureichen, in denen die insgesamt gezahlten Bezüge an jeden Mitarbeitenden und die im Jahr einbehaltene IRPS aufgelistet werden. Dieser Bericht hilft den Mitarbeitenden, ihre individuelle jährliche Steuererklärung zu erstellen.
- Registrierung der Mitarbeitenden: Neue Mitarbeitende müssen bei INSS und möglicherweise bei den Steuerbehörden registriert werden.
Spezifische Fristen für monatliche Zahlungen und Jahresmeldungen werden von den zuständigen Regierungsstellen (INSS und der Generaldirektion für Steuern) festgelegt. Arbeitgeber müssen diese Termine jedes Jahr im Blick behalten.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Guinea-Bissau arbeiten, und ausländische Unternehmen, die dort tätig sind, unterliegen den Steuergesetzen des Landes, wobei für spezifische Fälle besondere Regelungen gelten können.
- Ausländische Arbeitnehmer: Nichtansässige Personen, die Einkommen aus Beschäftigung in Guinea-Bissau erzielen, unterliegen in der Regel IRPS auf dieses Einkommen. Die Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Quellensteuer bleiben ähnlich wie bei inländischen Mitarbeitenden. Allerdings kann die steuerliche Behandlung durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Guinea-Bissau und dem Wohnsitzland des Arbeitnehmers beeinflusst werden, falls solche Abkommen bestehen. Die Sozialversicherungspflicht für ausländische Mitarbeitende hängt von ihrem Aufenthaltsstatus, der Dauer ihres Aufenthalts und davon ab, ob ihr Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen mit Guinea-Bissau hat.
- Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeitende in Guinea-Bissau beschäftigt, kann je nach Art und Dauer seiner Tätigkeiten eine steuerpflichtige Präsenz (permanente Niederlassung) begründen. Wird eine solche Niederlassung geschaffen, unterliegt das Unternehmen der Körperschaftsteuer in Guinea-Bissau auf die Erträge, die dieser Niederlassung zuzurechnen sind. Unabhängig vom Status der permanenten Niederlassung muss ein ausländisches Unternehmen, das als Arbeitgeber tätig ist, alle lokalen arbeitsrechtlichen und lohnssteuerlichen Verpflichtungen erfüllen, einschließlich INSS-Beiträgen und IRPS-Quellensteuer für seine Mitarbeitenden in Guinea-Bissau.
Das Verständnis dieser spezifischen Vorschriften ist entscheidend für ausländische Unternehmen und Einzelpersonen, um die vollständige Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungsgesetze Guinea-Bissaus zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit lokalen Experten oder einem Employer of Record kann dabei helfen, diese Komplexitäten zu navigieren.
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