Die Navigation durch die Anforderungen für ausländische Staatsangehörige, die auf den Färöer-Inseln leben und arbeiten möchten, erfordert das Verständnis eines spezifischen Regelwerks, das durch dänisches Einwanderungsrecht geregelt wird, da die Färöer-Inseln ein autonomer Teil des Königreichs Dänemark sind. Während die Inseln eine bedeutende Autonomie besitzen, entsprechen Einwanderungsangelegenheiten häufig den breiteren dänischen Richtlinien, mit einigen lokalen Anpassungen. Ausländische Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der nordischen Region und der EU/EEA/Schweiz benötigen in der Regel sowohl eine Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu werden und auf den Färöer-Inseln zu wohnen.
Der Prozess umfasst in der Regel den Erhalt eines Jobangebots von einem färöischen Arbeitgeber, der oft eine entscheidende Rolle im Antragsverfahren spielt. Die Art der erforderlichen Erlaubnis hängt von der Art der Beschäftigung und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab. Das Verständnis dieser Anforderungen ist essenziell sowohl für Arbeitgeber, die internationales Talent einstellen möchten, als auch für Einzelpersonen, die auf den Inseln arbeiten wollen, um die Einhaltung der örtlichen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeiter
Für Personen aus Ländern außerhalb der EU/EEA/Schweiz und der nordischen Länder ist der Hauptweg zur Arbeit auf den Färöer-Inseln die Erlangung einer kombinierten Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis. Die spezifische Art der Erlaubnis hängt oft von der Art der Arbeit und den Qualifikationen des Antragstellers ab. Gängige Kategorien umfassen Erlaubnisse für:
- Fachkräfte: Für Personen mit spezifischen beruflichen Qualifikationen oder Hochschulausbildung, oft verbunden mit Positionen, die spezielle Fähigkeiten erfordern.
- Spezifische Branchen/Sektoren: Erlaubnisse können für die Arbeit in Schlüsselindustrien der Färöer, wie Fischerei, Aquakultur oder Bauwesen, verfügbar sein, manchmal unter bestimmten Schemen oder Quoten.
- Wissenschaftler und Studenten: Für diejenigen, die zu Forschungszwecken kommen oder in Bildungsprogrammen eingeschrieben sind, mit begrenzten Arbeitsrechten.
- Hochqualifizierte Personen: Ein Beschleunigungsschema kann für Personen mit einem hohen Gehalt angeboten werden, was einen Bedarf an erstklassigem Talent widerspiegelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassungskriterien, einschließlich Mindestgehalt und Bildungshintergrund, je nach spezifischer Erlaubnisart variieren und Änderungen unterliegen können.
Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis
Das Antragsverfahren für eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel mehrere Schritte und erfordert Dokumente sowohl vom Antragsteller als auch vom potenziellen Arbeitgeber auf den Färöer-Inseln.
Allgemeine Anforderungen:
- Gültiger Pass.
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Nachweis eines Jobangebots von einem färöischen Arbeitgeber, mit Angaben zu Beschäftigungsbedingungen, Gehalt und Stellenbeschreibung.
- Dokumentation der Qualifikationen des Antragstellers (z.B. Diplome, Zertifikate, Arbeitszeugnisse).
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Selbstversorgung (oft deckt das Gehalt dies ab).
- Eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis.
- Biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) können erforderlich sein.
Rolle des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber auf den Färöern initiiert in der Regel den Antrag oder unterstützt diesen wesentlich. Er muss nachweisen, dass die Stelle nicht durch einen lokalen oder EU/EEA/Schweizer Arbeiter besetzt werden konnte (Labormarkt-Test), obwohl Ausnahmen für bestimmte Berufe oder Schemen bestehen. Der Arbeitgeber stellt den erforderlichen Arbeitsvertrag und die Firmendaten bereit.
Antragsverfahren:
Anträge werden typischerweise online über das offizielle dänische Einwanderungsportal oder via dänische diplomatische Vertretungen (Botschaft oder Konsulat) im Herkunftsland des Antragstellers eingereicht. Das Verfahren wird dann von der Dänischen Agentur für Internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) oder dem Dänischen Einwanderungsdienst bearbeitet, in Absprache mit den färöischen Behörden.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Erlaubnistyp, der Komplexität des Falls und dem Antragsvolumen. Standardmäßig können sie zwischen 1 und 3 Monaten oder länger liegen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig vor dem geplanten Startzeitpunkt zu stellen.
Die Antragsgebühren sind zu entrichten und können sich jährlich ändern. Nach aktuellen Angaben liegen die Gebühren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse bei etwa DKK 4.000 bis DKK 5.000 oder mehr, abhängig von der Kategorie. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Der Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis auf den Färöern ist für ausländische Staatsangehörige möglich, die längere Zeit legal auf den Inseln gelebt und gearbeitet haben. Die spezifischen Anforderungen basieren auf dänischem Recht, werden jedoch im färöischen Kontext angewendet.
Im Allgemeinen erfordert die Berechtigung für eine permanente Aufenthaltserlaubnis:
- Rechtmäßiger Wohnsitz auf den Färöern für einen ununterbrochenen Zeitraum, typischerweise mindestens 8 Jahre, wobei diese Frist auf 4 Jahre verkürzt werden kann, wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, die auf Arbeit oder anderen qualifizierenden Gründen beruht.
- Erfüllung spezifischer Kriterien bezüglich Sprachkenntnissen (oft Dänisch oder Färöisch), Integration in die färöische Gesellschaft und wirtschaftliche Selbstständigkeit.
- Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
- Keine öffentlichen Bezüge für einen festgelegten Zeitraum erhalten.
Der Antrag wird anhand eines Punktesystems oder einer umfassenden Bewertung der Verbindung des Antragstellers zu den Färöern und der Erfüllung der Kriterien geprüft.
Abhängigkeitsvisum-Optionen
Ausländische Arbeiter mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis auf den Färöern können in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen beantragen, um sie zu begleiten. Dies umfasst meist Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder unter 18 Jahren.
Voraussetzungen für Angehörige:
- Der Hauptantragsteller muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis besitzen sowie ausreichend Unterkunft auf den Färöern.
- Nachweis der familiären Verbindung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis, dass der Hauptberechtigte die Angehörigen finanziell unterstützen kann.
- Angehörige müssen ebenfalls die allgemeinen Anforderungen erfüllen, z.B. einen gültigen Reisepass besitzen.
Die Erlaubnis für Angehörige wird in der Regel für die gleiche Dauer wie die des Hauptantragssteller erteilt. In einigen Fällen dürfen erwachsene Angehörige (Ehepartner/Partner) eine Arbeitserlaubnis erhalten, wobei dies vom spezifischen Erlaubnistyp des Hauptantragstellers und den geltenden Vorschriften abhängen kann.
Verpflichtungen im Rahmen der Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der färöischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn die richtige und gültige Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis besitzt.
- Einhaltung der im Beschäftigungsvertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten und Tätigkeitsbeschreibung.
- Meldung von Änderungen in der Beschäftigungssituation (z.B. Beendigung, Änderungen der Bedingungen) bei den zuständigen Behörden.
- Führung von Aufzeichnungen über den Status der Erlaubnis des Mitarbeiters.
- Einhaltung aller färöischen Arbeitsgesetze, einschließlich Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Tarifvereinbarungen.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Ständige Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis während des Aufenthalts und der Arbeit auf den Färöern.
- Einhaltung der Bedingungen der eigenen Erlaubnis (z.B. nur für den Sponsoring-Arbeitgeber arbeiten, nur in der genehmigten Rolle).
- Meldung an die Behörden bei wesentlichen Änderungen der Umstände (z.B. Adresswechsel, Arbeitgeberwechsel – meist mit einem neuen Erlaubnisantrag verbunden).
- Einhaltung der färöischen Gesetze und Vorschriften.
- Sicherstellung, dass Pass und Erlaubnis stets gültig bleiben.
Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu Bußgeldern, Entziehung der Erlaubnisse und möglichen Abschiebungen für den Arbeitnehmer sowie rechtlichen Sanktionen für den Arbeitgeber führen. Strikte Einhaltung der Einwanderungsverfahren ist entscheidend für eine reibungslose und rechtlich konforme Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger auf den Färöer-Inseln.
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