Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Färöer-Inseln
Arbeitgeber auf den Färöern haben bestimmte Steuerpflichten, einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und anderen obligatorischen Fonds.
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Prozentsatz der Gehälter der Arbeitnehmer zur Arbeitgeber-Sozialabgabe (ALS) zu zahlen. Die Beitragssätze betragen typischerweise 4% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
In einigen Fällen können Arbeitgeber auch verpflichtet sein, zu einer branchenspezifischen Zusatzrentenregelung, dem sogenannten Arbeitsmarkt-Zusatzrentenfonds (ATP), beizutragen. Die Beitragssätze für diesen Fonds variieren und sind in der Regel eine feste Summe pro Arbeitnehmer. Es ist wichtig zu beachten, dass das ATP-System in bestimmten Branchen obligatorisch ist.
Die Beitragssätze und obligatorischen Zusatzrentensysteme können je nach Branche des Unternehmens und Tarifverträgen variieren. Daher wird dringend empfohlen, dass Arbeitgeber sich mit der Sozialversicherungsanstalt der Färöer (Fíggjarmálastovan) oder einem Steuerfachmann in der Region in Verbindung setzen, um genaue Beitragssätze und Vorschriften in ihrer spezifischen Branche zu erfahren.
In den Färöer-Inseln werden progressive Einkommenssteuerklassen verwendet. Für Einkommen, das im Jahr 2023 erzielt wird, gelten die folgenden Steuersätze:
Diese Steuerklassen und Zahlen dienen als Richtlinie. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde der Färöer-Inseln (TAKS).
Arbeitnehmer auf den Färöer-Inseln leisten die folgenden Beiträge:
Die Färöer-Inseln, ein autonomes Gebiet innerhalb des Königreichs Dänemark, betreiben ein eigenes unabhängiges Mehrwertsteuersystem.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz auf den Färöer-Inseln beträgt 25 % und gilt für die meisten kommerziellen Verkäufe und Dienstleistungen. Diese Steuer wird auf Färöisch als "Meirvirðirgjald" (MVG) bezeichnet.
Unternehmen, die auf den Färöer-Inseln tätig sind und eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Diese Schwelle wird periodisch angepasst. Registrierte Unternehmen müssen auf ihre steuerpflichtigen Lieferungen Mehrwertsteuer erheben und die eingenommene Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden abführen.
Während der allgemeine Mehrwertsteuersatz 25 % beträgt, können bestimmte Dienstleistungen einem reduzierten Satz unterliegen oder sogar ganz von der Mehrwertsteuer befreit sein. Leider gibt es online keine leicht zugänglichen Informationen über eine umfassende Liste dieser Dienstleistungen. Für spezifische Details und um sicherzustellen, dass Sie den Vorschriften entsprechen, wird empfohlen, die färöischen Steuerbehörden zu konsultieren.
Nichtansässige, die die Färöer-Inseln besuchen, sind in der Regel von der Zahlung der Mehrwertsteuer auf Einkäufe über DKK 300 (unter bestimmten Bedingungen) befreit. Dies ist eine Form des steuerfreien Einkaufs. Für Details und die Beantragung von Steuererstattungen können Besucher die offizielle Tourismus-Website der Färöer-Inseln konsultieren.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick. Für aktuelle und spezifische Mehrwertsteuerregelungen, die auf Ihre Situation zutreffen, konsultieren Sie bitte die färöischen Steuerbehörden.
Die Färöer-Inseln bieten zwar keine breite Palette an Steueranreizen, haben aber bestimmte vorteilhafte Steuerbestimmungen und -programme, die darauf abzielen, Geschäftstätigkeiten zu unterstützen.
Der Körperschaftsteuersatz auf den Färöer-Inseln ist mit 18% relativ wettbewerbsfähig und liegt unter dem Durchschnitt der skandinavischen Länder. Dies kann die Färöer-Inseln zu einem attraktiven Ziel für Unternehmensinvestitionen machen.
Ausländische Einkünfte: Unternehmen mit Sitz auf den Färöer-Inseln sind im Allgemeinen von der Steuer auf im Ausland erzielte Einkünfte befreit. Diese Befreiung kann besonders vorteilhaft für internationale Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren Jurisdiktionen sein.
Investitionszulage für Fischereifahrzeuge: Die färöischen Steuerbehörden bieten eine Investitionszulage für neue Fischereifahrzeuge an, um das Wachstum und die Modernisierung der Fischereiindustrie zu fördern, die ein Eckpfeiler der färöischen Wirtschaft ist.
Kraftstoffsteuerbefreiung für Fischereifahrzeuge: Fischereifahrzeuge sind von der Kraftstoffsteuer befreit, was die Betriebskosten senkt und die Fischereitätigkeiten unterstützt.
Steuerabzüge für F&E-Ausgaben: Unternehmen, die in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten investieren, können für qualifizierte Ausgaben Steuerabzüge erhalten, was Innovation und technologischen Fortschritt fördert.
Steuervorteile für Investitionen in die Regionalentwicklung: Die Regierung der Färöer-Inseln hat Programme implementiert, um Investitionen in bestimmte Regionen oder Branchen zu fördern, die oft Steuervorteile oder Anreize beinhalten. Details zu diesen Programmen können bei den färöischen Steuerbehörden eingeholt werden.
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