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Dschibuti

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Dschibuti

Kündigung

Der dschibutische Arbeitskodex legt die rechtmäßigen Gründe für die Beendigung eines Arbeitsvertrags fest. Dazu gehören wirtschaftliche Gründe wie Unternehmensumstrukturierung oder -schließung, disziplinarische Gründe wie schweres Fehlverhalten, wiederholte Nachlässigkeit oder Vertragsverletzungen sowie gegenseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Kündigungsfristen

Der Arbeitskodex von Dschibuti legt spezifische Kündigungsfristen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest, die je nach Beschäftigungsstatus und Art des Vertrags variieren. Für befristete Verträge ist keine Kündigung erforderlich, wenn der Vertrag natürlich ausläuft. Erfolgt die Kündigung jedoch vor dem vereinbarten Enddatum, ist eine Kündigung gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen erforderlich. Für unbefristete Verträge benötigen allgemeine Arbeitnehmer und Arbeiter eine Kündigungsfrist von einem Monat, während Aufsichtspersonen, Manager und ähnliche Positionen eine Kündigungsfrist von drei Monaten benötigen.

Abfindung

Das dschibutische Gesetz schreibt eine Abfindung für Arbeitnehmer vor, deren Beschäftigung aus bestimmten Gründen beendet wird. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab. Arbeitnehmer mit weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit erhalten ein Monatsgehalt, Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von einem bis fünf Jahren erhalten zwei Monatsgehälter und Arbeitnehmer mit mehr als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten drei Monatsgehälter. Eine Abfindung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer freiwillig kündigt, es sei denn, es liegt ein Fall von konstruktiver Entlassung vor.

Diskriminierung

Dschibutisches Recht bietet Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund mehrerer Merkmale. Dazu gehören Geschlecht, Herkunft, Religion und sozialer Status. Die Verfassung von Dschibuti garantiert die Gleichstellung von Männern und Frauen, und das Arbeitsgesetzbuch verstärkt dies weiter. Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft ist durch die Verfassung verboten. Die Verfassung erklärt den Islam zur Staatsreligion, schützt aber auch die Freiheit, andere Religionen auszuüben. Die Verfassung verbietet auch Diskriminierung aufgrund des sozialen Hintergrunds einer Person.

Beschwerdemechanismen

Die Mechanismen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz in Dschibuti sind nicht so robust wie in einigen anderen Ländern. Den Arbeitnehmern, die Diskriminierung erfahren, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: die Arbeitsinspektion, Gerichte sowie Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft. Arbeitnehmer können Beschwerden bei der Arbeitsinspektion im Arbeitsministerium einreichen. In einigen Situationen können Arbeitnehmer über das dschibutische Gerichtssystem Abhilfe suchen. Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen können Unterstützung und Interessenvertretung bieten, obwohl ihre Wirksamkeit begrenzt sein kann.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber in Dschibuti haben die allgemeine Verpflichtung, die Prinzipien der Nichtdiskriminierung zu wahren. Sie sind dafür verantwortlich, Richtlinien zu entwickeln und zu veröffentlichen, die Chancengleichheit auf der Grundlage der geschützten Merkmale betonen. Sie sollten auch die Mitarbeiter, insbesondere die Führungskräfte, für Diskriminierungsfragen sensibilisieren und eine integrative Arbeitsplatzkultur fördern. Sicherzustellen, dass Einstellungs-, Beförderungs- und Disziplinarverfahren fair und ohne Vorurteile durchgeführt werden, gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Sie sollten interne Mechanismen einrichten, damit Mitarbeiter Fälle von Diskriminierung melden können, und sicherstellen, dass Beschwerden untersucht werden.

Autoritative Quellen

Die Verfassung von Dschibuti und das Arbeitsgesetzbuch von Dschibuti sind die primären autoritativen Quellen für diese Richtlinien. Der Bericht des US-Außenministeriums 2022 über die Menschenrechtspraktiken: Dschibuti bietet ebenfalls wertvolle Informationen.

Arbeitsbedingungen

In Dschibuti gibt es keine gesetzlich festgelegte Standardarbeitswoche. Die Arbeitszeiten werden typischerweise durch Arbeitsverträge bestimmt und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt. Die maximalen gesetzlichen Arbeitsstunden sind im dschibutischen Recht nicht ausdrücklich definiert. Einige Quellen deuten jedoch auf ein mögliches Limit von 48 Stunden pro Woche hin, ähnlich wie in den Nachbarländern.

Ruhezeiten

Es gibt keine gesetzliche Anforderung für eine vorgeschriebene tägliche Ruhezeit während des Arbeitstages. Freitag ist der offizielle Ruhetag in Dschibuti.

Ergonomische Anforderungen

Dschibuti hat keine nationalen Vorschriften bezüglich Ergonomie am Arbeitsplatz. Während sich der rechtliche Rahmen möglicherweise weiterentwickelt, können einige dschibutische Unternehmen, insbesondere solche mit internationalen Partnerschaften, ihre eigenen ergonomischen Standards implementieren, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Gesundheit und Sicherheit

In Dschibuti legt das Arbeitsgesetzbuch einige allgemeine Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer fest. Arbeitgeber haben die allgemeine Pflicht, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie sind auch dafür verantwortlich, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen und notwendige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Risiken zu minimieren. Obwohl spezifische Vorschriften möglicherweise fehlen, können einige dschibutische Unternehmen, insbesondere solche in Hochrisikobranchen, ihre eigenen Sicherheitsprotokolle implementieren.

Arbeitnehmerrechte

Dschibutische Arbeitnehmer haben bestimmte Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben das Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von vorhersehbaren Gefahren ist. Dieses Recht ist impliziert, aber nicht ausdrücklich im dschibutischen Recht erwähnt. Arbeitnehmer könnten das Recht haben, Arbeiten abzulehnen, die sie für eine ernsthafte Gefahr für ihre Gesundheit und Sicherheit halten, obwohl dieses Recht nicht ausdrücklich im dschibutischen Recht verankert ist.

Durchsetzungsbehörden

Die Hauptbehörde, die für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Dschibuti verantwortlich ist, ist das Ministerium für Arbeit (Ministère du Travail). Das Ministerium setzt Arbeitsgesetze durch und könnte in Fällen schwerwiegender Sicherheitsverstöße eingreifen. Die Durchsetzungsmechanismen könnten jedoch aufgrund der sich entwickelnden Natur der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Dschibuti begrenzt sein.

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