Rivermate Logo
Flag of Färöer Inseln

Steuern in Färöer Inseln

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Färöer Inseln.

Färöer Inseln taxes overview

Das Steuersystem auf den Färöer-Inseln wird von TAKS, der färöischen Steuerbehörde, verwaltet. Es handelt sich um ein progressionstarkes System, das nationale Einkommensteuer, kommunale Einkommensteuer und verschiedene Sozialabgaben umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie die Einkommensteuer einbehalten und Sozialabgaben im Namen ihrer Mitarbeiter abführen, um die Einhaltung der örtlichen Vorschriften sicherzustellen.

Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für Unternehmen, die Personal auf den Färöer-Inseln beschäftigen, unerlässlich, unabhängig davon, ob es sich um lokale Unternehmen oder internationale Entitäten handelt, die in das Gebiet expandieren. Ein ordnungsgemäßes Management der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist entscheidend für reibungslose Abläufe und die Vermeidung von Strafen.

Verpflichtungen der Arbeitgeber im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber auf den Färöer-Inseln sind dafür verantwortlich, an mehreren Sozialversicherungssystemen basierend auf den Gehältern der Mitarbeitenden beizutragen. Diese Beiträge werden in der Regel als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet. Zu den Hauptbeiträgen gehören Zahlungen an den Labour Market Fund (ALS), den Urlaubsgeldfonds (FeriuLøn) und möglicherweise weitere spezifische Branchen- oder Tarifvertragsschwellen.

Der primäre Sozialabgabe-Pflichtbeitrag für Arbeitgeber ist der Beitrag zum Labour Market Fund (ALS). Der Satz für diesen Beitrag wird jährlich festgelegt. Für 2026, basierend auf den aktuellen Regelungen, beträgt der Satz 1,25 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.

  • Labour Market Fund (ALS): 1,25 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Urlaubsgeldfonds (FeriuLøn): Arbeitgeber sind verpflichtet, Urlaubsgeld anzusparen, üblicherweise 12,5 % des Gehalts des Mitarbeiters, welches ausgezahlt wird, wenn der Mitarbeiter Urlaub nimmt oder das Arbeitsverhältnis beendet. Obwohl es keine Steuer ist, ist die Verwaltung dieses Ansparens und die Auszahlung eine zentrale Arbeitgeberpflicht im Bereich Lohnabrechnung.
  • Weitere Beiträge: Abhängig von Branche oder Tarifvereinbarungen können zusätzliche verpflichtende Beiträge bestehen, wie Pensionsbeiträge oder spezifische Weiterbildungsfonds.

Diese Arbeitgeberbeiträge sind getrennt von der vom Mitarbeiter einbehaltenen Einkommenssteuer.

Anforderungen an die Einkommensteuerabzüge

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeitenden im Rahmen des PAYE-Systems (Pay As You Earn) einzubehalten. Dieser abgeführte Betrag umfasst sowohl die nationale Einkommensteuer als auch die kommunale Einkommensteuer. Die Gesamtrate variiert je nach Einkommenshöhe des Mitarbeiters und der Gemeinde, in der er wohnt.

Die nationale Einkommensteuer ist progressiv, das heißt, höheres Einkommen wird mit höheren Sätzen besteuert. Die Steuersätze der Gemeinden werden jeweils von den Gemeinden festgelegt, was zu Unterschieden auf den Inseln führt. TAKS stellt Arbeitgebern Steuerkarten oder elektronische Steuerinformationen für jeden Mitarbeiter zur Verfügung, in denen die korrekte Abzugsrate sowie anwendbare Freibeträge oder Abzüge angegeben sind, die bei der Berechnung des Nettogehalts zu berücksichtigen sind.

Obwohl die spezifischen nationalen Steuerklassen und -sätze für 2026 noch final bestätigt werden müssen, beinhaltet die Struktur in der Regel mehrere Einkommensgrenzen. Die kommunalen Steuersätze liegen meist zwischen etwa 16 % und 23 % und werden auf den nationalen Steuersatz aufgeschlagen.

Beispiel für nationale Einkommensteuerklassen (veranschaulichend, basierend auf der aktuellen Struktur, vorbehaltlich der Bestätigung für 2026):

Steuerpflichtiges Einkommen (DKK) Betrag der nationalen Steuer (%)
Bis 65.000 0 %
65.001 - 180.000 13 %
180.001 - 330.000 15 %
330.001 - 450.000 20 %
450.001 - 600.000 25 %
Über 600.000 30 %

Die insgesamt einbehaltene Einkommensteuer ist die Summe aus der berechneten nationalen Steuer und der kommunalen Steuer, basierend auf der Gemeinde des Mitarbeiters.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Mitarbeitende

Mitarbeitende auf den Färöer-Inseln haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Diese werden typischerweise in der Steuerkarte-Information von TAKS berücksichtigt, die der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung verwendet.

Gängige Abzüge und Freibeträge sind:

  • Personenfreibetrag: Ein jährlich festgelegter Betrag, der steuerfrei ist.
  • Reisepauschale: Abzüge für Fahrtkosten zwischen Heim und Arbeitsstätte, unterliegt bestimmten Regeln und Obergrenzen.
  • Pensionsbeiträge: Pflicht- oder freiwillige Beiträge zu anerkannten Pensionskassen können steuerlich absetzbar sein.
  • Zinsaufwendungen: Auf bestimmte Darlehen, z.B. Hypotheken, gezahlte Zinsen sind absetzbar.
  • Kinderfreibetrag: Spezifische Freibeträge oder Leistungen im Zusammenhang mit abhängigen Kindern.

Die genauen Höhen und Regelungen dieser Abzüge und Freibeträge für 2026 werden durch das jährliche Steuerrecht festgelegt. Arbeitgeber müssen die auf der Steuerkarte des Mitarbeiters angegebenen Abzüge und Freibeträge bei der Berechnung der einzubehaltenden Steuer berücksichtigen.

Steuerliche Compliance- und Meldefristen

Arbeitgeber haben strikte Fristen für die Meldung der Lohninformationen sowie die Abführung der einbehaltenen Steuern und Arbeitgeberbeiträge an TAKS. Die Einhaltung erfolgt über das von TAKS bereitgestellte Online-System.

Wesentliche Pflichten und Fristen sind:

  • Monatliche Meldung: Arbeitgeber müssen die gezahlten Gehälter sowie die einbehaltenen/berchneideten Steuern/Beiträge für jeden Mitarbeiter monatlich melden. Diese Meldung ist in der Regel kurz nach Monatsende, auf das sich das Gehalt bezieht, fällig.
  • Monatliche Zahlung: Der Gesamtbetrag der einbehaltenen Einkommensteuer und der Arbeitgeber-Sozialbeiträge ist monatlich an TAKS zu zahlen. Der Zahlungstermin fällt meist mit dem Meldefrist zusammen.
  • Jahresmeldung: Es ist eine jährliche Zusammenfassung der gezahlten Gehälter sowie der gemeldeten Steuern/Beiträge für das Jahr einzureichen.
  • Steuerkarten: Arbeitgeber müssen gültige Steuerinformationen (Steuerkarten) aller Mitarbeitenden erhalten, um die korrekte Abführung sicherzustellen.

Das Versäumnis dieser Fristen oder fehlerhafte Meldungen können zu Bußgeldern und Zinsen führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmende und Unternehmen, die in den Färöer-Inseln tätig sind, haben spezielle steuerliche Überlegungen.

  • Ausländische Arbeitnehmer: Nicht ansässige Personen, die in den Färöer-Inseln arbeiten, unterliegen im Allgemeinen der färöischen Einkommensteuer auf ihre Einkünfte aus färöischer Quelle. Abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts können sie als Steueransässige oder nach besonderen Nicht-Residenz-Regeln besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen, falls vorhanden zwischen den Färöer-Inseln (über Dänemark) und dem Heimatland des Arbeitnehmers, können die Steuerbehandlung beeinflussen. Arbeitgeber müssen sorgfältig den Steuerstatus ausländischer Mitarbeitender bestimmen und die entsprechenden Abzugsregeln anwenden.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeitende auf den Färöer-Inseln beschäftigt, kann je nach Art und Dauer ihrer Tätigkeit eine steuerliche Präsenz (permanente Einrichtung) begründen. Bei Vorliegen einer permanenten Einrichtung wird das Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig. Auch ohne eine solche Einrichtung ist ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeitende vor Ort beschäftigt, in der Regel verpflichtet, sich bei TAKS zu registrieren und alle Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit Lohnsteuerabzug und Sozialabgaben zu erfüllen. Vereinfacht ausgedrückt, kann die Registrierung für ausländische Arbeitgeber, die nur Mitarbeitende beschäftigen, ohne eine physische Niederlassung zu haben, möglich sein.

Diese komplexen Regeln erfordern sorgfältige Beachtung und Kenntnisse sowohl des färöischen Steuerrechts als auch internationaler Steuergrundsätze.

Gewinnen Sie Top-Talente in Färöer Inseln durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Färöer Inseln helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Färöer Inseln helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen