Djibouti, strategisch gelegen am Schnittpunkt internationaler Schifffahrtswege, zieht ausländische Investitionen und qualifizierte Arbeitskräfte an. Für Unternehmen, die eine Präsenz aufbauen oder ausländische Staatsangehörige im Land einstellen möchten, ist die Navigation durch das Einwanderungssystem ein entscheidender Schritt. Dabei gilt es, die verschiedenen Visa-Kategorien, die Anforderungen für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen sowie die laufenden Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen. Der Prozess wird von den zuständigen Regierungsministerien und Einwanderungsbehörden verwaltet, um sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte legal zur djiboutischen Wirtschaft beitragen.
Die Sicherstellung der erforderlichen Genehmigungen und Visa ist für eine legale Beschäftigung und Niederlassung unerlässlich. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung ausländischer Mitarbeiter, übernehmen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren und stellen die Einhaltung der lokalen Arbeits- und Einwanderungsgesetze sicher. Die ausländischen Staatsangehörigen müssen bestimmte Kriterien anhand ihres Einreisegrundes erfüllen, sei es für kurzfristige Geschäftsaktivitäten oder eine langfristige Beschäftigung.
Häufige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Djibouti arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visa, das Beschäftigungstätigkeiten erlaubt. Während kurzfristige Geschäftsvisa für Anlässe wie erste Besuche oder spezifische Projektarbeit existieren können, ist für eine langfristige Beschäftigung ein Visum erforderlich, das in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden kann oder ausdrücklich für den Zweck der Erteilung einer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird.
- Geschäftsvisum: Wird häufig für erste Marktrecherchen, Meetings oder kurzfristige Projektaufsichten verwendet. Es erlaubt in der Regel keine direkte Beschäftigung, kann jedoch eine Vorstufe für die Beantragung eines Arbeitsvisums/-erlaubnis sein. Die Gültigkeit variiert, meist bis zu 30 oder 90 Tage, eine Verlängerung ist möglich.
- Arbeitsvisum / Langzeitvisum: Dies ist die primäre Visakategorie für ausländische Staatsangehörige, die in Djibouti für einen längeren Zeitraum wohnen und arbeiten möchten. Der Erhalt dieses Visums ist üblicherweise an ein Jobangebot gekoppelt und erfordert eine Sponsoring durch ein registriertes Unternehmen in Djibouti. Es ermöglicht dem Antragsteller, bei Ankunft eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltstitel (Carte de Séjour) zu beantragen.
Die Anspruchsvoraussetzungen für diese Visa richten sich nach Nationalität, Zweck des Besuchs und der Fähigkeit, die Dokumentationsanforderungen zu erfüllen. Die spezifischen Voraussetzungen können variieren, weshalb es ratsam ist, die aktuellen Details bei djiboutischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland zu bestätigen.
Anforderungen und Verfahren für die Antragstellung einer Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Djibouti ist ein mehrstufiger Prozess, an dem sowohl die ausländische Person als auch der sponsornde Arbeitgeber beteiligt sind. Die Arbeitserlaubnis ist vom Einreisevisum getrennt und erforderlich für jede ausländische Person, die eine bezahlte Beschäftigung im Land aufnimmt.
Das allgemeine Verfahren umfasst:
- Jobangebot: Die ausländische Person muss ein Jobangebot von einem rechtlich registrierten Unternehmen in Djibouti erhalten.
- Einreisevisum: Die ausländische Person beantragt in der Regel ein entsprechendes Einreisevisum (oft ein Langzeit- oder Arbeitsvisum) bei einer djiboutischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland oder Wohnsitzland.
- Ankunft in Djibouti: Nach Ankunft muss die ausländische Person sich bei den zuständigen Behörden registrieren.
- Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber, im Namen des Mitarbeiters, reicht den Antrag bei dem Ministerium für Arbeit oder der vorgesehenen Behörde ein. Für diesen Antrag sind umfangreiche Unterlagen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erforderlich.
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis: Parallel oder anschließend beantragt die ausländische Person eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour), die eine legale Niederlassung im Land während der Dauer der Beschäftigung ermöglicht.
Wichtige Anforderungen und Dokumentation:
- Vom Arbeitgeber:
- Unternehmensregistrierungsdokumente.
- Steuerbescheinigungen.
- Begründung für die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters (z.B. Nachweis, dass kein qualifizierter djiboutischer Staatsangehöriger für die Stelle verfügbar ist).
- Entwurf des Arbeitsvertrags.
- Sponsoring-Schreiben.
- Vom Arbeitnehmer:
- Gültiger Pass mit ausreichender Gültigkeit.
- Kopien des Einreisevisums.
- Passfotos.
- Bildungs- und Berufsqualifikationsnachweise (oft legalisiert).
- Lebenslauf (CV).
- Medizinischer Untersuchungsbericht von einer anerkannten Klinik in Djibouti.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland.
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder (bei Antrag auf Familienvisum).
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Effizienz der zuständigen Ministerien. Es kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Es ist ratsam, den Prozess frühzeitig vor dem geplanten Beginn einzuleiten.
Es fallen Gebühren sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die Aufenthaltserlaubnis an. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder dem sponsornden Arbeitgeber bestätigt werden. Die Gebühren decken typischerweise die Bearbeitung des Antrags, medizinische Untersuchungen und die Ausstellung der Karte ab.
Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Djibouti ist im Allgemeinen ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit des vorübergehenden Aufenthalts oder Besitzes einer Arbeitserlaubnis gewährt. Typischerweise erfordern Wege hierzu bedeutende Investitionen im Land, langfristige Beiträge oder spezielle Umstände, die von der Regierung anerkannt werden.
- Langfristiger legaler Aufenthalt: Obwohl kein garantierter Weg, kann eine Person, die legal in Djibouti gelebt und gearbeitet hat, und zwar für eine bedeutende Anzahl von Jahren (häufig fünf oder mehr, wobei spezifische Kriterien gelten können), ohne Unterbrechung und mit sauberer Vorgeschichte, möglicherweise einen Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Dies wird meist fallweise bewertet.
- Investitionen: Bedeutende direkte Investitionen aus dem Ausland in Schlüsselbereiche der djiboutischen Wirtschaft können gegebenenfalls die Anspruchsberechtigung auf eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder sogar Staatsbürgerschaft ermöglichen, abhängig vom Umfang und der Art der Investition.
- Heirat mit einem djiboutischen Staatsbürger: Die Heirat mit einem djiboutischen Staatsangehörigen kann in bestimmten Fällen einen Weg zur Niederlassung und möglicherweise zur Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten, vorbehaltlich der gesetzlichen Anforderungen und Überprüfungen.
Spezifische Kriterien, Antragsverfahren und erforderliche Dokumente für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sind streng und erfordern eine direkte Konsultation mit den djiboutischen Einwanderungsbehörden.
Optionen für Familienvisa
Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln in Djibouti können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder dazu berechtigen, sich ihnen anzuschließen. Zu den unmittelbaren Familien gehören üblicherweise Ehepartner und abhängige Kinder (oft bis zu einer bestimmten Altersgrenze, z.B. 18 Jahre).
Zur Unterstützung von Angehörigen muss der primäre Arbeitserlaubnisinhaber nachweisen:
- Über ausreichende finanzielle Mittel, um die Familie zu unterstützen, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
- Über eine angemessene Unterkunft in Djibouti.
- Über eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis für sich selbst.
Erforderliche Dokumente für Angehörige:
- Gültige Pässe für jeden Angehörigen.
- Passfotos.
- Heiratsurkunde (für Ehepartner) – oft legalisiert.
- Geburtsurkunden (für Kinder) – oft legalisiert.
- Medizinische Untersuchungsberichte für jeden Angehörigen.
- Führungszeugnisse aus dem Heimatland für erwachsene Angehörige.
- Nachweis der gültigen Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel des Primärantragstellers.
- Nachweis finanzieller Unterstützung und Unterkunft.
Familienvisa und Aufenthaltserlaubnisse werden separat beantragt, sind jedoch mit dem Status des primären Arbeitserlaubnisinhabers verbunden. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis für Angehörige ist in der Regel an die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers gebunden.
Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Djiboutis ist für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer verpflichtend. Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlicher Konsequenzen für den Arbeitgeber.
Verpflichtungen der Arbeitgeber:
- Sponsoring-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für das Sponsoring des Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltserlaubnisprozesses des ausländischen Mitarbeiters und die Sicherstellung, dass der Antrag korrekt und vollständig ist.
- Überwachung der Einhaltung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltstitel des ausländischen Mitarbeiters während der Beschäftigungszeit gültig bleiben und rechtzeitig Verlängerungen beantragen.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze: Ausländische Mitarbeiter müssen zu Bedingungen beschäftigt werden, die den djiboutischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeit und Leistungen.
- Mitteilung bei Änderungen: Arbeitgeber müssen die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, beispielsweise bei Kündigung, Rollenwechsel oder Adressänderung.
- Protokollführung: Sorgfältige Aufzeichnungen aller ausländischen Mitarbeiter, ihrer Genehmigungen und Beschäftigungsdetails.
- Repatriierung: In einigen Fällen kann der Arbeitgeber für die Kosten der Rückführung des Mitarbeiters und seiner Angehörigen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich sein.
Verpflichtungen der Arbeitnehmer:
- Einhaltung der Bedingungen der Genehmigung: Ausländische Personen dürfen nur die Tätigkeiten ausüben und für den Arbeitgeber arbeiten, die auf ihrer Arbeitserlaubnis angegeben sind.
- Aufrechterhaltung gültiger Genehmigungen: Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihr Pass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gültig bleiben, und rechtzeitig Verlängerungen in Absprache mit dem Arbeitgeber einzuleiten.
- Einhaltung der Gesetze: Befolgung aller djiboutischen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Einwanderung, Arbeit und allgemeinen Zivilgesetzen.
- Registrierung: Registrierung bei den lokalen Behörden bei der Ankunft und bei etwaigen Adressänderungen.
- Ausreiseformalitäten: Erfüllung aller erforderlichen Ausreiseformalitäten bei Verlassen des Landes.
Beide Parteien müssen zusammenarbeiten, um eine kontinuierliche Einhaltung sicherzustellen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Nutzung der Dienste eines Employer of Record kann helfen, diese komplexen Verpflichtungen effektiv zu verwalten.
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