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Färöer-Inseln

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Färöer-Inseln

Reguläre Arbeitszeiten

In den Färöern ist eine 40-Stunden-Woche der Standard sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Dieser Standard wird nicht explizit durch ein einzelnes Gesetz vorgeschrieben, sondern durch eine Kombination aus Tarifverträgen und Arbeitsverträgen festgelegt.

Viele Branchen auf den Färöern arbeiten unter Tarifverträgen. Diese werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt und definieren in der Regel die Standardarbeitszeiten innerhalb ihrer spezifischen Sektoren. Individuelle Arbeitsverträge sollten auch die erwarteten Arbeitsstunden pro Woche angeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die 40-Stunden-Woche eine Richtlinie ist und einige Abweichungen je nach spezifischer Branche oder Unternehmenspolitik bestehen können.

Überstunden

In den Färöer-Inseln wird Überstundenarbeit als jede Arbeitszeit anerkannt, die über die standardmäßige 40-Stunden-Woche hinausgeht. Dies wird durch eine Kombination aus Tarifverträgen und individuellen Arbeitsverträgen festgelegt.

Vergütung für Überstunden:

  • Überstundenzuschlag: Alle Überstunden müssen mit einem Überstundenzuschlag zusätzlich zum regulären Lohn vergütet werden.
  • Berechnung des Zuschlags: Der spezifische Überstundenzuschlag variiert je nach Zeitraum, in dem die Überstunden geleistet werden:
    • Überstunden an Wochentagen:
      • Zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr: +35% Zuschlag auf den regulären Lohn.
      • Nach 20:00 Uhr und vor 7:00 Uhr am nächsten Tag: +60% Zuschlag.

Obwohl es kein einzelnes Gesetz gibt, das die Überstundenregelungen definiert, bietet die Färöische Arbeitergewerkschaft einen umfassenden Überblick basierend auf Tarifverträgen, die die Hauptquelle für diese Arbeitszeit- und Vergütungsstandards sind.

Zusätzliche Punkte zu beachten:

  • Arbeitgeber müssen die Zustimmung des Arbeitnehmers einholen, bevor Überstunden zugewiesen werden, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag anders festgelegt.
  • Es kann Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Überstunden geben, die ein Arbeitnehmer pro Woche oder Monat leisten muss. Einzelheiten sind den spezifischen Tarifverträgen oder dem Arbeitsvertrag zu entnehmen.

Ruhepausen und Pausen

In den Färöer-Inseln sind Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer nicht ausdrücklich durch ein einzelnes Gesetz vorgeschrieben. Stattdessen werden diese Ansprüche im Allgemeinen durch eine Kombination aus verschiedenen Quellen festgelegt:

  • Tarifverträge: Viele Branchen auf den Färöer-Inseln arbeiten unter Tarifverträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt werden. Diese Vereinbarungen legen oft spezifische Strukturen für Ruhezeiten und Pausen in ihren jeweiligen Sektoren fest.
  • Arbeitsverträge: Individuelle Arbeitsverträge sollten die vom Arbeitgeber angebotenen erwarteten Ruhezeiten und Pausen erwähnen.

Allgemeine Praktiken:

  • Mittagspause: Typischerweise wird während des Arbeitstages eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten gewährt. Diese Dauer kann je nach Branche und Unternehmensrichtlinie variieren.
  • Kürzere Pausen: Zusätzliche kurze Pausen während des Arbeitstages sind ebenfalls gängige Praxis. Die Häufigkeit und Dauer dieser Pausen sind möglicherweise nicht ausdrücklich vorgeschrieben, werden jedoch allgemein als etwa 10-15 Minuten verstanden und können für Toilettenbesuche, Dehnübungen oder eine schnelle Erfrischung genutzt werden.

Wichtige Punkte zu beachten:

  • Die spezifischen Ansprüche bezüglich Ruhezeiten und Pausen können je nach Branche, Unternehmensrichtlinie und individuellem Arbeitsvertrag variieren.
  • Arbeitnehmer werden ermutigt, ihre Tarifverträge oder Arbeitsverträge zu konsultieren, um genaue Details zu Ruhezeiten und Pausen zu erfahren.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

Die Färöer-Inseln erkennen die potenziellen Störungen des zirkadianen Rhythmus, die mit Nachtschichten und Wochenendarbeit verbunden sind. Hier ist eine Übersicht der spezifischen Regelungen:

Nachtschichtarbeit:

  • Definition: Nachtschicht wird allgemein als Arbeit definiert, die außerhalb der normalen Arbeitszeiten, oft abends oder über Nacht, durchgeführt wird. Die genauen Zeiträume können je nach Branche oder Unternehmensrichtlinie variieren.

  • Vergütung: Obwohl es kein einheitliches Gesetz gibt, das Nachtschichtzuschläge vorschreibt, legen Tarifverträge oft höhere Lohnsätze für Nachtarbeit fest. Diese Vereinbarungen dienen als Hauptquelle für die Standards der Nachtschichtvergütung auf den Färöer-Inseln.

Wochenendarbeit:

  • Samstagsarbeit: Ähnlich wie bei Nachtschichten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Zuschläge bei Samstagsarbeit. Tarifverträge beinhalten jedoch häufig erhöhte Vergütungen oder Ausgleichszeiten für Wochenendarbeit.

  • Sonntagsarbeit: Sonntagsarbeit wird generell entmutigt und sollte auf außergewöhnliche Umstände beschränkt sein. Wenn sie unvermeidbar ist, muss ein Ausgleichsurlaub im Verhältnis von anderthalb Stunden an einem anderen Wochentag gewährt werden.

Wichtige Überlegungen:

  • Die oben genannten Regelungen basieren auf Tarifverträgen und bewährten Praktiken. Da diese keine strengen gesetzlichen Anforderungen darstellen, ist es für Arbeitnehmer wichtig, ihre individuellen Arbeitsverträge zu konsultieren, um die spezifischen Bedingungen und Vergütungen im Zusammenhang mit Nachtschicht- und Wochenendarbeit zu verstehen.

  • Arbeitnehmer haben das Recht, Wochenend- oder Nachtschichten abzulehnen, es sei denn, dies ist in ihren Arbeitsverträgen anders festgelegt. Ausnahmen können jedoch für bestimmte kritische Positionen oder Notfälle bestehen.

Durch das Verständnis dieser Regelungen und ihrer Rechte gemäß Tarifverträgen und Arbeitsverträgen können Arbeitnehmer auf den Färöer-Inseln eine faire Behandlung und angemessene Vergütung bei Nachtschicht- oder Wochenendarbeit sicherstellen.

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