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Arbeitserlaubnisse und Visa in Bhutan

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Bhutan sponsern.

Bhutan work-permits-and-visas overview

Bhutan verfügt über ein strukturiertes Einwanderungssystem, um die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger, einschließlich jener, die eine Beschäftigung suchen, zu verwalten. Der Prozess zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen umfasst die Sicherung sowohl eines Visums für die Einreise als auch einer Arbeitserlaubnis, um im Land tätig zu sein. Dieses System ist darauf ausgelegt, die ausländische Arbeitskraft zu regulieren und die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen.

Die Navigation durch die Anforderungen für ausländische Arbeitskräfte in Bhutan beinhaltet das Verständnis der verfügbaren spezifischen Visakategorien und des unterschiedlichen Verfahrens zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung ausländischer Mitarbeitender, und beide Parteien müssen während der gesamten Beschäftigungsdauer den Compliance-Pflichten nachkommen.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Ausländische Staatsangehörige, die in Bhutan arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezifisches Visum, das ihre Einreise und ihren Aufenthalt für Beschäftigungszwecke erlaubt. Der häufigste Typ ist das Employment Visa, das oft direkt mit der Genehmigung einer Arbeitserlaubnis verbunden ist. Andere Visatypen könnten je nach Art und Dauer der Arbeit relevant sein, wie z.B. Visa für Berater oder für bestimmte Projekte, wobei der primäre Weg für Standardbeschäftigung über den Employment Visa Prozess in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis führt.

Visatype Zweck Typische Dauer Wichtigste Anforderungen
Employment Visa Für ausländische Staatsangehörige, die in Bhutan beschäftigt sind Variabel (oft an Gültigkeit der Arbeitserlaubnis gebunden) Genehmigte Arbeitserlaubnis und Employer of Record Sponsoring
Consultant Visa Für kurzfristige Beratungsaufträge Variabel Einladung durch eine bhutanische Stelle
Project Visa Für projektspezifische Arbeiten Variabel Beteiligung an genehmigtem Projekt

Das spezifische ausgestellte Visum hängt von der Rolle der Person, der beschäftigenden Einrichtung und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und Arbeitens ab.

Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis

Das Erhalten einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Bhutan eine Beschäftigung suchen, obligatorisch. Das Verfahren ist hauptsächlich arbeitgeberseitig geprägt, da der potenzielle Employer of Record in Bhutan den Antrag sponsern muss.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss über spezielle Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen, die innerhalb der lokalen Arbeitskraft nicht leicht verfügbar sind.
  • Das beschäftigende Unternehmen muss die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Mitarbeitenden nachweisen.
  • Der ausländische Staatsangehörige muss gesundheitliche und charakterliche Anforderungen erfüllen.
  • Die Stelle muss mit den lokalen Arbeitsgesetzen in Bezug auf Löhne und Arbeitsbedingungen übereinstimmen.

Erforderliche Dokumentation (typischerweise umfasst):

  • Ausgefülltes Antragformular für die Arbeitserlaubnis.
  • Kopie des Passes des ausländischen Staatsangehörigen.
  • Kopien von Bildungsnachweisen und beruflichen Qualifikationen.
  • Lebenslauf (CV).
  • Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben.
  • Begründungsschreiben des Arbeitgebers, das den Bedarf an einem ausländischen Mitarbeitenden darlegt.
  • Sicherheitsüberprüfungsschein.
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis.
  • Passfotos.
  • Jegliche weiteren vom Ministry of Labour and Human Resources oder den zuständigen Behörden geforderten Dokumente.

Verfahrensablauf:

  1. Der potenzielle Employer of Record initiiert den Prozess, indem er für den ausländischen Mitarbeitenden eine Arbeitserlaubnis beantragt.
  2. Der Antrag samt aller unterstützenden Dokumente wird beim Ministry of Labour and Human Resources oder der zuständigen Behörde eingereicht.
  3. Der Antrag wird geprüft, wobei die Notwendigkeit des ausländischen Mitarbeitenden und die Qualifikationen überprüft werden.
  4. Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Mitarbeitende über eine bhutanische Botschaft oder Konsulat im Ausland das entsprechende Einreisevisum (in der Regel ein Employment Visa) beantragen oder bei Vorab-Genehmigung eine Visum bei der Ankunft arrangieren.
  5. Bei Ankunft in Bhutan muss der ausländische Mitarbeitende möglicherweise weitere Registrierungsschritte absolvieren.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Komplexität des Falls, typischerweise reichen sie von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten. Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für das anschließende Visum an. Die genauen Gebühren sind Änderungen unterworfen und werden von den relevanten Regierungsministerien festgelegt. Arbeitgeber sind in der Regel für die Gebühren der Arbeitserlaubnis verantwortlich, während die Visagebühren je nach vertraglich festgelegter Verantwortlichkeit vom Mitarbeiter oder Arbeitgeber getragen werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Bhutan verfolgt einen hoch selektiven Ansatz bei der Gewährung von Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft für ausländische Staatsangehörige. Es gibt keinen standardisierten, öffentlich definierten Weg zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung, der ausschließlich auf langfristiger Beschäftigung basiert. Daueraufenthalt wird in der Regel nur in Ausnahmefällen gewährt, oft bei bedeutenden Beiträgen für das Land, Heirat mit einem bhutanischen Staatsbürger (mit spezifischen Bedingungen und Wartezeiten) oder anderen besonderen Erwägungen, die von der Regierung festgelegt werden. Für die meisten ausländischen Arbeitnehmenden ist ihr Aufenthalt auf die Dauer ihrer Beschäftigung und die damit verbundenen Arbeitserlaubnisse und Visa begrenzt.

Optionen für Dependants Visa

Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeitserlaubnissen und Employment Visas in Bhutan können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) zur Residenz bei sich aufzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Der primäre work permit Inhaber muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen zu unterstützen.
  • Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) ist erforderlich.
  • Angehörige müssen gesundheitliche und charakterliche Anforderungen erfüllen.
  • Das Visa und die Arbeitserlaubnis des primären work permit Inhabers müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts der Angehörigen gültig sein.

Antragsverfahren:

Anträge auf Dependants Visa werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach dem primären work permit und visa Antrag eingereicht. Der Prozess umfasst die Einreichung der erforderlichen Dokumente für jeden Angehörigen bei der Immigration Department oder der zuständigen Behörde. Dependants Visa sind in der Regel an die Gültigkeit des Status des primären work permit Inhabers gebunden. Angehörige mit diesen Visa dürfen normalerweise nicht in Bhutan arbeiten, es sei denn, sie beantragen eine eigene separate Arbeitserlaubnis und ein eigenes Visum.

Visum-Compliance-Verpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer in Bhutan haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Aufnahme der Beschäftigung eine gültige Arbeitserlaubnis und ein Visum besitzt.
  • Einhalten der in der Arbeitserlaubnis und im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen.
  • Den relevanten Behörden Änderungen im Status des Mitarbeitenden mitteilen, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rollenänderung oder Adresswechsel.
  • Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeitende Bhutan bei Ablauf oder Beendigung seiner Arbeitserlaubnis und seines Visums verlässt, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung genehmigt wird.
  • Sorgfältige Führung von Aufzeichnungen der ausländischen Mitarbeitenden.
  • Einhaltung aller bhutanischen Arbeitsgesetze, inklusive jener zu Löhnen, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen.

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und eines Visums für die Dauer der Beschäftigung.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis.
  • Keine Tätigkeiten außerhalb des Geltungsbereichs ihrer genehmigten Arbeitserlaubnis ausüben.
  • Alle Gesetze und Vorschriften Bhutans befolgen.
  • Bhutan bei Ablauf oder Beendigung ihrer Arbeitserlaubnis und ihres Visums verlassen, sofern ihr Status nicht gesetzlich verlängert oder geändert wird.
  • Ausweisdokumente bei Bedarf vorzeigen und bei den Behörden vorlegen.

Bei Nichterfüllung dieser Pflichten können Strafen verhängt werden, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeitenden und Einschränkungen für den Employer of Record bei zukünftigen Einstellungen ausländischer Mitarbeitender. Die strikte Einhaltung der Vorschriften ist für beide Parteien unerlässlich.

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