Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Guinea-Bissau
In Guinea-Bissau wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine klare Reihe von Vorschriften geregelt. Diese Vorschriften decken die rechtlichen Gründe für die Kündigung, die obligatorischen Kündigungsfristen und die Anforderungen an die Abfindung ab.
Arbeitgeber in Guinea-Bissau können das Arbeitsverhältnis aus folgenden Gründen rechtmäßig beenden:
Die obligatorische Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Zahlung anstelle der Kündigungsfrist zu leisten, sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Länge der Kündigungsfrist einzuhalten.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer in Guinea-Bissau Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe je nach den Umständen variiert:
Guinea-Bissau hat Fortschritte bei der Bekämpfung von Diskriminierung gemacht, insbesondere am Arbeitsplatz. Obwohl ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das eine breite Palette geschützter Merkmale abdeckt, noch nicht vorhanden ist, wurden bestimmte verfassungsrechtliche und gesetzliche Schutzmaßnahmen etabliert.
Im Hinblick auf die Beschäftigung verbietet Artikel 20 (2) (b) des Arbeitsgesetzes von 1986 (Lei No. 2 von 1986) ausdrücklich geschlechtsspezifische Diskriminierung. Darüber hinaus verankert die Verfassung von Guinea-Bissau allgemein die Prinzipien der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, obwohl sie keine geschützten Merkmale spezifiziert.
Obwohl spezifische Antidiskriminierungsmechanismen begrenzt sind, gibt es potenzielle Wege zur Wiedergutmachung innerhalb des Arbeitsrechtsrahmens und des Gerichtssystems von Guinea-Bissau. Arbeitnehmer, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren, können auf Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen des Arbeitsgesetzbuches zurückgreifen. Darüber hinaus können Einzelpersonen die Gerichte anrufen, um Wiedergutmachung für Verletzungen ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu suchen.
Arbeitgeber in Guinea-Bissau sind verpflichtet, die bestehenden gesetzlichen Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung einzuhalten. Dies beinhaltet die Vermeidung von Diskriminierung bei Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken sowie die Sicherstellung, dass Entscheidungen bezüglich Einstellung, Beförderung, Vergütung und Kündigung auf Leistung und nicht auf diskriminierenden Kriterien basieren. Arbeitgeber können auch Richtlinien und Schulungsprogramme implementieren, um ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu fördern.
Trotz dieser Maßnahmen weist der Antidiskriminierungsrahmen von Guinea-Bissau Einschränkungen auf, darunter das Fehlen von Schutzmaßnahmen für Merkmale wie Rasse, Ethnizität, Religion, sexuelle Orientierung und Behinderung. Interessenvertretungen setzen sich weiterhin dafür ein, diese Schutzmaßnahmen zu stärken.
In Guinea-Bissau, obwohl es Gesetze gibt, die Arbeitsstandards festlegen, ist die Durchsetzung oft schwach, und die Arbeitsbedingungen können in verschiedenen Sektoren herausfordernd sein. Das Hauptgesetz, das die Arbeitsbedingungen in Guinea-Bissau regelt, ist das Allgemeine Arbeitsgesetz von Guinea-Bissau (Gesetz Nr. 4/86 vom 14. August 1986).
Die gesetzlich maximale Arbeitswoche beträgt 44 Stunden. Überstunden sind erlaubt, müssen jedoch zu einem höheren Satz als die regulären Arbeitsstunden vergütet werden, der durch Tarifverträge oder individuelle Verträge festgelegt wird.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit pro Tag. Sie haben auch Anspruch auf einen Ruhetag pro Woche, typischerweise Sonntag. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer je nach Dienstzeit des Arbeitnehmers variiert.
Die Arbeitsgesetze von Guinea-Bissau enthalten nur begrenzte spezifische Bestimmungen zur Ergonomie. Arbeitgeber haben jedoch die allgemeine Pflicht, sicherzustellen, dass Arbeitsplätze sicher und hygienisch sind und Gefahren für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer minimiert werden. Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen und Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.
Ein großer Teil der guineischen Arbeitskräfte arbeitet in der informellen Wirtschaft, wo Arbeitsvorschriften weniger wahrscheinlich durchgesetzt werden. Kinderarbeit bleibt in Guinea-Bissau ein Problem, wobei Kinder oft unter gefährlichen Bedingungen arbeiten. Die für die Arbeitsinspektion und -durchsetzung zuständigen Regierungsstellen sind oft unterfinanziert, was zu inkonsistenter Umsetzung der Arbeitsstandards führt.
In Guinea-Bissau sind Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften darauf ausgelegt, Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu fördern. Diese Vorschriften legen bestimmte Verpflichtungen für Arbeitgeber und Rechte für Arbeitnehmer fest.
Arbeitgeber in Guinea-Bissau sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ihre Hauptverantwortlichkeiten umfassen:
Arbeitnehmer in Guinea-Bissau haben bestimmte Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
Die Generalarbeitsinspektion (Inspeção Geral do Trabalho) ist eine Regierungsbehörde im Ministerium für Arbeit, die für die Überwachung und Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zuständig ist.
Die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Guinea-Bissau steht vor mehreren Herausforderungen:
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