Arbeitgeber in Aserbaidschan haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen in Bezug auf Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und andere Abgaben.
Steuern und Beiträge des Arbeitgebers
- Sozialversicherung: Arbeitgeber zahlen 22 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers. Dies gilt für alle ausländischen Arbeitnehmer, mit Ausnahme derer mit diplomatischem Status oder solchen, die unter Produktions-Teilungsabkommen (PSAs) arbeiten. Ein Teil dieser Beiträge wird für Arbeitnehmer des Privatsektors in befreiten Gebieten (ohne Öl- und Gasoperationen) vom Staat subventioniert: 100 % bis zum 31. Dezember 2025, 80 % vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, 60 % vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030 und 40 % vom 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032.
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber zahlen 0,5 % des monatlichen Bruttolohns des Arbeitnehmers.
- Pflicht-Krankenversicherung: Arbeitgeber zahlen 2 % des monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers bis zu 8.000 AZN. Bei Gehältern über 8.000 AZN beträgt der Beitrag 160 AZN + 0,5 % des Betrags über 8.000 AZN.
- Einkommensteuer (PIT): Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer der Mitarbeiter ein und führen sie ab. Für Arbeitnehmer des privaten Sektors außerhalb der Öl- und Gasindustrie ist das monatliche Einkommen bis zu 8.000 AZN für sieben Jahre ab dem 1. Januar 2019 steuerfrei. Einkommen über dieser Grenze wird mit 14 % besteuert. Im Öl- und Gassektor wird Einkommen bis zu 2.500 AZN mit 14 % besteuert, und Einkommen über diesem Betrag wird mit 25 % besteuert.
Abgabe- und Zahlungsfristen
- PIT: Quartalsmeldungen sind bis zum 20. Tag des Monats nach dem Ende des Quartals fällig. Eine jährliche Zusammenfassung der PIT-Zahlungen für ausländische Arbeitnehmer ist mit der Q4-Meldung fällig.
- Sozialversicherung und andere Beiträge: Diese werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich gezahlt, abhängig von spezifischen Vorschriften.
- Körperschaftssteuer: Jährliche Körperschaftssteuererklärungen sind bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Aserbaidschan ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Währung: Steuerzahlungen erfolgen in Aserbaidschanischen Manat (AZN). Unter PSAs und Regierungsabkommen (HGAs) können Zahlungen manchmal in USD erfolgen.
- Steuerbefreiungen: Verschiedene Steuerbefreiungen und Anreize können abhängig von der Branche, dem Standort oder spezifischen Umständen gelten. Konsultieren Sie einen Steuerberater für detaillierte Informationen, die auf Ihre Situation zutreffen.
Dieser Überblick ist aktuell zum 5. Februar 2025 und kann sich durch Änderungen in Steuergesetzen und -vorschriften ändern. Es ist wichtig, über aktuelle Vorschriften informiert zu bleiben.
In Aserbaidschan sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten, die zur Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und obligatorischen Krankenversicherung beitragen. Diese Abzüge, zusammen mit der Einkommenssteuer, sind entscheidend für die Einhaltung der aserbaidschanischen Arbeitsvorschriften.
Arbeitnehmersteuerabzüge in Aserbaidschan
Einkommenssteuer
- Steuerfreies Einkommen: Monatliches Arbeitseinkommen bis zu 8.000 AZN ist für sieben Jahre ab dem 1. Januar 2019 von der Einkommenssteuer befreit, für Beschäftigte im privaten Sektor (ausgenommen die Öl- und Gasindustrie).
- Steuersätze: Einkommen über dem Freibetrag wird progressiv besteuert, wobei der höchste Satz derzeit bei 25 % liegt. Einkommen über der Schwelle von 8.000 AZN und Kapitaleinkünfte werden mit 14 % besteuert. Selbstständige Unternehmer werden mit einem Satz von 20 % besteuert.
- Kapitalgewinne: Kapitalgewinne gelten als Teil des regulären Einkommens und werden mit dem Standardsteuersatz für die individuelle Einkommenssteuer besteuert.
Sozialversicherung
- Arbeitnehmerbeitrag: Der Sozialversicherungsbeitrag ist in zwei Teile unterteilt: 3 % auf Einkommen bis zu 200 AZN und 10 % auf Einkommen über 200 AZN, zuzüglich einer Pauschale von 6 AZN.
- Subvention für befreite Gebiete: Arbeitnehmer im Privatsektor befreiter Gebiete (ausgenommen Öl und Gas) erhalten eine staatliche Subvention auf ihre Sozialversicherungsbeiträge. Die Subvention beträgt derzeit 100 % (vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025) und wird in den folgenden Jahren schrittweise reduziert.
Arbeitslosenversicherung
- Arbeitnehmerbeitrag: Arbeitnehmer zahlen 0,5 % ihres Gehalts in die Arbeitslosenversicherung ein.
Obligatorische Krankenversicherung
- Arbeitnehmerbeitrag: Der Beitrag zur obligatorischen Krankenversicherung ist gestaffelt: 1 % auf Einkommen bis zu 8.000 AZN und 0,5 % auf Einkommen über 8.000 AZN, zuzüglich einer Pauschale von 160 AZN.
Arbeitgebersteuerbeiträge in Aserbaidschan
Sozialversicherung
- Arbeitgeberbeitrag: Arbeitgeber zahlen 22 % des Gehalts des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Dies ist zusätzlich zum Beitrag des Arbeitnehmers.
- Subvention für befreite Gebiete: Ähnlich wie bei den Arbeitnehmern erhalten Arbeitgeber in befreiten Gebieten (ausgenommen Öl und Gas) eine Subvention auf ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Die Subvention beträgt derzeit 100 % und nimmt gemäß dem aktuellen Plan im Laufe der Zeit ab.
- Mindestlohn: Der nationale Mindestlohn beträgt 400 AZN. Ab dem 5. Februar 2025 kann sich dieser Wert ändern.
- Lohnfrequenz: Gehälter werden in Aserbaidschan typischerweise monatlich oder halbmonatlich ausgezahlt.
- Überstunden: Überstunden unterliegen spezifischen Vorschriften, einschließlich Begrenzungen für aufeinanderfolgende Überstundenstunden und Situationen, in denen Überstunden erlaubt sind.
Es ist wichtig, offizielle Regierungsressourcen zu Rate zu ziehen, um die neuesten Updates zu diesen Steuervorschriften und spezifische Details in Bezug auf individuelle Umstände zu beachten.
In Aserbaidschan beträgt der Standardmehrwertsteuersatz (MwSt) 18 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz von über 200.000 AZN in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten müssen sich für die MwSt registrieren.
MwSt-Registrierung
- Schwellenwert: 200.000 AZN (ungefähr 117.000 USD im Februar 2025) in einem aufeinanderfolgenden Zeitraum von 12 Monaten. Eine einzelne Transaktion, die diesen Betrag überschreitet, löst ebenfalls eine obligatorische Registrierung aus. Freiwillige Registrierung ist erlaubt.
- Wer muss sich registrieren?: Sowohl ansässige als auch nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausführen, Waren importieren oder Dienstleistungen in Aserbaidschan anbieten. Zweigstellen und Betriebsstätten müssen sich ebenfalls registrieren, wenn sie den Schwellenwert erreichen.
- Ausnahmen: Unternehmen, die unter dem vereinfachten Steuersystem arbeiten, sind von der MwSt-Registrierung ausgenommen.
MwSt-Sätze
- Standardsatz: 18 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Nullsatz (0 %): Gilt für Exporte, bestimmte internationale Transportleistungen und spezifische Lieferungen an diplomatische Missionen und internationale Organisationen.
- Befreiungen: Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Wertpapierverkäufe, bestimmte landwirtschaftliche Produkte und bestimmte Importe. Eine vollständige Liste ist von den aserbaidschanischen Steuerbehörden erhältlich.
MwSt-Einreichung und Zahlung
- Erklärungen: Monatlich einzureichen.
- Frist: Bis zum 20. des Folgemonats.
- Zahlung: Fällig bis zum 20. des Folgemonats.
MwSt-Erstattungen
- Abgabenfreier Einkauf: Ausländische Staatsbürger können MwSt-Erstattungen für Einkäufe von über 300 AZN (ohne MwSt) beantragen, wenn die Waren innerhalb von 90 Tagen exportiert werden. Erstattungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 20 % und Bankgebühren.
- Medizinische Dienstleistungen: Ab dem 1. Januar 2025 sind MwSt-freie Erstattungen für medizinische Dienstleistungen möglich, die an Ausländer und Staatenlose erbracht werden. Spezifische Verfahren werden von der zuständigen Exekutivbehörde festgelegt.
Spezifische Bestimmungen
- Digitale Dienstleistungen: Nichtansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher in Aserbaidschan müssen sich in der Regel registrieren und MwSt erheben, obwohl manchmal ein Quellensteuermodell implementiert wird. E-Commerce-Transaktionen unterliegen der 18% MwSt.
- E-Rechnungsstellung: Obwohl nicht verpflichtend, kann die E-Rechnungsstellung die Einhaltung vereinfachen.
- Aufbewahrung von Unterlagen: Bewahren Sie Transaktionsunterlagen, MwSt-Rechnungen und andere relevante Dokumente mindestens fünf Jahre lang auf.
Neueste Updates
- Befreiungen von Gewinn- und MwSt für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und öffentlich-private Partnerschaften werden oft für bis zu 30 Jahre gewährt.
- Achtjährige MwSt-Befreiung auf den Verkauf und Import von Bus-Ersatzteilen für Produktionszwecke durch juristische Personen, beginnend am 1. Januar 2025.
Da Steuerregelungen Änderungen unterliegen können, ist es ratsam, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Aserbaidschan bietet eine Reihe von Steuervergünstigungen, um das Wirtschaftswachstum zu stimulieren und Investitionen anzuziehen.
Steuerliche Anreize für Unternehmen
- Investitionsförderzertifikat: Unternehmen, die im Besitz dieses Zertifikats sind, genießen eine 50%ige Befreiung von der Gewinnsteuer für sieben Jahre ab Ausstellungsdatum. Weitere Anreize können ebenfalls verfügbar sein.
- Befreite Gebiete: Unternehmen, die in diesen Gebieten tätig sind, sind ab dem 1. Januar 2023 für 10 Jahre von der Gewinnsteuer befreit.
- Technologieparks: Dividenden von ansässigen juristischen Personen, die in Technologieparks tätig sind und sich außerhalb des Parks mit Systemintegration, Softwaredesign und -entwicklung beschäftigen, sind für 10 Jahre ab Ausgabedatum des Zertifikats steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen, die außerhalb der Technologieparks Systemintegration, Softwareentwicklung und Implementierungstätigkeiten durchführen, für 10 Jahre von der Körperschaftssteuer befreit.
- Freie Wirtschaftszone Alat (AFEZ): Unternehmen in der AFEZ sind von der Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Körperschaftssteuern, Zollabgaben und Einfuhr-/Ausfuhrabgaben befreit.
- Industrieparks: Bewohner von Industrieparks sind für 10 Jahre von der Grundsteuer, der Bodensteuer, der Körperschaftssteuer, der Mehrwertsteuer auf importierte Ausrüstung und den Einfuhrzöllen auf Ausrüstung befreit.
- Exportorientierte Öl- und Gasaktivitäten: Auftragnehmer und Subunternehmer (mit Ausnahme ausländischer Subunternehmer ohne Betriebsstätte in Aserbaidschan) können zwischen einer Gewinnsteuer von 20% oder einer Quellensteuer von 5% auf den Bruttoumsatz wählen. Sie sind auch von der Mehrwertsteuer, der Dividendenquellensteuer und den Steuern auf Filialgewinne befreit. Ausländische Subunternehmer ohne Betriebsstätte unterliegen einer Quellensteuer von 5%.
- Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) und Grüne Energie: Ab dem 1. Januar 2025 sind private Partner in ÖPP-Projekten und grünen Energieinitiativen für bis zu 30 Jahre je nach Vertragsvereinbarung von der Gewinn-, Grundstücks-, Bodensteuer und Mehrwertsteuer auf importierte Waren und Ausrüstung befreit.
- Eisenbahnfrachttransport: Ab dem 1. Januar 2025 sind ausländische Kraftfahrzeuge, die Güter per Eisenbahn von oder nach Aserbaidschan transportieren, für zwei Jahre von der Straßensteuer befreit.
Steuerliche Anreize für Einzelpersonen
- Investitionsförderzertifikat: Einzelpersonen mit diesem Zertifikat profitieren sieben Jahre lang von einer 50%igen Befreiung von der Einkommensteuer.
- Befreite Gebiete: Bewohner der befreiten Gebiete sind ab dem 1. Januar 2023 für zehn Jahre von der Einkommensteuer befreit.
- Kleinst- und Kleinunternehmer: 75% des Einkommens aus mikro-unternehmerischen Aktivitäten sind für drei Jahre ab dem Startzertifikatsdatum von der Einkommensteuer befreit. Für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 45.000 AZN können zusätzliche Befreiungen gelten.
- Freie Wirtschaftszone Alat (AFEZ): Mitarbeiter in der AFEZ mit Gehältern bis zu 8.000 AZN sind von der Einkommensteuer befreit.
- Nahrungsmittelproduktion (Importsubstitution): Einzelpersonen, die an der Produktion von Nahrungsmitteln beteiligt sind, die importierte Güter ersetzen sollen, genießen sieben Jahre lang eine 50%ige Befreiung von der Einkommenssteuer.
- Privater Nicht-Öl-Sektor: Monatliche Gehälter bis zu 8.000 AZN sind ab 2019 für sieben Jahre von der Einkommensteuer befreit. (Diese Vergünstigung läuft Ende 2025 aus.)
Anwendungsverfahren
Spezifische Anwendungsverfahren variieren je nach Anreiz. Weitere Informationen können von den relevanten aserbaidschanischen Behörden erhalten werden, wie z.B. dem Staatlichen Steuerdienst unter dem Wirtschaftsministerium oder der Aserbaidschanischen Export- und Investitionsförderstiftung (AZPROMO).
Sonstige Steuerbestimmungen
- Kapitalgewinne: Werden als reguläres Einkommen behandelt und mit dem Standard-Gewinnsteuersatz besteuert.
- Verluste: Können fünf Jahre vorgetragen, aber nicht rückgetragen werden.
- Entlastung von ausländischen Steuern: Im Ausland gezahlte Körperschaftssteuern können mit den in Aserbaidschan fälligen Steuern verrechnet werden. Überschüssige Gutschriften können nicht gegen inländisches Einkommen verrechnet oder rück-/vorgetragen werden.
- Teilnahmebefreiung/Holding-Regime: Aserbaidschan verfügt nicht über diese Regime.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Bitte konsultieren Sie die relevanten aserbaidschanischen Behörden für die aktuellsten Details.