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Verlassen in Dschibuti

Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Dschibuti

Dschibuti leave overview

Das Navigieren durch die Urlaubsansprüche von Mitarbeitern in Dschibuti erfordert ein klares Verständnis des lokalen Arbeitsgesetzbuches. Arbeitgeber, die im Land tätig sind, sei es durch eine lokale Einheit oder via an Employer of Record, müssen sicherstellen, dass ihre Richtlinien mit den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitstagen sowie verschiedener Formen von Eltern- und Sonderurlaub übereinstimmen. Die Einhaltung der Vorschriften ist essenziell für eine gute Mitarbeiterbindung und die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für eine effektive Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Urlaubsarten und deren entsprechende Ansprüche gemäß dem dschibutischen Arbeitsrecht und bieten einen Rahmen für die Verwaltung von Mitarbeiterauszeiten im Jahr 2026.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Dschibuti haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, abhängig von ihrer Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der Anspruch wächst mit der Zeit und stellt den Mitarbeitenden Erholungszeiten vom Arbeitsplatz bereit.

  • Anrechnung: Mitarbeitende erwerben den Urlaubsanspruch in der Regel anhand der Monate des Beschäftigungszeitraums.
  • Mindestanspruch: Der gesetzliche Minimumanspruch beträgt typischerweise 30 Arbeitstage pro Jahr nach einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung. Dieser Anspruch kann sich bei längerer Betriebszugehörigkeit erhöhen.
  • Zeitpunkt: Der Urlaub wird meist nach Ablauf eines Jahres Betriebszugehörigkeit genommen. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird häufig in Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem festgelegt, unter Berücksichtigung betrieblicher Bedürfnisse.
  • Übertragung: Es gelten Regeln bezüglich der Übertragung ungenutzter Urlaubstage, oft begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum oder erfordern eine spezielle Zustimmung.

Hier ein allgemeiner Überblick über den Mindestanspruch auf Jahresurlaub:

Dauer der Betriebszugehörigkeit Mindestanspruch auf Jahresurlaub
Nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit 30 Arbeitstage
Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit Erhöhter Anspruch (Details variieren)

Feiertage

Dschibuti beobachtet im Jahresverlauf mehrere gesetzliche Feiertage, an denen Mitarbeitende in der Regel einen bezahlten freien Tag erhalten. Einige Feiertage haben feste Daten, während andere, insbesondere islamische Feiertage, nach dem Mondkalender festgelegt werden und die Termine täglich variieren.

Während die genauen Daten für die islamischen Feiertage 2026 näher am Datum bestätigt werden, umfassen die üblichen nationalen Feiertage:

  • Neujahrstag (1. Januar)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Unabhängigkeitstag (27. Juni)
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan – Datum variiert)
  • Eid al-Adha (Opferfest – Datum variiert)
  • Islamisches Neues Jahr (Datum variiert)
  • Mawlid (Geburt des Propheten Muhammad – Datum variiert)

Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, kann eine Kompensation oder ein alternativer freier Tag gewährt werden, abhängig von spezifischen Arbeitsverträgen oder Unternehmensrichtlinien, sofern diese die gesetzlichen Vorgaben erfüllen oder übertreffen.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Dschibuti haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Der Anspruch auf Krankheitsurlaub und die Dauer des bezahlten Urlaubs hängen in der Regel von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eines anerkannten Gesundheitsdienstleisters ab.

  • Anforderung: Ein ärztliches Attest ist zwingend notwendig, um die Abwesenheit aufgrund von Krankheit zu begründen.
  • Dauer und Vergütung: Mitarbeitende haben Anspruch auf 29 Tage bezahlten Krankheitsurlaub pro Jahr. Für die ersten 29 Tage erhalten sie 50 % ihres regulären Lohnes. Nach 29 Tagen kann sich die Vergütung auf 75 % des Gehalts erhöhen.
  • Sozialversicherung: Beiträge zur Sozialversicherung decken häufig einen Teil des Krankengeldes ab, wobei der Arbeitgeber diesen Betrag gemäß Arbeitsrecht oder Tarifverträgen kalkulieren kann.

Konkrete Ansprüche folgen oft einer ähnlichen Struktur wie dieses Beispiel (tatsächliche Dauer und Prozentsätze können variieren, basierend auf spezifischen Regelungen oder Tarifverträgen):

Dauer der Betriebszugehörigkeit Dauer des vollen Krankengeldes Dauer des reduzierten Krankengeldes
Weniger als 1 Jahr Begrenzte Dauer (z.B. 1 Monat) Kürzere Dauer
1 - 5 Jahre Längere Dauer (z.B. 3 Monate) Zusätzliche Perioden
Mehr als 5 Jahre Erweiterte Dauer (z.B. 6 Monate) Weiter verlängerte Periode

Elternurlaub

Das Arbeitsgesetzbuch von Dschibuti sieht Elternurlaub vor, hauptsächlich Mutterschaftsurlaub, um Mitarbeitende während Schwangerschaft und Geburt zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der typischerweise eine Phase vor und nach der Geburt umfasst. Die Standarddauer beträgt oft etwa 14 Wochen, aufgeteilt in acht Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt.
    • Vergütung: Der Mutterschaftsurlaub wird in der Regel bezahlt, häufig über Sozialversicherungsleistungen, sofern die Mitarbeitende die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
    • Jobschutz: Der Arbeitsplatz der Mitarbeitenden ist während des Mutterschaftsurlaubs geschützt.
  • Vaterschaftsurlaub: Väter haben Anspruch auf drei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes.
  • Adoptionsurlaub: Es könnten spezifische gesetzliche Regelungen für Adoptionsurlaub bestehen, wobei die Ansprüche von den Mutterschaftsurlaub abweichen können.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien erkennt das Arbeitsgesetzbuch von Dschibuti oder die übliche Praxis weitere Urlaubsarten für spezielle Umstände an.

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende können bei Todesfall eines nahen Familienmitglieds einen kurzen, bezahlten Urlaub erhalten.
  • Ehereurlaub: Einige Regelungen gewähren Urlaub bei einer Heirat eines Mitarbeitenden.
  • Studienurlaub: Abhängig vom Sektor oder Tarifverträgen können Mitarbeitende Urlaub für Bildungszwecke erhalten.
  • Sabbatical: Sabbatical ist in der Regel kein gesetzlicher Anspruch, kann aber vom Arbeitgeber nach Unternehmenspolitik angeboten werden, oft für langjährige Mitarbeitende.

Arbeitgeber sollten die entsprechenden Artikel des Arbeitsgesetzbuches von Dschibuti und etwaige anwendbare Tarifverträge konsultieren, um eine vollständige Einhaltung aller Urlaubsansprüche sicherzustellen.

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