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Guinea-Bissau

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Guinea-Bissau

Kündigungsfrist

In Guinea-Bissau schreibt das Arbeitsgesetzbuch vor, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren müssen, ausgenommen in Fällen wie Rücktritt oder schwerem Fehlverhalten.

Dauer der Kündigungsfrist

Die Dauer der erforderlichen Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:

  • Für Arbeitnehmer mit weniger als 3 Jahren Betriebszugehörigkeit: Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Für Arbeitnehmer mit 3 Jahren oder mehr Betriebszugehörigkeit: Arbeitnehmer, die seit mindestens 3 Jahren im Unternehmen sind, haben Anspruch auf eine längere Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Diese Bestimmung sorgt für einen reibungsloseren Übergang für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit, indem ihnen zusätzliche Zeit zur Suche nach einer neuen Beschäftigung gewährt wird.

Gesetzliche Referenz

Das Arbeitsgesetzbuch von Guinea-Bissau legt diese Anforderungen an die Kündigungsfrist fest. Es wird empfohlen, die neueste Version des Gesetzbuchs zu konsultieren, um die aktuellsten Details zu erhalten.

Zu beachtende Punkte

  • Tarifverträge: Einige Branchen oder Unternehmen können Tarifverträge haben, die günstigere Kündigungsfristen bieten als die gesetzlich vorgeschriebenen. Es ist immer ratsam, etwaige geltende Tarifverträge zu überprüfen.
  • Nachweis der Kündigung: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie nachweisen können, dass sie die Kündigungsfrist eingehalten haben. Dies kann durch die Bereitstellung von dokumentierten Nachweisen, wie z. B. einem eingeschriebenen Brief mit Rückschein, des Benachrichtigungsdatums erfolgen.

Abfindung

In Guinea-Bissau haben Arbeitnehmer mit formellen Arbeitsverträgen in der Regel Anspruch auf Abfindung bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, ausgenommen in bestimmten Situationen wie Kündigung oder grobem Fehlverhalten.

Berechnung der Abfindung

Die Abfindung in Guinea-Bissau wird basierend auf der Dienstzeit berechnet. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 1 Monatsgehalt für jedes volle Dienstjahr beim Arbeitgeber.

Gesetzliche Quellen

Das Arbeitsgesetzbuch von Guinea-Bissau ist die primäre Rechtsquelle, die Arbeitsverhältnisse und Abfindungsansprüche regelt. Für die detailliertesten und aktuellsten Bestimmungen sollte dieses Gesetzbuch konsultiert werden.

Wichtige Faktoren

Einige Branchen oder Unternehmen haben möglicherweise Tarifverträge, die günstigere Abfindungspakete als die gesetzlich vorgeschriebenen bieten. Darüber hinaus können die spezifischen Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers beeinflussen.

Kündigungsprozess

In Guinea-Bissau gibt es verschiedene Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören die Kündigung aus wichtigem Grund, die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, das Auslaufen eines befristeten Vertrags und die einvernehmliche Auflösung.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann erfolgen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, wie z.B. grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Unfähigkeit, die Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen kann erfolgen, wenn wirtschaftliche, technologische oder strukturelle Gründe eine Reduzierung der Belegschaft erforderlich machen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Gewerkschaften konsultieren und bestimmte Verfahren einhalten. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Schließlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.

Kündigungsprozess

  1. Gespräch: Vor der Kündigung eines Arbeitnehmers (außer bei grobem Fehlverhalten) muss der Arbeitgeber ein Gespräch führen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens 5 Tage im Voraus Bescheid geben und die Gründe für die mögliche Kündigung angeben.

  2. Wartezeit: Der Arbeitgeber muss 2 Tage nach dem Gespräch warten, bevor er mit der Kündigung fortfährt.

  3. Schriftliche Mitteilung: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lassen, in der die Gründe für die Entlassung und das Datum des Wirksamwerdens angegeben sind.

Das Arbeitsgesetzbuch von Guinea-Bissau ist das Hauptgesetz, das die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelt.

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