Navigating the complexities of employment taxation is crucial for businesses operating in any jurisdiction, and Gibraltar presents its own specific framework for both employers and employees. Understanding these obligations is essential for compliance and smooth payroll operations, whether you are establishing a new presence or managing an existing workforce on the Rock.
Das Steuersystem in Gibraltar wird vom Income Tax Office verwaltet und umfasst die Einkommensteuer für Einzelpersonen und Unternehmen sowie Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgeber spielen eine wichtige Rolle in diesem System durch die Abführung der Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer im Rahmen des Systems Pay As You Earn (PAYE) und die Zahlung der verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitgeber Social Security- und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Gibraltar sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu leisten. Diese Beiträge finanzieren verschiedene soziale Leistungen. Die Raten sind in der Regel nach Einkommensstufen gestaffelt. Für das Steuerjahr 2025 werden die Beiträge auf Basis des wöchentlichen Verdienstes berechnet.
Arbeitgeber Social Insurance Beitragssätze (2025)
| Wöchentlicher Einkommensbereich | Arbeitgeberbeitrag (pro Woche) |
|---|---|
| Bis £50.00 | £0.00 |
| £50.01 bis £100.00 | £10.00 |
| £100.01 bis £160.00 | £16.00 |
| £160.01 bis £220.00 | £22.00 |
| £220.01 bis £280.00 | £28.00 |
| £280.01 bis £340.00 | £34.00 |
| £340.01 bis £400.00 | £40.00 |
| £400.01 bis £460.00 | £46.00 |
| £460.01 bis £520.00 | £52.00 |
| Über £520.01 | £58.00 |
Zusätzlich zu den Standardraten gibt es einen Mindestwochenbetrag für Arbeitgeber, unabhängig von der Einkommensstufe des Mitarbeiters über dem unteren Schwellenwert. In Gibraltar gibt es keine getrennten Lohnsteuern neben den Sozialversicherungsbeiträgen und der Verpflichtung zur Durchführung von PAYE.
Einkommensteuerabzugspflichten
Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Arbeitnehmer im Rahmen des Systems Pay As You Earn (PAYE). Die Höhe der abzuziehenden Steuer hängt von der Gesamtremuneration des Mitarbeiters, seinem Steuercode und dem gewählten Steuersystem (Allowance Based System oder Gross Income Based System) ab.
Arbeitgeber müssen die auf jede Zahlung von Gehalt oder Lohn anfallende Steuer berechnen und die einbehaltene Steuer monatlich an den Income Tax Office abführen. Die Berechnung erfolgt durch Anwendung der entsprechenden Steuersätze auf das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeiters nach Berücksichtigung seiner Freibeträge und Abzüge, wie sie durch den Steuercode angezeigt werden.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Gibraltar können zwischen zwei Systemen zur Berechnung ihrer Einkommensteuerpflicht wählen: dem Allowance Based System (ABS) und dem Gross Income Based System (GIBS). Die Wahl beeinflusst die verfügbaren Abzüge und Freibeträge.
Unter dem Allowance Based System (ABS) können Arbeitnehmer eine Reihe persönlicher Freibeträge und spezieller Abzüge beanspruchen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Gängige Freibeträge umfassen:
- Persönlicher Freibetrag
- Ehepartner- /Zivilpartner-Freibetrag
- Kinderfreibetrag
- Abhängige-Relatives-Freibetrag
- Alleinerziehenden-Freibetrag
- Krankenversicherungsprämien
- Rentenbeiträge
Die spezifischen Beträge für diese Freibeträge werden jährlich festgelegt. Die Steuer wird dann auf das Nettobesteuerbare Einkommen mit progressiven Steuersätzen berechnet.
Unter dem Gross Income Based System (GIBS) zahlen Arbeitnehmer Steuern auf ihr Bruttogehalt zu niedrigeren, vereinfachten Sätzen. Weniger Abzüge und Freibeträge sind verfügbar, üblicherweise beschränkt auf bestimmte Posten wie Hypothekenzinsen oder Rentenbeiträge bis zu bestimmten Grenzen.
Veranschaulichende Einkommensteuersätze (2025 – Vorbehaltlich Bestätigung)
Die Steuersätze variieren erheblich zwischen ABS und GIBS.
Allowance Based System (ABS) Sätze:
| Steuerpflichtiges Einkommen | Satz |
|---|---|
| Erst £4,000 | 14% |
| Nächste £12,000 | 17% |
| Rest | 39% |
Gross Income Based System (GIBS) Sätze:
| Bruttoeinkommensbereich | Satz |
|---|---|
| Erster £10,000 | 6% |
| Nächste £7,000 | 20% |
| Rest | 28% |
Mitarbeiter wählen in der Regel das System, das basierend auf ihren persönlichen Umständen, Einkommenshöhe und Anspruch auf Freibeträge / Abzüge zu einer geringeren Steuerbelastung führt.
Steuerliche Einhaltung und Meldefristen
Arbeitgeber haben spezifische Fristen für die Meldung und Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- PAYE und Sozialversicherung: Monatliche Meldungen und Zahlungen sowohl für PAYE-Abzüge als auch für die Arbeitgeber- /Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum Ende des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Gehälter gezahlt wurden. Zum Beispiel sind Zahlungen für Januar-Gehälter bis Ende Februar fällig.
- Jährliche PAYE-Abrechnung: Arbeitgeber müssen eine jährliche Abrechnung einreichen, die die Gesamtsumme der abgezogenen PAYE und gezahlten Gehälter für jeden Mitarbeiter während des Steuerjahres (das vom 1. Juli bis 30. Juni läuft) ausgleicht. Diese Abrechnung ist in der Regel bis zum 31. Juli nach Ende des Steuerjahres fällig.
- Mitarbeitersteuererklärungen: Obwohl keine Verpflichtung des Arbeitgebers, sind Mitarbeiter verpflichtet, ihre persönliche Einkommenssteuererklärung jährlich bis zum 30. November nach Ende des Steuerjahres einzureichen. Arbeitgeber müssen möglicherweise Zusammenfassungen ihrer Einkünfte und Steuerabzüge (P7-Formulare) bereitstellen, um bei der Erstellung zu helfen.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen und Zinszahlungen führen.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Arbeitnehmer, die in Gibraltar beschäftigt sind, unterliegen den gleichen Einkommensteuer- und Sozialversicherungsregeln wie in Gibraltar ansässige Arbeitnehmer, sofern sie für steuerliche Zwecke als üblicher Wohnsitz gilt. Tallage ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn eine Person sich in Gibraltar für mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr oder mehr als 300 Tage über drei aufeinanderfolgende Steuerjahre aufhält. Nicht ansässige Personen, die in Gibraltar arbeiten, könnten auf ihr in Gibraltar erzieltes Einkommen besteuert werden.
Für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter in Gibraltar beschäftigen, ist die Gründung einer lokalen Präsenz oder die Nutzung eines Employer of Record (EOR) -Dienstes oft notwendig, um lokale Payroll, PAYE- und Sozialversicherungsverpflichtungen rechtskonform zu handhaben. Ein ausländisches Unternehmen ohne registrierte Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Gibraltar kann in der Regel keine lokale Payroll direkt betreiben. Die Nutzung eines EOR überträgt die Beschäftigungs- und Lohnpflichten an eine eingetragene lokale Einheit, was die Einhaltung der Vorschriften erheblich vereinfacht. Regionale steuerliche Unterschiede innerhalb Gibraltars bestehen nicht, da es sich um eine einzelne Gerichtsbarkeit handelt.
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