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Arbeitserlaubnisse und Visa in Belarus

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Belarus sponsern.

Belarus work-permits-and-visas overview

Ausländer, die beabsichtigen, in Belarus zu arbeiten, benötigen im Allgemeinen sowohl ein Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Der Prozess umfasst das Einholen eines Beschäftigungsangebots von einer belarussischen Einheit, die als sponsende Partei agiert. Das Navigieren durch die spezifischen Anforderungen, die Dokumentation und die Antragsverfahren ist essentiell für einen reibungslosen und konformen Aufenthalt sowie für die Beschäftigung.

Das belarussische Einwanderungsframework für Beschäftigung ist darauf ausgelegt, die Einreise und Tätigkeiten ausländischer Arbeiter zu regeln und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Das Verständnis der verschiedenen Visakategorien und die detaillierten Schritte zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für den potenziellen Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Ausländer benötigen in der Regel ein Einreisevisum nach Belarus. Der spezifische Typ hängt vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab. Für die Beschäftigung ist das häufigste Visum das Type C (Kurzzeit, bis zu 90 Tage) oder Type D (Langzeit, über 90 Tage), speziell ausgestellt für den Zweck "Beschäftigung" (цель поездки - работа).

Visumtyp Zweck Maximale Aufenthaltsdauer Wichtigste Voraussetzung
Type C Kurzfristige Arbeit 90 Tage Arbeitserlaubnis oder spezielle Befreiung
Type D Langfristige Arbeit 1 Jahr (anfänglich) Arbeitserlaubnis ist verpflichtend

Das Type D Visum ist die Standardanforderung für ausländische Staatsangehörige, die in Belarus für einen längeren Zeitraum arbeiten möchten. Es wird typischerweise zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden.

Antrag auf Arbeitserlaubnis: Voraussetzungen und Verfahren

Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis (специальное разрешение на право занятия трудовой деятельностью в Республике Беларусь) ist eine Voraussetzung für die meisten Ausländer, die in Belarus Beschäftigung suchen, es sei denn, sie fallen unter spezielle Befreiungskategorien (z.B. hochqualifizierte Fachkräfte unter bestimmten Bedingungen, Einwohner bestimmter Länder mit speziellen Abkommen). Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Initiierung und Verwaltung des Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Mitarbeiters.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
  • Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Belarus sein.
  • Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit nachweisen, einen ausländischen Staatsangehörigen für die spezifische Position einzustellen.
  • Der ausländische Staatsangehörige muss die Qualifikationsanforderungen für die angestrebte Position erfüllen.

Erforderliche Dokumentation (in der Regel vom Arbeitgeber eingereicht):

  • Antragsformular, ausgefüllt vom Arbeitgeber.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen mit notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische.
  • Nachweis der Zahlung der staatlichen Gebühr.
  • Informationen zu den Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate usw.) mit notariell beglaubigter Übersetzung.
  • Entwurf des Arbeitsvertrags oder vorläufige Vereinbarung.
  • Weitere Dokumente, die von den spezifischen Umständen oder der Position verlangt werden.

Verfahren:

  1. Der Arbeitgeber bereitet die erforderlichen Dokumente vor.
  2. Der Arbeitgeber reicht den Antrag und die Dokumente bei der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration (DCM) auf regionaler Ebene oder beim Minsk-Stadtratsamt ein.
  3. Das DCM prüft den Antrag und die Dokumente.
  4. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Arbeitgeber ausgestellt.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Bearbeitungszeit: Die Standardbearbeitungszeit für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis beträgt in der Regel etwa 15 Tage ab Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Eilverfahren sind gegen eine höhere Gebühr möglich.
  • Staatliche Gebühr: Für die Bearbeitung des Antrags auf Arbeitserlaubnis ist eine staatliche Gebühr zu entrichten. Der genaue Betrag ist Änderungen unterworfen, ist aber ein obligatorischer Teil des Antrags.

Sobald die Arbeitserlaubnis vom Arbeitgeber erteilt wurde, kann der ausländische Staatsangehörige bei einer belarussischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland die entsprechende Einreisevisum (meist Typ D) beantragen, wobei die Details der Arbeitserlaubnis Teil des Visumantrags sind.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Während die initiale Arbeitserlaubnis und das Visum temporären Status gewähren, können ausländische Staatsangehörige nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer und Erfüllung spezieller Voraussetzungen für eine Daueraufenthaltsgenehmigung (вид на жительство) in Belarus berechtigt sein. Gängige Wege sind:

  • Langfristiger Aufenthalt: Nach legaler Dauer in Belarus, oft fünf bis sieben Jahre, basierend auf gültigen temporären Genehmigungen (wie Arbeitserlaubnissen und anschließenden Aufenthaltserlaubnissen).
  • Heirat mit einem belarussischen Staatsbürger: Heirat mit einem Bürger von Belarus kann einen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung bieten.
  • Investition: Bedeutende Investitionen in die belarussische Wirtschaft können ebenfalls zur Berechtigung für eine Daueraufenthaltsgenehmigung führen.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte: In manchen Fällen haben hochqualifizierte Fachleute nachgefragter Branchen beschleunigte Wege oder spezielle Bestimmungen.

Der Antrag auf Daueraufenthalt umfasst die Vorlage von Dokumenten bei der DCM, einschließlich Nachweisen über legalen Aufenthalt, finanzielle Stabilität und möglicherweise Sprachkenntnissen oder Kenntnis der belarussischen Gesetze, abhängig von der spezifischen Begründung des Antrags.

Dependent Visa Optionen

Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und einem langfristigen Visum (Type D) in Belarus dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder) mitbringen, um bei ihnen zu wohnen.

  • Visumtyp: Abhängigkeitsvisa werden typischerweise für Type D mit dem Zweck "privat" (частная) oder "Familienzusammenführung" (воссоединение семьи) beantragt.
  • Antragstellung: Der Antrag erfolgt bei einer belarussischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland.
  • Erforderliche Dokumentation: Hierzu gehören in der Regel Nachweise über die Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die gültigen Arbeitserlaubnis- und Visadetails des Hauptantragstellers, Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel und andere Standard-Visa-Dokumente.
  • Dauer: Das Visum des Angehörigen sowie die anschließende Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers gekoppelt.

Angehörige, die mit einem Familienzusammenführungsvisum einreisen, dürfen in der Regel nicht automatisch arbeiten. Wenn ein Angehöriger arbeiten möchte, benötigt er in der Regel eine eigene Arbeitserlaubnis und muss seinen Visa-/Aufenthaltsstatus entsprechend ändern.

Verpflichtungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Die Einhaltung der belarussischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den ausländischen Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Arbeitserlaubnis beschaffen: Sicherstellen, dass vor Beginn der Beschäftigung eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.
  • Anmeldung des ausländischen Mitarbeiters: Die Ankunft und den Aufenthalt des ausländischen Mitarbeiters bei den zuständigen Behörden (DCM) innerhalb der vorgeschriebenen Frist registrieren.
  • Gültigen Status überwachen: Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis, des Visums und der Aufenthaltserlaubnis des Mitarbeiters überwachen und Verlängerungen rechtzeitig initiieren.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Alle belarussischen Arbeitsgesetze hinsichtlich Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge für den ausländischen Arbeitnehmer einhalten.
  • Benachrichtigung der Behörden: Dem DCM Änderungen im Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters melden (z.B. Vertragsbeendigung).

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Gültige Dokumente aufbewahren: Sicherstellen, dass Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis während des gesamten Aufenthalts gültig bleiben.
  • Wohnsitz anmelden: Der Anmeldung des Wohnsitzes bei der DCM nach der Ankunft und bei Änderungen der Adresse.
  • Vorschriften des Visums befolgen: Die Bedingungen des Visums und der Arbeitserlaubnis einhalten, einschließlich Arbeiten nur für den sponsenden Arbeitgeber in der genehmigten Position.
  • Belarussische Gesetze respektieren: Alle Gesetze und Vorschriften der Republik Belarus einhalten.

Das Nichtbefolgen dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, darunter Bußgelder für den Arbeitgeber, Abschiebung des ausländischen Mitarbeiters und Einreiseverbote nach Belarus. Eine regelmäßige Kommunikation und Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist entscheidend, um die kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.

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