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Färöer-Inseln

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Färöer-Inseln

Kündigungsfrist

In den Färöer-Inseln werden die Mindestkündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und die Art des Arbeitsvertrags bestimmt.

Mindestkündigungsfristen

Für Stundenarbeiter, die mindestens sechs Monate beschäftigt sind, beträgt die Mindestkündigungsfrist mindestens sieben Arbeitstage.

Arbeitnehmer, die regelmäßige Monatslöhne gemäß den Bedingungen des Abkommens der Färöischen Allgemeinen Arbeitergewerkschaft (Føroya Arbeiðarafelag) erhalten und eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten, aber weniger als zwei Jahren haben, haben Anspruch auf eine Mindestkündigungsfrist von zwei Monaten.

Für Angestellte (z.B. diejenigen, die durch das Abkommen der Büro- und Einzelhandelsarbeitergewerkschaft (S&K) abgedeckt sind), die zwischen sechs Monaten und drei Jahren beschäftigt sind (ohne befristete oder Probezeiten), beträgt die Mindestkündigungsfrist drei Monate.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigungsfrist sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer gilt.

Schriftliche Kündigungspflicht

Die Kündigung, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgeht, muss schriftlich erfolgen.

Abfindung

Auf den Färöern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Überlegungen, die möglicherweise zutreffen.

Ausnahmen und Überlegungen

Tarifverträge: Trotz des Fehlens einer gesetzlichen Verpflichtung können einige Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt wurden, Bestimmungen über Abfindungen für die unter diese Verträge fallenden Arbeitnehmer enthalten.

Individuelle Verträge: Abfindungen können auch als spezifische Klausel in einem individuellen Arbeitsvertrag ausgehandelt werden.

Ungerechtfertigte Kündigung: Wenn die Kündigung eines Arbeitnehmers von einem Gericht als ungerechtfertigt oder unbegründet angesehen wird, kann das Gericht eine Entschädigung anstelle einer Abfindung zusprechen.

Um festzustellen, ob Sie durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind, der möglicherweise Abfindungsbestimmungen enthält, konsultieren Sie die relevante Gewerkschaft oder den Arbeitgeberverband. Überprüfen Sie außerdem sorgfältig Ihren individuellen Arbeitsvertrag auf etwaige Klauseln im Zusammenhang mit Abfindungen.

Kündigungsprozess

In den Färöer-Inseln kann der Kündigungsprozess von Mitarbeitern durch Arbeitgeber entweder mit oder ohne Grund eingeleitet werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten, Vertragsbruch oder Unfähigkeit zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfolgen. Andererseits erfordert eine Kündigung ohne Grund keinen spezifischen Grund, aber Arbeitgeber müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen einhalten.

Recht auf schriftliche Begründung der Kündigung

Mitarbeiter, die seit mindestens neun Monaten im Unternehmen tätig sind, haben das Recht, eine schriftliche Begründung für ihre Kündigung zu verlangen. Dies ist eine Bestimmung gemäß Vereinbarungen, die der Vereinbarung der Färöischen Allgemeinen Arbeitergewerkschaft ähneln.

Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung

Die Färöer-Inseln haben Gesetze, die Mitarbeiter vor ungerechtfertigter Kündigung schützen. Beispielsweise gilt die Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund einer Schwangerschaft als rechtswidrig. Das Gesetz verbietet auch Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Geschlecht, Rasse, Religion usw. Eine Kündigung aus diesen Gründen würde als rechtswidrig angesehen werden.

Wichtige Überlegungen

Bei der Kündigung eines Mitarbeiters ist es wichtig, relevante Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge zu konsultieren. Diese können zusätzliche Bestimmungen oder Anforderungen im Zusammenhang mit Kündigungsprozessen enthalten. Wenn Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit oder Fairness einer Kündigung bestehen, ist es ratsam, rechtlichen Rat von einem qualifizierten Arbeitsrechtler auf den Färöer-Inseln einzuholen.

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