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Arbeitserlaubnisse und Visa in Gibraltar

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Gibraltar sponsern.

Gibraltar work-permits-and-visas overview

Gibraltar, ein britisches Überseegebiet, führt eigene Einwanderungsrichtlinien und -verfahren, die vom Vereinigten Königreich unterscheiden, insbesondere bezüglich Arbeitserlaubnissen und Visa für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Jurisdiktion eine Beschäftigung suchen. Unternehmen, die Personen einstellen möchten, die nicht gewöhnlich in Gibraltar ansässig sind, müssen diese spezifischen Anforderungen erfüllen, um die rechtliche Konformität sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sicherzustellen. Dieser Prozess beinhaltet in der Regel die Erlangung der entsprechenden Genehmigungen, bevor die Person ihre Arbeit aufnimmt.

Das System ist darauf ausgelegt, den lokalen Arbeitsmarkt zu regulieren, während Unternehmen Zugang zu notwendigen Fachkräften erhalten. Für Personen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sowie zunehmend für jene aus EWR/Schweiz, die vor bestimmten Daten nicht ansässig waren, ist die Beantragung einer Arbeitserlaubnis, die von einem in Gibraltar ansässigen Arbeitgeber gesponsert wird, ein grundlegender Schritt zu einer rechtmäßigen Beschäftigung. Das Verständnis der verschiedenen Wege und Verpflichtungen ist entscheidend für eine erfolgreiche internationale Rekrutierung.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Für Personen, die in Gibraltar arbeiten möchten, ist die primäre Voraussetzung in der Regel eine Arbeitserlaubnis, die mit einem konkreten Stellenangebot eines in Gibraltar ansässigen Arbeitgebers verbunden ist. Während Gibraltar kein komplexes System unterschiedlicher Visakategorien wie einige größere Länder besitzt, wird die Erlaubnis zum Ein- und Aufenthalt zum Zweck der Arbeit hauptsächlich durch das Arbeitserlaubnissystem ermöglicht. Je nach Nationalität des Einzelnen und ob sie für die Einreise in das Vereinigte Königreich/Gibraltar- Gebiet visumpflichtig sind, können auch Einreisegenehmigungen (Visa) erforderlich sein.

Kategorie Zweck Wichtigste Voraussetzung
Arbeitserlaubnis Beschäftigung bei einem Gibraltar-Arbeitgeber Kurzzeitig gesponsert durch einen lokalen Arbeitgeber, konkretes Stellenangebot
Geschäftsvisum Kurzfristige Geschäftstätigkeiten (Meetings) Erlaubt keine Beschäftigung
Einreisevisum Für bestimmte Nationalitäten erforderlich Ermöglicht die Einreise, muss mit Arbeitserlaubnis verbunden sein

Der Fokus für eine langfristige Beschäftigung liegt auf der Arbeitserlaubnis, die das Recht gewährt, die spezifische Beschäftigung auszuüben, für die sie ausgestellt wurde.

Anforderungen und Verfahren bei der Antragstellung für die Arbeitserlaubnis

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Gibraltar ist hauptsächlich ein Arbeitgeber-geleiteter Prozess. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine echte freie Stelle besteht und dass keine geeigneten Kandidaten aus dem einheimischen Arbeitsmarkt (Gibraltarianer, britische Staatsbürger und bestimmte andere mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) verfügbar sind.

Vergleichskriterien:

  • Für den Arbeitgeber: Muss ein registrierter Betrieb in Gibraltar sein. Muss nachweisen, dass ein Bedarf besteht, einen Nicht-Residenten einzustellen, und Bemühungen vor Ort zeigen. Muss Bedingungen und Konditionen der Beschäftigung anbieten, die mit lokalen Standards vergleichbar sind.
  • Für den Arbeitnehmer: Muss ein bestätigtes Stellenangebot eines Gibraltar-Arbeitgebers vorweisen. Muss die erforderlichen Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen für die Rolle besitzen. Muss die allgemeinen Einwanderungsanforderungen erfüllen (z.B. guter Charakter, Gesundheit).

Erforderliche Dokumente:

  • Ausgefüllte Antragsformulare (vom Arbeitgeber eingereicht).
  • Detaillierte Stellenbeschreibung und Arbeitsvertrag.
  • Nachweis der örtlichen Rekrutierungsbemühungen (z.B. Inserate).
  • Lebenslauf, Qualifikationen und Referenzen des Mitarbeiters.
  • Kopien des Passes des Mitarbeiters und relevanter Ausweisdokumente.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse können erforderlich sein.
  • Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen können erforderlich sein.
  • Unternehmensregisterauszüge des Arbeitgebers.

Verfahren:

  1. Der Arbeitgeber identifiziert einen geeigneten Nicht-Residenten-Kandidaten.
  2. Der Arbeitgeber versucht, lokal zu rekrutieren, um nachzuweisen, dass kein Residenten-Arbeitnehmer verfügbar ist.
  3. Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Department of Employment in Gibraltar ein.
  4. Der Antrag wird anhand des Arbeitsmarktes und der Eignung des Bewerbers geprüft.
  5. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt, die mit dem spezifischen Arbeitnehmer und der Rolle verknüpft ist.
  6. Der Arbeitnehmer muss eventuell vor der Reise nach Gibraltar ein Einreisevisum beantragen, je nach Nationalität.

Sponsorship-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor und übernimmt die Verantwortung für die Beschäftigungsbedingungen des Mitarbeiters sowie die Einhaltung der Einwanderungsregeln während seiner Tätigkeit in Gibraltar.

Gebühren und Bearbeitungszeiten:

Die Gebühren für die Antragstellung einer Arbeitserlaubnis trägt der Arbeitgeber. Stand Anfang 2025 können die Gebühren variieren, beinhalten in der Regel eine Antragsgebühr und eine Genehmigungsgebühr bei Erteilung. Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität des Antrags und Anzahl der Einreichungen variieren, liegen aber üblicherweise bei 4 bis 8 Wochen. Es ist ratsam, ausreichend Zeit für den Prozess einzuplanen.

Wege zu einer permanenten Aufenthaltserlaubnis

Personen, die legal und unbegrenzt in Gibraltar gelebt und gearbeitet haben, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanente Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Der reguläre Qualifikationszeitraum beträgt meist fünf Jahre ununterbrochenen rechtlichen Aufenthalts. Dies ermöglicht es den Personen, ohne Einwanderungsbeschränkungen in Gibraltar zu wohnen und ist ein Schritt hin zu einem möglichen Antrag auf Gibraltarianer-Status in der Zukunft, obwohl dies ein separater und komplexerer Prozess ist.

Die Berechtigung für eine permanente Aufenthaltserlaubnis erfordert den Nachweis eines stabilen Wohnsitzes, einer Beschäftigung oder anderer finanzieller Unterstützung sowie die Einhaltung aller Einwanderungsgesetze während des Qualifikationszeitraums.

Dependent Visa-Optionen

Personen mit einer gültigen Gibraltar-Arbeitserlaubnis können in der Regel ihre nächsten Familienangehörigen (Ehepartner oder Partner sowie abhängige Kinder unter 18) beantragen, um nach Gibraltar zu ziehen.

Voraussetzungen für Angehörige:

  • Der Hauptarbeitserlaubnisinhaber muss nachweisen, dass er seine Angehörigen angemessen unterbringen und finanziell unterstützen kann, ohne auf öffentliche Mittel zurückzugreifen.
  • Nachweise über die Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) sind erforderlich.
  • Angehörige müssen die allgemeinen Einwanderungsanforderungen erfüllen.

Das Antragsverfahren für Angehörige beinhaltet in der Regel das Einreichen separater Anträge, oft gleichzeitig mit oder kurz nach dem Hauptantrag auf Arbeitserlaubnis. Angehörigen wird in der Regel die Erlaubnis erteilt, für die gleiche Dauer wie der Hauptarbeitserlaubnisinhaber zu wohnen.

Visa-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze in Gibraltar sicherzustellen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass alle Nicht-Residenten-Arbeitnehmer gültige Arbeitserlaubnisse und ggf. erforderliche Einreisevisa besitzen.
  • Einhaltung der auf der Arbeitserlaubnis festgelegten Bedingungen (z.B. Stellenbezeichnung, Gehalt).
  • Bei Änderungen der Umstände des Mitarbeiters (z.B. Rollenwechsel, Beendigung der Beschäftigung) das Department of Employment informieren.
  • Führung genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus der Mitarbeiter.
  • Sicherstellen, dass der Mitarbeiter Gibraltar verlässt, wenn seine Arbeitserlaubnis abläuft und nicht verlängert wird oder seine Beschäftigung beendet wurde und kein anderer Aufenthaltsgrund besteht.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Einhaltung der Bedingungen seiner Arbeitserlaubnis und etwaiger Einreisevisa.
  • Nur für den Arbeitgeber und in der auf der Arbeitserlaubnis angegebenen Rolle arbeiten.
  • Keine andere Tätigkeit oder Beschäftigung ausüben.
  • Das Amt über wesentliche Änderungen der persönlichen Umstände informieren.
  • Gibraltar bei Ablauf der Erlaubnis zum Verbleib verlassen, es sei denn, er hat erfolgreich eine Verlängerung oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung beantragt.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Sanktionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in Gibraltar. Sorgfältige Aufzeichnungspflege und kontinuierliche Information über aktuelle Vorschriften sind unerlässlich.

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