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Färöer-Inseln

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Färöer-Inseln

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber auf den Färöern haben bestimmte Steuerpflichten, einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und anderen obligatorischen Fonds.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Prozentsatz der Gehälter der Arbeitnehmer zur Arbeitgeber-Sozialabgabe (ALS) zu zahlen. Die Beitragssätze betragen typischerweise 4% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Arbeitsmarkt-Zusatzrentenfonds (ATP)

In einigen Fällen können Arbeitgeber auch verpflichtet sein, zu einer branchenspezifischen Zusatzrentenregelung, dem sogenannten Arbeitsmarkt-Zusatzrentenfonds (ATP), beizutragen. Die Beitragssätze für diesen Fonds variieren und sind in der Regel eine feste Summe pro Arbeitnehmer. Es ist wichtig zu beachten, dass das ATP-System in bestimmten Branchen obligatorisch ist.

Branchenunterschiede

Die Beitragssätze und obligatorischen Zusatzrentensysteme können je nach Branche des Unternehmens und Tarifverträgen variieren. Daher wird dringend empfohlen, dass Arbeitgeber sich mit der Sozialversicherungsanstalt der Färöer (Fíggjarmálastovan) oder einem Steuerfachmann in der Region in Verbindung setzen, um genaue Beitragssätze und Vorschriften in ihrer spezifischen Branche zu erfahren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In den Färöer-Inseln werden progressive Einkommenssteuerklassen verwendet. Für Einkommen, das im Jahr 2023 erzielt wird, gelten die folgenden Steuersätze:

  • Untere Steuer (Kommunuskattur): Reicht je nach Gemeinde von etwa 16-22%
  • Mittlere Steuer (Miðskattur):
    • Einkommen bis etwa 84.000 DKK: 0%
    • Einkommen von etwa 84.000 DKK bis 633.000 DKK: 15%
    • Einkommen über etwa 633.000 DKK: 22%
  • Obere Steuer (Toppskattur): 16% auf Jahreseinkommen über etwa 1,2 Millionen DKK

Diese Steuerklassen und Zahlen dienen als Richtlinie. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde der Färöer-Inseln (TAKS).

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer auf den Färöer-Inseln leisten die folgenden Beiträge:

  • Sozialbeitrag der Arbeitnehmer (ALS): Ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers (typischerweise 0,71% ab 2023), der vom Lohn einbehalten wird.

Weitere Pflichtabzüge

  • Arbeitsmarkt-Zusatzrentenfonds (ATP): Arbeitnehmer können verpflichtet sein, zu einem branchenspezifischen Zusatzrentensystem beizutragen. Die Beitragssätze variieren, sind aber typischerweise ein fester Betrag pro Arbeitnehmer. (Das ATP-System ist in bestimmten Branchen obligatorisch).

Wichtige Überlegungen

  • Einbehaltung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern ihrer Arbeitnehmer abzuziehen.
  • Branchenvariation: Beitragssätze und obligatorische Zusatzrentensysteme variieren je nach Branche des Unternehmens und Tarifverträgen.

Mehrwertsteuer

Die Färöer-Inseln, ein autonomes Gebiet innerhalb des Königreichs Dänemark, betreiben ein eigenes unabhängiges Mehrwertsteuersystem.

Mehrwertsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz auf den Färöer-Inseln beträgt 25 % und gilt für die meisten kommerziellen Verkäufe und Dienstleistungen. Diese Steuer wird auf Färöisch als "Meirvirðirgjald" (MVG) bezeichnet.

Mehrwertsteuerregistrierung

Unternehmen, die auf den Färöer-Inseln tätig sind und eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Diese Schwelle wird periodisch angepasst. Registrierte Unternehmen müssen auf ihre steuerpflichtigen Lieferungen Mehrwertsteuer erheben und die eingenommene Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden abführen.

Mehrwertsteuerbehandlung für spezifische Dienstleistungen

Während der allgemeine Mehrwertsteuersatz 25 % beträgt, können bestimmte Dienstleistungen einem reduzierten Satz unterliegen oder sogar ganz von der Mehrwertsteuer befreit sein. Leider gibt es online keine leicht zugänglichen Informationen über eine umfassende Liste dieser Dienstleistungen. Für spezifische Details und um sicherzustellen, dass Sie den Vorschriften entsprechen, wird empfohlen, die färöischen Steuerbehörden zu konsultieren.

Mehrwertsteuer für Nichtansässige

Nichtansässige, die die Färöer-Inseln besuchen, sind in der Regel von der Zahlung der Mehrwertsteuer auf Einkäufe über DKK 300 (unter bestimmten Bedingungen) befreit. Dies ist eine Form des steuerfreien Einkaufs. Für Details und die Beantragung von Steuererstattungen können Besucher die offizielle Tourismus-Website der Färöer-Inseln konsultieren.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick. Für aktuelle und spezifische Mehrwertsteuerregelungen, die auf Ihre Situation zutreffen, konsultieren Sie bitte die färöischen Steuerbehörden.

Steuervergünstigungen

Die Färöer-Inseln bieten zwar keine breite Palette an Steueranreizen, haben aber bestimmte vorteilhafte Steuerbestimmungen und -programme, die darauf abzielen, Geschäftstätigkeiten zu unterstützen.

Körperschaftsteuersatz

Der Körperschaftsteuersatz auf den Färöer-Inseln ist mit 18% relativ wettbewerbsfähig und liegt unter dem Durchschnitt der skandinavischen Länder. Dies kann die Färöer-Inseln zu einem attraktiven Ziel für Unternehmensinvestitionen machen.

Steuerbefreiungen

Ausländische Einkünfte: Unternehmen mit Sitz auf den Färöer-Inseln sind im Allgemeinen von der Steuer auf im Ausland erzielte Einkünfte befreit. Diese Befreiung kann besonders vorteilhaft für internationale Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren Jurisdiktionen sein.

Vorteile für die Fischereiindustrie

Investitionszulage für Fischereifahrzeuge: Die färöischen Steuerbehörden bieten eine Investitionszulage für neue Fischereifahrzeuge an, um das Wachstum und die Modernisierung der Fischereiindustrie zu fördern, die ein Eckpfeiler der färöischen Wirtschaft ist.

Kraftstoffsteuerbefreiung für Fischereifahrzeuge: Fischereifahrzeuge sind von der Kraftstoffsteuer befreit, was die Betriebskosten senkt und die Fischereitätigkeiten unterstützt.

Forschung und Entwicklung

Steuerabzüge für F&E-Ausgaben: Unternehmen, die in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten investieren, können für qualifizierte Ausgaben Steuerabzüge erhalten, was Innovation und technologischen Fortschritt fördert.

Regionalentwicklungsprogramme

Steuervorteile für Investitionen in die Regionalentwicklung: Die Regierung der Färöer-Inseln hat Programme implementiert, um Investitionen in bestimmte Regionen oder Branchen zu fördern, die oft Steuervorteile oder Anreize beinhalten. Details zu diesen Programmen können bei den färöischen Steuerbehörden eingeholt werden.

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