Die Färöer-Inseln haben einen Rahmen von Gesetzen und Vorschriften geschaffen, die darauf abzielen, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und eine faire Behandlung in verschiedenen Sektoren sicherzustellen. Diese Schutzmaßnahmen decken grundlegende Aspekte der Beschäftigung ab, von den Bedingungen des Engagements und den täglichen Arbeitsbedingungen bis hin zu Bestimmungen für Gesundheit, Sicherheit und die Verfahren zur Beilegung von Arbeitsplatzkonflikten. Arbeitgeber, die auf den Färöer-Inseln tätig sind, sind verpflichtet, diese Standards einzuhalten, um Compliance sicherzustellen und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Das Verständnis dieser Vorschriften ist entscheidend für Unternehmen, die auf den Färöer-Inseln Mitarbeitende beschäftigen, egal ob es sich um lokale Einheiten oder internationale Firmen handelt, die Talente remote oder durch lokale Betriebe gewinnen. Die rechtliche Landschaft soll eine sichere und gerechte Grundlage für die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bieten, und spiegelt ein Engagement wider, internationale Arbeitsstandards im lokalen Kontext zu wahren.
Kündigungsrechte und -verfahren
Arbeitsverträge auf den Färöer-Inseln können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gekündigt werden, vorausgesetzt, es werden bestimmte Verfahren und Kündigungsfristen eingehalten. Die erforderliche Kündigungsfrist hängt in der Regel von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab. Die Kündigung muss grundsätzlich auf gültigen Gründen basieren, welche sich auf das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers oder auf betriebliche Erfordernisse beziehen können.
| Dauer der Betriebszugehörigkeit | Mindestkündigungsfrist (durch Arbeitgeber) |
|---|---|
| Bis zu 6 Monate | 1 Monat |
| 6 Monate bis 3 Jahre | 3 Monate |
| 3 Jahre bis 6 Jahre | 4 Monate |
| 6 Jahre bis 9 Jahre | 5 Monate |
| 9 Jahre oder mehr | 6 Monate |
Arbeitnehmer sind im Allgemeinen verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, sofern in ihrem Vertrag oder einer Tarifvereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Frist ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten zulässig. Arbeitgeber müssen eine schriftliche Kündigung mit Angabe der Kündigungsgründe vorlegen. Arbeitnehmer, die ihre Kündigung für ungerechtfertigt halten, haben das Recht, diese durch festgelegte Streitbeilegungsverfahren anzufechten.
Antidiskriminierungsgesetze und Durchsetzung
Das Recht der Färöer-Inseln verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund mehrerer geschützter Merkmale. Dieser Schutz gilt über den gesamten Beschäftigungszyklus, einschließlich Rekrutierung, Arbeitsbedingungen, Beförderung, Schulung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
| Geschütztes Merkmal |
|---|
| Rasse |
| Religion |
| Glauben |
| Politische Meinung |
| Sexuelle Orientierung |
| Alter |
| Behinderung |
| Herkunft |
| Soziale Herkunft |
| Geschlecht |
Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Mitarbeitenden und Bewerber sicherzustellen. Die Durchsetzung der Antidiskriminierungsgesetze erfolgt über das Rechtssystem und die zuständigen Arbeitsbehörden. Betroffene Mitarbeitende, die Diskriminierung erleben, können Beschwerden einreichen und Entschädigungen fordern.
Arbeitsbedingungen und Vorschriften
Vorschriften regeln die Standardarbeitszeit, Pausen, Feiertage und Urlaubsansprüche, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die reguläre Arbeitswoche wird meist durch Tarifverträge geregelt, entspricht jedoch grundsätzlich einer Vollzeitäquivalenz von etwa 40 Stunden. Überstunden sind geregelt und werden in der Regel höher vergütet.
Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer meist durch Tarifverträge festgelegt ist, aber allgemein großzügig ist. Es bestehen spezifische Vorschriften für verschiedene Urlaubsarten, wie Krankhalt, Elternzeit und Familienurlaub. Mindestlohnraten können durch Tarifverträge für bestimmte Branchen oder Berufe festgelegt sein.
Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden bereitzustellen. Dies umfasst die Identifikation und Bewertung von Risiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen, die Bereitstellung notwendiger Sicherheitsausrüstung sowie die Sicherstellung, dass Mitarbeitende ausreichend im Gesundheits- und Arbeitsschutz geschult werden.
Wichtige Anforderungen umfassen:
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen.
- Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Ausstattung zur Verhinderung von Gefahren.
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Einrichtung von Verfahren für Unfälle und Notfälle.
- Sicherstellung ausreichender Beleuchtung, Belüftung und ergonomischer Bedingungen.
- Meldung schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei den zuständigen Behörden.
Mitarbeitende haben ebenfalls Verantwortlichkeiten, wie das Befolgen von Sicherheitsanweisungen und die Nutzung bereitgestellter Sicherheitsausrüstung. Arbeitsschutzvorschriften werden von Arbeitsbehörden durchgesetzt, die Betriebe inspizieren und bei Nichteinhaltung Anweisungen oder Sanktionen erlassen können.
Konfliktlösungsmechanismen
Bei Problemen oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz stehen verschiedene Mechanismen zur Verfügung. Der erste Schritt besteht oft in internen Verfahren, wie Gesprächen zwischen dem Mitarbeitenden und seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.
Wenn eine Angelegenheit nicht intern gelöst werden kann, können Mitarbeitende Unterstützung bei ihrer Gewerkschaft suchen, falls sie Mitglied sind. Gewerkschaften spielen eine bedeutende Rolle bei Tarifverhandlungen und der Vertretung der Mitarbeitenden bei Streitigkeiten mit Arbeitgebern.
Weitere Schritte können Mediation oder Verhandlungen sein, die von relevanten Arbeitsorganisationen vermittelt werden. Letztendlich können unbeilegene Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht oder dem allgemeinen Rechtssystem auf den Färöer-Inseln gebracht werden, um eine bindende rechtliche Entscheidung zu erwirken. Diese Mechanismen stellen sicher, dass Mitarbeitende Möglichkeiten haben, Beschwerden im Zusammenhang mit ihren Rechten, Arbeitsbedingungen oder unfairer Behandlung vorzubringen.
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