Die Navigation durch die Anforderungen für Ausländer, die auf den Faroe-Inseln leben und arbeiten möchten, beinhaltet das Verständnis eines spezifischen Regelwerks, das von dänischem Einwanderungsrecht geregelt wird, da die Faroe-Inseln ein autonomer Teil des Königreichs Dänemark sind. Obwohl die Inseln eine bedeutende Autonomie besitzen, stimmen Einwanderungsangelegenheiten oft mit den umfassenderen dänischen Politiken überein, mit einigen lokalen Anpassungen. Ausländer aus Ländern außerhalb der nordischen Region und der EU/EEA/Schweiz benötigen in der Regel sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein und auf den Faroe-Inseln zu wohnen.
Der Prozess umfasst im Allgemeinen den Erhalt eines Jobangebots von einem faroischen Arbeitgeber, der oft eine entscheidende Rolle im Antragverfahren spielt. Die Art der erforderlichen Erlaubnis hängt von der Art der Beschäftigung und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber, die internationale Talente einstellen möchten, als auch für Personen, die auf den Inseln arbeiten wollen, unerlässlich, um die Einhaltung der lokalen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Für Personen aus Ländern außerhalb der EU/EEA/Schweiz und der nordischen Staaten ist die primäre Möglichkeit, in den Faroe-Inseln zu arbeiten, das Erhalten einer kombinierten Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis. Die spezifische Art der Erlaubnis hängt oft von der Art der Arbeit und den Qualifikationen des Antragstellers ab. Gängige Kategorien umfassen Erlaubnisse für:
- Fachkräfte: Für Personen mit speziellen beruflichen Qualifikationen oder höherer Bildung, oft verbunden mit Positionen, die spezielle Fähigkeiten erfordern.
- Spezifische Branchen/Sektoren: Erlaubnisse können für Arbeiten in Schlüsselindustrien der Faroe-Inseln wie Fischerei, Aquakultur oder Bauwesen erhältlich sein, manchmal unter bestimmten Programmen oder Quoten.
- Forscher und Studierende: Für diejenigen, die zu Forschungszwecken oder im Rahmen von Bildungsprogrammen kommen, möglicherweise mit eingeschränkten Arbeitsrechten.
- Hochqualifizierte Personen: Ein beschleunigtes Verfahren kann für Personen mit einem hohen Gehalt angeboten werden, was einen Bedarf an Top-Talenten widerspiegelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassungskriterien, einschließlich Mindestgehalt und Bildungshintergrund, je nach spezifischer Erlaubnisart variieren und Änderungen unterliegen können.
Erlaubnis beantragen – Anforderungen und Verfahren
Der Antrag auf eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel mehrere Schritte und erfordert Dokumente sowohl vom Antragsteller als auch vom potenziellen Arbeitgeber in den Faroe-Inseln.
Allgemeine Anforderungen:
- Gültiger Reisepass.
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Nachweis über das Jobangebot eines faroischen Arbeitgebers, inklusive Beschäftigungsbedingungen, Gehalt und Tätigkeitsbeschreibung.
- Nachweis über die Qualifikationen des Antragstellers (z. B. Diplome, Zertifikate, Arbeitszeugnisse).
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Selbstversorgung (oft deckt das Gehalt dies ab).
- Potenziell ein polizeiliches Führungszeugnis.
- Biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) können erforderlich sein.
Rollen des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber auf den Faroe-Inseln initiiert in der Regel den Antrag oder unterstützt diesen erheblich. Er muss nachweisen, dass die Stelle nicht von einem lokalen oder EU/EEA/Schweizer Arbeitnehmer besetzt werden konnte (Arbeitsmarkttest), wobei Ausnahmen für bestimmte Berufe oder Programme bestehen. Der Arbeitgeber stellt den erforderlichen Arbeitsvertrag und Firmendaten bereit.
Antragsverfahren:
Die Anträge werden in der Regel online über das offizielle Portal des dänischen Einwanderungsdienstes oder über eine dänische diplomatische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland des Antragstellers eingereicht. Danach wird der Antrag vom Dänischen Amt für Internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) oder dem dänischen Einwanderungsamt unter Rücksprache mit den faroischen Behörden bearbeitet.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Erlaubnistyp, der Komplexität des Falls und der Antragsmenge. Die Standardbearbeitungszeit liegt meist zwischen 1 bis 3 Monaten oder länger. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig vor dem gewünschten Starttermin zu stellen.
Antragsgebühren sind zu entrichten und können sich jährlich ändern. Nach aktuellen Informationen liegen die Gebühren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse bei etwa DKK 4.000 bis DKK 5.000 oder mehr, abhängig von der Kategorie. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wege zum Daueraufenthalt
Der Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis auf den Faroe-Inseln ist möglich für Ausländer, die legal längere Zeit auf den Inseln gelebt und gearbeitet haben. Die spezifischen Voraussetzungen basieren auf dänischem Recht, werden jedoch im faroischen Kontext angewendet.
Allgemein erfordert die Berechtigung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis:
- Rechtmäßiger Aufenthalt auf den Faroe-Inseln für einen kontinuierlichen Zeitraum, in der Regel mindestens 8 Jahre, wobei dies auf 4 Jahre verkürzt werden kann, wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Arbeit oder anderen qualifying grounds.
- Erfüllung spezifischer Kriterien hinsichtlich Sprachkompetenz (oft Dänisch oder Faroese), Integration in die Gesellschaft und wirtschaftliche Selbstversorgung.
- Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
- Keine öffentlichen Leistungen über einen bestimmten Zeitraum bezogen.
Der Antrag wird anhand eines Punktesystems oder einer umfassenden Bewertung der Verbindung des Antragstellers zu den Faroe-Inseln und der Erfüllung der Kriterien geprüft.
Visumoptionen für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis auf den Faroe-Inseln können in der Regel beantragen, dass ihre unmittelbaren Familienmitglieder nachziehen. Dies umfasst meist Ehepartner oder eingetragene Partnerschaften sowie minderjährige Kinder unter 18 Jahren.
Voraussetzungen für Angehörige:
- Der Hauptantragsteller muss eine gültige Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis besitzen und ausreichend Unterkunft auf den Faroe-Inseln nachweisen.
- Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis, dass der Hauptantragsteller die Angehörigen finanziell unterstützen kann.
- Angehörige müssen ebenfalls die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, wie einen gültigen Reisepass.
Für Angehörigenvisa wird meist die gleiche Dauer wie die des Hauptgenehmigung erteilt. In einigen Fällen können erwachsene Angehörige (Ehepartner/Partner) die Erlaubnis erhalten, zu arbeiten, wobei dies vom jeweiligen Erlaubnistyp des Hauptantragsstellers und den geltenden Vorschriften abhängen kann.
Verpflichtungen zur Visa-Compliance
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, die Einhaltung der faroischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Beschäftigte vor Arbeitsbeginn die richtige und gültige Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis besitzt.
- Einhaltung der Bedingungen des mit der Erlaubnis eingereichten Arbeitsvertrags, inklusive Gehalt, Arbeitszeiten und Tätigkeiten.
- Meldung etwaiger Änderungen der Beschäftigungssituation (z. B. Beendigung, Änderungen der Bedingungen) an die zuständigen Behörden.
- Führung von Aufzeichnungen über den Status der Erlaubnis des Mitarbeiters.
- Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften der Faroe-Inseln, einschließlich Sicherheit, Arbeitsbedingungen und Tarifverträge.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Stets eine gültige Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis besitzen, solange er auf den Faroe-Inseln lebt und arbeitet.
- Die Bedingungen seiner Erlaubnis erfüllen (z. B. nur für den sponsoring Arbeitgeber arbeiten, nur in der erlaubten Rolle).
- Behörden über wesentliche Änderungen der Umstände informieren (z. B. Adresswechsel, Arbeitgeberwechsel – der in der Regel eine neue Erlaubnis erfordert).
- Die Gesetze und Vorschriften der Faroe-Inseln einhalten.
- Sicherstellen, dass Reisepass und Erlaubnis gültig bleiben.
Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, der Entziehung der Erlaubnisse und möglichen Abschiebungen des Mitarbeiters sowie zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsverfahren ist entscheidend für eine reibungslose und rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Staatsbürger auf den Faroe-Inseln.
Gewinnen Sie Top-Talente in Färöer Inseln durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Färöer Inseln helfen können.







Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Färöer Inseln helfen können.
Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt



