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Färöer-Inseln

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Färöer-Inseln

Kündigung

In den Färöer-Inseln können die Regeln bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses variieren, je nachdem, ob der Arbeitnehmer durch einen Tarifvertrag abgedeckt ist. Im Allgemeinen müssen Arbeitgeber jedoch einen triftigen Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers haben. Diese Gründe können arbeitnehmerbezogene Gründe wie unzufriedenstellende Leistung, mangelnde Qualifikationen, Fehlverhalten, Vertragsbruch, häufige Abwesenheit oder Unpünktlichkeit umfassen. Geschäftsbezogene Gründe können Umstrukturierungen oder Verkleinerungen aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeit oder Redundanz der Arbeitsfunktion des Arbeitnehmers sein.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen auf den Färöer-Inseln werden durch Faktoren wie die Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers und ob es sich um Stunden- oder Gehaltsarbeiter handelt, bestimmt. Für Stundenarbeiter ist eine Kündigungsfrist von mindestens 7 Arbeitstagen erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate beschäftigt war. Die Länge der Kündigungsfrist für Monatslohnempfänger hängt von ihrer Dienstzeit beim Arbeitgeber ab, Details sind in der Regel in einem Tarifvertrag zu finden. Die Kündigungsfristen für Gehaltsarbeiter werden ebenfalls durch ihre Dienstzeit beeinflusst und liegen typischerweise zwischen 1 und 6 Monaten.

Abfindung

Auf den Färöer-Inseln ist eine Abfindung gesetzlich nicht allgemein vorgeschrieben. Einige Tarifverträge können jedoch Bestimmungen für Abfindungen unter bestimmten Umständen enthalten.

Diskriminierung

In den Färöer-Inseln gibt es Gesetze, die Einzelpersonen vor unfairer Behandlung in verschiedenen Kontexten, einschließlich der Beschäftigung, schützen.

Geschützte Merkmale

Die Antidiskriminierungsgesetze auf den Färöer-Inseln verbieten ausdrücklich die Diskriminierung aufgrund von:

  • Rasse
  • Hautfarbe
  • Nationaler oder ethnischer Herkunft
  • Religion oder Glauben
  • Geschlecht
  • Sexueller Orientierung
  • Geschlechtsidentität (Dies fällt unter das dänische Gesetz, das auf die Färöer-Inseln ausgedehnt wird)
  • Behinderung
  • Alter

Rechtsbehelfsmechanismen

Wenn eine Person auf den Färöer-Inseln glaubt, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, hat sie mehrere Möglichkeiten:

  • Beschwerdeausschuss: Diskriminierungsbeschwerden können bei einem speziellen Beschwerdeausschuss eingereicht werden, der Untersuchungen durchführt und Entscheidungen treffen kann.
  • Zivilgerichte: Einzelpersonen können rechtliche Schritte durch das Gerichtssystem einleiten und möglicherweise Entschädigungen verlangen.
  • Gewerkschaften: Wenn sie durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind, können Arbeitnehmer Unterstützung von ihrer Gewerkschaft für Beratung und Vertretung suchen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber auf den Färöer-Inseln haben die Verantwortung:

  • Prävention: Aktiv ein Umfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung und Belästigung für alle Mitarbeiter ist. Dies umfasst die Einführung von Richtlinien und die Durchführung von Schulungsprogrammen.
  • Gleichbehandlung: Praktiken zu wahren, die eine faire Behandlung unabhängig von den oben genannten geschützten Merkmalen sicherstellen. Dies gilt für Einstellung, Beförderung und Vergütung.
  • Angemessene Vorkehrungen: Angemessene Anpassungen vornehmen, um Mitarbeiter mit Behinderungen zu unterstützen.

Arbeitsbedingungen

Die Färöer-Inseln priorisieren ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld durch etablierte Vorschriften. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Arbeitsbedingungen:

Arbeitszeiten

  • Standardarbeitswoche: Die typische Arbeitswoche auf den Färöer-Inseln beträgt etwa 39 Stunden und gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor.
  • Überstunden: Arbeit, die über die Standardstunden hinausgeht, wird als Überstunden betrachtet und muss mit zusätzlicher Bezahlung oder Freizeit ausgeglichen werden. Spezifische Regelungen können in den entsprechenden Tarifverträgen festgelegt sein.

Ruhepausen

  • Tägliche Pausen: Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Ruhepausen während des Arbeitstages. Die Einzelheiten können variieren, aber eine gängige Praxis ist eine mindestens 30-minütige Pause nach 5-6 Stunden Arbeit.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Die färöischen Vorschriften verlangen in der Regel mindestens einen vollen Ruhetag pro Woche.

Ergonomische Anforderungen

Die färöischen Arbeitsvorschriften betonen ergonomische Überlegungen, um arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen zu verhindern. Arbeitgeber sind im Allgemeinen verantwortlich für:

  • Arbeitsplatzbewertung: Identifizierung ergonomischer Risiken am Arbeitsplatz. Dies könnte durch das Arbeitsumweltgesetz vorgeschrieben sein, obwohl das Gesetz selbst möglicherweise nicht leicht online verfügbar ist.
  • Umsetzung von Lösungen: Bereitstellung ergonomischer Ausrüstung und Arbeitsplätze, um körperliche Belastungen zu minimieren.
  • Mitarbeiterschulung: Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf richtige Haltung und Techniken zur Vermeidung ergonomischer Gefahren.

Gesundheit und Sicherheit

Die Färöer-Inseln priorisieren das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch ein Rahmenwerk von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Das Verständnis dieser Vorschriften ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Pflichten des Arbeitgebers

Färöische Arbeitgeber tragen eine erhebliche Verantwortung für die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Wichtige Verpflichtungen umfassen:

  • Risikobewertung und -minderung: Arbeitgeber müssen potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz proaktiv identifizieren und Maßnahmen zur Kontrolle oder Beseitigung dieser Gefahren umsetzen. Dies entspricht den im Arbeitsumweltgesetz festgelegten Grundsätzen.
  • Sichere Arbeitspraktiken: Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitspraktiken zu etablieren und durchzusetzen, um das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren. Dies kann die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Schulung in deren Gebrauch umfassen.
  • Information und Schulung: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern ausreichende Informationen und Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsgefahren, sicheren Arbeitsverfahren und Notfallprotokollen zur Verfügung stellen.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Die physische Anordnung und Gestaltung des Arbeitsplatzes sollte die Sicherheit priorisieren. Dies kann eine angemessene Belüftung, Beleuchtung und ergonomische Überlegungen umfassen.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer auf den Färöer-Inseln haben entsprechende Rechte gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften:

  • Sicheres Arbeitsumfeld: Arbeitnehmer haben das Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von vorhersehbaren Risiken für ihre Gesundheit und Sicherheit ist.
  • Verweigerung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie für unsicher halten, vorausgesetzt, sie haben eine vernünftige Begründung für ihre Bedenken.
  • Teilnahme und Beratung: Arbeitnehmer haben das Recht, an Diskussionen und Beratungen zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz teilzunehmen. Dies entspricht den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Durchsetzungsbehörden

Die färöische Arbeitsschutzbehörde (FOSHA) ist die primäre Behörde, die für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Arbeitsstätten verantwortlich ist.

Die Rolle von FOSHA umfasst:

  • Inspektionen: Durchführung von Inspektionen an Arbeitsplätzen, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sicherzustellen.
  • Erlass von Anordnungen: Erlass von Anordnungen, die Arbeitgeber zur Behebung festgestellter Sicherheitsmängel verpflichten.
  • Untersuchungen: Untersuchung von Arbeitsunfällen und -vorfällen.
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