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Färöer-Inseln

Optionen für Remote- und Flexibles Arbeiten

Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Färöer-Inseln

Remote-Arbeit

Rechtliche Überlegungen

Auf den Färöern gibt es keine spezifische Gesetzgebung, die sich direkt mit Fernarbeit befasst. Es gibt jedoch mehrere bestehende dänische Gesetze und färöische Vorschriften, die relevant sind:

  • Das dänische Arbeitsumweltgesetz (WEA) von 1975 (mit färöischen Änderungen): Dieses Gesetz legt grundlegende Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Ergonomie am Arbeitsplatz fest. Diese Prinzipien können auf eine Fernarbeitssituation ausgeweitet werden, indem Arbeitgeber ermutigt werden, Anleitungen zu ergonomischen Arbeitsplätzen bereitzustellen und potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Fernarbeit anzugehen.
  • Das färöische Gesetz über elektronische Signaturen (FAES) von 2007: Dieses Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen, die sichere Ferntransaktionen und Dokumentenunterzeichnungen erleichtern, was in Fernarbeitsszenarien von entscheidender Bedeutung sein kann.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bieten eine Grundlage für die Navigation von Fernarbeitsvereinbarungen auf den Färöern.

Technologische Infrastrukturanforderungen

Der Erfolg der Fernarbeit auf den Färöern hängt stark von einer robusten technologischen Infrastruktur ab. Hier sind wichtige Überlegungen:

  • Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung: Zuverlässiger und schneller Internetzugang ist für effektive Fernarbeit unerlässlich. Der färöische Telekommunikationssektor hat in den letzten Jahren bedeutende Verbesserungen bei der Breitbandabdeckung vorgenommen. Arbeitgeber sollten sich jedoch der möglichen Unterschiede in den Verbindungsgeschwindigkeiten auf den verschiedenen Inseln bewusst sein.
  • Cloud-basierte Tools: Cloud-basierte Kollaborationstools, Videokonferenzplattformen und Instant-Messaging-Dienste erleichtern die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen entfernten Mitarbeitern und dem zentralen Büro.

Die färöische Regierung erkennt die Bedeutung der Digitalisierung an und investiert kontinuierlich in die Aufrüstung der Telekommunikationsinfrastruktur. Initiativen wie das FAR-Submarine-Kabelprojekt zielen darauf ab, die Konnektivität auf den Inseln weiter zu verbessern und die breitere Einführung von Fernarbeitspraktiken zu erleichtern.

Arbeitgeberverantwortungen

Arbeitgeber haben die Verantwortung, eine produktive und sichere Arbeitsumgebung für Fernarbeitnehmer zu gewährleisten. Wichtige Überlegungen umfassen:

  • Schriftliche Vereinbarungen: Klare Vereinbarungen festlegen, die Erwartungen, Arbeitszeiten, Kommunikationsprotokolle und Datensicherheitsverfahren umreißen. Diese Vereinbarungen sollten dem WEA und FAES 2007 entsprechen.
  • Leistungsmanagement: Effektive Leistungsmanagementsysteme entwickeln, die für eine Fernarbeitssituation geeignet sind. Regelmäßige Kommunikation und Feedback sind entscheidend, um das Engagement und die Produktivität der Mitarbeiter sicherzustellen.
  • Ausrüstung und Ressourcen: Obwohl das WEA die Bereitstellung von Ausrüstung nicht ausdrücklich anspricht, könnten Arbeitgeber in Erwägung ziehen, notwendige Ausrüstung wie Laptops bereitzustellen oder die Internetzugangskosten zu subventionieren, um Fernarbeit zu erleichtern.
  • Gesundheit und Sicherheit: Während sich das WEA auf physische Arbeitsplätze konzentriert, können Arbeitgeber ergonomische Arbeitsplatzkonfigurationen fördern und Anleitungen zur Vermeidung arbeitsbedingter Verletzungen im Homeoffice geben.
  • Schulung und Unterstützung: Schulungen zu Fernarbeitswerkzeugen, Kommunikationsfähigkeiten und bewährten Verfahren zur Cybersicherheit anbieten. Laufende Unterstützung für Fernarbeitnehmer bereitstellen, um sicherzustellen, dass sie sich verbunden und engagiert fühlen.

Flexible Arbeitsregelungen

Teilzeitarbeit ist eine flexible Arbeitsregelung, die es den Mitarbeitern ermöglicht, einen reduzierten Arbeitsplan im Vergleich zu einer Vollzeitstelle zu haben. Es gibt keine gesetzliche Mindest- oder Höchstarbeitszeit für Teilzeit, aber diese muss im Arbeitsvertrag klar definiert sein. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf anteilige Leistungen und Schutzmaßnahmen wie Vollzeitbeschäftigte.

Gleitzeit

Gleitzeit bietet den Mitarbeitern eine gewisse Variation ihrer Arbeitszeiten innerhalb eines festgelegten Rahmens. Beispielsweise könnten Mitarbeiter Kernarbeitszeiten haben, die sie arbeiten müssen (z.B. morgens), und Flexibilität bei den restlichen Stunden. Arbeitgeber können solche Regelungen durch Vereinbarungen mit den Mitarbeitern festlegen.

Jobsharing

Jobsharing ist eine weitere flexible Arbeitsregelung, die es zwei oder mehr Personen ermöglicht, die Verantwortlichkeiten einer einzigen Vollzeitstelle zu teilen. Dies kann vorteilhaft für diejenigen sein, die reduzierte Arbeitszeiten suchen oder sich auf bestimmte Aufgaben spezialisieren möchten. Es kann durch Vereinbarungen umgesetzt werden, die Verantwortlichkeiten und Arbeitszeiten festlegen.

Datenschutz und Privatsphäre

In den Färöer-Inseln müssen Arbeitgeber die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) einhalten, die im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt. Die GDPR legt mehrere wichtige Verpflichtungen für Arbeitgeber in Bezug auf Mitarbeiterdaten fest:

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Arbeitgeber müssen einen legitimen Grund für die Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten haben, wie z.B. die Erfüllung von Arbeitsverträgen, gesetzliche Anforderungen oder die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter.
  • Transparenz und Information: Mitarbeiter haben das Recht, darüber informiert zu werden, welche Daten erhoben werden, warum sie erhoben werden und wie sie verwendet werden. Arbeitgeber müssen eine klare und prägnante Datenschutzerklärung bereitstellen, die diese Details erläutert.
  • Datenminimierung: Arbeitgeber sollten nur die Daten erheben, die für den spezifischen Zweck erforderlich sind. Vermeiden Sie die Erhebung übermäßiger oder irrelevanter Mitarbeiterdaten.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Arbeitgeber müssen geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen implementieren, um Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen: Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Arbeitgeber die zuständigen Behörden und betroffenen Personen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens benachrichtigen.

Rechte der Mitarbeiter

Unter der GDPR haben Fernmitarbeiter auf den Färöer-Inseln mehrere Datenschutzrechte:

  • Auskunftsrecht: Mitarbeiter haben das Recht, auf ihre beim Arbeitgeber gespeicherten personenbezogenen Daten zuzugreifen und eine Kopie in einem klaren und verständlichen Format anzufordern.
  • Recht auf Berichtigung: Mitarbeiter haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Unter bestimmten Umständen können Mitarbeiter die Löschung ihrer Daten verlangen, z.B. wenn diese für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Mitarbeiter können verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird, was bedeutet, dass sie nur gespeichert, aber nicht aktiv genutzt werden dürfen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Mitarbeiter haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Arbeitgeber zu übermitteln, wenn gewünscht.

Best Practices zur Datensicherung

Arbeitgeber und Mitarbeiter können zusammenarbeiten, um die Sicherheit von persönlichen und Unternehmensdaten in einer Remote-Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Hier sind einige bewährte Praktiken, die zu beachten sind:

  • Sichere Geräte und Software: Arbeitgeber sollten Fernmitarbeitern sichere Geräte und Software mit starken Verschlüsselungsprotokollen zur Verfügung stellen, um sensible Informationen zu schützen.
  • Zugangskontrollen: Implementieren Sie Zugangskontrollen, um den Zugriff auf Unternehmensdaten nur autorisiertem Personal zu ermöglichen.
  • Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Mitarbeiter in den besten Praktiken der Datensicherheit, einschließlich Passworthygiene, Phishing-Bewusstsein und ordnungsgemäßer Datenhandhabungsverfahren.
  • Protokolle für den Fernzugriff: Etablieren Sie klare Richtlinien und Protokolle für den Fernzugriff auf Unternehmenssysteme, einschließlich Multi-Faktor-Authentifizierung und der Nutzung von virtuellen privaten Netzwerken (VPN).
  • Datensicherung und Wiederherstellung: Führen Sie regelmäßige Datensicherungen durch und haben Sie einen robusten Notfallwiederherstellungsplan.
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