Rivermate | Guinea-Bissau flag

Guinea-Bissau

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Guinea-Bissau

Kündigung

In Guinea-Bissau wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine klare Reihe von Vorschriften geregelt. Diese Vorschriften decken die rechtlichen Gründe für die Kündigung, die obligatorischen Kündigungsfristen und die Anforderungen an die Abfindung ab.

Kündigungsgründe

Arbeitgeber in Guinea-Bissau können das Arbeitsverhältnis aus folgenden Gründen rechtmäßig beenden:

  • Wichtiger Grund: Dazu gehören Unfähigkeit oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers, schwerwiegende Vertragsverletzungen oder Krankheit oder Verletzung, die den Arbeitnehmer daran hindern, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen.
  • Wirtschaftliche, technische oder strukturelle Gründe (Entlassung): Arbeitgeber können Arbeitsverträge auch aufgrund eines wirtschaftlichen Abschwungs, technologischer Fortschritte oder einer Unternehmensumstrukturierung kündigen.

Kündigungsfristen

Die obligatorische Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:

  • Arbeitnehmer mit weniger als drei Jahren Betriebszugehörigkeit: Eine Kündigungsfrist von einem Monat ist erforderlich.
  • Arbeitnehmer mit drei oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ist erforderlich.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Zahlung anstelle der Kündigungsfrist zu leisten, sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Länge der Kündigungsfrist einzuhalten.

Abfindung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer in Guinea-Bissau Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe je nach den Umständen variiert:

  • Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen: Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Monatsgehalt für jedes vollendete Dienstjahr.
  • Kündigung aus anderen Gründen: Eine Abfindung kann erforderlich sein, wird jedoch wahrscheinlich auf dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag basieren.

Diskriminierung

Guinea-Bissau hat Fortschritte bei der Bekämpfung von Diskriminierung gemacht, insbesondere am Arbeitsplatz. Obwohl ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das eine breite Palette geschützter Merkmale abdeckt, noch nicht vorhanden ist, wurden bestimmte verfassungsrechtliche und gesetzliche Schutzmaßnahmen etabliert.

Geschützte Merkmale

Im Hinblick auf die Beschäftigung verbietet Artikel 20 (2) (b) des Arbeitsgesetzes von 1986 (Lei No. 2 von 1986) ausdrücklich geschlechtsspezifische Diskriminierung. Darüber hinaus verankert die Verfassung von Guinea-Bissau allgemein die Prinzipien der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, obwohl sie keine geschützten Merkmale spezifiziert.

Beschwerdemechanismen

Obwohl spezifische Antidiskriminierungsmechanismen begrenzt sind, gibt es potenzielle Wege zur Wiedergutmachung innerhalb des Arbeitsrechtsrahmens und des Gerichtssystems von Guinea-Bissau. Arbeitnehmer, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren, können auf Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen des Arbeitsgesetzbuches zurückgreifen. Darüber hinaus können Einzelpersonen die Gerichte anrufen, um Wiedergutmachung für Verletzungen ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu suchen.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber in Guinea-Bissau sind verpflichtet, die bestehenden gesetzlichen Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung einzuhalten. Dies beinhaltet die Vermeidung von Diskriminierung bei Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken sowie die Sicherstellung, dass Entscheidungen bezüglich Einstellung, Beförderung, Vergütung und Kündigung auf Leistung und nicht auf diskriminierenden Kriterien basieren. Arbeitgeber können auch Richtlinien und Schulungsprogramme implementieren, um ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu fördern.

Einschränkungen und Herausforderungen

Trotz dieser Maßnahmen weist der Antidiskriminierungsrahmen von Guinea-Bissau Einschränkungen auf, darunter das Fehlen von Schutzmaßnahmen für Merkmale wie Rasse, Ethnizität, Religion, sexuelle Orientierung und Behinderung. Interessenvertretungen setzen sich weiterhin dafür ein, diese Schutzmaßnahmen zu stärken.

Arbeitsbedingungen

In Guinea-Bissau, obwohl es Gesetze gibt, die Arbeitsstandards festlegen, ist die Durchsetzung oft schwach, und die Arbeitsbedingungen können in verschiedenen Sektoren herausfordernd sein. Das Hauptgesetz, das die Arbeitsbedingungen in Guinea-Bissau regelt, ist das Allgemeine Arbeitsgesetz von Guinea-Bissau (Gesetz Nr. 4/86 vom 14. August 1986).

Arbeitszeiten

Die gesetzlich maximale Arbeitswoche beträgt 44 Stunden. Überstunden sind erlaubt, müssen jedoch zu einem höheren Satz als die regulären Arbeitsstunden vergütet werden, der durch Tarifverträge oder individuelle Verträge festgelegt wird.

Ruhezeiten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit pro Tag. Sie haben auch Anspruch auf einen Ruhetag pro Woche, typischerweise Sonntag. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer je nach Dienstzeit des Arbeitnehmers variiert.

Ergonomische Anforderungen

Die Arbeitsgesetze von Guinea-Bissau enthalten nur begrenzte spezifische Bestimmungen zur Ergonomie. Arbeitgeber haben jedoch die allgemeine Pflicht, sicherzustellen, dass Arbeitsplätze sicher und hygienisch sind und Gefahren für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer minimiert werden. Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen und Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.

Herausforderungen in der Praxis

Ein großer Teil der guineischen Arbeitskräfte arbeitet in der informellen Wirtschaft, wo Arbeitsvorschriften weniger wahrscheinlich durchgesetzt werden. Kinderarbeit bleibt in Guinea-Bissau ein Problem, wobei Kinder oft unter gefährlichen Bedingungen arbeiten. Die für die Arbeitsinspektion und -durchsetzung zuständigen Regierungsstellen sind oft unterfinanziert, was zu inkonsistenter Umsetzung der Arbeitsstandards führt.

Gesundheit und Sicherheit

In Guinea-Bissau sind Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften darauf ausgelegt, Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu fördern. Diese Vorschriften legen bestimmte Verpflichtungen für Arbeitgeber und Rechte für Arbeitnehmer fest.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Guinea-Bissau sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ihre Hauptverantwortlichkeiten umfassen:

  • Risikobewertung und Prävention: Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten sowie präventive Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen.
  • Bereitstellung von Sicherheitsausrüstung und Schulungen: Arbeitgeber müssen geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und die Arbeitnehmer in deren Gebrauch schulen. Sie müssen auch angemessene Schulungen zu Sicherheitsverfahren am Arbeitsplatz anbieten.
  • Instandhaltung sicherer Arbeitsplätze: Arbeitsplätze müssen in einem sicheren und hygienischen Zustand gehalten werden, mit angemessener Belüftung, Beleuchtung und sanitären Einrichtungen.
  • Unfallmeldung und Untersuchung: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten den zuständigen Behörden zu melden und gründliche Untersuchungen durchzuführen.
  • Arbeiterkonsultation und -beteiligung: Arbeitgeber sollten die Arbeitnehmer in die Identifizierung und Bewältigung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken einbeziehen.

Arbeitnehmerrechte

Arbeitnehmer in Guinea-Bissau haben bestimmte Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:

  • Recht auf Information: Arbeitnehmer haben das Recht, über Gefahren am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Risiken informiert zu werden.
  • Recht auf Ablehnung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer können die Ausführung von Arbeiten verweigern, wenn sie der Meinung sind, dass diese eine unmittelbare Gefahr für ihre Gesundheit oder Sicherheit darstellen.
  • Recht auf Beteiligung: Arbeitnehmer haben das Recht, an Ausschüssen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz teilzunehmen und Bedenken zu äußern.
  • Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen: Arbeitnehmer sollten vor jeglicher Form von Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden, wenn sie ihre Gesundheits- und Sicherheitsrechte ausüben.

Durchsetzungsbehörden

Die Generalarbeitsinspektion (Inspeção Geral do Trabalho) ist eine Regierungsbehörde im Ministerium für Arbeit, die für die Überwachung und Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zuständig ist.

Herausforderungen und Einschränkungen

Die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Guinea-Bissau steht vor mehreren Herausforderungen:

  • Begrenzte Ressourcen und Kapazitäten: Durchsetzungsbehörden fehlt es oft an Ressourcen und Personal für umfassende Inspektionen und Überwachungen der Arbeitsplätze.
  • Informeller Sektor: Die große informelle Wirtschaft stellt größere Herausforderungen bei der Durchsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften dar.
  • Mangelndes Bewusstsein: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben möglicherweise nur begrenzte Kenntnisse über Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und ihre Rechte.
Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.