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Färöer-InselnSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Färöer-Inseln

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber auf den Färöern müssen Steuerverpflichtungen für sich selbst und ihre Mitarbeiter erfüllen, die je nach Steuerpflichtstatus des Mitarbeiters variieren.

Arbeitgeberpflichten für Mitarbeiter mit beschränkter Steuerpflicht

Beschränkte Steuerpflicht gilt für Mitarbeiter, die weniger als 180 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums auf den Färöern arbeiten und keinen Wohnsitz dort begründen.

  • Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber müssen einen Pauschalsteuersatz von 42% vom A-Einkommen (an der Quelle besteuertes Einkommen) des Mitarbeiters einbehalten. Dieser Satz wird für Mitarbeiter auf FAS (Färöisches Nationales und Internationales Schiffsregister) oder BareBoat-Schiffen auf 35% reduziert.
  • Arbeitsmarktbeitrag: Arbeitgeber müssen 3% des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters als Arbeitsmarktbeitrag (samhaldsfasti) einbehalten.

Arbeitgeberpflichten für Mitarbeiter mit voller Steuerpflicht

Volle Steuerpflicht gilt für Mitarbeiter, die auf den Färöern wohnen oder dort innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums 180 Tage oder mehr arbeiten.

  • Lohnsteuerabzug (A-Einkommen): Der Steuersatz für A-Einkommen ist progressiv und abhängig vom Einkommen des Mitarbeiters und der Wohngemeinde. Der nationale Durchschnittssteuersatz beträgt etwa 40%. Zusätzlich zur nationalen Steuer kommen kommunale Steuersätze hinzu, die je nach Gemeinde variieren.
  • Elternbeitrag (Barnsilsgjald): Arbeitgeber müssen 0,71% des A-Einkommens des Mitarbeiters für den Elternurlaubsfonds für Mitarbeiter im Alter von 16 bis 67 Jahren einbehalten.
  • Arbeitsmarktbeitrag (Samhaldsfasti): Arbeitgeber müssen 3% des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters einbehalten.
  • Arbeitslosenversicherung (ALS): Arbeitgeber müssen 1,25% des A-Einkommens des Mitarbeiters einbehalten.
  • Gesetzliche Krankenversicherung (Heilsutrygd): Arbeitgeber müssen eine monatliche Gebühr (DKK 175 bis heute) plus 0,6% des steuerpflichtigen Einkommens einbehalten.
  • Rundfunkgebühr (Kringvarp Føroya): Arbeitgeber müssen DKK 150 pro Monat einbehalten.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Alle Unternehmen, die auf den Färöern registriert sind und einen Jahresumsatz von mehr als DKK 20.000 haben, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Mehrwertsteuererklärungen müssen vierteljährlich eingereicht werden, auch wenn keine Geschäftstätigkeit stattgefunden hat. Die Fristen sind der 10. Mai (Q1), der 24. August (Q2), der 10. November (Q3) und der zweite Montag im Februar (Q4). Der Standard-MwSt-Satz beträgt 25%.

Zusätzliche Überlegungen für Arbeitgeber

  • Registrierung: Alle Arbeitgeber müssen sich bei den färöischen Steuerbehörden (TAKS) registrieren.
  • Berichterstattung: Arbeitgeber müssen regelmäßige Gehaltsabrechnungsberichte und Steuerzahlungen an TAKS übermitteln.
  • Einhaltung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, über Änderungen von Steuergesetzen und -vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.

Ab dem 5. Februar 2025 spiegelt diese Information das aktuelle Verständnis der Steuerpflichten von Arbeitgebern auf den Färöern wider. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern, daher ist es wichtig, offizielle Aktualisierungen von TAKS zu beachten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Vollständige Steuerpflicht

Auf den Färöern hängen Steuerabzüge für Mitarbeiter davon ab, ob eine Person als unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig gilt. Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht zahlen Einkommensteuer nach einem progressiven System, während Personen mit beschränkter Steuerpflicht einen festen Satz ohne Abzüge zahlen.

Dieser Status gilt für Einwohner oder Personen, die sich innerhalb von 12 Monaten 180 Tage oder länger auf den Färöern aufhalten. Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen der Einkommensteuer auf weltweites Einkommen. Der Steuersatz auf A-Einkommen (Einkommen, das an der Quelle besteuert wird) beträgt ungefähr 40 % und variiert je nach Einkommen und Gemeinde.

  • Einkommensteuer: Ungefähr 40 % des A-Einkommens, abhängig von Einkommenshöhe und Gemeinde. Dies ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass sich der Satz mit steigendem Einkommen ändern kann. Das Steuersystem arbeitet nach dem Prinzip "Pay-as-you-earn" (PAYE), was bedeutet, dass die Steuern vom Arbeitgeber einbehalten werden.
  • Gemeindesteuer: Variiert je nach Gemeinde.
  • Elternbeitrag: 0,71 % für Personen im Alter von 16 bis 67 Jahren.
  • Arbeitsmarktbeitrag (Samhaldsfasti): 3 % des zu versteuernden Einkommens.
  • Arbeitslosigkeitsfonds (ALS): 1,25 % des zu versteuernden Einkommens.
  • Öffentliche Krankenversicherung (Heilsutrygd): 175 DKK pro Monat + 0,60 % des zu versteuernden Einkommens.
  • Gebühr für den öffentlichen Rundfunk (Kvf): 150 DKK pro Monat (50 DKK für Personen über 67; befreit für Personen unter 23). Es gibt Ausnahmen für Studierende.

Abzüge stehen Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht zur Verfügung, wie zum Beispiel das Kindergeld (die Höhe variiert je nach Alter des Kindes). Steuererklärungen sind erforderlich, um alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) zu deklarieren.

Beschränkte Steuerpflicht

Gilt für Personen, die vorübergehend weniger als 180 Tage auf den Färöern arbeiten.

  • Einkommensteuer: Ein fester Satz von 42 % des A-Einkommens.
  • Arbeitsmarktbeitrag: 3 % des zu versteuernden Einkommens.

Personen mit beschränkter Steuerpflicht haben keinen Anspruch auf Abzüge wie das Kindergeld oder Zinszuschüsse. Sie müssen auch keine ausländischen Einkünfte in Steuererklärungen angeben, da sie nur für Einkünfte mit Herkunft aus den Färöern steuerpflichtig sind. Mitarbeiter des FAS (Färöische Nationale und Internationale Schiffsregister) oder BareBoat-Schiffen zahlen einen Steuersatz von 35 %.

Allgemeine Informationen

  • Bankkonto: Erforderlich, um Gehalt zu erhalten und Steuern zu zahlen. Auf den Färöern gibt es vier Hauptbanken: Bank Nordik, Betri Banki, Norðoya Sparikassi und Suðuroya Sparikassi.
  • Steuerjahr: Entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Steuerverwaltung (TAKS): Die färöische Steuerbehörde.

Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können sich ändern. Es wird empfohlen, TAKS oder einen Steuerberater für eine persönliche Beratung zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In den Färöern beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz ab 2025 25 %. Dies gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardsatz: 25 % (Dies ist der häufigste Satz)

Registrierungsschwellen

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 50.000 DKK müssen sich nicht registrieren oder Mehrwertsteuer erheben. Ausländische Unternehmen, die auf den Färöern tätig sind, folgen denselben Regeln.

Einreichung und Zahlung

  • Erklärungen: Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen vierteljährliche Erklärungen einreichen.
  • Fristen: Die Fristen sind einen Monat und zehn Tage nach Ende jedes Quartals. Spezifische Fristen für 2025 sind der 10. Mai (Q1), der 24. August (Q2), der 10. November (Q3) und der 10. Februar 2026 (Q4).
  • Zahlungen: Mehrwertsteuerzahlungen sind zu denselben Fristen wie die Erklärungen fällig. Verspätungszuschläge betragen 1 % der geschuldeten Mehrwertsteuer, mit einem Minimum von 300 DKK und einem Maximum von 1.000 DKK. Zinsen für verspätete Zahlungen betragen 0,7 % pro Monat.
  • Erstattungen: Negative Mehrwertsteuerbeträge werden innerhalb von drei Wochen nach Einreichung erstattet.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, einschließlich einiger kultureller und sportlicher Aktivitäten, persönlicher Transportdienstleistungen, finanzieller und Versicherungsabwicklungen sowie literarischer/künstlerischer Aktivitäten.
  • Schiffe (Bohrinseln) über 5 BRZ sind von der Einfuhrmehrwertsteuer befreit.
  • Ausländische Unternehmen können ausgewiesene Zoll- und Mehrwertsteuer-freie Zonen für Waren nutzen, die offshore verwendet werden, und so Mehrwertsteuer und Zölle vermeiden. Derzeit existieren solche Zonen in Tórshavn und Runavík.
  • Steuerfreies Einkaufen ist für Nichtansässige bei Einkäufen über 300 DKK möglich. Nach einer Servicegebühr reichen die Erstattungen von 12 % bis 18 % der gezahlten Mehrwertsteuer, die am Flughafen, mit der Fähre oder bei Visit Norðoy in Klaksvík beansprucht werden können.
  • Käufe von Elektro- oder Wasserstoffautos qualifizieren sich für Mehrwertsteuererstattungen. Für in 2025 zugelassene Autos beträgt die maximale Erstattung 52.200 DKK. Auch Wärmepumpensysteme qualifizieren sich bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich bestimmter Anforderungen, für Rückerstattungen.

Touristensteuer

Ab Oktober 2025 wird eine Touristensteuer für alle Besucher der Färöer-Inseln eingeführt.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie immer offizielle Quellen für die neuesten Vorschriften.

Steuervergünstigungen

Die Färöer-Inseln bieten ausgewählte Steuerbestimmungen und -regelungen zur Unterstützung von Unternehmen und Einwohnern an.

Steueranreize für Unternehmen

  • Wettbewerbsfähiger Körperschaftssteuersatz: Der Körperschaftssteuersatz beträgt 18%.
  • Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkünfte: Unternehmen sind im Allgemeinen von der Steuerzahlung auf im Ausland erzielte Einkünfte befreit.
  • Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E): Unternehmen, die in F&E-Aktivitäten tätig sind, können qualifizierte Ausgaben abziehen.
  • Regionale Entwicklungsprogramme: Die färöische Regierung bietet Steuervergünstigungen und Anreize für Investitionen in bestimmten Regionen oder Industrien.

Steuerbestimmungen für Einzelpersonen

  • Standardsteuersatz: Für Personen mit beschränkter Steuerpflicht gilt ein Standardsteuersatz von 42% auf alle im Inland erzielten Einkünfte. Dieser Satz wird auf 35% gesenkt für Personen, die auf FAS- oder Bareboat-Schiffen arbeiten.
  • Pensionsbefreiung: Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen können bis zu 60 Monate lang von Beiträgen zur Altersvorsorge befreit sein.
  • Steuerabzug für ausländische Arbeitnehmer: Für ausländische Arbeitnehmer kann ein Steuerabzug von bis zu 30% verfügbar sein.
  • Abzug für Fischer: Fischer sind berechtigt, einen Abzug von 14% bis zu einem Maximum von DKK 65.800 jährlich zu erhalten (basierend auf 14% von DKK 470.000).
  • Abzüge für Studenten und Eltern: Abzüge sind für Studenten und Eltern verfügbar. Für Studenten aus bestimmten Ländern (einschließlich der Färöer-Inseln), die in Dänemark studieren oder eine Ausbildung absolvieren, kann ein Abzug bis zu DKK 48.000 (2023) oder DKK 46.600 (2022) gelten.
  • Kinderfreibetrag: Ein Kinderfreibetrag wird durch nationale und kommunale Steuern gewährt. Der Betrag variiert je nach Alter des Kindes: DKK 9.200 pro Jahr für Kinder unter 7 Jahren.
  • Zinszuschuss: Personen mit voller Steuerpflicht können einen Zinszuschuss von bis zu DKK 35.000 pro Jahr erhalten, der 35% der Zinsen auf Schulden für selbstgenutzte Immobilien auf den Färöer-Inseln abdeckt.
  • Familienzulage: Familien mit niedrigem Einkommen können für eine Familienzulage in Frage kommen.
  • Rückerstattung der Dividendenquellensteuer: Auf Dividenden wird eine Quellensteuer von 35% erhoben. Nordische Aktionäre können eine Rückerstattung von 20% beantragen, was zu einer Mindeststeuer von 15% führt. Ähnliche Rückerstattungen sind für Aktionäre in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen verfügbar (z.B. Großbritannien, Schweiz, Indien).

Andere Steuern und Abgaben

  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die MwSt. wird auf Importe und Verkäufe erhoben und ist für steuerliche Zwecke abziehbar. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen unterliegen einer Arbeitgebersteuer.
  • Touristensteuer: Ab Oktober 2025 wird eine Touristensteuer pro Person und Tag unabhängig von der Unterkunftsart eingeführt, die lokale Naturschutzmaßnahmen finanziert. Kreuzfahrtpassagiere zahlen etwa 9 EUR für Landgänge.
  • Pflichtbeiträge: Personen mit voller Steuerpflicht leisten Beiträge zu mehreren Fonds:
    • Ergänzender Rentenfonds des Arbeitsmarktes (AMEG): 3% des steuerpflichtigen Einkommens.
    • Nationale Krankenversicherung: DKK 175 pro Monat und 0,7% des steuerpflichtigen Einkommens.
    • Elterngeldfonds (Barsilskipanin): 0,86% des A-Einkommens. Personen mit B-Einkommen oder Selbständige müssen eine Elternversicherungspolice haben (jährliche Prämie von DKK 500).
    • Rundfunkgebühr (Kringvarpsgjald): DKK 173 pro Monat (Alter 24-66), DKK 71 pro Monat (Alter 67+).
    • Arbeitslosenversicherung (ALS): 0,8%.

Steuerpflicht

Die Steuerpflicht hängt vom Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer ab (über 180 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum lösen die volle Steuerpflicht aus). Personen mit beschränkter Haftung haben keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen (z.B. Kindersteuerkredit, Zinszuschuss). Sie müssen außerdem einen temporären P-tal (Personennummer) beantragen.

Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, sich für die aktuellsten Informationen mit Steuerfachleuten oder den färöischen Steuerbehörden (TAKS) in Verbindung zu setzen.

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