Die Navigation durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die in den Färöer-Inseln leben und arbeiten möchten, erfordert das Verständnis eines spezifischen Regelwerks, das durch dänisches Einwanderungsrecht geregelt wird, da die Färöer eine selbstverwaltete Region des Königreichs Dänemark sind. Während die Inseln eine erhebliche Autonomie besitzen, stimmen Einwanderungsangelegenheiten oft mit den breiteren dänischen Politiken überein, mit einigen lokalen Anpassungen. Ausländische Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der nordischen Region und der EU/EEA/Schweiz benötigen in der Regel sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein und auf den Färöern zu wohnen.
Der Prozess umfasst in der Regel die Sicherung eines Jobangebots von einem färöischen Arbeitgeber, der oft eine entscheidende Rolle im Antragsverfahren spielt. Die Art der erforderlichen Erlaubnis hängt von der Art der Beschäftigung und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber, die internationales Talent einstellen möchten, als auch für Einzelpersonen, die auf den Inseln arbeiten wollen, unerlässlich, um die Einhaltung der lokalen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Für Personen aus Ländern außerhalb der EU/EEA/Schweiz und der nordischen Länder ist der primäre Weg, in den Färöern zu arbeiten, die Erlangung einer kombinierten Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis. Die spezifische Art der Erlaubnis hängt oft von der Art der Arbeit und den Qualifikationen des Antragstellers ab. Gängige Kategorien umfassen Erlaubnisse für:
- Fachkräfte: Für Personen mit spezifischen beruflichen Qualifikationen oder höherer Bildung, oft verbunden mit Positionen, die spezielle Fähigkeiten erfordern.
- Spezifische Branchen/Sektoren: Erlaubnisse können für die Arbeit in Schlüsselindustrien der Färöer wie Fischerei, Aquakultur oder Bauwesen verfügbar sein, manchmal unter bestimmten Schemen oder Quoten.
- Wissenschaftler und Studierende: Für diejenigen, die zu Forschungszwecken kommen oder in Bildungsprogrammen eingeschrieben sind, was eingeschränkte Arbeitsrechte einschließen kann.
- Hochqualifizierte Personen: Ein Schnellverfahren kann für Personen mit einem hohen Gehalt angeboten werden, was einen Bedarf an Top-Talenten widerspiegelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassungskriterien, einschließlich Mindestgehalt und Bildungsniveau, je nach spezifischer Erlaubnissorte variieren und Änderungen unterliegen können.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Antragsprozess für eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis umfasst typischerweise mehrere Schritte und erfordert Dokumente sowohl vom Antragsteller als auch vom potenziellen Arbeitgeber auf den Färöern.
Allgemeine Anforderungen:
- Gültiger Reisepass.
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Nachweis eines Jobangebots von einem färöischen Arbeitgeber, das die Beschäftigungsbedingungen, das Gehalt und die Stellenbeschreibung detailliert.
- Nachweise über die Qualifikationen des Antragstellers (z.B. Diplome, Zertifikate, Arbeitszeugnisse).
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Selbstversorgung (obwohl das Gehalt dies oft abdeckt).
- Potenziell ein polizeiliches Führungszeugnis.
- Biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) können erforderlich sein.
Rolle des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber auf den Färöern initiiert in der Regel oder unterstützt das Antragsverfahren erheblich. Er muss nachweisen, dass die Stelle nicht von einem lokalen oder EU/EEA/Schweizer Arbeitnehmer besetzt werden konnte (Arbeitsmarktprüfung), obwohl Ausnahmen für bestimmte Berufe oder Schemen bestehen. Der Arbeitgeber stellt den notwendigen Arbeitsvertrag und die Firmendaten bereit.
Verfahren:
Anträge werden in der Regel online über das offizielle dänische Einwanderungsportal oder über eine dänische diplomatische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland des Antragstellers eingereicht. Das Verfahren wird dann von der Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) oder dem dänischen Einwanderungsdienst bearbeitet, in Abstimmung mit den färöischen Behörden.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Erlaubnistyp, der Komplexität des Falls und dem Antragsvolumen. Standardmäßig können sie zwischen 1 und 3 Monaten oder länger liegen. Es ist ratsam, frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu beantragen.
Antragsgebühren sind zu entrichten und können sich jährlich ändern. Nach aktuellen Informationen liegen die Gebühren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse bei etwa DKK 4.000 bis DKK 5.000 oder mehr, abhängig von der Kategorie. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung auf den Färöern ist für ausländische Staatsangehörige möglich, die legal auf den Inseln gelebt und gearbeitet haben, und zwar über einen längeren Zeitraum. Die spezifischen Anforderungen basieren auf dänischem Recht, werden aber im färöischen Kontext angewandt.
Im Allgemeinen erfordert die Berechtigung für eine Daueraufenthaltsgenehmigung:
- Rechtmäßiger Aufenthalt auf den Färöern für einen ununterbrochenen Zeitraum, typischerweise mindestens 8 Jahre, wobei dies auf 4 Jahre reduziert werden kann, wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis auf Basis von Arbeit oder anderen qualifizierenden Gründen.
- Erfüllung spezifischer Kriterien bezüglich Sprachkenntnissen (oft Dänisch oder Färöisch), Integration in die färöische Gesellschaft und wirtschaftliche Selbstversorgung.
- Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
- Keine öffentlichen Leistungen für einen festgelegten Zeitraum bezogen.
Der Antrag wird anhand eines Punktesystems oder einer umfassenden Bewertung der Verbindung des Antragstellers zu den Färöern und der Erfüllung der Kriterien geprüft.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis auf den Färöern können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder beantragen, um sie zu begleiten. Dies umfasst meist Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder unter 18 Jahren.
Voraussetzungen für Angehörige:
- Der Hauptberechtigte muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis besitzen sowie ausreichend Unterkunft auf den Färöern haben.
- Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis, dass der Hauptberechtigte die Angehörigen finanziell unterstützen kann.
- Angehörige müssen ebenfalls die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, z.B. einen gültigen Reisepass besitzen.
Die Erlaubnis für Angehörige wird in der Regel für die gleiche Dauer wie die des Hauptberechtigten erteilt. In einigen Fällen können erwachsene Angehörige (Ehepartner/Partner) die Erlaubnis erhalten, zu arbeiten, wobei dies vom spezifischen Erlaubnistyp des Hauptantragsstellers und den geltenden Vorschriften abhängen kann.
Verpflichtungen zur Einhaltung der Visabestimmungen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der färöischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn die korrekte und gültige Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis besitzt.
- Einhaltung der Bedingungen des mit dem Antrag eingereichten Arbeitsvertrags, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten und Tätigkeitsbeschreibung.
- Meldung etwaiger Änderungen der Beschäftigungssituation (z.B. Kündigung, Änderung der Bedingungen) an die zuständigen Behörden.
- Führung von Aufzeichnungen über den Status der Erlaubnis des Mitarbeiters.
- Einhaltung aller färöischen Arbeitsgesetze, einschließlich solcher zu Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Tarifverträgen.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Während des Aufenthalts und der Arbeit auf den Färöern stets eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis besitzen.
- Die Bedingungen der Erlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber arbeiten, nur in der erlaubten Rolle).
- Behörden über wesentliche Änderungen ihrer Umstände informieren (z.B. Adresswechsel, Arbeitgeberwechsel – hierfür ist meist eine neue Erlaubnis erforderlich).
- Die färöischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Sicherstellen, dass ihr Reisepass und ihre Erlaubnis gültig bleiben.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, Widerruf der Erlaubnisse und möglichen Abschiebungen für den Arbeitnehmer sowie zu rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Eine strikte Einhaltung der Einwanderungsverfahren ist entscheidend für eine reibungslose und rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger auf den Färöern.
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