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Guinea-BissauSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Guinea-Bissau

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Guinea-Bissau haben verschiedene Steuerverpflichtungen, darunter Unternehmenssteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) und Sozialversicherungsbeiträge.

Unternehmenssteuer

  • Satz: Ein einheitlicher Satz von 25% wird auf das Unternehmenseinkommen angewendet.
  • Registrierung: Unternehmen müssen sich bei der Generaldirektion für Steuern und Abgaben (DGCI) am Enterprise Drawing Centre (CFE) registrieren und eine Steueridentifikationsnummer beantragen.
  • Einreichung: Die Jahreserklärung muss bis zum 30. April des folgenden Geschäftsjahres eingereicht werden.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Einführung: Ab dem 1. Januar 2025 hat Guinea-Bissau ein neues MwSt-Regime eingeführt, das die bisherige Umsatzsteuer ersetzt.
  • Registrierung: Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen über XOF 10 Millionen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums müssen sich für die MwSt registrieren.
  • Vereinfachtes Regime: Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen zwischen XOF 10 Millionen und XOF 40 Millionen können sich für ein vereinfachtes MwSt-Regime entscheiden.
  • Sätze: Der Standardsatz für MwSt beträgt 19%. Ein ermäßigter Satz von 10% gilt für Grundgüter und -dienstleistungen, einschließlich Importen. Unternehmen im vereinfachten Regime unterliegen einem Satz von 5%. Exporte sind mit 0% besteuert.
  • Einreichung: Monatliche MwSt-Erklärungen sind bis zum 15. des folgenden Monats fällig.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS).
  • Arbeitgeberanteil: 14% des monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Arbeitnehmeranteil: 8% des monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Einreichung: Monatliche Beiträge sind erforderlich.

Andere Steuern

  • Lohnsteuer: Es gibt keine separate Lohnsteuer in Guinea-Bissau.
  • Stempelsteuer: Sie wird auf bestimmte Transaktionen und Verträge zu unterschiedlichen Sätzen erhoben. Beispielsweise unterliegen Immobilientransfers einer Grunderwerbssteuer von 5% und einer Stempelsteuer von 0,5%.
  • Dividendsteuer: Dividenden werden mit 30% besteuert.
  • Zinssteuer: Sowohl ansässige als auch nicht ansässige Unternehmen zahlen eine Steuer von 15% auf erhaltene Zinsen.

Einkommensteuer

  • Progressive Sätze gelten für das persönliche Einkommen, wobei der höchste Satz bei 20% liegt. Die Steuersätze für ansässige Personen sind:

| Monatliches zu versteuerndes Einkommen (XOF) | Steuersatz | |-----------------------|----------| | Bis zu 41.667 | 1% | | 41.668 – 83.333 | 6% | | 83.334 – 208.333 | 8% | | 208.334 – 300.000 | 10% | | 300.001 – 400.500 | 12% | | 400.501 – 750.000 | 14% | | 750.001 – 1.100.000 | 16% | | 1.100.001 – 1.500.000 | 18% | | Über 1.500.000 | 20% |

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es ist wichtig, sich bei lokalen Steuerbehörden oder Steuerberatern über die neuesten Informationen und spezifische Anleitungen zu den Verpflichtungen Ihres Unternehmens zu informieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Guinea-Bissau bestehen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Sozialversicherungsbeiträgen, Industriebeitragssteuer und Stempelsteuer.

Sozialversicherung

  • Arbeitnehmerbeitrag: 8% des Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Arbeitgeberbeitrag: 14% des Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Arbeitsunfallbeitrag: 2% des Gehalts des Arbeitnehmers (vom Arbeitgeber gezahlt).

Industriebeitragssteuer (Imposto Industrial)

  • Diese Steuer wird auf Einkommen erhoben, das aus kommerziellen, industriellen oder dienstleistungsbezogenen Aktivitäten innerhalb von Guinea-Bissau stammt.
  • Der aktuelle Steuersatz beträgt 25% des steuerpflichtigen Einkommens.
  • Steuerliche Anreize, wie Befreiungen und Ermäßigungen, können für bestimmte Investitionen und Sektoren gelten.

Stempelsteuer (Imposto de Selo)

  • Eine Stempelsteuer von 0,3% wird auf Gehälter erhoben. Diese Steuer gilt für verschiedene Dokumente und Transaktionen.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Seit dem 1. Januar 2025 hat Guinea-Bissau ein Mehrwertsteuersystem (MwSt) eingeführt, das die bisherige Allgemeine Umsatzsteuer ersetzt hat. Obwohl dies keine direkte Abgabe von den Gehältern der Arbeitnehmer darstellt, beeinflusst die MwSt die Kosten von Waren und Dienstleistungen im Land. Details zu den MwSt-Sätzen sind in den aktuellen Informationen nicht verfügbar.

Allgemeine Umsatz- und Dienstleistungssteuer (Ersetzt durch MwSt)

Vor 2025 gab es eine allgemeine Umsatz- und Dienstleistungssteuer mit Sätzen von 10% und 19%. Diese wurde nun durch die MwSt ersetzt.

Weitere Überlegungen

  • Steuerliche Anreize: Guinea-Bissau bietet verschiedene steuerliche Anreize, um ausländische Investitionen anzuziehen, darunter Befreiungen und Ermäßigungen für bestimmte Investitionen und Ausgaben für Schulungen. Diese Anreize können die gesamte Steuerlast sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer beeinflussen.
  • Steuerreform: Das Land befindet sich in einem Prozess der Steuerreform und Harmonisierung, was Änderungen im Steuersystem mit sich bringen kann.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf den verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 basieren und Änderungen unterliegen können aufgrund von laufenden Reformen oder Aktualisierungen der Steuergesetze.

Mehrwertsteuer

Guinea-Bissau hat am 1. Januar 2025 ein System der Mehrwertsteuer (MwSt.) eingeführt, das die bisherige allgemeine Umsatzsteuer ersetzt.

MwSt.-Sätze

  • Standardsatz: 19% (die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigter Satz: 10% (Grundgüter und -dienstleistungen, einige Importe)
  • Nullsatz: 0% (Exporte)
  • Vereinfachtes Regime: 5% (Unternehmen mit einem Umsatz bis zu XOF 40 Millionen)

Registrierungsschwellen

  • Pflichtregistrierung: Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen über XOF 10 Millionen innerhalb von 12 Monaten.
  • Option für das vereinfachte Regime: Unternehmen mit einem Umsatz zwischen XOF 10 Millionen und XOF 40 Millionen.
  • Befreit: Unternehmen unter der Schwelle von XOF 10 Millionen.

Einreichungsanforderungen

  • Monatliche MwSt.-Erklärungen: Fällig bis zum 15. des Folgemonats.
  • Unterlagen: Müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

Befreite Waren und Dienstleistungen

  • Finanzdienstleistungen
  • Immobilien
  • Heizgas für den Haushalt
  • Bildung
  • Medikamente

Allgemeine Informationen zur MwSt. in Guinea-Bissau

Das MwSt.-System in Guinea-Bissau ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Wertzuwachs in jeder Produktions- und Vertriebsstufe erhoben wird. Es ist darauf ausgelegt, ein effizienteres und transparenteres System als die bisherige allgemeine Umsatzsteuer zu sein. Die Einführung des MwSt.-Systems ist Teil der Bemühungen von Guinea-Bissau, sein Steuersystem zu modernisieren und sich an internationale Standards anzupassen. Die mehrstufige Satzstruktur soll den Bedürfnissen verschiedener Wirtschaftssektoren gerecht werden und Erleichterungen für wesentliche Güter und Dienstleistungen bieten. Das vereinfachte Regime für kleine Unternehmen zielt darauf ab, die Verwaltungslast zu reduzieren und die Einhaltung zu fördern. Die Regierung arbeitet daran, Unternehmen auf den Übergang zum MwSt.-System durch Schulungs- und Informationsprogramme vorzubereiten. Es ist wichtig, dass Unternehmen in Guinea-Bissau ihre Verpflichtungen unter dem neuen MwSt.-System verstehen und die Einhaltung sicherstellen.

Stand heute, 5. Februar 2025, sind diese Informationen aktuell, könnten sich jedoch in Zukunft ändern.

Steuervergünstigungen

Guinea-Bissau bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Überblick über das Steuersystem

Das Steuersystem von Guinea-Bissau wird derzeit reformiert, um seine Steuer- und Zollverfahren zu modernisieren und zu harmonisieren. Die wichtigsten Steuern umfassen die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer (MwSt), die zum 1. Januar 2025 die allgemeine Umsatzsteuer (GST) ersetzt hat, die Industriessteuer, die Unternehmenssteuer, die Grundsteuer, den Zuschlag, die Stempelsteuer, die Transaktionssteuer und die Kraftstoffsteuer.

Investitionsanreize

Es stehen verschiedene Steueranreize zur Verfügung, um ausländische Investitionen anzuziehen:

  • Befreiungen von Zöllen auf Investitionsgüter für Investitionsprojekte.
  • Befreiungen von der allgemeinen Steuer auf Verkäufe und Dienstleistungen (jetzt MwSt) für Investitionsgüter im Zusammenhang mit Investitionsprojekten. Diese Befreiungen werden in der Regel für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren gewährt.
  • Eine degressive Reduzierung des industriellen Beitrags für bis zu sieben Jahre.
  • Anreize für die berufliche Ausbildung von Arbeitskräften. Unternehmen können die Ausbildungskosten für spezialisierte Kurse (im In- oder Ausland) doppelt von ihrer Unternehmenssteuer abziehen.

Spezifische Steuersätze und Vorschriften

  • Industriebeitrag: 25%
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-MwSt-Satz muss noch festgelegt werden und löst die vorherigen allgemeinen Umsatzsteuer- und Dienstleistungssteuersätze von 10 % und 19 % ab.
  • Sozialversicherung: Arbeitnehmerbeitrag 8 %, Arbeitgeberbeitrag 14 %, und ein Beitrag von 2 % für Arbeitsunfälle.
  • Stempelsteuer: 0,3 % auf Gehälter

Zusätzliche Anreize können für Großprojekte mit Investitionen von über 80 Millionen USD zur Verfügung stehen, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Ministerrat. Diese Anreize können durch Investitionsvertragsvereinbarungen verhandelt werden und möglicherweise zusätzliche Steuernachlässe oder andere Vorteile umfassen. Genauere Informationen zu den Antragsverfahren, der erforderlichen Dokumentation und den Zulassungskriterien für jeden Anreiz finden Sie auf den Websites der Steuerbehörden von Guinea-Bissau (DGCI), der Investitionsförderungsagentur oder durch die Konsultation eines lokalen Steuerberaters. Diese Informationen sind aktuell mit Stand vom 5. Februar 2025 und können sich aufgrund laufender Steuerreformen ändern.

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